Antrags- und
Anfragedokumente
2008
DS 555/2007: Wohngebiet Friggastraße
Beschlussvorschlag
(BM-Antrag zur 42. SVV am 16.01.2008):
Die SVV möge beschließen: Das
Planungsbedürfnis für die Flurstücke 379 bis 387 und 354
sowie 389 bis 401/2 der Flur 9 in der Gemarkung Teltow (Umgebung
Friggastraße in Sigridshorst) hat für die Stadt Teltow in
Bezug auf die Erarbeitung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung
von Wohnbaufläche aufgrund der Prämisse
"Innenstadtentwicklung vor Außenbereichsentwicklung" keine
Priorität.
Begründung/Inhalt:
Ein
Projektentwickler ist an die Stadt Teltow mit dem Wunsch nach Baurecht
für eine Ein-Familien-Haus-Bebauung in der Umgebung der
Friggastraße in Sigridshorst herangetreten. Der
Flächennutzungsplan Teltow (wirksam seit 01.07.2004) hat hier
Wohnbaufläche zum Ziel.
Die Flurstücke 379 bis 387 und 354 sowie 389 bis 401/2 der
Flur 9 in der Gemarkung Teltow (Umgebung Friggastraße) befinden
sich gemäß Klarstellungssatzung (in Kraft seit dem 1.
Dezember 2005) außerhalb des Innenbereiches gemäß
§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB.
Die Erarbeitung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung von
Wohnbaufläche hat aus städtebaulicher Sicht aufgrund der
Prämisse "Innenstadtentwicklung vor
Außenbereichsentwicklung" keine Priorität.
Diskussion:
Verwirrender konnte ein
Antrag des Bürgermeisters nicht eingebracht werden!! Da der
vorliegende Antrag vom Bauausschuss abgelehnt wurde, also eine Bebauung
des in Rede stehenden Gebietes durchaus möglich sein könnte,
lehnte der Bürgermeister schließlich seinen eigenen Antrag
ab??!! Einen Startschuss zur Bebauung dieses Gebietes gab es auch durch
den Haupt-Ausschuss, der zwischenzeitlich einer Bebauung zweier
benachbarter Grundstücke im Bereich der Brunhildstraße
zugestimmt hatte. Um die Verwirrung noch zu steigern, wurde in der
anschließenden Diskussion zum einen von der CDU festgestellt,
dass die Abgeordneten eigentlich das ganze Gegenteil, also keine
Bebauung des in Frage stehenden Gebietes erreichen wollten, da es sich
klar um einen Außenbereich handelt, dessen Bebauung
vorläufig möglichst nicht anzustreben ist.
Ziemlich einhellig ergab sich schließlich als Meinung aller
Fraktonen, dass niemand den Sinn dieses Antrages wirklich
nachvollziehen konnte. Letztendlich bedeutet der Antrag, dass die
Stadt dieses Gebiet vorerst nicht beplanen wolle - und wer auch dieser
Meinung sei, müsste dem Antrag entsprechend zustimmen!! Die
SPD-Fraktion vertrat zum anderen die genau gegenteilige Meinung, dass
der Bau-Ausschuss durch die Antragsablehnung schließlich eine
Entwicklung des Gebietes befürwortet hatte. Man
stellte verbittert fest, dass es der Verwaltung gelungen sei,
"einen Antrag vorzubereiten, der bei normaler Anstrengung der Geisteskraft nur schwer zu erfassen sei" (Zitat Abgeordneter Fromm, SPD).
Am Ende der Diskussion wusste kein Abgeordneter, warum der Antrag
überhaupt eingebracht wurde, so dass die Abstimmung lediglich jede
persönliche Meinug dazu wiedergibt, ob das Gebiet entwickelt
werden soll oder nicht. In diesem Sinne erfolgte dann auch die
Abstimmung uneinheitlich, "da der Antrag weder etwas nütze noch irgendwie schade" (Zitat Abgeordneter Goetz, FDP).
Ergebnis:
Der
merkwürdige Antrag, über dessen Sinn sich wohl kein
Abgeordneter ein vernünftiges Bild machen konnte, wurde
schließlich mehrheitlich angenommen und zum Beschluss 05/42/2008 erhoben (Abstimmung 15/07/04), was wiederum bedeutet, dass das in Frage stehende Gebiet Friggastraße bis auf weiteres unbebaut und ohne B-Plan bestehen bleiben wird.
DS 566/2007: Kulturkonzeption für die Stadt Teltow
Beschlussvorschlag
(BM-Antrag zur 42. SVV am 16.01.2008):
Die
SVV möge beschließen: Das Kulturkonzept der Stadt
Teltow wird als Arbeitsgrundlage für die Ausgestaltung der
kommunalen Kulturarbeit in der Stadt Teltow beschlossen.
Begründung/Inhalt:
Diskussion:
Alle Fraktionen
gaben ein positives Votum für die Kulturkonzeption ab und stimmten
in ihrer Meinung dahingehend überein, dass das Konzept nun durch
eine geeignete hochmotivierte und fachkompetente Persönlichkeit
mit Leben zu erfüllen sei.
Ergebnis:
Die vorliegende Konzeption wurde mit Einstimmigkeit bei zwei Enthaltungen zum Beschluss 04/42/2008 erhoben (Abstimmung 23/00/02).
DS 587/2008: Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener B-Plan 45A, Solarpark Ruhlsdorf (Freiland) südlich der L40
Beschlussvorschlag
(BM-Antrag zur 44. SVV am 12.03.2008):
Die
SVV möge beschließen:
(1) Für das in der Anlage S. 6 gekennzeichnete Plangebiet wird der
vorhabenbezogene B-Plan Nr. 45A "Solarpark Ruhlsdorf südlich der
L40" gemäß § 12 des BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006, aufgestellt.
Das Plangebiet in der Gemarkung Teltow wird begrenzt im Norden durch
die L40, im Osten durch die freie Feldflur angrenzend an Flst. 246, im
Süden durch die Gemarkungsgrenze Ruhlsdorf/Großbeeren und im
Westen durch das angrenzende Ackerflurstück 401.
(2) Planungsziele sind die Sicherung einer Fläche von ca. 27 ha
für einen Solarpark als Freianlage mit Photovoltaikelementen und
einer Anschlussleistung von 8 MWp.
(3) Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 und 2 des BauGB wird durchgeführt. Die Ziele und Zwecke des
B-Planes sind entsprechend darzulegen und zu erörtern.
(4) Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BAuGB
wird durchgeführt.
Begründung/Inhalt:
Auf
Antrag der NOVERGIA Teltow GmbH & Co.KG,
Geschäftsführung: Novergia GmbH vertreten durch den
Geschäftsführer Dr. Wolfgang Köhn, soll ein
vorhabenbezogener B-Plan gemäß § 12 BauGB aufgestellt
werden.
Ziel der Planung ist die Errichtung eines Solarparks (Freianlage) zur
Gewinnung von Elektroenergie mit Photovoltaik-Elementen mit ca. 27 ha
Gesamtfläche und 8 MWp Leistung.
Das Vorhaben ist im beiliegenden Antrag des Vorhabenträgers genauer beschrieben.
Im Fall des Beschlusses über die Aufstellung des Planes ist sodann
ein Vorhaben- und Erschließungsplan zu erarbeiten, der als
Bestandteil des vorhabenbezogenen B-Planes nach Abschluss eines
Durchführungsvertrages, in dem sich der Vorhabenträger zur
Durchführung des Projektes einschließlich Erschließung
innerhalb einer bestimmten Frist verpflichtet, als Satzung beschlossen
werden soll.
Zeitgleich dazu ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes
(Sondergebiet) erforderlich, da dieser derzeit dort "Fläche
für die Landwirtschaft" vorsieht (Parallelverfahren).
Der Vorhabenträger hat für die Erarbeitung der notwendigen
Planungen und Gutachten sowie der Plangrundlagen die notwendigen Kosten
zu übernehmen.
Diskussion:
Der
Diskussion in der SVV waren mehrere öffentliche Aussprachen,
speziell ein Ortstermin am 08.02. und ein Bürgergespräch in
Ruhlsdorf am 09.03., vorausgegangen. Die kurzfristige Realisierung des
Antrages
auf der 43. SVV im Februar gelang wegen der extrem kontroversen
Debatten nicht, so dass von etlichen
Befürwortern des Projektes alle, nicht immer faire Hebel (massive
Beeinflussungsversuche, teilweise Beleidigungen, demagogische
Verknüpfung mit anderen Brandenburger Energieproblemen wie z.B.
dem Braunkohlenabbau und sehr einseitige Berichterstattung in den
Medien) in Bewegung
gesetzt wurden, um den Solarpark unter allen Umständen zu
erzwingen. Pro und Kontra wurden ausnahmsweise
im Teltower Stadtblatt, Heft 03/2008, vorgestellt. Die B.I.T., die FDP
sowie der
größte Teil der SPD und der Linken distanzierten sich
zunehmend von dem Vorhaben, da die Gegenargumente für diese
Vertreter offensichtlich stichhaltiger waren als die Vision des
Vorhabenträgers von
einer großartigen nachhaltigen Anlage in einer
Größenordnung von ca. 35 Mio €, die bereits im
Weltmaßstab beachtlich wäre.
Im Folgenden sollen kurz die Haupt-Gegenargumente, die vor allem die
B.I.T. nachdrücklich ins Feld führte, kurz umrissen werden:
(1) Der
Projektentwickler hat auf dieser Fläche schon die
Installation von Windkraftwerken geplant. Nachdem dies nicht zum Erfolg
führte, versucht die Norvegia GmbH die Fläche mit einem
Solarkraftwerk zu vermarkten. Obwohl zunächst positiv eingestellt
haben die Mitglieder des Bauausschusses dies nun jedoch abgelehnt, weil
sie mehrheitlich befürchten, dass sich
in der Folge weitere Unternehmen auf den Rieselfeldern ansiedeln und
damit die
Kulturlandschaft zerstören. Dieser Fakt ist auch im Zusammenhang
mit der Erweiterung des GVZ und dem unbedingten Schutz der
Rieselfelder in diesem Areal zu sehen.
(2) Es sind vorrangig nur rein
wirtschaftliche Interessen sowohl beim Entwickler als auch bei den
Eigentümern der Flächen zu erkennen, was in der Argumentation
des Vorhabenträgers immer wieder mehr als deutlich zum Ausdruck kam.
(3) Das Einverständnis
aller benachbarten Eigentümer liegt bisher nicht vor; es wurden
gegen Nichtwillige sogar Sanktionen bzw. juristische Schritte in Erwägung gezogen.
(4) Es bildeten sich schließlich zwei Meinungsfronten heraus:
a) die Befürworter der Solarenergiegewinnung unter
Berücksichtigung der Gesamt-Ökologie, zu der auch die B.I.T.
gehört, und
b) die rein wirtschaftlich orientierten Unternehmer, die unter dem Deckmantel der Ökologie Geld verdienen wollen.
Es wäre wünschenswert gewesen, dass beim Solarkraftwerk
Ruhlsdorf nicht nur die Vermarktung der Flächen somdern auch
konkrete Pläne dargelegt worden wären.
Es gibt bis zum heutigen
Zeitpunkt keinen Investor, keine konkrete Anlagenplanung, keine
betriebswirtschaftlichen Berechnungen und kein Ertragsgutachten.
Dargestellt wurden lediglich Visionen.
(5) In der ersten Vorstellung
des Projektes im Bauausschuss wurde noch von einer Fläche von 52
ha und einer Leistung von bis zu 20 Mwp in zwei Bauabschnitten
ausgegangen.
Um die Gemüter zu beruhigen, wurden entsprechend den
Gegenargumenten systematisch die Leistungsparameter verringert; erst
auf 10 MWp und dann auf 7 MWp. Die Fläche wurde
schließlich auf 27 ha geschrumpft. Konnten die Gegner so erwarten, dass es dabei bleibt ?
(6) Der Solarpark soll auf
einer Ackerfläche, die für unsere Region als
landwirtschaftlich relativ wertvoll einzustufen ist, errichtet werden.
Auch Ackerflächen unterliegen dem Gebot der nachhaltigen Nutzung.
Deshalb haben diese Flächen nicht umsonst die geringste
Priorität, was das EEG (Erneuerbare
Energie-Gesetz) eindeutig auch durch die Einspeisevergütung
festschreibt. Die geplante
Änderung des Gesetzes im Jahr 2009 zeigt eindeutig die
Priorisierung an:
(hauptsächlich) Gebäudeflächen,
Schallschutzmaßnahmen, Konversionsflächen und
(möglichst zu vermeidende) stillgelegte Ackerflächen, die
zwangsläufig in Grünflächen gewandelt werden müssten.
Nur das
Schaffen weiterer versiegelter Ackerflächen würde auch den
schadhaften Staub verhindern können, so dass die Landwirtschaft in der Umgebung generell einzustellen wäre.
(7) Es sollte als Alternative
darum so vehement gekämpft werden, die geplante JVA, die noch näher am Umspannwerk Großbeeren
und in einer weitgehenden Brache liegt, mit einer Solar-Anlage auf Dach und Umgebung auszustatten.
(8) Die Argumentation, die
Natur würde durch den Bau einer Solaranlage nicht zerstört,
wird vom Naturschutzbund anders gesehen. Es wird nämlich vom Vorhabenträger behauptet, Kleintiere könnten
weiterhin ungehindert durch das Gebiet ziehen, weil der Sicherheitszaun
Schlupflöcher enthalte. Diese Auffassung kollidiert aber unmittelbar mit den
von den Versicherungen geforderten Maßnahmen
(2m-Sicherheitszaun mit Stacheldraht).
(9) Die bislang
abenteuerlichste Argumentation der Befürworter ist, der SOLAR
– Park sei ein Schutzschild für die Rieselfelder. Nach
Auffassung der Gegner werden hier eher Begehrlichkeiten für
die Ausweitung des GVZ und weiterer Gewerbe geweckt, da es sich
beim Solarpark schließlich um ein gewerblich genutztes Kraftwerk handelt.
(10) Wie der
Vorhabenträger mehrfach betont hat, werden die Ackerflächen
entlang der L40 in naher Zukunft immer wieder zur Nutzung als
Gewerbegebiet ins Gespräch kommen, und nur eine Unterschutzstellung
der Rieselfelder könne dies verhindern. Da stellt sich aber die
Frage: Wie soll man dies erreichen, wenn man im gleichen Atemzug den
Solarpark bewilligt?
Weitere Recherchen führen zu zusätzlichen Unwägbarkeiten:
- Es sind erhebliche Leitungsführungen erforderlich, um die
technischen Anlagen zu betreiben, was bisher bagatellisiert wird.
- Aus Gründen des Leistungsverlustes würden die eigentlich
vorgeschriebenen Erdkabel durch Freileitungen ersetzt werden müssen
- Die vermutlich ungünstigen klimatischen Bedingungen wurden
bisher nicht berücksichtigt, denn unsere Region ist durch
aufsteigende Feuchtigkeit und Nebelbildung in erheblichem Maße
belastet, was sich wiederum sehr nachteilig auf den Wirkungsgrad der
Energiegewinnung auswirken dürfte.
- Es gab keine Aussagen dazu, in welchem Zustand sich die ehemalige
Ackerfläche nach dem Abbau des Solarparks in maximal 30 Jahren
befinden wird und wie sie dann nachhaltig weiterentwickelt werden soll und
kann.
Ergebnis:
Der
vorliegende Antrag wurde nach der sehr ausführlichen Diskussion
vor und während der SVV schließlich mit deutlicher Mehrheit
abgelehnt, nachdem sich offenbar der überwiegende Anteil der
Abgeordneten über die weittragenden Konsequenzen eines Solarparks
klar geworden war. Als Befürworter blieben nur die Fraktion der
CDU/B´90 und ein Abgeordneter der Linken bei ihrer
ursprünglichen Meinung (Abstimmung 8/18/0). Ursprünglich
war die B.I.T. zunächst fast als alleiniger
Gegner des Vorhabens ins Feld gezogen. Aber die mit Vehemenz, viel
Sachverstand, leider aber auch mit Emotion und Polemik
geführte Diskussion im Vorfeld hatte die Mehrheit der Abgeordneten
wohl
überzeugt, dass das Vorhaben in der Endkonsequenz nicht in erster
Linie der
nachhaltigen Erzeugung von Solarenergie sondern offenkundig
mehr ökonomischen Zwecken dienen sollte. Zumindest konnten die
"Befürworter" die Argumente der "Gegner" nicht stichhaltig
wiederlegen.
Übrigens sei hier nochmals
ausdrücklich betont, dass die B.I.T. nicht grundsätzlich
gegen Solarenergie ist, aber gegen eine Ökologie um jeden Preis -
nur weil es gerade Mode ist. Die Abwägung unserer Entscheidung und
die Kampagne gegen das Vorhaben fiel uns nicht leicht,
deshalb stehen wir weiteren sinnvollen Vorhaben nach wie vor
aufgeschlossen gegenüber !! Den Beweis hierfür (gemäß Beschlüssen 03/14/2005 oder neu auch 04/45/2008) haben wir durch unseren Einsatz für die Schaffung der Solaranlage an der Bruno-H.-Bürgel-Schule geliefert.
DS 589/2008: Stellplatzsatzung - Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag
(BM-Antrag zur 43. SVV am 13.02.2008):
Die
SVV möge beschließen:
1. Die Stadt hat die vorliegenden Stellungnahmen und Anregungen aus der
öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange geprüft und beschließt das
Abwägungsergebnis zur Stellplatzsatzung gemäß
Abwägungsprotokoll vom 14.01.2008.
2. Die Stellplatzsatzung wird in der anliegenden Fassung vom 14.01.2008 beschlossen.
3. Die Anlagen I und II sind Bestandteile des Beschlusses.
Begründung/Inhalt:
Mit dem
SVV-Beschluss 06/34/2007 vom 14.03.2007 wurde der Entwurf der
Stellplatzsatzung in der Zeit vom 10.04.2007 bis einschließlich
14.05.2007 im ehemaligen Bauamt der Stadt Iserstraße 4
öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig fand die Beteiligung der
TÖB nach § 81 Abs. 8 BbgBO statt.
Das Abwägungsergebnis der TÖB ist in der Anlage II ersichtlich.
Es gab keine Stellungnahmen von Bürgern.
Diskussion:
Es gab keine wesentlichen Diskussionen.
Ergebnis:
Der vorliegende Satzungsbeschluss wurde einstimmig zum Beschluss 05/43/2008 erhoben (Abstimmung 27/00/00).
DS 601/2008: Errichtung einer Grundschule
(geänderter) Beschlussvorschlag
(BM-Antrag zur 43. SVV am 13.02.2008):
Die
SVV möge beschließen: Der Bürgermeister wird
beauftragt, unverzüglich Verhandlungen mit dem Evangelischen
Diakonissenhaus Berlin-Teltow-Lehnin
über die Errichtung einer zweizügigen Grundschule im Ortsteil
Teltow-Seehof aufzunehmen. Der Schulbetrieb soll zum Schuljahr 2009/10
aufgenommen werden.
Begründung/Inhalt:
Gemäß
der derzeitigen Schulentwicklungsplanung der Stadt Teltow ist ausgehend
vom derzeitigen Schuljahr in den nächsten Jahren mit den folgenden
Einschulungszahlen zu rechnen:
| Schuljahr |
2007/2008 |
2008/2009 |
2009/2010 |
2010/2011 |
2011/2012 |
Tendenz nach 2011/12 |
| Geburtenjahrgang |
10/00-09/01 |
10/01-09/02 |
10/02-09/03 |
10/03-09/04 |
10/04-09/05 |
|
| Teltow gesamt Stand: |
- |
213 |
185 |
175 |
170 |
Tendenz gemäß FNP-Vorhaben
und deren Realisierung
ca. 22.500 Einwohner,
dem entsprechen bei Faktor
0,9 Kinder/100EW
ca. 185 Einschulungen,
davon ca. 165 bis 170 in kommunalen Grundschulen
(ca. 8-zügig) |
| Prognose Kinderaufkommen gesamt |
217 |
ca. 240 |
ca. 210 |
ca. 210 |
ca. 190 |
| Prognose Einschulung kommunale Grundschulen |
197 |
215 |
190 |
180-190 |
170 |
| Zügigkeit unter Beachtung der Integrations- und FLEX-Klassen |
9 |
9 |
8-9 |
8-9 |
8 |
Es ist
festzustellen, dass sich der Bedarf an Grundschulkapazitäten
mittelfristig (ab 2011/12) auf eine 8-Zügigkeit einstellen wird.
Die städtischen Grundschulen verfügen derzeit über eine 8- bis 9-zügige Kapazität
(Stubenrauch-Grundschule: 3-4 Züge, Anne-Frank-Grundschule: 4 Züge, Grundschule "Am Röthepfuhl": 1-zügig).
Zur Zeit erfolgt ein überproportionales Anwachsen der
Schülerzahl an der Anne-Frank-Grundschule. Zur Sicherstellung
eines qualitativ hochwertigen Unterrichts werden hier durch einen Anbau
sechs Unterrichtsräume bereitgestellt.
Um in den nächsten Jahren möglichen Schulanmeldespitzen
entgegenwirken zu können und darüber hinaus die
Angebotsvielfalt im Grundschulbereich zu erhöhen, sollte eine
Grundschule in freier Trägerschaft errichtet werden. Erste
Vorstellungen hierzu wurden bereits in der Sitzung des
Sozialausschusses am 28. Januar 2008 diskutiert.
Mit der Beauftragung des Bürgermeisters soll durch die SVV
dokumentiert werden, dass der politische Raum das Vorhaben einer
Grundschule in freier Trägerschaft unterstützt. Zielstellung
ist, die Grundschule ab dem Schuljahr 2009/2010 zu nutzen.
Diskussion:
Der ursprünglich vom Bürgermeister eingebrachte Antrag wurde durch einen entsprechenden konkreten Gegenantrag der
Fraktionen der CDU/B´90 und FDP nach vorheriger Verständigung mit den
anderen Fraktionen ersetzt.
Damit stellte sich das Teltower Stadtparlament geschlossen gegen den
von der Verwaltung eingebrachten Antrag, der nur einen unkonkreten halbherzigen
Auftrag an den Bürgermeister zur Errichtung einer weiteren
Grundschule in freier Trägerschaft enthält. Festgeschrieben
wurde nun, dass diese neue zweizügige Grundschule auf dem
Gelände des Diakonissenhauses Berlin-Teltow-Lehnin im Ortsteil
Seehof zu etablieren ist und ihren Betrieb spätestens zum
Schuljahr 2009/2010 aufnehmen soll.
(MAZ vom 15.02.2008). Erneut
monierten alle Fraktionen, dass die Verwaltung das klare Votum des
Sozial-Ausschusses im Vorfeld ignoriert hat und mit allen Tricks
versucht, die Errichtung einer Seehofer Grundschule zu verhindern.
Aber es ist nun mal eine unbestrittene Tatsache, dass Teltow zumindest
bis zum Jahr 2020 unablässig wächst und damit mehr Schulen
benötigt !!
Das Argument der Verwaltung, dass das Diakonische Werk bisher nicht als
Schulträger in Erscheinung getreten sei, wurde einhellig
abgelehnt, da sich das Diako schon seit längerer Zeit als
Betreiber von Förder- und Fachschulen im Behindertenbereich einen
anerkannten Namen gemacht hat. Deshalb sollte die Hürde
"Staatliches Schulamt" zu nehmen sein.
Ergebnis:
Der geänderte Antrag wurde einstimmig bei Enthaltung des Bürgermeisters zum Beschluss 06/43/2008 erhoben (Abstimmung 26/00/01).
Der Bürgermeister betonte schließlich auch, dass er sich als
Partner für eine neue Grundschule einsetzen werde !!
Zur historischen Entwicklung der gesamten Schulproblematik in Teltow können Sie sich unter dem Beschluss 02/40/2007 , der auf Initiatiative der B.I.T. zustande kam, weiterhin näher informieren.
DS 614neu/2008: Übertragung von Aufgaben nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) nach dem Brandenburgischen Standarderprobungsgesetz
Beschlussvorschlag
(BM-Antrag zur 44. SVV am 12.03.2008):
Die SVV möge
beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Antrag
auf Übertragung der Zuständigkeiten nach § 5 Abs. 1
BbgStEG zum Zwecke der Erprobung bis zum 31.08.2011 an das Ministerium
für Infrastruktur und Raumordnung (MIR) des Landes Brandenburg zu
stellen.
Begründung/Inhalt (ohne Anlagen):
Nach dem
Inkrafttreten des Gesetzes zur Erprobung der Abweichung von
landesrechtlichen Standards in den Kommunen des Landes Brandenburg
(StEG) seit dem 01.08.2006 hat der Landesgesetzgeber unter anderem die
Möglichkeit zur Übertragung von StVO-Zuständigkeiten auf
Städte und Gemeinden mit über 20.000 Einwohnern
ermöglicht.
Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, Maßnahmen zum
Bürokratieabbau zu erproben, auszuwerten und erfolgreiche Modelle
landesweit dauerhaft auf Erprobungskommunen zu übertragen.
Die Aufgabenübertragung gem. § 5 Abs. 1 BbgStEG bezieht sich auf folgende Vorschriften der StVO:
- § 44 Abs. 3 Satz 1 i.V. m. § 29 Abs. 2 und § 30 Abs. 2 StVO
- § 45 der StVO
- § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3, 4, 4a, 4b, 5a, 5b, 6, 8 bis 12 StVO
Danach können unter
anderem Straßen zum Schutz der Bürger vor
Lärmbelästigungen gesperrt, Tempo-30-Zonen,
Fußgängerbereiche und verkehrsberuhigte Zonen festgestellt
und eingerichtet werden.
Verkehrsrechtliche Anordnungen wie Parkerleichterungen,
Straßennutzungen über den Gemeingebrauch hinaus sowie
Ausnahmegenehmigungen bzw. Sondererlaubnisse in normierten
Einzelfällen können nach der StVO erteilt werden. Auf die
hierzu gefertigte Info-Vorlage vom 11.10.2007 (VL-546/2007) sei
darüber hinaus verwiesen.
Für die Übernahme der Aufgabe einer
Straßenverkehrsbehörde als sogenannte freiwillige Aufgabe
ist bestimmt, dass Städte und Gemeinden nach § 35 Abs. 2 Nr.
14 GO einen entsprechenden Beschluss der Gemeindevertretung
herbeiführen müssen, soweit sie diese übernehmen wollen.
Zur Frage, mit welchen Kosten während des Erprobungszeitraumes zu
rechnen ist, hat die Dienststelle bereits die oben genannte Vorlage
ausgereicht. In dieser wurde festgestellt, dass ca. 1,5 VbE zur
ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung notwendig wären.
Die hierfür bereitzustellenden Personalkosten wären danach in
Höhe von ca. 70 T€ und für die anfallenden Sach- und
Gemeinkosten in Höhe von 37 T€ anzusetzen. Die
Stadtverwaltung schätzt insoweit ein, dass gegenwärtig eine
VbE zusätzlich ausreichend wäre und eine weitere halbe Stelle
durch eine Stellenneubildung und organisatorische Änderungen
innerhalb der Behörde abzudecken sind. Das führt dazu, dass
für eine VbE noch ca. 71 T€ an zusätzlichen Kosten
entstünden.
Nach überschlägiger Ermittlung und durchschnittlich zu
erwartenden Fallzahlen bei Ordnungswidrigkeiten in Höhe von 10
T€ sowie bei Gebühren in Höhe von 65 T€ stehen dem
Gesamteinnahmen in Höhe von 75 T€ gegenüber.
Die Übernahme der Aufgabe zum 1.4.2008 nach Genehmigung durch das
zuständige MIR wäre insoweit realistisch. Der maximal
zulässige Erprobungszeitraum beträgt vier Jahre, wobei mit
dem Außerkrafttreten des Gesetzes am 1.9.2011 der
Erprobungszeitraum spätestens sein Ende findet. Hiernach
würde eine maximal mögliche Erprobungsdauer von drei Jahren
und fünf Monaten möglich sein. Personalseitig hat die Stadt
insoweit bereits Vorsorge getroffen und einen Mitarbeiter zu
entsprechenden Schulungen zur Vorbereitung auf die erstmals zu
übernehmenden Aufgaben geschickt.
Die Beschlussfassung durch die SVV und die befristete Bereitstellung
der zusätzlichen Planstelle gem. Anlage 1
(Stellenplanänderung)sind hierbei die wesentlichen Voraussetzungen
für eine Genehmigung durch die oberste Landesbehörde.
Diskussion:
Und an der Bewilligung
der Planstellen und der aufzuwendenden Mittel entzündeten sich
schließlich die Gemüter der Lokalpolitiker. Im
Finanz-Ausschuss am 25.02.2008 votierte noch eine Mehrheit dagegen,
während es schließlich zur Sitzung des Haupt-Ausschusses
eine deutliche Mehrheit dafür gab. Inzwischen können die Kommunen Werder und Kleinmachnow bereits mit positiven Ergebnissen autwarten. Zu diesem Thema kann man sich hier weiter ergänzend informieren.
Ergebnis:
Da von den meisten Abgeordneten
schließlich die positive Seite, nämlich das schnellere
Reagieren auf Verkehrsprobleme, als entscheidendes Kriterium angesehen
wurde, gab es keine Grundsatzdiskussionen mehr, und der Antrag, den die
B.I.T. von Anfang an positiv unterstützt hatte, erhielt in der
Abstimmung (22/01/03) eine klare Mehrheit und wurde zum Beschluss 03/44/2008 erhoben.
DS 638/2008: Durchsetzung der Dreizügigkeit an Teltower Grundschulen
Beschlussvorschlag
(B.I.T.-Antrag zur 44. SVV am 12.03.2008):
Die SVV möge
beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt, dafür
Sorge zu tragen, dass ab dem Schuljahr 2009/2010 eine maximale
jährliche Dreizügigkeit an den Teltower Grundschulen
gewährleistet wird.
Begründung/Inhalt:
Da die Arbeits-, Lern- und
Aufenthaltsqualität in den Grundschulen sehr stark von der
Schülerzahl abhängig ist, erweist es sich als notwendig, die
jährlich neu aufzunehmenden Schulklassen auf eine optimale Anzahl
zu maximieren. So ist durch die stetig zunehmende Anmeldungszahl an
Schülern die GS II seit Jahren überfrequentiert, was besondes
in Anbetracht ihres Status als Integrationsschule abträglich ist.
Durch die Schaffung der geforderten vierten Grundschule in Teltow, eine
Neuordnung der Schulbezirke und den Einsatz von Schulbussen sollte die
Realisierung der Dreizügigkeit der Teltower Grundschulen auf lange
Zeit ermöglicht werden.
Diskussion:
Mit diesem Vorschlag
verfolgte die B.I.T. vor allem das Ziel, dass an keiner Schule eine
Vierzügigkeit zugelassen werden soll, sondern eine
vernünftige Verteilung auf die vorgesehenen vier Grundschulen
gewährleistet wird und keine Überbelegung, wie es derzeit an
der Anne-Frank-Schule praktiziert wird, möglich ist.
Ergebnis:
Leider
gingen die
Abgeordneten, die zwar fast geschlossen hinter der vierten Grundschule
stehen, nicht auf diesen gut gemeinten, regulierenden Vorschlag ein. So
erhielt der Antrag schließlich keine Mehrheit und wurde klar
abgelehnt (Abstimmung 03/23/00).
Zur historischen Entwicklung der gesamten Schulproblematik in Teltow können Sie sich unter dem Beschluss 02/40/2007 , der auf Initiatiative der B.I.T. zustande kam, weiterhin näher informieren.
DS 639/2008: Zustellung von Tischvorlagen
Beschlussvorschlag
(B.I.T.-Antrag zur 44. SVV am 12.03.2008):
Die SVV möge
beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt, umgehend zu
veranlassen, dass Tischvorlagen für die SVV und den Hauptausschuss
mindestens 24 Stunden vor der Sitzung den Abgeordneten in geeigneter
Form zugestellt werden. Termin: ab SVV April 2008.
Begründung/Inhalt:
Da die
Tischvorlagen im Allgemeinen mit Entscheidungen durch die Abgeordneten
verbunden sind, ist es zwingend notwendig, dass diese den zu
entscheidenden Prozess vorher kennen, gelesen haben und sich auch
sachkundig machen können. Bisher sind diese Möglichkeiten
häufig leider nicht gegeben.
Diskussion:
Nach einer Diskussion des
Für und Wider, vor allem im Hinblick auf die Definition einer
Tischvorlage, wurde diese zum k.o.-Kriterium. In der Diskussion kam es
leider auch zu keiner neuen Antragsfassung, obwohl die Abgeordneten
sich grundsätzlich sehr ungehalten über die ständigen
Tischvorlagen aussprachen. Es wird also weiter nach einer salomonischen
Lösung für die Vermeidung der Flut von Tischvorlagen gesucht,
die dem gesamten Vorankommen in der Parlamentsarbeit nicht dienlich
ist.
Ergebnis:
Auf Grund der unglücklichen Situation - alle Abgeordneten wollen etwas verändern, aber niemand weiß, wie - wurde der Antrag schließlich mit deutlicher Mehrheit abgelehnt (Abstimmung 06/17/03).
DS 640/2008: Schaffung eines Sozialfonds
Beschlussvorschlag
(B.I.T.-Antrag zur 44. SVV am 12.03.2008):
Die SVV möge
beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt, eine
Haushaltstelle einzurichten, in der Mittel für einen Sozialfonds
für benachteiligte Schülerinnen und Schüler eingestellt
werden, ggf. sollten auch Auszubildende mit einbezogen werden. Der
Fonds sollte nur für schulisch notwendige Sachleistungen zur
Verfügung stehen.
Begründung/Inhalt:
Für
die Unterstützung von sozial benachteiligten Kindern und
Jugendlichen stehen eine Reihe von staatlich geförderten
Leistungen zur Verfügung, leider bisher aber kaum im
Bildungsbereich. Im Bereich der Schulanfänger wurden vom Kreistag
2007 Einmalleistungen beschlossen. Mit dem hiermit vorliegenden Antrag
soll die Möglichkeit geschaffen werden, auch Schülern und
Jugendlichen jährliche Sachunterstützungen im Bildungsbereich
(Theateranrechte, Förderung musischer Fähigkeiten usw.)
zukommen zu lassen. Über die Höhe der möglichen
Leistungen und die Art der Vergabe sowie den Kreis der Berechtigten
müsste noch gesondert beraten werden.
Falls vom Land und/oder Bund ähnliche Leistungen geboten werden,
sollte über die Weiterverwertung oder Auflösung des Fonds
erneut entschieden werden.
Diskussion:
Diese aus dem Kreistag
PM aufgegriffene Idee zu einer festen Teltower Einrichtung zu
entwickeln, wurde weitgehend durch die Abgeordneten unterstützt. Da
es aber auch um die monetäre Realisierung des Angebotes gehen
muss, waren sich die Abgeordneten darin einig, den Antrag zwecks
Klärung der notwendigen Regeln/Regelungen in die in der KW 14
tagenden Teltower Sozial- und Finanz-Ausschuss zu verweisen
Ergebnis:
Nach der vorangegangenen
Diskussion zum Inhalt blieb noch die Abstimmung zur Verweisung in den
Sozial- und Finanz-Ausschuss offen. Diese wurde einstimmig
bestätigt, d.h. auch die B.I.T.-Fraktion unterstützte dieses
Vorgehen, um zu gewährleisten, dass über diesen
Antrag weiter diskutiert wird.
Nachschlag vom 04.04.2008:
Am 31.03.2008 bzw. 02.04.2008 stand das Thema auf der Tagesordnung des Sozial- bzw. Finanz-Ausschusses.
In Anlehnung an den Antrag informierte der Bürgermeister, dass die
Stadt so oder so einen entsprechenden Schulsozialfonds einrichten wird,
um für gewisse Härtefälle, die noch entsprechend zu
definieren wären, Mittel bereitzustellen. So sollen damit z.B.
Unterrichtsmaterial, Zuschüsse für Klassenfahrten oder andere
sachbezogene Beihilfen abgedeckt werden, die jeweils einer
Einzelfall-Prüfung unterzogen werden müssten. Offen ist noch,
ob die Stadtverwaltung selbst aktiv wird oder ein entsprechender
Vorstoß der Landesregierung abgewartet wird, der ebenfalls als
generelle Lösung im Gespräch istl. Auch dürften die
Beihilfen nicht dazu führen, das infolgedessen andere staatliche
Leistungen gekürzt werden.
Beide Ausschüsse bekräftigten ihren Willen, etwas für
sozial Schwache zu tun, und das Problem nicht prinzipiell abzulehnen.
Man einigte man sich schließlich darauf, dass die Verwaltung
nach Klärung der Randbedingungen einen entsprechenden
Vorschlag vorlegen soll, der dann Gegenstand weiterer Debatten sein
wird.
Wir hoffen, das
dieser zumindest im Ansatz positive Verlauf der begonnenen Debatte um
dieses heikle Thema zu einem guten Ende vor allem im Sinne der
betroffenen Bürgerinnen und Bürger führen möge. Wir
werden uns weiterhin darum bemühen !
DS 641/2008: Ausreichung von Unterlagen zur aktuell vorgestellten Verkehrsplanung
Grund (B.I.T.-Anfrage zur 44. SVV am 12.03.2008) :
Am 19.02.2008 wurden den Abgeordneten neueste Ergebnisse zur Teltower
Verkehrplanung vorgestellt, die bereits seit Jahresende 2007 vorliegen.
Da diese Ergebnisse zum Teil sehr ernüchternd sind und auch
gravierenden Einfluss z.B, auf Fragen der künftigen Teltower
Verkehrsführung, insbesondere im Bereich des Ruhlsdorfer Platzes
und der Spangen, und des Lärmschutzes haben werden, ergeben sich
die
Fragen:
- Weshalb ist die
Verwaltung nicht in der Lage, die Stadtverordneten, die nun über
die weiteren Schritte beraten sollen, bereits im Vorfeld mit
brauchbarem ausführlichem Datenmaterial zu versorgen? Wann wird
das nachgeholt?
- Warum wurden die anderen
gesellschaftlichen Kräfte, wie z.B. die Lokale Agenda, bewusst von
der Informationsveranstaltung ausgeschlossen?
Antwort (schriftliche Antwort zur 44. SVV durch den Bürgermeister):
Zu 1.: Der Bericht zur
Verkehrsuntersuchung (VU) wurde erst in der Woche vor der internen
Präsentation im Saal des Bürgerzentrums zwischen dem
beauftragten Büro und dem BAuamt der Stadt Teltow abgestimmt.
Hintergrund war die Erarbeitung der aktuellen Analyse und Prognose
für 2020 für die Verkehrsbelastung des Ruhlsdorfer Platzes
und der Oderstraße in Reflexion des Spangensystems Teltow.
Die VU der Ingenieurgruppe für Verkehrswesen und
Verfahrensentwicklung Aachen / Berlin mit Stand vom 19.02.2008 wird der
SVV zur Information am 12.03.2008 vorgelegt. Die Seiten 30, 32 bis 36
und 38 enthalten Luftbilder aus dem Internet, die nach aktuellen
Urteilen nicht genutzt werden dürfen. Sie werden in Kürze
durch Luftbilder, die sich für die Veröffentlichung eignen,
ersetzt.
Die VU kann vollständig im Bauamt der Stadt Teltow eingesehen werden.
Zu 2.: Das
Informationsrecht zu bedeutenden Angelegenheiten steht an erster Stelle
den Stadtverordneten zu. Im zweiten Schritt erfolgt dann eine
Diskussion mit der Fachöffentlichkeit und der Öffentlichkeit
auch gerade dann, wenn konkrete Lösungsansätze vorliegen.
DS 642/2008: Lärmaktionsplan
Grund (B.I.T.-Anfrage zur 44. SVV am 12.03.2008) :
Mit Beschluss 12/33/2007
wurde der Lärmminderungs- und Luftreinhalteplan der Stadt
Teltow für verbindlich erklärt. Mit Veröffentlichung der
korrigierten Lärmkarten im Oktober 2007 gibt das
Bundes-Immissionsschutz-Gesetz der Stadtverwaltung auf, gemeinsam mit
der Bevölkerung bis zum 18.07.2008 einen Lärmaktionsplan zu
erarbeiten, der sich zunächst auf die am stärksten
lärmbelasteten Bereiche Potsdamer Straße, Mahlower
Straße und Anhalter Bahn zu beziehen hat.
Mit den kürzlich vorgestellten Verkehrsuntersuchungen von 2007
könnten die bisherigen Annahmen aus den Verkehrserhebungen von
2004 überholt sein.
Für den Bereich der Anhalter Bahn liegen die erforderlichen Lärmkarten noch gar nicht vor.
Fragen:
- Wann werden die
aktuellen Lärmkarten mit den Abgeordneten diskutiert, um daraus
Vorschläge für den geforderten Lärmaktionsplan abzuleiten, oder sind
die zu erwartenden Änderungen auf Grund der neuen Verkehrsdaten so
erheblich, dass eine Neuberechnung erforderlich wird?
- Welche Maßnahmen gedenkt
die Stadtverwaltung einzuleiten, um das Eisenbahn-Bundesamt zur
Veröffentlichung der Lärmkarten für die Anhalter Bahn zu
bewegen, da diese eine notwendige Voraussetzung für die
Erarbeitung des Lärmaktionsplans sind?
- Welches
weitere zeitliche und inhaltliche Prozedere ist für die
Erarbeitung des konkrete Teltower Lärmaktionsplanes vorgesehen?
Antwort (schriftliche Antwort zur 45. SVV durch den Bürgermeister):
Zu 1.:
Die überarbeiteten Lärmkarten (überarbeiteten Rechnerergebnisse des LUA
Brandenburg vom 17.10.2007) bestätigen die Ergebnisse des beschlossenen
Lärmminderungs- und Luftreinhalteplanes der Stadt Teltow (LMP/LRP
Teltow, SVV-Beschluss vom 14.02.2007). Die erarbeitete Maßnahmeplanung
(ab Seite 100 LMP/LRP Teltow) hat weiter Bestand. Dem Beschluss zum
LMP/LRP Teltow gingen eine Darstellung und Diskussion von
Bestandsaufnahme und Maßnahmenvorschlägen in einer öffentlichen
Veranstaltung am 08.12.2005, im Hauptausschuss am 12.12.2005 und
wiederum in einer öffentlichen Veranstaltung am 24.10.2006 voraus. Die
Anregungen sind in die Endfassungen eingeflossen. Somit ist
ersichtlich, dass eine umfangreiche Beteiligung bereits
stattgefunden hat.
Zu 2.:
Die Prüfung der Ansprüche der betroffenen Anwohner auf eine
Lärmschutzwand gegenüber der Deutschen Bahn AG ist als "kurzfristige
Maßnahme" eingestuft.
Die Stadtverwaltung hat das
Eisenbahn-Bundesamt (EBA) aufgefordert, die Lärmkarten zur Verfügung zu
stellen. Ggf. muss eine Mahnung ausgesprochen werden.
Die
schall- und erschütterungstechnische Untersuchung (April 1996) im
Rahmen der Planfeststellung liegt der Stadt vor und kann bei Herrn
Zedler (Raum 2.14) eingesehen werden. Laut Rechtsgutachten vom
06.01.2006 von Herrn RA Dr. Scharmer hat eine Klage gegen den
Planfeststellungsbeschluss keine Aussicht auf Erfolg. Weitere Maßnahmen
sind zur Zeit nicht vorgesehen.
Zu 3.:
Ein konkreter Teltower Lärmaktionsplan ist nicht mehr zu erarbeiten, da
die "kurzfristigen Maßnahmen" und "mittel- und langfristigen Maßnahmen"
(ab Seite 100 des LMP/LRP Teltow) diesen in Abstimmung mit dem LUA
Brandenburg darstellen und sich teilweise schon in Umsetzung befinden.
In diesem Zusammenhang kannn darauf hingewiesen werden, dass sich die
Stadt Teltow regelmäßig an den Fachgesprächen zur Lärmaktionsplanung
nach EU-Umgebungsrichtlinie beim LUA Brandenburg beteiligt.
Kommentar vom 27.08.2008
Die B.I.T. war mit den gegebenen Antworten nicht zufrieden.
In
einem Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter am 26.08.2008 in
Vorbereitung der Einreichung der geforderten Unterlagen zum Teltower
Lärmschutz machten die Vertreter der Agenda-Gruppe Lärm / IGeL erneut
darauf aufmerksam, dass die geforderten Auflagen bisher nicht in der
geforderten Qualität vorliegen. So
wurden bis heute keine konkreten Maßnahmen abgeleitet, die sich auf
stark lärmbelastete Wohneinheiten beziehen. Es wurde weder der Versuch
unternommen, mit Einwohnern der am stärksten belasteten Bereiche der
Potsdamer und Mahlower Straße ins Gespräch zu kommen, noch irgendwelche
Vorschläge zur Verbesserung der Wohnverhältnisse zu machen. Zumindest
für diese Bereiche hätten konkrete Maßnahmen ergriffen werden können
und müssen!!
Obwohl das EBA bisher keine Daten
geliefert hat und somit offiziell keine Maßnahmen für die Anlieger der
Anhalter Bahn ergriffen werden können, hätte die Stadt durchaus bereits
vorliegende Daten, die sogar im LMP / LRP Teltow vom LUA vorliegen,
dazu nutzen können, Maßnahmen abzuleiten und gegenüber der DB AG zu
vertreten. Aber auch diese
Möglichkeit, für die Bürger in punkto Lärmschutz aktiv zu werden, hat
die Stadt nicht genutzt. Zur Zeit zieht sich die Stadtverwaltung
komplett aus der Verantwortung für den gesamten Lärmschutz, wie das
weitere Beispiel Iserstraße (DS 768/2008) deutlich zeigt, heraus bzw. "sitzt alle Probleme aus". Diese Verhaltensweise ist aber weder bürgerfreundlich noch genügt sie den Auflagen der EU-Umgebungsrichtlinie.
Weiterhin
muss festgestellt werden, dass das rechtliche Vorgehen gegen versäumte
Maßnahmen der DB AG inzwischen durchaus Chancen auf Erfolg haben, wie
nach einer erneuten Untersuchung durch RA Dr. Scharmer festgestellt
wurde. Also auch auf diesem Gebiet muss die Stadt mehr Aktivitäten im
Sinne der Bürger entfalten!!
Die
B.I.T. ist aus all den Gründen weiterhin der Meinung, dass ein
konkreter Lärmaktionsplan, in dem Prioritäten gesetzt sind, unbedingt
noch zu erarbeiten und auch erneut der Bevölkerung vorzulegen ist,
wie es auch in unseren Nachbargemeinden geschehen ist. Wir werden diese Forderung weiterhin an entsprechender Stelle artikulieren.
DS 643/2008: Luftreinhaltung
Grund (B.I.T.-Anfrage zur 44. SVV am 12.03.2008) :
Die Messstation an der Potsdamer Straße zur Messung der Luftverschmutzung in diesem Bereich wurde inzwischen abgebaut.
Frage:
Welches zeitliche und inhaltliche Prozedere ist bezüglich
der Auswertung und Veröffentlichung der Messergebnisse aus der
Jahresmessung 2007 und den daraus für die Stadt zu ziehenden
Konsequenzen vorgesehen?
Antwort (schriftliche Antwort zur 45. SVV durch den Bürgermeister):
Laut Antwort des LUA Brandenburg ist die Auswertung der Messergebnisse
"im Gange". Sie soll im April/Mai 2008 der Stadt Teltow zur Verfügung
gestellt werden. Die Ergebnisse werden dann u.a. zur Überprüfung der
Lärmminderungs- und Luftreinhalteplanung Teltow (LMP / LRP Teltow)
sowie der daraus resultierenden Maßnahmeplanung, insbesondere der
"kurzfristigen sowie mittel- und langfristigen Maßnahmen" zur
Luftreinhaltung (vgl. Seite 110 LMP / LPR Teltow dienen.
Daten des LUA Brandenburg vom 27.08.2008 ( www. luis-bb.de/i/ubis/I71000016/ )
Die
veröffentlichten Daten zeigen eindrucksvoll die starke Belastung der
Teltower Luft mit Partikeln, so dass über weitere ernsthafte Maßnahmen
zur Verringerung der Schadstoffpartikel nachgedacht werden muss.
Eine
erste Reaktion auf diese Daten war die Errichtung der Tempo-30-Zone in
der Potsdamer Straße im Bereich zwischen Sandstraße und Lindenstraße,
welche allerdimgs unserer Meinung nach nicht ausreichend ist.
Vergleich zu anderen Brandenburger Städten (Zeitraum 2007)
| Ort | Jahresmittel [µg / m3] (Platz) | max. Tagesmittel [µg / m3] (Platz) | TMW > 50 [µg / m3] (Platz) |
| Cottbus, Bahnhofstraße | 35 (1.) | 85 (7.) | 59 (1.) |
| Frankfurt (O), Leipziger Straße | 30 (2.) | 96 (2.) | 35 (2.) |
| Teltow, Potsdamer Straße | 28 (3.) | 84 (10.) | 27 (3.) |
TMW > 50 = Anzahl der Tage mit Tagesmitteln > 50 µg/m3 (Grenzwert ab 2005)
Damit
rangiert Teltow in einer Liste von insgesamt 27 Brandenburger
Messstellen auf einem der vordersten Plätze, d.h. es sind dringend
weitere Maßnahmen zur Schadstoffminderung durchzusetzen.
DS 644/2008: Sachstand Verkehrsführung Umfeld Puschkinplatz
Grund (B.I.T.-Anfrage zur 44. SVV am 12.03.2008) :
Es wurden vor einiger Zeit Überlegungen zu Veränderungen
in der Verkehrsführung Potsdamer Straße im Bereich des
Puschkinplatzes angestellt (3 mögliche Modelle). Die Chancen
für Linksabbieger aus dem Weinbergweg sind sehr schlecht, das
Problem erfordert dringend eine Lösung.
Frage:
Welche Schritte zur Lösung dieses Problems wurden von der Stadtverwaltung bisher unternommen?
Antwort (schriftliche Antwort zur 44. SVV durch den Bürgermeister):
Mit Fertigstellung des Bürgerparks und der damit verbundenen
Teileinziehung eines Teils der Verkehrsfläche der "Alten Potsdamer
Straße" ist das bis zu diesem Zeitpunkt mögliche Umfahren
der Fläche nicht mehr gestattet. Dadurch ist ein Abbiegen aus dem
Weinbergsweg in Richtung Potsdam für Verkehrsteilnehmer nicht mehr
möglich.
Aus diesem Grund wurde am 11.01.2008 durch die Stadt Teltow ein Antrag
beim Verkehrsamt eingereicht, entsprechend dem Vortrag der Verwaltung
im Bauausschuss, durch markierungstechnische Veränderungen
(Aufbringen einer Haltelinie vor dem Einmündungsbereich
Weinbergsweg) die Möglichkeit zu eröffnen, direkt in Richtung
Potsdam auszufahren. Dazu erging durch die Verkehrsbehörde am
12.02.2008 ein Zwischenbescheid.
Darin enthalten ist ein Vorschlag des Landesbetriebes
Straßenwesen, die Haltelinie auf der Potsdamer Straße von
Potsdam kommend in Höhe Jahnstraße aufzubringen.
Das kann aus unserer Sicht so nicht erfolgen, da das gewünschte
Linksabbiegen aus dem Weinbergsweg dann nach wie vor nicht möglich
ist.
Die Verwaltung wird in einer erneuten Stellungnahme darauf bestehen,
dass die Haltelinie an der von ihr bezeichneten Stelle
aufzubringen ist. Die zu verändernde Beschilderung im Bereich der
Potsdamer Straße und im Weinbergsweg sowie die
Einschränkungen des Parkens sind u.E. so anzuordnen.
Über die endgültige Entscheidung der Verkehrsbehörde wird die Verwaltung in den Ausschüssen informieren.
Nachschlag vom 04.04.2008:
Man kann die Gedanken der Verkehrsbehörde mit rationalen Gedanken
kaum nachvollziehen, deshalb sollte die Verwaltung jetzt standhaft
bleiben. Unseres Erachtens wäre die sinnvollste Lösung
allerdings die zusätzlich Verlegung der Ampel zwischen
Jahnstraße und Weinbergsweg und das Aufbringen einer weiteren
Haltelinie in entgegengesetzter Richtung vor der Jahnstraße,
wodurch für alle Verkehrsteilnehmer aus allen Richtungen eine
klarere Verkehrsführung resultieren würde.
In diesem Zusammenhang kann man
sich aber auch nicht die Kritik versagen, dass die Stadt dieses Problem
bereits vor der Umgestaltung des Puschkinplatzes hätte klären
müssen. Denn nun kann sich der Streit zum Leidwesen aller
Verkehrsteilnehmer ewig hinziehen, wie auch in der Presse konstatiert
wird (MAZ vom 01.04.2008 - kein Aprilscherz).
DS 645/2008: Nachnutzung Altes Stadthaus
Grund (B.I.T.-Anfrage zur 44. SVV am 12.03.2008) :
Alle bisherigen Vorschläge zur Nachnutzung des Alten
Stadthauses in der Potsdamer Straße wurden entweder durch die
Stadtverwaltung oder die Stadtverordneten abgelehnt. Über die
Nachnutzung dieser für die Stadt wichtigen Immobilie, die entweder
veräußert werden soll oder nach anderen Vorschlägen als
Vereinshaus, Musikschule, Kulturzentrum, Erweiterung der
Bruno-H.-Bürgel-Schule etc. genutzt werden könnte, gibt es
nach wie vor keine Klarheit.
Unsererseits wäre auch die Nutzung als Lehrlingswohnheim für
das wegfallende Heim an der Iserstraße bedenkenswert!
Frage:
Welches zeitliche und inhaltliche Prozedere zur Nachnutzung des Alten Stadthauses ist bisher angedacht bzw. vorbereitet worden?
Antwort (schriftliche Antwort zur 44. SVV durch den Bürgermeister):
...
Von Seiten der Verwaltung ist im Zusammenhang mit der Eröffnung
des Gymnasiums in der ehemaligen Bruno-H.-Bürgel-Schule der
Hoffbauer-Stiftung das Stadthaus als Internat angeboten worden, ein
Interesse besteht jedoch nicht.
Im Gebäude finden in diesem Monat die letzten
Beräumungsarbeiten statt. Die Verwaltung wird dann entsprechend
der Beschlusslage der SVV das Gebäude öffentlich ausschreiben
und die möglichen Interessenten zur Abgabe eines Angebots
auffordern.
Nachschlag vom 04.04.2008:
Der Verkauf wurde zwar mehrheitlich,
aber nicht einheitlich beschlossen. Die B.I.T. hatte bisher immer
für eine weitere Nutzung durch die Stadt plädiert.
Im Zusammenhang mit der
Einrichtung eines "Mehrgenerationenhauses", das derzeit auch sehr
großzügig durch das Bundes-Familien-Ministerium
gefördert wird, wurde in der Sitzung des Sozial-Ausschusses
am 31.03.2008 vorgeschlagen, das Alte Stadthaus für diesen Zweck
zu nutzen. Die B.I.T. befürwortet auch diese Möglichkeit
ausdrücklich. Allerdings
stellte sich die CDU erneut dagegen und schlug für diesen Zweck
die Nutzung von Räumen in der Lankestraße vor, um den
Verkauf der Immobilie durchzusetzen.
Der Bürgermeister machte allerdings nach aktuellem Stand keine
großen Hoffnungen in Bezug auf die Veräußerung des
Objektes, da das Interesse daran sehr verhalten ist.
DS 647/2008: Betrachtungen zur Schulentwicklung
Grund (B.I.T.-Anfrage zur 44. SVV am 12.03.2008) :
Die aufgelisteten Kinderzahlen für die verschiedenen
Jahrgänge werden bei den Betrachtungen zur Schulentwicklung in
Teltow immer nach einem vorgegebenen Einwohnerschlüssel errechnet.
Fragen:
- Wie hoch ist die reale Zahl der Kinder der Jahrgänge 2001 - 2007 laut Einwohnermeldeamt?
- Warum wird im Jahr 2013 mit einem deutlichen Rückgang der einzuschulenden Kinder gerechnet?
Antwort (schriftliche Antwort zur 44. SVV durch den Bürgermeister):
Zu 1.: Die reale Zahl der Kinder in den Jahrgängen 2001 bis 2007 beträgt laut Einwohnermeldeamt 1.366 .
2001 = 212
2002 = 225
2003 = 182
2004 = 223
2005 = 189
2006 = 186
2007 = 149
Zu 2.: Die Planungen
der Stadt gehen davon aus, dass sich die Einschulungszahlen von derzeit
ca. 215 auf perspektivisch 170 Kinder (Schuljahr 2011/12) reduzieren
werden. Im weiteren Verlauf wird davon ausgegangen, dass diese Anzahl
im wesentlichen konstant bleibt (abgeschlossene Bauvorhaben
gemäß FNP). Eine deutlche Reduzierung der
Einschulungen wird es somit im Jahr 2013 nicht geben.
Nachschlag zum 04.04.2008:
Die Fragen wurden deshalb gestellt, da sich die von der Stadt
Teltow genannten Zahlen erheblich von den aktuell herausgegebenen
Zahlen des Kreises PM (Stand Februar 2008) unterscheiden und mehrfach
korrigiert wurden:
2008: Kreis = 219, Teltow ca. 215 --> Differenz +04
2012: Kreis = 193, Teltow ca. 199 --> Differenz -06
2013: Kreis = 140, Teltow ca. 175 --> Differenz -35
Diese Aussagen unterstreichen
insgesamt die Meinung der Abgeordneten, dass die Zahl der Kinder in
Teltow auch nach 2012 weiterhin relativ hoch sein wird, so wie es
demografische Prognosen vorhersagen. Damit wird aber die Meinung der
Stadtverwaltung, dass eine 4. Grundschule unnötig ist, klar in
Frage gestellt. Es bleibt die Frage zunächst offen, auf
Grund welcher Annahmen der Kreis zu der deutlich niedriger liegenden
Zahl von 140 einzuschulenden Kindern in 2013 gelangt. Schon diese
Problematik zeigt deutlich, wie gefährlich es ist, sich auf
Prognosen zu verlassen, um daraus voreilige Schlüsse zu ziehen !
Wir sind der
Meinung, dass aus allen bisherigen Unterlagen eindeutig abzuleiten ist,
dass die Schaffung weiterer Schulkapazitäten auch im
Grundschulbereich notwendig ist und setzen uns deshalb dafür
weiterhin ein !
Zur historischen Entwicklung der gesamten Schulproblematik in Teltow können Sie sich unter dem Beschluss 02/40/2007 , der auf Initiatiative der B.I.T. zustande kam, weiterhin näher informieren.
DS 648/2008: Horträume und Turnhalle Grundschule I (Stubenrauch-Grundschule)
Grund (B.I.T.-Anfrage zur 44. SVV am 12.03.2008) :
Ein Teil der Schulräume der GS I werden als Horträume
genutzt. Die Turnhalle der GS I befindet sich in einem sehr desolaten
Zustand und eine Sanierung ist bereits in nächster Zeit angedacht.
Fragen:
- In welchem Zeitraum ist die Rückführung der Horträume in Klassenräume vorgesehen?
- Wo sollen die Horträume in nächster Zeit zur Verfügung stehen?
- Weshalb
werden die Eltern und die Mitarbeiter der GS I bezüglich der
Turnhallensanierung mit Verweis auf den Bau einer neuen Grundschule
verunsichert?
Antwort (schriftliche Antwort zur 44. SVV durch den Bürgermeister):
Zu 1.: Inwieweit eine
Rückführung von Horträumen in Klassenräume
erforderlich ist, wird durch den Einzugsbereich der angedachten vierten
Teltower Grundschule beeinflusst. Sofern diese Schule vorrangig
Seehofer Kinder aufnimmt, bedeutet dies, dass der Grundschule "Ernst
von Stubenrauch" perspektivisch ca. 50 % der Schüler entzogen
werden. Für diesen Fall kann der Hort auch weiterhin
Klassenräume nutzen.
Zu 2.: In
nächster Zeit werden die Horträume im Schulgebäude zur
Verfügung stehen. Dies ist im Einzelfall nur über eine
Doppelnutzung von Klassenräumen zu ereichen.
Zu 3.: Eine
mögliche Verunsicherung von Eltern und Mitarbeitern der
Grundschule "Ernst von Stubenrauch" durch den Bau einer neuen
Grundschule ist nicht auf entsprechende Meinungsäußerungen
der Stadtverwaltung zurückzuführen.
Hier wurde immer betont, dass die Sanierung der Turnhalle bzw. ein
Turnhallenneubau unabhängig von einer weiteren Grundschule
erfolgen muss. Vorgesehen ist hierfür das Jahr 2009.
Zur historischen Entwicklung der gesamten Schulproblematik in Teltow können Sie sich unter dem Beschluss 02/40/2007 , der auf Initiatiative der B.I.T. zustande kam, weiterhin näher informieren.
DS 719/2008: Sperrung des Straßenzuges Hannemannstraße / Siegfriedstraße für Fahrzeuge mit Gesamtgewicht über 7,5 t
Beschlussvorschlag
(B.I.T.-Antrag zur 47. SVV am 18.06.2008):
Die SVV möge
beschließen: Der Bürgermeister wird beaufragt, den
Schwerlast-Durchgangsverkehr mit einem Gesamtgewicht > 7,5 t
zwischen den Ortsteilen Seehof und "An der Bahn" in beiden Richtungen
zu unterbinden, indem für den Straßenzug Hannemannstraße -
Zehnruthenweg - Siegfriedstraße ein Verbot durch entsprechende
Verkehrszeichen ausgesprochen wird
Begründung/Inhalt:
Die derzeitige
Frequentierung der Straßenverbindung Seehof - Mahlower Straße im Zuge
der Hannemannstraße, des Zehnruthenweges und der Siegfriedstraße durch
Schwerlastverkehr hat inzwischen bedrohliche Formen angenommen,
speziell im Bereich der Hannemannstraße. Es kommt dort regelmäßig zu
Verstopfungen, die zu komplizierten Fahrmanövern Anlass geben. Der
Zustand wird durch die dort zahlreich parkenden Fahrzeuge eines
Gewerbebetriebes noch verkompliziert. Gegen das zum Teil rücksichtslose
Verhalten insbesondere von Berliner Schleichweg-Nutzern hat sich
inzwischen eine Initiative formiert und in der Öffentlichkeit (Teltower
Stadtblatt, Heft 6 (2008), S. 7) und in der Bürgerfragestunde geäußert.
Das
Parken von LKWs z.B. in der Siegfriedstraße, wo der Bus-Linienverkehr
oft große Schwierigkeiten hat, vorbeizukommen, ist in diesem
Zusammenhang zusätzlich zu vermerken.
Diskussion:
Auf
Antrag der FDP erfolgte eine Verweisung des Antrages in den
Bau-Ausschuss, woraufhin die B.I.T.-Fraktion diesen zurückzog und als
Tischvorlage für den BA am 24.06.2008 einbrachte.
Ergebnis:
In
der Sitzung des BA vom 24.06.2008 wurde von der Stadtverwaltung zur
Sachlage eine Stellungnahme abgegeben, die darauf hinauslief, dass der
Status des benannten Straßenzuges nicht grundsätzlich verändert werden
könne, da sonst Fördergelder insbesondere im Bereich Siegfriedstraße
verwirkt und somit zurückzuzahlen wären. Im Ergebnis dieser
Erläuterungen zog die B.I.T.-Fraktion den Antrag endgültig zurück,
nicht ohne darauf hinzuweisen, dass die Stadtverwaltung mit ihren neuen
Möglichkeiten einer eigenen Verkehrsbehörde sich dieses Problems
annehmen müsse, denn der Zustand sei nach wie vor veränderungswürdig.
Nachschlag vom 27.07.2008:
Als
nun doch erfreuliches Ergebnis kann festgestellt werden, dass die
Stadtverwaltung (dank Initiative der Anwohner und der B.I.T. ?)
schließlich doch aktiv wurde und eine temporäre Lösung für die Zeit der
andauernden Straßenbaumaßnahmen in der Mahlower Straße einführte (Bestätigungsschreiben des Ordnungsamtes vom 22.07.2008). Die
positive Reaktion beruht vor allem auf durchgeführten Messungen im
Zeitraum 18.06. bis 25.06.2008, während denen durchschnittlich täglich
5.787 PKW, 93 LKW und 4 Lastzüge gezählt wurden (149 Fahrzeuge pro
Stunde). Dabei betrug die durchschnittliche (!) Geschwindigkeit eines
jeden Fahrzeugs 45 km/h. Deshalb
wurden bereits in der 25. KW zusätzliche Piktogramme mit der
Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h auf der Straßenfläche des gesamten
Straßenzuges aufgebracht, Überprüfungen durch die Polizei und die
mobile Überwachungsanlage durchgeführt. In der 27. KW wurde dann auch
auf der Lichterfelder Allee bzw. der Mahlower Straße unmittelbar vor
Einfahrt in den besagten Straßenzug ein Abbiegeverbot für LKW
angeordnet, was sich bisher als sehr positiv für die
Straßenbelastung auswirkte, was die Anlieger inzwischen bestätigten (PamS vom 27.07.2008).
In
einem Schreiben an die Abgeordneten der SVV vom
03.07.2008 sicherte der Bürgermeister weiterhin zu, dass die
verkehrliche Situation in diesem Straßenzug auch künftig aufmerksam
verfolgt würde, um ggf. weitere Maßnahmen abzuleiten.
DS 721/2008: Genehmigung zur Errichtung von Abpollerungen vor privaten Grundstücken in Siedlungsstraßen
Grund (B.I.T.-Anfrage zur 47. SVV am 18.06.2008) :
Es ist zunehmend festzustellen, dass vor
Grundstücken in Siedlungstrassen in Eigeninitiative der Grundstückseigentümer
recht- oder unrechtmäßig Abpollerungen vorgenommen werden, die z.T. gefährlich
angeordnet sind, zu echten Verkehrshindernissen werden oder einfach das Parken
unmöglich machen.
Fragen:
- Nach welchen
Kriterien werden Abpollerungen vor Privatgrundstücken in Siedlungsstraßen von
welchem Amt zugelassen?
-
Wie können sich
Bürger gegen die willkürliche Einschränkung ihres Bewegungsraumes wehren?
Antwort (schriftliche Antwort zur 47. SVV am 18.06.2008 durch den Bürgermeister):
Da
die Antwort recht umfangreich ausfiel, jedoch nicht in datenlesbarer
Form vorliegt, bitten wir den geneigten Besucher, mit einer durch
Scannen erzeugten *.PDF-Datei vorlieb zu nehmen. Sie können diese Datei
<hier> herunterladen.
DS 722/2008: Fortschreibung der Straßenbauliste gemäß Beschluss Nr. 13/27/2006
Grund (B.I.T.-Anfrage zur 47. SVV am 18.06.2008) :
Im Zusammenhang mit den
Planungen zum Ausbau der Kantstraße in Seehof wurde offenbar, dass die
im Beschluss 13/27/2006 (Straßenausbauprogramm 2017), der nach wie vor
das einzig transparente Dokument für den Bürger darstellt, genannten
Richtzahlen als "veraltet", "von 2000 stammend" oder schlichtweg auf
Nachfrage als "falsch" hingestellt werden. Für die persönliche
Haushaltsplanung der Bürger ist die Klarheit jedoch außerordentlich
wichtig !
Fragen:
- Sind
die Richtzahlen, die immerhin von der SVV als Planungsgrößen
beschlossen wurden, nun allesamt Makulatur und ist dieser Beschluss
damit hinfällig ?
- Wann
gibt es endlich eine für die Öffentlichkeit transparente Unterlage, die
prinzipiell Bestand hat und regelmäßig aktualisiert wird ?
Antwort (schriftliche Antwort lag erst zur 48. SVV am 16.07.2008 vor):
Zu 1.: Das Straßenausbauprogramm wurde mit Beschluss Nr. 13/27/2006 als Arbeitsgrundlage beschlossen.
Die
Grundlagen der vorliegenden Kostenschätzungen stammen aus dem Jahr 2000
und wurden anhand des damals vorliegenden, aber nicht bestätigten
Generalentwässerungsplans von mehreren Ingenieurbüros ermittelt. Diese
Zahlen wurden zwar hochgerechnet, können aber auf Grund vieler Faktoren
nur ein Anhaltspunkt sein, zumal auch der Generalentwässerungsplan neu
erarbeitet wird. Neben den Baukosten ist für die Bürger aber auch die
jeweilige Umlage (Ausbau oder Erschließung) maßgeblich.
Seitens der
Verwaltung werden interessierten Bürgern die geplanten Jahreszahlen zum
Bau ihrer Straße, aber keine Kosten benannt. Kostenschätzungen können
erst für die einzelnen Varianten der Vorplanung benannt werden, wenn
diese vorliegen, da im Vorfeld auch nicht bekannt ist, wie die
einzelnen Straßen ausgebaut werden sollen (z.B. Art der
Regenentwässerung). Die rechtliche Prüfung zur Feststellung, welche
Satzung Anwendung findet, kann erst im Zuge der Straßenplanung
erfolgen.
Erfahrungsgemäß "verinnerlichen" die Bürger die ihnen
genannten Kosten, auch wenn man ihnen mitteilt, dass diese nicht
korrekt sind. Bei den tatsächlichen Kosten kommt es dann zu
Irritationen. Der Fachbereich 2 ist immer bereit, den Bürgern die
Erfahrungswerte der bereits ausgebauten Straßen mitzuteilen. Mit diesem
Prozedere hat die Verwaltung gute Erfahrungen gemacht.
Zu 2.:
Für Kosten, die den Bürgern hinreichend konkret mitgeteilt werden
können, bedarf es mindestens der Vorplanung. Zur Zeit steigen auf Grund
der hohen Energiepreise die Baukosten. Die weitere Entwicklung kann zum
heutigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden.
Die Fortschreibung
des Ausbauprogramms erfolgt zur Zeit und wird nach Fertigstellung an
die Gremien ausgereicht. Der Schwerpunkt dieser Überarbeitung wird die
zeitliche Abfolge der einzelnen Straßenbaumaßnahmen sein. Die Angaben
zu den Baukosten werden aus vorgenannten Gründen derzeit nicht
aktualisiert.
Die zeitliche Abfolge wird den Bürgern auf der
Homepage der Stadt bekanntgegeben - aber ohne Kosten und Info zur
jeweiligen Beitragsart.
DS 724/2008: Baumaßnahme Anbau Grundschule "Anne Frank"
Grund (B.I.T.-Anfrage zur 47. SVV am 18.06.2008) :
Bereits mit der
Anmietung von Containern zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes
an der "Anne-Frank-Schule" wurde ein Anbau zur Normalisierung der
Unterrichtsbedingugen (3 Klassenräume, 3 Fachkabinette) beschlossen.
Bisher ist von den Baumaßnahmen zur Realisieung des Anbaus nichts
erkennbar.
Fragen:
- Wann wird mit den Baumaßnahmen begonnen ?
- Ist eine Aufnahme des Schulbetriebes in den neuen Räumen für das Schuljahr 2009/2010 absebar ?
Antwort (schriftliche Antwort zur 47. SVV am 18.06.2008 durch den Bürgermeister):
Zu 1.:
Derzeit läuft die Bauantragsbearbeitung. Die Baugenehmigung wird bis
Ende September 2008 erwartet. Sämtliche Nachforderungen der Unteren
Bauaufsichtsbehörde wurden erfüllt. Da das Baufeld als
Kampfmittelverdachtsfläche gilt, wurde ein Antrag auf Freigabe durch
den Kampfmittelbeseitigungsdienst gestellt.
Eine Ablaufplanung über die Leistungsphase IV hinaus wurde bisher noch nicht erstellt. Dies erfolgt jedoch in Kürze.
Zu 2.:
Von einer Realisierung des Bauvorhabens bis Ende August 2009 kann
ausgegangen werden, wenn keine außergewöhnlichen Umstände eintreten.
DS 742/2008: Grundsatzentscheidung zur Schulentwicklung
Beschlussvorschlag
(BM-Antrag zur 47. SVV am 18.06.2008):
Die SVV möge
beschließen:
- Am
Standort des ehemaligen Heizhauses in der Elbestraße wird im Jahr 2009
in Trägerschaft der Stadt Teltow eine Zweifeldsporthalle erbaut. Für
die Planung werden im Nachtragshaushalt 2008 die erforderlichen
finanziellen Mittel bereitgestellt.
- Die
Errichtung einer Grundschule in freier Trägerschaft in Teltow-Seehof
durch das Evangelische Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin (EDBTL)
wird durch die Stadt Teltow mit einem Maximalbetrag von 1,5 Mio €
bezuschusst. Entsprechend des Schreibens des EDBTL vom 03.06.2008
werden hiervon maximal 500.000 € als Anschubfinanzierung und maximal
1,0 Mio € als Investitionszuschuss für den Bau einer Einfeldsporthalle
zur Verfügung gestellt. Die Zuschussgewährung ist abhängig von der
Nachnutzung der ehemaligen Bürgel-Oberschule. In die Verhandlungen für
die Schulturnhalle ist ein Erbbaupachtmodell einzubeziehen und in den
Nachtragshaushalt zu integrieren. Der Termin des Nachtragshaushaltes
ist die SVV im Juli 2008.
- Unter
dem Vorbehalt der Auflösung des Mietvertrages mit der
Hoffbauer-Stiftung wird das Gebäude der ehemaligen Bürgel-Oberschule zu
denselben Konditionen an das EDBTL zu Unterbringung seiner
Fach-/Berufsfachschule vermietet.
- Die
Errichtung einer Mehrzweckhalle mit drei Spielfeldern am Standort
Schwarzer Weg in Kleinmachnow wird grundsätzlich befürwortet. Der
Bürgermeister wird beauftragt, der SVV zur Sitzung im November 2008
verschiedene Varianten zur Beteiligung der Stadt Teltow an einer neu zu
errichtenden Halle vorzulegen. In dieser Vorlage sind unterschiedliche
Eigentumsmodelle, wie z.B. ein Zweckverband der Kommunen, sowie
verschiedene Finanzierungsmodelle im Hinblick auf die Machbarkeit und
Darstellbarkeit zu untersuchen.
Begründung/Inhalt:
Inhaltlich
entspricht der Beschlussantrag der in verschiedenen Ausschusssitzungen
- abschließend im Hauptausschus am 09.06.2008 - erzielten
fraktionsübergreifenden Meinungsbildung.
Diskussion:
Eine Diskussion erübrigte sich, da allgemeiner Konsens zu diesem Vorhaben im Vorfeld erzielt wurde.
Ergebnis:
Über die Passagen 1 ... 4 wurde einzeln abgestimmt. Diese wurden schließlich zum Gesamtbeschluss 04/47/2008 zusammengefasst.
Die Abstimmungen im einzelnen:
Zu 1) Einstimmig
Zu 2) Abstimmung 24/02/00
Zu 3) Abstimmung 23/02/01
Zu 4) Abstimmung 25/01/00
Dieses
überzeugende Ergebnis einer langen Ausspracheserie gibt die Hoffnung,
dass die Lösung der Teltower Schulprobleme, die noch vor dem Ende
der aktuellen Legislaturperiode gemeinsam von allen Fraktionen
konstruktiv auf den Weg gebracht wurde, nun auch zum Wohle der
Kinder initiaivreich und zügig umgesetzt wird.
Zur Historie der Entwicklung bis zu diesem Grundsatzbeschluss können Sie sich <an dieser Stelle> ausführlich informieren.
DS 746/2008: Bewilligung außerplanmäßiger Haushaltsmittel für die Turnhalle der Grundschule Ernst von Stubenrauch
Beschlussvorschlag
(BM-Antrag zur 47. SVV am 18.06.2008):
Die SVV möge
beschließen: Für die Turnhalle an der Ernst-von-Stubenrauch-Grundschule
werden für Planungsleistungen 25.000 € außerplanmäßige Haushaltsmittel
bewilligt.
Begründung/Inhalt:
Im nächsten Jahr soll mit den Bauarbeiten an
der Turnhalle begonnen werden. In der Finanz- und Investitionsplanung
der Stadt Teltow ist dies auch so vorgesehen, mit den Planungen für die
Maßnahme sollte jedoch erst im nächsten Jahr begonnen werden.
Aufgrund
des baulichen Zustandes der Turnhalle sind sich alle Beteiligten einig,
die Planung bereits in diesem Jahr zu beauftragen, damit ohne weiteren
Verzug im nächsten Jahr mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.
Diskussion:
Eine Diskussion erübrigte sich, da allgemeiner Konsens zu diesem Vorhaben im Vorfeld erzielt wurde..
Ergebnis:
Der
kurzfristig in die Tagesordnung aufgenommene Beschlussantrag wurde
einstimmig von der SVV zum Beschluss 05/47/2008
erhoben.
DS 768/2008: Lärmschutzmaßnahme Iserstraße
Beschlussvorschlag
(BM-Antrag zur 48. SVV am 16.07.2008):
Die SVV möge
beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt, auf eine
verkehrsrechtliche Anordnung in der Iserstraße als 30er-Zone für den
Zeitraum der Baumaßnahmen in der Ruhlsdorfer Straße kurzfristig
hinzuwirken.
Begründung/Inhalt:
Die Iserstraße ist
eine kreiseigene Straße, an der ca. 600 Teltower Bürger wohnen. Sie
dient z.Z. wegen der Baumaßnahme in der Ruhlsdorfer Straße ( ca. 2
Jahre und länger) als Umleitungsstraße. Das Verkehrsaufkommen hat sich
dadurch in den letzten vier Wochen erheblich verstärkt. Um die
Wohnqualität an dieser Straße, die vorwiegend durch den Charakter einer
Eigenheimsiedlung geprägt ist, während der langen Bauphase für die
Anlieger erträglich zu halten, sollte hier befristet eine 30er-Zone
eingerichtet werden. Die Verweilzeit der Fahrzege in dieser Straße
würde dadurch lediglich um 90 Sekunden verlängert, während der
Lärmpegel um ca. 40 % sinkt.
Diskussion:
Der
Antrag, der noch durch einen Artikel im Teltower Stadtblatt (TSB, Heft
7, 2008, S. 10) sachlich untermauert wurde, stieß leider nicht auf die
entsprechende Resonanz wie beim Antrag DS 719/2008.
Während der Bürgermeister den Antrag als "überzogen" bezeichnete,
qualifizierte der derzeitige Vorsitzende des Bau-Ausschusses den Antrag
als wenig sinnvoll ab. Es wurde daraufhin von den Antragstellern
betont, dass Begehren von Bürgern bisher überhaupt nicht beachtet
wurden. Mit der Übernahme der Verkehrsbehörde durch die Stadt Teltow
wurde inzwischen nach mehr als einem Vierteljahr eine Verkehrszählung
und Geschwindigkeitsmessung durchgeführt, die eine tägliche Frequenz
von 654 Fahrzeugen pro Stunde ergab und damit eine Verdoppelung des
bisherigen Verkehrs bestätigte. Dabei betrugen die durchschnittliche
Tagesgeschwindigkeit bis zu 55 km/h und die Nachtgeschwindigkeit bis zu
65 km/h. Doch auch diese eindrucksvollen und eigentlich überzeugenden
Daten, die nahezu der Belastung auf den Teltower Hauptmagistralen
Potsdamer und Mahlower Straße entspricht, beeindruckten die Mehrzahl
der Abgeordneten leider nicht. Sie waren schließlich nicht bereit,
diesen Antrag für eine zeitlich begrenzte Maßnahme mit zu tragen.
Von
der Verkehrsbehörde wurde noch bestätigt, dass die aus der
Fahrzeuganzahl abgeleiteten Lärmwerte zur Zeit ermittelt würden,
höchstwahrscheinlich aber den kritischen Wert von 70 dB(A), ab dem
zwingender Handlungsbedarf bestünde, nicht erreichen würden.
Ergebnis:
Der in Sinne eines nicht unwesentlichen Teils Teltower Bürger zu fassende Beschluss wurde deshalb mehrheitlich abgelehnt (Abstimmung 05/20/01).
DS 779/2008: Grundschule in Teltow/Seehof
Beschlussvorschlag
(BM-Antrag zur 49. SVV am 27.08.2008):
Die SVV möge
beschließen:
- Für
die Grundschule in Teltow-Seehof werden dem Diakonissenhaus Berlin
Teltow Lehnin (EDBTL) abweichend von der bisher vorliegenden
Beschlusslage zusätzlich 250.000 € für Investitionszwecke zur Verfügung
gestellt.
- Die Errichtung einer erforderlichen Turnhalle am Grundschulstandort erfolgt nicht durch die Stadt Teltow.
Begründung/Inhalt:
Für den
Grundschulstandort in Teltow-Seehof wurden mit Beschluss der SVV und
der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2008 finanzielle Mittel in Höhe von
2.000.000 € abgesichert. In den Haushaltsjahren 2009/2010 stehen
1.500.000 € für investive Zwecke und 500.000 € für den laufenden
Betrieb zur Verfügung. Durch das EDBTL wurde erklärt, dass diese Mittel
nicht ausreichend sind. Insbesondere besteht ein Investitionsbedarf
nicht nur für eine Turnhalle und am Schulgebäude, sondern auch für
Außenanlagen und insbesondere auch für die Absicherung der
Hortbetreuung. Hier wird vom Träger ein zusätzlicher Bedarf von 750.000
€ bis 1.000.000 € gesehen. Am 28.07.2008 fand daher gemeinsam mit dem
EDBTL und den Fraktionsvorsitzenden eine Ältestenratssitzung statt. Bis
zu dieser Sitzung war vorgesehen, dass die Stadt Teltow eine eigene
Turnhalle für 1.500.000 € am neuen Grundschulstandort errichtet und dem
EDBTL zur Verfügung stellt. An das EDBTL sollten lediglich die 500.000
€ für den laufenden Betrieb gezahlt werden.
Im Ergebnis dieser
Sitzung wurde vom EDBTL erklärt, dass man sich vorstellen kann, die
beantragte Investitionskostenförderung zu verringern, wenn nicht die
Stadt Teltow die Turnhalle baut, sondern die hier vorgesehenen
1.500.000 € dem EDBTL zur Verfügung stellt. Darüber hinaus benötigt man
jedoch noch die im Beschlussantrag benannten 250.000 €. Für die Stadt
bedeutet dies, dass die neue Turnhalle Eigentum des EDBTL wird.
Andererseits hat die Stadt Teltow somit zukünftig keine Aufwendungen
für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Halle.
Für die
Auskehr der Förderung in den Jahren 2009/10 müssen nun noch die
Förderbedingungen definiert werden, die dann noch durch die SVV zu
bestätigen sind. Bei den Förderbedingungen sollen insbesondere folgende
Punkte berücksichtigt werden:
- Genehmigung und Anerkennung als Ersatzschule gem. Ersatzschulgenehmigungsverordnung
- Festlegung zum Beginn des Schulbetriebes
- Schülerzahlen (zweizügig, mind. 30 Kinder je Jahrgang)
- 3/4 Anteil vorzugsweise Teltower Schüler
- Sporthallenüberlassung an die Stadt Teltow für Vereinssport zu festen Bedingungen
-
Rückforderungsansprüche ganz oder teilweise bei der Einstellung des
Schulbetriebes innerhalb einer definierten Mindestlaufzeit
Diskussion:
Die
in der turbulenten SVV geführten Gefechte zwischen den Befürwortern und
nun auch weiteren Gegnern des Projektes (Angehörige der SPD- und
"Linken"-Fraktion), über die wir an anderer Stelle ausführlich
berichten, führte schließlich mit nach unserer Meinung unsachlich
vorgebrachten Argumenten zur Ablehnung des Antrages, so dass das
Projekt nun zum Schaden der zahlreichen Interessenten vor allem
aus Seehof zunächst auf Eis liegt.
Ergebnis:
Der
in Sinne eines nicht unwesentlichen Teils Teltower Bürger zu
fassende Beschluss wurde in geheimer Abstimmung durch eine unglückliche
Pattsituation abgelehnt (Abstimmung 13/13/02).
DS 872/2008: Verhaltenskodex für die Stadtverordneten
Beschlussvorschlag
(Antrag SPD/Linke zur 02. SVV am 10.12.2008):
Die
SVV möge beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt, der SVV den
Entwurf für einen Verhaltenskodex der Stadtverordneten vorzulegen.
Dieser ist im Vorfeld mit dem Ältestenrat abzustimmen. Als Termin wird
die SVV im Februar 2009 festgelegt.
Begründung/Inhalt:
Aus den
Erfahrungen der letzten Legislatur soll der zu erarbeitende Verhaltenskodex als
allgemeine Richtlinie im Sinne einer Selbstverpflichtung helfen, die politische
Streit- und Diskussionskultur in der Stadtverordnetenversammlung und ihrer
Ausschüsse zu verbessern. Nur eine sachliche Auseinandersetzung und
konstruktive Zusammenarbeit gewährleistet innerhalb und außerhalb der Gremien
eine für die Stadt Teltow zielführende Arbeit, die optimale Ergebnisse erwarten
lässt.
Darüber
hinaus können somit unnötige Auseinandersetzungen vermieden werden, die
letztlich das Ansehen der Stadtverordnetenversammlung schädigen könnten. Soweit
den unterzeichnenden Fraktionen bekannt ist, existieren derartige
Verhaltenskodizes in anderen Kommunen, Vereinen bzw. Verbänden und bilden dort
die Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Diskussion:
In einer turbulenten Diskussion wurden Für und Wider des vorgesehenen "Abgeordneten"-Knigge kontrovers diskutiert.
Während SPD und "Linke", die gemeinsam den Antrag eingebracht hatten,
sich ausnahmsweise einmal mit der CDU darin einig waren, den Antrag zu
akzeptieren, sprachen sich FDP, ´B 90/Grüne und B.I.T. gegen den Antrag
aus. Die SPD begründete den
Antrag vor allem damit, dass unsachliche Diskussionen im Stadtparlament
künftig unterbunden werden sollen. Für einen Kodex, der auch Fragen zur Verhinderung von Korruption aufgreifen sollte, gäbe es in vielen Kommunen gute Vorbilder. Im
Verlauf der teilweise heftigen Diskussion wurde aber immer
offensichtlicher, dass der Vorstoß der SPD und Linken unter
Duldung der CDU vordergründig darauf abzielte, dem kritischen Verhalten
insbesondere der Abgeordneten von FDP, Grünen und B.I.T. Einhalt zu
gebieten. Diese drei Gruppen waren sich jedoch einig, einen
solchen "Maulkorb"-Erlass nicht zu unterstützen. Dies schon deshalb
nicht, weil im Verlaufe der Diskussion erneut auf laufende
staatsanwaltliche Ermittlungen gegen die B.I.T. in der
Öffentlichkeit Bezug genommen wurde. Die Ermittlungen laufen seit
Frühjahr 2008 im Ergebnis der Ablehnung des Solarparks südlich von
Ruhlsdorf durch eine klare Mehrheit des Stadtparlamentes, die in
sehr kritischer Form von der B.I.T. dargestellt worden
waren. Die Strafanzeige auf "Verleumdung" hatte der jetzige Abgeordnete
der Linken, Köhn, damals noch mit den Grünen liiert, gestellt.
Beispielhaft wurden als weitere Vergehen eines schlechten Umgangs der
Abgeordneten miteinander Äußerungen eines Abgeordneten
gegenüber dem Bürgermeister sowie ein Wahl-Flyer der Grünen, in dem dem
KiTa-Eigenbetrieb unrichtige Versäumnisse nachgesagt wurden, genannt.
Wenn der SPD-Fraktionsvorsitzende schließlich auch richtig feststellte,
"dass die neue Legislatur nicht besser beginne als die alte geendet habe", muss es jedoch erlaubt sein hier festzustellen, dass der Antrag in dieser Form keinesfalls angemessen erscheint. Jede Fraktion sollte sich an die "eigene Nase fassen" und sehr genau überlegen, wie sie mit kritischen Gegenmeinungen umgeht. Die
Kritik, die der B.I.T. schließlich die Verleumdungsklage beschert hat,
war nämlich alles andere als unsachlich und unwahr. Wie könnte man
sonst erklären, dass die anfangs sehr in ihrer Meinung
schwankenden Abgeordneten sich nach der sachlichen Auseinandersetzung
zum Solarpark tatsächlich mehrheitlich dagegen aussprachen?
Ergebnis:
In
der nachfolgenden Abstimmung kam natürlich die Mehrheit der Einreicher
zum Tragen, so dass der Antrag schließlich zum Beschluss 02/02/2008
erhoben wurde. Als Qintessenz bleibt allerdings die Frage offen,
wie sich nun der Ältestenrat, der ja eine paritätische Zusammensetzung
hat, auf den Kodex einigen soll !!