Antrags- und
Anfragedokumente
2007
DS 253/2006: Kinderspielplatzsatzung
Beschlussvorschlag
(BM-Antrag zur 34. SVV am 14.03.2007):
Die SVV möge beschließen:
- Die
SVV hat die vorliegenden Stellungnahmen und Anregungen aus der
öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange geprüft und beschließt das
Abwägungsergebnis zur Kinderspielplatzsatzung gemäß
Abwägungsprotokoll vom 25.10.2006 (Anlage 1).
- Die Kinderspielplatzsatzung wird in der anliegenden Fassung vom 25.10.2006 (Anlage 2) beschlossen.
- Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteile des Beschlusses.
Begründung/Inhalt:
Die
SVV hat am 17.05.2006 mit Beschluss-Nr. 04/26/2006 den Entwurf zur
Kinderspielplatzsatzung beschlossen und den Bürgermeister
beauftragt, die Satzung öffentlich auszulegen und die Träger
öffentlicher Belange zu beteiligen.
Gemäß § 81 Abs. 8
Satz 3 BbgBO wurde den betroffenen Bürgern in der Zeit vom
15.08.06 bis einschließlich 18.09.06 und den Trägern
öffentlicher Belange im Zeitraum innerhalb eines Monats mit Zugang
des Schreibens vom 14.08.06 die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Ergebnisse der Beteiligungsverfahren wurden ausgewertet, siehe Abwägungsergebnis.
Nach der Abwägung kann der Satzungsbeschluss herbeigeführt werden. (Es folgen die erwähnten Anlagen 1 und 2.)
Diskussion:
Mit derartigen Satzungen
haben die Abgeordneten der FDP seit jeher ihre Probleme (vor allem
Aufblähung des Amtsschimmels), so dass sie erneut gegen diese
Satzung polemisierten und votierten.
Ergebnis:
Die Satzung wurde schließlich mit klarer Mehrheit (Abstimmung 21/03/00) zum Beschluss 05/34/2007 erhoben.
DS 265/2006: Lärmminderungs- und Luftreinhalteplanung Teltow
Beschlussvorschlag
(BM-Antrag zur 33. SVV am 14.02.2007):
Die
Lärmminderungs- und Luftreinhalteplanung Teltow (Stand: Oktober
2006) wird als informelle Planung der Stadt Teltow bestätigt.
Begründung/Inhalt:
Die
Aufstellung und Verabschiedung von Verkehrsentwicklungs-,
Lärmminderungs- und Luftreinhalteplänen sind wichtige
Grundlagen für den zukünftigen Straßenbau und für
die Förderfähigkeit von verkehrlichen Maßnahmen.
Die Lärmminderungs- und Luftreinhalteplanung Teltow wurde am
08.12.2005 im Sitzungssaal des Alten Rathauses in einer
Informationsveranstaltung für alle Stadtverordneten vom
beauftragten Büro "Kommunal Data" (Herr Dr. Schneewolf und Herr
Leben) vorgestellt und anschließend diskutiert. Die Kritiken,
Hinweise und Anregungen sowie die Hinweise im Rahmen des
Hauptausschusses der SVV Teltow vom 12.12.2005 wurden geprüft,
entsprechend berücksichtigt und in den Endbericht eingearbeitet.
Die verfahrenstechnisch vorgesehene Bürgerinformation wurde am
24.10.2006 im Bürgerhaus Teltow durchgeführt und ergab keinen
weiteren Überarbeitungsbedarf.
Aus Gründen der Kostenersparnis erhält jede Fraktion eine
farbige Broschüre. Nach Bestätigung durch die SVV wird die
Lärmminderungs- und Luftreinhalteplanung Teltow (Stand: Oktober
2006) als CD-ROM erhältlich sein.
Diskussion:
Obwohl die angekündigten Lärmmessungen der Stadt in bezug auf die Anhalter Bahn gemäß Beschluss 01/29/2006 von der Stadt nicht annähernd realisiert wurden (siehe auch die Ergebnisse zur B.I.T.-Anfrage AF 300/2006),
hielt sich die B.I.T.-Fraktion mit entsprechend unangenehmen Anfragen
an die SPD-Fraktion und den Bürgermeister zurück. Im
Verlaufe der kurzen Diskussion machte die CDU-Fraktion darauf
aufmerksam, dass mit diesem Dokument nun die klare Möglichkeit
gegeben ist, die Stadt beim Wort zu nehmen, Fragen des
Lärmschutzes durch entsprechende Unterstützung zu begleiten.
Somit haben alle Fraktionen die Möglichkeit, auf dieser Basis
entsprechende Anträge einzubringen, um die Lösung
künftiger, aber auch gegenwärtiger Lärm- und
Verschmutzungsprobleme anzugehen.
Die
B.I.T. wird diese Möglichkeit vor allem in Bezug auf die
Bekämpfung des Bahnlärms umgehend aufgreifen.
Ergebnis:
Das Ergebnis der Abstimmung war leider etwas befremdlich, da sich drei Parlamentarier der Stimme enthielten. Der Beschlussantrag wurde schließlich mehrheitlich zum Beschluss 12/33/2007 erhoben (Abstimmung 21/00/03).
AF 299/2006: Lärmbelästigung durch ATR-Recycling-Hof
Inhalt mit abgeleiteten Fragen (Anfrage
zur 32. SVV am 10.01.2007):
Nachdem die Anlieger des Musikerviertels und des Wohngebietes östlich der Anhalter Bahn seit 28.05.2006 dem entsprechend bekannten Bahnlärm ausgesetzt sind, steigert sich der Lärm in der Umgebung des Regionalbahnhofes Teltow seit geraumer Zeit um eine weitere, durch die Bürger noch schlimmer empfundene Lärmquelle als die der Bahn, nämlich den ATR-Recycling-Hof, ins teilweise Unerträgliche. Die Anwohner sind dem in verschiedenen Facetten entstehenden Lärmgeräuschen Montag bis Freitag von 6 – 20 Uhr und Samstag von 7 bis 14.30 Uhr schutzlos ausgeliefert. Versuche der Anwohner, mit dem Betriebsleiter ein klärendes Gespräch zu führen, scheiterten bislang – das ganze hat sich inzwischen zu einem regelrechten Kleinkrieg zwischen Anwohnern und Betrieb mit teilweisem Einschreiten der Polizei entwickelt.
Das Landes-Umweltamt und die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung sind seit längerer Zeit informiert. Ende Oktober wurde der Öffentlichkeit zwar der Endbericht zur Lärmminderungs- und Luftreinhalteplanung Teltow präsentiert, Reaktionen zu diesem Industrielärm blieben von seiten der Ämter aber bisher aus bzw. die Anlieger fühlen sich ähnlich wie beim Bahnlärm alleingelassen. Auch bei Industrielärm sind entsprechende Gesetzte einzuhalten. Bei entsprechender Windrichtung ist der
Lärm sogar bis in die Wohngebiete Wald-/Wiesenviertel und Sigridshorst hinein deutlich zu vernehmen, auch von dort gibt es inzwischen Beschwerden.
Aus der Darlegung ergeben sich folgende Fragen an die Stadtverwaltung:
Frage 1: Seit wann hat die Stadtverwaltung Kenntnis von diesem Sachverhalt ?
Frage 2: Welche Schritte zur einer einvernehmlichen Lösung des Problems hat die Stadtverwaltung bisher unternommen ?
Frage 3: Wurde hierbei eng mit den Bürgern und dem Landes-Umweltamt kooperiert ?
Antwort (schriftliche Zusammenfassung zur 32. SVV durch den Bürgermeister):
Neben
den bereits von mir mündlich dargelegten Ausführungen im
Hauptausschuss am 11.12.2006 ist festzustellen, dass seitens einiger
Anwohner angeregt wurde, die Problematik hinsichtlich des
Gewerbelärms der Firma ATR Recycling Potsdam GmbH, Betriebsteil
Teltow, in einem persönlichen Gespräch zu erörtern. Es
ist zu erwähnen, dass ausschließlich telefonische
Beschwerden im Ordungsamt eingegangen sind. Die ersten Mitteilungen
dieser Art wurdem im September 2006 aufgenommen. Die Beschwerden der
Anwohner wurden unmittelbar durch eine Vorortkontrolle der
Außendienstmitarbeiter der Stadt Teltow geprüft. Hierbei
musste festgestellt werden, dass kein unzulässiger Lärm von
Seiten der ATR Recycling Potsdam GmbH verursacht wurde. Dies wurde auch
anhand von Lärmmessungen belegt. Weiterhin ist von den betroffenen
Anwohnern der Verwaltung gegenüber dokumentiert worden, dass der
Sachverhalt dem Landesumweltamt (LUA) zur Kenntnis gegeben wurde. Nach
Rücksprache mit dem LUA wurde dies bestätigt.
Zur Einschätzung der Gesamtlage ist in die Beurteilung der
Situation einzubeziehen, dass es sich hierbei um einen Gewerbebetrieb
handelt, der seit 1997 an diesem Standort tätig ist und die
Existenzberechtigung an dieser Stelle außer Zweifel steht.
Im Monat August des vergangenen Jahres wurde der Betriebsleiter der ATR
bei mir vorstellig und bat um Unterstützung bei der Bereitstellung
eines anderweitigen Produktionsstandortes, da es in der
zurückliegenden Zeit zu erheblichen Auseinandersetzungen mit den
Anwohnern gekommen sein soll.
Ich habe daraufhin entsprechende Recherchen eingeleitet und
vorgeschlagen, einen anderen Standort innerhalb der Stadt Teltow zu
entwickeln, der beiden Seiten gerecht wird, wobei das Interesse der
Firmengruppe, weiterhin hier vor Ort wirtschaftlich aktiv zu bleiben,
nicht unterbewertet werden darf.
Das Gespräch wurde im Monat November 2006 fortgesetzt, in dem ich
entsprechend meinen Möglichkeiten, inhaltliche Hilfestellung zu
gewähren, zugesagt habe. Vor dem Hintergrund
gesellschaftsrechtlicher Entscheidungen hat inzwischen die
Geschäftsführung gewechselt, die sich nun vom
gegenwärtigen Stand der Entwicklung des Standortes erst einen
Überblick verschaffen will, um zeitnah eine diesbezügliche
Entscheidung auch im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation treffen
zu können.
Herr Dr. Rönnebeck hat in meinem Auftrage deshalb am 8. Januar
2007 eine Beratung mit dem Geschäftsführer vor Ort
durchgeführt, in der Einzelheiten dazu nochmals diskutiert wurden.
Für den Geschäftsführer ist eindeutig und vollkommen
klar, dass die gesetzlichen Parameter der Lärmemission am
augenblicklichen Standort einzuhalten sind.
An dem Vorgang wird meinerseits weiterhin gearbeitet.
Kommentar vom 19.01.2007:
Offensichtlich hat es noch keine
direkte Aussprache mit den betroffenen Bürgern gegeben, was
sicherlich umgehend geschehen sollte, denn nicht nur die Rechte des
Betriebes sondern auch die der Bürger sind hier adäquat zu
prüfen. Insbesondere wären hier die Auflagen der TA
"Lärm" genau abzuklären, was ebenfalls bisher offensichtlich
nicht geschah.
Nachschlag vom 15.02.2007:
Auf Bitten der bisher
belästigten Einwohner des Musikerviertels fand am 06.02.2007 ein
Gespräch beim BM statt, an dem neben einer Abordnung der
betroffenen Bürger ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes, drei
Vorstandsmitglieder der Dresdener Nachfolgegesellschaft der ATR GmbH
sowie der ehemalige Wirtschaftsförderer und ein Vertreter der
B.I.T., die die Bürger bisher bei ihrem Anliegen unterstützt
hatte, teilnahmen. Auf diesem Treffen, das für die Anwohner ein
positiven Verlauf nahm, wurden zunächst die Ergebnisse von
Lärmpegelmessungen, die die Stadt im Bereich der Bahnstraße,
der Robert-Koch-Straße, der Steinstraße und der
Wilhelm-Külz-Straße im Zeitraum 20.01. bis 01.02.2007
durchführte, vorgestellt (veröffentlicht in der VL-350/2007,
die der 33. SVV am 14.02.2007 vorgelegt wurde). Dabei wurden im
Durchschnitt Lärmwerte zwischen 54 und 60 dB festgestellt. In
einem speziellen Fall wurden Spitzenwerte zwischen 61 und 74 dB
gemessen.
Die Anlieger beschwerten sich in
diesem Zusammenhang beim Teltower Bürgermeister vor allem
über die seit September 2006 praktizierte Hinhaltetaktik des
Ordnungsamtes und des Landes-Umweltamtes, das ebenfalls in den
Beschwerdeweg eingebunden war.
Im Verlaufe des Gespräches stellte sich jedoch auch heraus, dass
die bisherige Leitung der ATR-Filiale das ganze Geschehen im Rahmen
eines Verdrängungswettbewerbs durch eine andere Konkurrenzfirma
auf dem Rücken der Stadt und der belästigten Anlieger
inszeniert hatte, um tatsächlich eine Schließung der
Filiale zu erwirken.
Im Ergebnis des freimütigen
Gesprächs bestand abschließend Einvernehmen darüber,
dass die durch den Recyclinghof unter neuer Leitung der
Nachfolgegesellschaft verursachten Lärmimmissionen auf ein
erträgliches Maß zurückgegangen sind, mit denen die
betroffenen Anlieger durchaus leben können. Es wurde vereinbart,
dass sich die neuen Betreiber des Recyclinghofes freiwillig bereit
erklären, Stichprobenmessungen der Stadt zu akzeptieren
und weiterhin in einem offenen Dialog die auftretenden Probleme
mit den Anliegern klären werden. Die Anlieger ihrerseits
bekräftigten ihre Zusage, dass sie bei Fortbestehen des nun
deutlich geringeren Lärmpegels keinerlei Einwände mehr gegen
den Betrieb des Recyclinghofes vorbringen werden.
Wir hoffen, dass die gegebenen
Versprechen künftig eingehalten werden und freuen
uns, dass dieses unangenehme Thema im gegenseitigen
Einvernehmen aller Beteiligten offenbar zu einem positiven Ende
geführt wurde.
AF 300/2006: Ergebnisse zu Lärmmessungen gemäß Beschluss Nr. 01/29/2006
Inhalt mit abgeleiteten Fragen (Anfrage
zur 32. SVV am 10.01.2007):
Gemäß
Beschluss 01/29/2006 wurde der Bürgermeister einstimmig durch alle
Fraktionen beauftragt, kommunale Lärmmessungen auf stadteigenen
Liegenschaften an der Anhalter Bahn durchführen zu lassen und die
Ergebnisse bis zur HA-Sitzung am 6.11.2006 vorzulegen. Weder zur
Diskussion der Lärmminderungsplanung am 24.10., zum betreffenden
HA am 6.11., zur 31. SVV am 15.11. noch zur HA-Sitzung am 11.12.2006
wurden jedoch Ergebnisse präsentiert. Aus dem derzeitigen
Desinteresse an diesem Thema muss man darauf schließen, dass der
SPD-Antrag offenbar mehr populistischen Hintergrund hatte !
Aus der Darlegung ergeben sich folgende Fragen an die Stadtverwaltung:
Frage 1: Wann und von wem wurden die beauftragten Lärmmessungen durchgeführt ?
Frage 2: Wenn Lärmmessungen durchgeführt wurden, Nachfrage: Warum wurden die Ergebnisse dann nicht präsentiert ?
Wenn noch keine Lärmmessungen durchgeführt
wurden, Nachfrage: Warum wurde die Beauftragung nicht abgearbeitet ?
Frage 3: Wenn Lärmmessungen durchgeführt wurden, Nachfrage:
Welche Konsequenzen wird die Stadtverwaltung aus den durchgeführten Messungen ziehen ?
Wenn noch keine Lärmmessungen
durchgeführt wurden, Nachfrage: Welchen aktuellen Zeitplan gibt
es für die Beauftragung ?
Antwort (schriftliche Zusammenfassung zur 32. SVV durch den Bürgermeister):
Im
Bereich der Hagenstraße und der Kriemhildstraße wurden
unsererseits Geräuschpegel-Messungen durchgeführt. Hierbei
möchte ich jedoch erwähnen, dass diese Messungen keineswegs
gerichtsverwertbar sind, also nur als Anhaltspunkt gewertet werden
sollten. Immissionsschutzmessungen sind über einen längeren
Zeitraum (meist 24 Stunden und einer amtlich vorgegebenen Entfernung)
mit einer geeichten Anlage und dementsprechend ausgebildetem Personal
durchzuführen, hierbei wird dann auch ein Mittelwert berechnet.
Zumal bei solchen Messungen Nebengeräusche, wie Gespräche,
vorbeifahrende Fahrzeuge, etc. nicht auszuschließen sind, somit
auch nicht abgezogen werden können. Ich bitte dies zu bedenken,
zumal das Landesumweltamt für solche Art von Messungen
zuständig wäre.
Die Messungen in der Hagenstr (Höhe Grundstück 23) haben
ergeben, dass in einem Zeitraum von durchschnittlich einer Stunde
mindestens 7 Züge (Regional und ICE) fuhren. Die Abstände
zwischen den Zügen sind teilweise sehr gering (1 bis 2
Minuten). Die Werte lagen hier (außerhalb der Nachtzeit) bei 50,
54, 56 und 60 dB, durchschnittlich also bei 55 dB. Eine
Überschreitung war hier nicht festzustellen.
Bei den Messungen in der Kriemhildstraße lagen die Werte bei
60, 66, 70, 72, und 74 dB, durchschnittlich somit bei 68 dB. Hier
dürfte eine geringe Überschreitung vorliegen, wobei hier von
einem allgemeinen Wohngebiet ausgegangen wurde (ohne Einbeziehung der
Bahnstrecke).
Messungen zur Nachtzeit (22 bis 06 Uhr) wurden nicht durchgeführt.
Beachtet sollte auch werden, dass zwar die Witterungseinflüsse
(u.a. Windrichtung) eine große Rolle zu spielen scheinen, sich
jedoch Frau Tanfal oder andere Anwohner nicht weiter an uns wandten.
Darüber hinaus ist dieser Anfragenbeantwortung beigelegt eine
Schalltechnische Untersuchung für einen möglichen
Lärmschutzwall im Bereich der Bahnanlage / Staedtler-Siedlung.
Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung 01/29/2006
ist die mögliche Aufschüttung eines Lärmschutzwalles in
vorbenanntem Bereich diskutiert worden. Die Verwaltung hat in diesem
Zusammenhang eine Untersuchung veranlasst, die mögliche Nutzefekte
einer solchen Erdaufschüttung untersuchen sollte. Das Ergebnis ist
als Anlage beigefügt.
Kommentar vom 19.01.2007:
Damit wurden die von der B.I.T. gestellten Fragen schlichtweg nicht beantwortet. Auch wurden die per Beschluss 01/29/2006 geforderten
bzw. angekündigten Untersuchungen nicht auf einer
Reihe von städtischen Grundstücken längs der Bahntrasse
realisiert, sondern es wurden willkürlich zwei Messstellen ohne
jeglichen physikalischen Hintergrund herausgepickt und unsystematisch
untersucht. Damit waren die absolut nichtssagenden Ergebnisse
vorprogrammiert. Dass die Ergebnisse von autorisierten Fachleuten
durchzuführen wären, hatte die B.I.T. bereits zur
Antragstellung angemahnt. Deshalb ist hier nochmals unsere Meinung aus
der Fragestellung zu unterstreichen, dass dieser ganze Antrag rein
populistischen Charakter ohne jeglichen sinnvollen Hintergrund hatte -
auch wenn diese Ansicht manchem SPD-Politiker nicht behagt ! Man kann
sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Antrag
im September 2006 lediglich zur Beruhigung der Bürger
gestellt wurde. Es sollte schlicht der Nachweis erbracht werden, dass
die Stadt sich auch um Lärmschutz bemüht.
Ableitungen und Konsequenzen wurden aber weder angedeutet, geschweige
denn gezogen !! Was soll ein solcher Antrag eigentlich bewirken ?
Wir
geben uns mit diesen Ergebnissen nicht zufrieden und erwarten eine
Stellungnahme der einreichenden SPD-Fraktion ! Von der Stadtverwaltung
fordern wir, dass die Messungen wirklich entsprechend dem Beschluss
durchgeführt werden !!
Bei der in der Beantwortung
genannten Schalltechnischen Untersuchung handelt es sich um keine
Messung, sondern lediglich um eine theoretische Berechnung des Lärmpegels
unter Berücksichtigung eines Lärmschutzwalles. Hiermit wurde
nachgewiesen, dass ein Lärmschutzwall theoretisch bedeutungslos
ist, da der Schallpegel schon ohne Wall hinreichend gering ist. Das
ganze sollte also zeigen, dass die seinerzeit von der SPD
angebotene Aufschüttung von Lärmschutzwällen
überhaupt nicht notwendig ist - also alles ist in bester Ordnung ! Ergebnis: Die Bahn ist doch so leise - deshalb braucht die Stadt nichts zu unternehmen !!
Nachschlag vom 18.02.2007:
Die Fraktion der B.I.T. verzichtete zur 33. SVV auf eine
Fortsetzung der Polemik, da durch die Annahme der nun abgeschlossenen
Lärmminderungs- und Luftreinhalteplanung Teltow mit Stand vom
Oktober 2006 als informelle Planung (s. DS 265/2006), die einem
Selbstbindungsbeschluss gleichkommt, die Möglichkeit eröffnet
wurde, konkrete Maßnahmen zu diesem Themenbereich von der Stadt
auf Basis dieser Planung zu erzwingen. Damit sind alle Faktionen
gehalten, eigene Anträge zur Lösung konkreter
Lärmschutzprobleme in das Parlament einzubringen, vor denen sich
die Stadtverwaltung künftig nicht mehr verschließen
kann.
Die B.I.T. wird
deshalb auf dieser Grundlage ihre konkreten Vorstellungen zur
Lärmvermeidung bzw. -dämpfung über weitere Anträge
einbringen.
AF 301/2006: P & R - Parkplatz am Regionalbahnhof Teltow (RBT)
Inhalt mit abgeleiteten Fragen (Anfrage
zur 32. SVV am 10.01.2007):
Im
Planfeststellungsbeschluss zur Wiederinbetriebnahme der Anhalter Bahn,
Erläuterungsbericht Teil II, Planfeststellungsabschnitt 3, Anlage
1.2, vom 28.08.1996 wurde unter Punkt 3.5 (Straßen- und Wegenetz,
S. 7) folgende konkrete Leistung der Bahn festgeschrieben: „Auf
der Ostseite der Bahntrasse in der Nähe zur L 76 wird auf DB
AG-Gelände ein neuer Bahnhofsvorplatz (P & R-Anlage sowie
Fahrradabstellanlage) mit Zufahrt errichtet. ... Ebenfalls auf der
Ostseite des Bahnhofs werden an der L 76 in Vorplatznähe
Busbuchten eingerichtet."
Im Juni 2005 hatten CDU und B.I.T. in jeweils unabhängigen
Anträgen (DS 124/2005, DS 132/2005) die Stadtverwaltung ersucht,
ein Konzept für die künftige Gestaltung des RBT erarbeiten zu
lassen, was dann schließlich nach der Potenzialanalyse
„Umfeldentwicklung Regional- und Güterbahnhof Teltow" im
November 2005 in einer Vorplanung (Beschluss 05/22/2005) endete. Obwohl
bereits in der Informations-Vorlage 34/2005 vom Juni 2005 darauf
hingewiesen wurde, dass die DB AG ihre planfestgestellte Zusage zum Bau
des P+R-Parkplatzes schriftlich widerrufen hat, wurde schließlich
die durchaus sinnvolle Vorzugsvariante S2 im Modul 2 beschlossen, die
den P+R-Parkplatz am durch die Bahn vorgesehenen Standort festschrieb.
Im Antrag für die Fördermittel, die für dieses Modul
dadurch erst nötig wurden, tat man dann stillschweigend so, als ob
es den Planfeststellungsbeschluss nie gegeben hätte, d.h. man
beugte sich kampflos dem Rotstift der DB AG. Dadurch erfährt die
Stadt letztlich einen Mittelverlust von etwa 33 T€, entsprechend
dem Eigenanteil von 10 % an den Gesamtkosten, während der
Zuwendungsgeber zugunsten der DB AG sogar 297 T€ aufwenden muss.
Hieraus resultieren folgende Fragen:
Frage 1:
Warum hat die Stadt vom Juni 2005, als der Rückzug der DB AG klar
war, bis zum Fördermittel-Antrag im November 2005 gewartet und
keine Rechtsmittel eingelegt, um die Bahn zu zwingen, den
Planfeststellungsbeschluss von 1996 einzuhalten ?
Frage 2: Hat der Fördermittelgeber (vermutlich das Land Brandenburg) Kenntnis vom Rückzug der DB AG aus ihrer Pflicht ?
Frage 3:
Könnten diese Ungereimtheiten der Grund für das bisherige
Ausbleiben der beantragten Fördermittel sein, was dann ein Skandal
wäre ?
Antwort (schriftliche Beantwortung zur 32. SVV durch den Bürgermeister):
Zu Frage 1:
Die Stadt kann hier keine Rechtsmitel einlegen. Eine Rückfrage bei
der Bahn ergab, dass diese, sollte die Stadt die Realisierung des
PKW-Stellplatzes einfordern, eine entsprechende Änderung der
Planfeststellung beantragen wird, um den Stellplatz aus der
Planfeststellung als "nicht betriebsnotwendig" herauszunehmen.
Die Stadt hat sich daher, aus naheliegenden Gründen, dafür
entschieden, das Heft des Handelns selbst in die Hand zu nehmen, denn
mit einem Bahnhof ohne Stellplätze oder gar einer fruchtlosen
längeren Auseinandersetzung mit der Bahn wäre der Stadt und
der Sache bestimmt nicht gedient gewesen.
Die Stadt hat auch nicht "gewartet", wie es in der Anfrage heißt,
sondern zügig, und zwar außerordentlich zügig
gehandelt. Jeder Fördermittelantrag benötigt umfangreichen
Vorlauf, Abstimmungen und Sachverhaltsermittlungen. Beim
Fördermittelantrag für den Regionalbahnhof wurde in extrem
kurzer Zeit ein umfangreiches Konzept erarbeitet mit
Finanzierungsplänen etc., welches auf Grund seiner Qualität
den Fördergeldgeber auch überzeugt hat.
Zu Frage 2:
Selbstverständlich ist dem Fördergeldgeber bekannt, dass die
Bahn hier nicht realisiert, ansonsten wäre die Bewilligung von
Fördermitteln schlicht unzulässig.
Zu Frage 3:
Hier besteht kein Zusammenhang (siehe 2.) und daher wurden die Fördermitel auch bewilligt.
Kommentar vom 19.01.2007:
Wenn man immer so schnell aufgibt, braucht man sich nicht zu wundern, wenn das Stadtsäckel bald leer ist !!
Merkwürdigerweise wurde in Großbeeren auch ein
Bahnhofsvorplatz angelegt. Hat den auch die Gemeinde Großbeeren
bezahlt, oder doch die Bahn ?
Vom Großbeerener BM, Herrn Ahlgrimm, war dazu zu erfahren, dass
sich die DB auch hier aus ihrer Verantwortung stahl
und Großbeeren unter Nutzung von Fördergeldern
ebenfalls die Kosten mitträgt !!
AF 302/2006: Umsetzung des Wartehäuschens am Regionalbahnhof Teltow
Inhalt mit abgeleiteten Fragen (Anfrage
zur 32. SVV am 10.01.2007):
Mit
Beginn des neuen Fahrplanes am 10.Dezember 2006 begann durch die
Havelbus-Gesellschaft am Regionalbahnhof Teltow die Umgestaltung der
Verkehrsbeziehungen. Mit Fertigstellung der neuen Bus-Wendeschleife
wurden die Haltestellen in der Bahnstraße in die Mahlower
Straße verlegt. Leider wurde es in diesem Zusammenhang
versäumt, zumindest auf der Nordseite der Mahlower Straße
ein Bus-Wartehäuschen aufzustellen. Da wir Wintersaison haben und
diese Haltestelle sehr stark frequentiert ist, war es naheliegend, das
Wartehäuschen aus der Bahnstraße rechtzeitig zur Nordseite
der Mahlower Straße umzusetzen.
Hieraus resultieren folgende Fragen:
Frage 1:
Warum wurde das Wartehäuschen in der Bahnstraße nicht
gleichzeitig mit der Errichtung der Bus-Wendeschleife zur
nördlichen Haltestelle in der Mahlower Straße verlegt ?
Frage 2:
Wer hat unnötigerweise wenige Tage vor Auflassung der Haltestelle
in der Bahnstraße noch eine aufwendige Verglasung des
Wartehäuschens angewiesen, die übrigens am 10.12. bereits
wieder durch Vandalismus komplett zerstört war ?
Antwort (schriftliche Beantwortung zur 32. SVV durch den Bürgermeister):
Zu Frage 1:
Die
Verwaltung hat dieses Problem bereits erkannt. Bis zum Fahrplanwechsel
im Dezember (10.12.06) wurden die alten Wartehäuschen noch
genutzt. Sie sind in einem schlechten baulichen Zustand und müssen
vor Wiedereinbau unbedingt aufgearbeitet werden. Erst danach
können sie umgesetzt werden.
An den vorgesehenen Standorten in der Mahlower Str., welche mit dem Bau
der Regionalbahn angelegt wurden, können die Wartehäuschen so
lange verbleiben, bis sich die Standorte durch eine nachfolgende
Planung und Veränderung der L76 (Mahlower Str.) in diesem Bereich
ggf. ändern.
Ein Termin mit dem Vertragspartner, der "Fine Arts Werbe und
Pressegesellschaft" ist bereits in der 3. KW vereinbart, um die
Realisierung in zeitlicher und bautechnischer Hinsicht abzustimmen.
Zu Frage 2:
Die Stadt Teltow hat einen Vertrag mit der "Fine Arts Werbe und
Pressegesellschaft" abgeschlosssen, der die Pflege, Wartung und
Instandhaltung regelt (§ 4.3).
Als Ausgleich darf die "Fine Arts Werbe und Pressegesellschaft" in den Vitrinen der Buswartehallen Werbung anbringen.
Die angesprochene Verglasung des Wartehäuschens erfolgte auf
dieser Vertragsgrundlage ... durch die "Fine Arts Werbe und
Pressegesellschaft".
Kommentar vom 21.01.2007:
Das Problem
hätte bereits im November erkannt und die Termine bereits zu
dieser Zeit gemacht werden müssen, um für den notwendigen
Schutz der Fahrgäste zu sorgen ! Es ist auf Basis der gegebenen
Antwort ferner abzusehen, dass das Umsetzen des Wartehäuschens -
es gibt nämlich nur eines (!) - somit noch längere Zeit
dauern wird. Es bleibt im Interesse der Fahrgäste zu hoffen, dass
die Umsetzung noch vor den vorgesehenen Umbauarbeiten im Haltestellen-
und Straßenbereich geschieht !
Nachschlag vom 18.02.2007:
Auf
Nachfrage an den Bürgermeister zur 33. SVV am 14.02.2007, welchen
Zeitplan es denn nun gäbe, die Wartehäuschen von der Bahn-
zur Mahlower Straße umzusetzen, konnte wieder einmal keine
konkrete Antwort gegeben werden ! Auch die anwesenden Mitarbeiter des
Baauamtes waren nicht aussagefähig, obwohl in dem Antwortschreiben
zur obigen Anfrage in KW3 ein Termin abgestimmt werden sollte.
Wie lange sollen die Fahrgäste noch ungeschützt an den zugigen Haltestellen stehen ???
Nachschlag vom 03.08.2007:
Nun -
ziemlich genau ein halbes Jahr !! Solange dauerte es nämlich, bis
wieder sichtbare Bewegung in das Thema gekommen ist. In der 31.
KW wurden die seit Januar angemahnten Wartehäuschen am
Regionalbahnhof nun endlich installiert. Interessant hierbei
ist, dass nicht, wie seinerzeit vorgeschlagen, die alten
Wartehäuschen aus der Bahnstraße umgesetzt und neu verglast
wurden, sondern zwei komplette Neuanfertigungen getätigt wurden. Die
zerstörten alten Unterstellmöglichkeiten fristen weiterhin
ihr kümmerliches Dasein an der Bahnstraße und verschandeln das ohnehin nicht
atraktive Bahnhofsumfeld zusätzlich. Wie lange soll dieser Zustand noch andauern, liebe Stadtväter ??
AF 303/2006: Zur Arbeit des Jugendparlamentes
Inhalt mit abgeleiteten Fragen (Anfrage
zur 32. SVV am 10.01.2007):
In den Haushalt 2007 wurden wiederum großzügig 5.000,--
€ für die Arbeit des Jugendparlaments eingestellt. Im Oktober
2005 (!) wurde in der SVV über seine Arbeit berichtet. Seitdem hat
man, außer im Zusammenhang mit dem verpatzten Bau einer
Skaterbahn in Teltow und der Beauftragung zum Bau einer BMX-Strecke,
die letztmalig im April ´06 definitiv bestätigt wurde,
nichts mehr vom Parlament gehört.
Deshalb folgende Fragen:
Frage 1: Wann wird das Jugendparlament vor der SVV über die Arbeit im vergangenen Jahr berichten ?
Frage 2: Wurde der Bau der BMX-Strecke, der wesentlich durch die TWG befördert werden sollte, inzwischen zu den Akten gelegt ?
Antwort (schriftliche Beantwortung zur 32. SVV durch den Bürgermeister):
Zu Frage 1:
Im Zusammenhang mit der Diskussion des Haushalts 2007 wurde diese Frage
bereits aufgeworfen. Im Ergebnis wurde vorgeschlagen, dass Vertretern
des Jugendparlaments in einer der nächsten Sitzungen des
Sozialausschusses die Gelegenheit zu einem kurzen Bericht gegeben
werden soll. Eine Vorstellung der Arbeit im zuständigrn
Fachausschuss ist aus meiner Sicht die geeignetste Methode, den
weiteren Prozess aktiv mitzugestalten.
Zu Frage 2:
Der angeregte Bau einer BMX-Strecke hinter dem Gelände der
Jet-Tankstelle (Mahlower Straße) ist im Benehmen zwischen den
beteiligten Jugendlichen und der TWG gedanklich verworfen worden. Dies
insbesondere vor dem Hintergrund, dass in der Region bzw. zum damaligen
Zeitpunkt auch noch in Teltow eine Alternativanlage gebaut werden
sollte. Maßgeblich war seinerzeit insbesondere, dass die Untere
Bauaufsichtsbehörde den vorgeschlagenen Standort als nicht
zulässsig erachtet hat und die Verschiebung in nicht unerheblichem
Maße forderte. Eine neuerliche Umplanung und ein weiteres
Auseinandersetzen inhaltlicher Art wurde damals zwischen den
Beteiligten abgelehnt. Eine entsprechende Information ist im Rahmen
eines Bürgermeisterberichtes von mir nach meiner Erinnerung
gegeben worden.
Kommentar vom 21.01.2007:
Wir sehen die
Berichterstattung des Jugendparlaments nunmehr nur noch vor einem
Fachausschuss als nicht gerechtfertigt an. Es war bisher Konsens aller
Seiten, dass das Jugendparlament vor allem das Recht erhalten sollte,
seine Probleme und Anliegen vor dem versammelten Stadtparlament
vorzubringen, um somit auch ein öffentliches Forum zu erhalten !!
Zur Antwort auf Frage 2 ist zu
bemerken, dass die B.I.T. diese Fragen nicht gestellt hätte, wenn
sie sich hinreichend über das Jugendparlament und seine Anliegen
informiert fühlen würde. Das ist seit über einem Jahr
"Funkstille" jedoch nicht der Fall.
DS 304/2006: Durchsetzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Stadt Teltow am Regionalbahnhof
(Neufassung seit 05.03.2007 unter dem Titel: Betreibung von Maßnahmen zur Durchsetzung der
Verkehrssicherungspflicht am Regionalbahnhof Teltow)
Beschlussvorschlag
(Antrag zur 32. SVV am 10.01.2007):
Die
SVV möge beschließen: Der Bürgermeister wird
beauftragt, umgehend Maßnahmen zur Durchsetzung der
Verkehrssicherungspflicht der Stadt Teltow am Regionalbahnhof Teltow
einzuleiten. Als Übergangslösung bis zur endgültig
vorgesehenen Umgestaltung der Verkehrsbeziehungen zum sicheren Aus-,
Ein- und Umsteigen im Bereich der neu in Betrieb genommenen
Haltestellen in der Mahlower Straße sind beide angegebenen
Verkehrsregelungen mit höchster Dringlichkeit beim
Landesstraßenamt (LSA) zu beantragen und durchzusetzen:
- Eine
transportable Lichtsignalanlage für Fußgänger ist am
westlichen Ende der beiden Busbuchten mit entsprechender
Vorankündigung durch das Gefahrzeichen „Lichtzeichenanlage"
(Nr. 131) aus beiden Fahrtrichtungen aufzustellen.
oder
Ein
Fußgängerüberweg = „Zebrastreifen" (Markierung
Nr. 293) einschließlich der Aufstellung eines Hinweisschildes
„Fußgängerüberweg" (Nr. 350) sowie einer
entsprechenden Vorankündigung durch Gefahrzeichen
„Fußgänger" (Nr. 133) in beiden Fahrtrichtungen ist
einzurichten.
- Ab
Eichenweg in westlicher Richtung bzw. ab Bahnstraße in
östlicher Richtung sind bis jeweils 15 m hinter dem entsprechenden
Haltestellenbereich Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h
mittels Streckenverbotsschildern „Zulässige
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h" (Nr. 274) bzw. dessen
Auflösung mittels Schildern „Ende der
Geschwindigkeitsbeschränkung" (Nr. 278) anzuordnen.
Begründung:
Mit
Beginn des neuen Fahrplanes am 10.Dezember 2006 begann durch die
Havelbus-Gesellschaft am Regionalbahnhof Teltow die Umgestaltung der
Verkehrsbeziehungen. Mit Fertigstellung der neuen Bus-Wendeschleife
wurden die Haltestellen in der Bahnstraße in die Mahlower
Straße verlegt. Wie bisher in der Bahnstraße werden diese
täglich sowohl zum Um-, Aus- und Einsteigen bei der Nutzung der
Bus- und zunehmend auch der Bahnanschlüsse sehr stark frequentiert.
Da die Mahlower Straße eine der am meisten befahrenen
Straßen in der Region ist, beträgt die durchschnittliche (!)
tägliche Verkehrsstärke (DTV) in diesem
Straßenabschnitt 16.000 Kfz., d.h. richtungsunabhängig
insgesamt 11 – 12 Fahrzeuge pro Minute. Da Stadtverwaltung und
SVV auf entsprechend vorausschauende Anträge im Vorfeld - z.B. die
DS 124/2005 und DS 132/2005 (teilweise) – nicht entsprechend
reagiert haben, wurden nun durch die Verkehrsbetriebe vollendete
Tatsachen geschaffen, die für die Bürger, vor allem auch
für die vielen Kinder, die hier die Busse ebenfalls sehr stark
nutzen, unzumutbar sind. Die Stadt muss in ihrem eigenen Interesse
unverzüglich handeln, bevor es den ersten schweren oder sogar
tödlichen Unfall gibt.
Da auch die vorhandenen Busbuchten durch die DB AG nicht den modernen
Anforderungen an einen flüssigen Fahrgastwechsel entsprechend
konzipiert und angelegt wurden bzw. bei der Ausführungsplanung
darauf durch das Bauamt nicht geachtet wurde, können sich von den
eingesetzten Bustypen her nur selten zwei Busse gleichzeitig in der
Haltestelle befinden, ohne dass der nachfolgende Verkehr erheblich
behindert wird. Da der Nachfolgeverkehr der Busse nicht damit rechnen
muss, dass ein Bus nicht komplett in die Busbucht passt, ergibt sich
durch die oben erwähnte Fahrzeugdichte an mindestens 5 Tagen in
der Woche auch ein sehr hohes Crash-Potenzial. Zur Verminderung des
insgesamt sehr hohen Gefahrenpotenzials in diesem Straßenbereich
bleibt zunächst nur die Anordnung einer starken Reduzierung der
zugelassenen Geschwindigkeit übrig!
Diskussion:
Auch in der vorangegangenen Einwohnerfragestunde hatten Bürger auf die angesprochenen Probleme hingewiesen. Im
Vorfeld des dringenden Antrages hatte die B.I.T. versucht, Konsens mit
allen Fraktionen zu erzielen, um die Stadt zu umgehendem Handeln zu
bewegen. Auf Grund des Jahreswechsels und schwieriger
Terminabstimmung wurde jedoch nur ein Dialog mit der CDU begonnen, der
darauf hinauslief festzustellen, dass der obige Antrag nicht korrekt
sei, da die Stadt Teltow keine Verkehrssicherungspflicht an dieser
Stelle zu erfüllen hätte, sondern das Land, weil es sich um
eine Landesstraße handelt. Der B.I.T. war dies natürlich
klar, jedoch die Formulierung des Antrages konnte nicht mehr
verändert werden, so dass er in der vorgelegten Form zur
Abstimmung kam. Der
Forderung der CDU, den Antrag von der Tagesordnung zu nehmen, kam die
B.I.T. nicht nach, so dass ein Antrag auf Verweisung in den
Bau-Aussschuss naheliegend war.
Ergebnis:
Obwohl
die Mehrheit der Abgeordneten wahrscheinlich für diesen Antrag war, wurde er schließlich
aus formalen Gründen mit großer Mehrheit (Abstimmung 24/3/0) in den Bau-Ausschuss verwiesen (Antrag der FDP). Leider machte keine Fraktion von der
Möglichkeit Gebrauch, den Text unmittelbar zu ändern und dadurch noch
Konsens zu erzielen. Die
Krux ist nun, dass durch dieses Prozedere der Antrag erst im Februar im
Bau-Ausschuss behandelt werden kann und somit eine Abstimmung darüber
erst im März möglich sein wird. Es bleibt zu hoffen, dass bis dahin kein schwerer Unfall an diesem neuralgischen Punkt passiert.
Nachschlag vom 21.01.2007:
(weitere Nachschläge vom 18.02.2007, 05.03.2007, 31.03.2007, 26.05.2007, 29.07.2007 )
Wie
inzwischen aus gut unterrichteten Kreisen verlautet, hat sich die
Stadtverwaltung - wahrscheinlich auch auf Grund der Bürgeranfragen
- wohl selbst in die Pflicht genommen, um dieses Problem rasch
anzugehen. Es sollen deshalb umgehend Gespräche mit dem
Landesbetrieb für Straßenwesen (LS --> so lautet die aktuelle Abkürzung für diesen Landesbetrieb !!) aufgenommen werden. Vorgesehen ist in diesem
Zusammenhang auch die Durchführung eines Ortstermines am
26.01.2007, zu dem sich alle direkt und indirekt Beteiligten treffen
werden, um auf schnellstem Wege Lösungen zu finden. In
ähnlicher Weise wird auch über die Konsequenzen zum
Folgeantrag DS 305/2006 nachzudenken sein - Ergebnisse hierzu unter DS 124/2005. Damit würde sich eine weitere Verfolgung dieses Antrages zunächst erübrigen !
Nachschlag vom 18.02.2007:
Wie
der BM zur 33. SVV am 14.02.2007 erklärte, hat die
Stadtverwaltung auf die Anregung der BIT-Fraktion hin
tatsächlich reagiert, ohne einen entsprechenden Beschluss der
Stadtverordneten abzuwarten, der aus formalen Gründen erst im
März hätte gefasst werden können. In der 4. KW wurden
lt. Aussage des Bauamtes beim LS sowohl "Tempo 30" für die
Mahlower Straße im Bereich des Regionalbahnhofes als auch die
Einrichtung eines "Zebrastreifens" beantragt.
Lt. Pressemitteilung (MAZ vom 17.02.2007)
ist der Zwischenbescheid mit den Stellungnahmen von Polizei und
Landesbetrieb Straßenwesen jedoch wenig ermutigend. Die Landesbehörde sieht vorerst keine Notwendigkeit (?) für eine Geschwindigkeitsbeschränkung mit der Begründung, "die Sicht sei so gut, dass ein Fußgänger sich entsprechend verhalten kann." (TSB 03/2007, S. 20). Trotzdem will das LS eine Verkehrszählung und eine
verkehrstechnische Untersuchung beauftragen, informierte der BM weiter.
Die Polizei
befürwortet indes eine Querung in Verbindung mit einer Ampel und
der Anbindung der Verbindungsstraße Seehof-Sigridshorst - allerdings nur dann, wenn die Notwendigkeit nachgewiesen ist.
Vollkommen
unverständlich ist in diesem Zusammenhang die mit weiterem
Zeitverlust einhergehende erneute Beauftragung einer
Verkehrszählung, da die entsprechenden Daten bereits seit 2004
vorliegen und z.B. dem aktuellen Lärmminderungs- und
Luftreinhalteplan (Tabelle 4.13, Seite 35), der ebenfalls auf der 33. SVV als Teltower Dokument beschlossen wurde, entnommen werden können ! Also
- was soll das !! Muss wirklich erst ein schwerer Unfall geschehen, um
die Landesbehörde aus ihrem Dornröschen-Schlaf zu wecken ??
Nachschlag vom 05.03.2007:
Da der Antrag auf der 32. SVV in den Bau-Ausschuss verwiesen wurde, muss er nun formal durch alle SVV-Gremien laufen. Da die B.I.T. aus naheliegenden Gründen nicht daran interessiert ist, den Antrag zurückzuziehen - schließlich geht es hier immerhin um Menschenleben, so dass die Stadt zum Handeln verpflichtet werden muss !! -
wurde der Antrag für die Behandlung im BA am 27.02.2007 neu
formuliert und passierte mit kleinen Änderungen auch den Finanz- (28.02.07) und Haupt-Ausschuss (05.03.2007). Der Antrag DS 304neu/2006 lautet nun wie folgt:
Beschlussvorschlag (neu formulierter Antrag zur 34. SVV am 14.03.2007):
Die SVV
möge beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt,
umgehend Maßnahmen zur Durchsetzung der Verkehrssicherungspflicht
am Regionalbahnhof zu betreiben.
Begründung (umgestellt):
(Der
Haupttext wurde beibehalten, zum Schluss wurden die
B.I.T.-Vorschläge aus dem alten Antrag in die Begründung
übernommen.)
In Gesprächen mit der
zuständigen Mitarbeiterin des Teltower Bauamtes wurde inzwischen
weiter bekannt, dass das LS einer transportablen Ampelanlage als
Zwischenlösung nur dann zustimmt, wenn in einer Stunde etwa 200
Fahrgäste ein-, aus- oder umsteigen wollen. Ansonsten würde
maximal die Errichtung eines Zebrastreifens in Frage kommen. Auf
jeden Fall will das LS - nach unserer Meinung in unverantwortlicher Weise - erst dann reagieren, wenn die
verkehrlichen Untersuchungen abgeschlossen sind --> Kommentar ebenfalls
überflüssig !!
Dass die B.I.T. mit ihrer Meinung
nicht alleine steht, zeigt die Glossierung der Bahnhofsgegebenheiten
durch folgende Zeilen, die eine Bürgerin aus
dem Musikerviertel dem TSB zur Veröffentlichung im Heft 3/2007 zusandte:
Durch die Mahlower Straße, das ist ja bekannt,
rollen Autos am laufenden Band.
Die neue Haltestelle - für Busse wunderbar -
birgt für Fahrgäste und Kinder große Gefahr.
Keine Ampel, kein Schild, kein Hinweis zu sehen,
dass hinter der Brücke Fahrgäste stehen.
Wie kommt man hinüber zur Haltestelle
zwischen der rollenden Autowelle.
Bis aufs erste Unglück - wir wollen´s nicht hoffen -
denn die sichere Haltestelle in der Bahnstraße ist ja noch offen !
Nachschlag vom 31.03.2007:
Zur 34. SVV am 14.03.2007
stand der umformulierte Antrag der B.I.T. erneut zur Abstimmung. Es gab
nun keine Beanstandungen mehr, so dass der Antrag mit klarer Mehrheit (Abstimmung 23/00/01) zum Beschluss 02/34/2007 erhoben wurde. Es wurde damit allerdings keine weitere Beschleunigung des Verfahrens erreicht. Hier
ist der Bürgermeister erneut in der Pflicht, denn bis zum Abwarten
der Verkehrszählung kann es schon zu spät sein !! Eine
eigene stichpunktartige Fahrzeugzählung an zwei Tagen im März
zeigte übrigens, dass die bekannten Verkehrszählungsdaten
nach wie vor zutreffend sind. Z.B. wurden an zwei Werktagen in einer
Spitzenzeit von jeweils 16:55 bis 17:00 Uhr, also in fünf Minuten,
85 bzw. 99 Fahrzeuge gezählt, d.h. hochgerechnet bedeutet das
für den Tag ca. 28.000 Fahrzeuge. Nach entsprechendem Abschlag
sieht man die bekannten Zahlen von 16.000 eindeutig bestätigt !!!
Wir erwarten, dass endlich auch etwas für die Sicherheit der
Fahrgäste getan wird. An anderer Stelle in der Stadt wird wegen
der Luftreinhaltung über Tempo 30 im Stadtzentrum nachgedacht -
das ist gut so, aber weshalb wird an diesem neuralgischen Punkt nicht
auch umgehend gehandelt ? Haben Luftreinhaltung und
Unfallverhütung nicht den gleichen Hintergrund, nämlich
Menschenleben zu schonen ??
In einem weiteren Schreiben (vom 16.3.2007) an das LS machte der
Teltower Bürgermeister erneut auf das Problem aufmerksam. Bereits
in seiner Antwort vom 2.4.2007 (!) avisierte das LS das kurzfristige (?) Aufstellen einer mobilen Ampelanlage.
Nachschlag vom 26.5.2007:
Da durch den BM zu
diesen Aktivitäten keine Informationen bis zur 35. SVV am
18.04.2007 herausgegeben wurden, sah sich die B.I.T. im Rahmen einer
erneuten Anfrage gezwungen, für die Öffentlichkeit den
Sachstand zu erfragen. Die Antwort auf die diesbezügliche Anfrage (DS 415/2007) lief darauf hinaus, dass endlich eine Lösung in Aussicht steht. Ab Mitte Juni soll nun eine mobile Ampel installiert werden.
Nachschlag vom 29.07.2007:
Obwohl
mehrfach durch das Teltower Bauamt und den Bürgermeister bestätigt
wurde, dass das Landesstraßenamt die Aufstellung einer Behelfsampel als
Querungshilfe für Mitte Juni in Aussicht gestellt hätte, ist dies bis
zum heutigen Tage nicht geschehen. Trotz mehrfacher Nachfragen beim
Bauamt ist es bisher nicht gelungen, den Beschluss termingerecht
durchzusetzen. Wie lange soll dieser unhaltbare Zustand am
Regionalbahnhof noch andauern ? Muss dies erst durch einen schweren
Unfall untermauert werden ?
Die Fortsetzung dieser Posse finden Sie hier.
DS 305/2006: Änderung der Entwurfsplanung "Umfeldgestaltung Regionalbahnhof"
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 32. SVV am 10.01.2007):
Die SVV möge
beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt, umgehend die
konkrete Entwurfsplanung für das Planungsmodul 3 der
Teil-Entwurfsplanungen „Umfeldgestaltung Regionalbahnhof"
erarbeiten zu lassen, falls dies nicht schon vorliegt, um eine
zügige Lösung bei Bestätigung der Fördermittel zu
gewährleisten. Sollte bereits eine Entwurfsplanung
gemäß der Handlungsgrundlage (Bestätigung der
Vorplanung) lt. Beschluss 05/22/2005 erarbeitet worden sein, wird diese
im Sinne des Allgemeinwohls modifiziert.
Da die Verkehrsbetriebe durch ihr Handeln nach Fertigstellung der
Buswendeschleife (Planungsmodul 4) auf Basis ihrer vorgesehenen
Verkehrstechnologie mit dem Fahrplanwechsel am 10.12.2006 vollendete
Tatsachen geschaffen haben, sind zur Realisierung der
Verkehrstechnologie (z.B. Umsteigemöglichkeiten zwischen den
Buslinien mit Aufenthalten > 3 Minuten gemäß Info-Vorlage
„CityBus" 74/2006) die folgende konkrete bauliche Randbedingungen
zwingend erforderlich:
- Der Planteil „Bushaltestelle" des Planungsmoduls 3 wird nach Variante B2 (um)geplant (Länge der Busbucht 35 m für die Aufnahme eines Gelenk- und eines Standardbusses). Hier
werden auch die Fahrgastunterstände (am wichtigsten auf der
Nordseite) eingebunden. Diese Länge muss realisiert werden, da die
Einrichtung von künftig bis zu 5 Linien geplant ist. Da die Busse
an den Haltestellen auch längere Wartezeiten einhalten
müssen, ist ein Rückbau der gegenwärtigen Busbuchten
wegen hoher Staugefahr auf den durchgehenden Fahrbahnen nicht
realisierbar.
- Im Planteil „Straßengestaltung"
kann die Mahlower Straße, um eine sichere
Querungsmöglichkeit zu schaffen, nur in Richtung Norden
verbreitert werden. Der entstehende Raum wird für einen
Mittelstreifen genutzt, der gleichzeitig die Linksabbiegespur in den
neuen Eichenweg aufnimmt und zu einer leichten Verschwenkung der
Nordfahrbahn führen wird. Als Querungshilfe wird Variante Q2 (Mittelinsel am westlichen Ende der Busbuchten) zur Anwendung gebracht.
Begründung:
Mit dem
aktuellen Fahrplanwechsel am 10.12.2006 wird eine zukunftsweisende
Lösung für die Verkehrsführung im Straßenbereich
des Regionalbahnhofs Teltow immer dringender. Zur Zeit ist ein
ordnungsgemäßer Ablauf des Betriebes, der das Um-, Aus- und
Einsteigen bei mindestens zwei gleichzeitig haltenden Bussen vorsieht,
nicht ordnungsgemäß durchführbar, da zwei Umstände
ein hohes Gefahrenpotential für alle Verkehrsteilnehmer in sich
bergen:
- Es existiert kein
gesicherter Straßenübergang im Bereich der Haltestellen, so
dass das Erreichen der Bushaltestellen durch die Fahrgäste, vor
allem auch vieler Kinder, von der Bahn zur Nordseite der Mahlower
Straße und umgekehrt nur unter größter Gefährdung
aller Verkehrsteilnehmer möglich ist. Gemäß aktueller
Lärmschutzplanung verkehren in diesem Bereich im täglichen
Mittel 16.000 Kfz, was einer Fahrzeugdichte von 11 – 12
Fahrzeugen/Min. entspricht. Unter diesen Bedingungen haben die
Fahrgäste fast keine Chance, die Fahrbahn kurzfristig zu queren.
Das Verpassen der zum Teil knappen Anschlüsse ist die Folge, da
auch die Busse ihre Pläne einhalten müssen. Frust auf beiden
Seiten ist damit vorprogrammiert.
- Durch die
sehr kurzen Haltestellen ist ein Aufenthalt von zwei Bussen, von denen
meist ein Fahrzeug ein Gelenkbus ist, in der Busbucht unmöglich.
Ein Teil des Folgebusses befindet sich dann während des
Fahrgastwechsels grundsätzlich auf der durchgehenden Fahrbahn.
Dadurch wird nachfolgender Kfz-Verkehr behindert, es kommt zu
Staubildung, vor allem aber sind Auffahrunfälle provoziert, was
die komplizierte Situation im Haltestellenbereich noch verschlimmert.
Die im vorangegangenen
Antrag geforderten schnellen Maßnahmen sind keine FDP und CDU setzen sich
für diese Lösung ein, während Linke und B.I.T. sich dieser
Hauruck-Aktion nicht anschließen wollen. Es wird erwartet, dass in
diesem Zusammenhang auch das Grundschulproblem zu lösen ist.
Dauerlösung. Da im Vorfeld zur Realisierung der künftigen
Verkehrsbeziehungen bereits unterbreitete Vorschläge (z.B. DS
124/2005) durch Stadtverwaltung und SVV abgewiesen wurden, kam es
bisher zu keiner konzeptionellen Vorbereitung. Das Ergebnis ist nun ein
Desaster, das letztlich auf dem Rücken der Fahrgäste und
Kraftfahrer ausgetragen wird. Das widerspricht vor allem dem gerade in
unserer Stadt
propagierten Ziel, den Individualverkehr zugunsten des ÖPNV
zurückzudrängen. Deshalb besteht im Interesse der Stadt und
ihrer Bürger dringender Handlungsbedarf zur Realisierung des
Antrages.
Diskussion:
Auch
die Ausführungs-Planung zur Umgestaltung der neuen Bushaltestellen
am Regionalbahnhof, Mahlower Straße, liegt in der Obhut des
Landes, so dass eine Änderung nur in Abstimmung mit der
Landesbehörde zu realisieren ist. Obwohl hier ebenfalls Mittel der
Kommune einfließen, wurde auch dieser Antrag in der vorliegenden
Form als nicht akzeptabel angesehen. Es gab zwar keine
Widersprüche von Seiten der Fraktionen, die offensichtlich
ebenfalls die Dringlichkeit sahen, aber ein Verweis in den
Bau-Ausschuss war schließlich abzusehen. Da die B.I.T. der
Verweisung ebenfalls zustimmte, kam es nicht mehr zur Abstimmung des
Antrages.
Ergebnis:
Da die
Planungsänderung nur gemeinsam mit dem Landesamt vorbereitet
werden kann, muss hierfür das Bauamt eine entsprechende Vorlage
erarbeiten. Der dafür notwendige Antrag muss deshalb zunächst
an den Bau-Ausschuss gerichtet werden, um die konkreten Planungen oder
Planungsänderungen zu diskutieren. Da auch die Antragstellerin
B.I.T. mit diesem Verfahrensweg einverstanden war, gab es ein
einstimmiges Abstimmungsergebnis für den Verweis in den
Bau-Ausschuss.
Nachschlag vom 21.01.2007:
Wie im vorangegangenen Antrag DS 304/2006 hat die Stadtverwaltung inzwischen auch hier das dringende Anliegen des Antrages erkannt und akzeptiert,
zumal es offensichtlich seit Ende Oktober 2005 keine entsprechenden
Planungsaktivitäten mehr gab. Schließlich wurde bei jeder
Nachfrage zu diesem Thema, warum denn die Ausführungsplanung
noch nicht begonnen wurde, stets mit den noch nicht bewilligten
Fördergeldern argumentiert. Jedoch seit 29.12.2006, als die
Fördergelder für den Bau des P&R-Parkplatzes
übergeben wurden, muss über die weitere Gestaltung des
gesamten Umfeldes des Regionalbahnhofes intensiv nachgedacht werden.
Vor allem diesem Ziel diente der B.I.T.-Antrag in besonderem Maße.
Aus gut
unterrichteten Kreisen war schließlich zu erfahren, dass der
Teltower Bürgermeister den Bauamtsleiter inzwischen damit
beauftragt hat, sofort Gespräche mit der Landesbehörde
aufzunehmen, damit die Situation an diesem sich stärker als bisher
erwarteten neuen Teltower Verkehrsknoten umgehend in vernünftige
Bahnen gelenkt wird. Besonders der Rückbau der Bus-Buchten, der
lt. Aussage des Sachgebietes "Tiefbau" auf eine Forderung der
Busgesellschaften zurückzuführen ist und auf B.I.T.-Nachfrage
bei der HVG entsprechend bestätigt wurde, und die Anlage von
Querungsmöglichkeiten müssen künftig einer
äußerst kritischen Analyse unterzogen werden, da die
vorgesehene Erweiterung des Angebotes auf möglicherweise bis zu
sieben Bus-Linien mit wichtigen Anschlussbeziehungen auf der Grundlage
der bisherigen Entwurfsplanung zu erheblichen Problemen führen
dürfte !!
Erste Vorüberlegungen hierzu sollten ebenfalls im Rahmen des Ortstermines 26.01.2007 am Regionalbahnhof diskutiert werden. Damit würde sich die weitere Verfolgung auch dieses Antrages zunächst erübrigen !
Über die Ergebnisse der
weiteren Aktivitäten werden wir Sie künftig ausführlich
im Rahmen der Berichterstattung zum Regionalbahnhof Teltow informieren
!!
DS 347/2007: Stellplatzsatzung - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 34. SVV am 14.03.2007):
Die SVV
möge
beschließen: Die Stadt beschließt den Entwurf zur
Stellplatzsatzung (Anlage), Stand 08.02.07, und beauftragt die
Verwaltung diese Satzung öffentlich auszulegen und
ausgewählte Träger öffentliche Belange zu beteiligen.
Begründung:
Die
Stadt Teltow hat am 16.02.2005 (Beschluss-Nr. 11/14/2005) nach
Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen und Anregungen aus der
öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange die Stellplatzsatzung beschlossen.
Mit
Schreiben vom 17.03.2005 wurde die Satzung der zuständigen
Behörde (LRA, Amt für Recht und Bauaufsicht) angezeigt.
Diese Behörde hat nach Rechtsprüfung der Satzung mit
Schreiben vom 24.05.2005 Mängel (hauptsächliche
Beanstandungen: fehlende Ermächtigungsnormen,
Verhältnismäßigkeit und Bestimmtheitsgebot) beanstandet.
Der nunmehr vorliegende Entwurf ist mit dem Landratsamt soweit
abgestimmt, dass die Genehmigungsfähigkeit gegeben sein
dürfte.
Berechnung Kosten pro Stellplatz siehe § 5 Abs. 2 der Stellplatzsatzung
Berechnungsgrundlagen
Berechnung auf Grundlage P + R
Stellplatzanlage Südspange
Baukosten brutto:
1.500,00
€ / Stellplatz
Grundstückskosten:
Bodenrichtwert (BRW) gem.
Bodenrichtwertkarte Stand 2006
Spalte A: BRW pro qm
Gebietsmittel nach Gebietsteilen
Spalte B: Spalte A multipliziert mit 25 qm Grunderwerbskosten (Flächenbedarf pro Stellplatz incl. Fahrgasse)
Spalte C: Spalte B +
Baukosten
Herstellungskosten je Stellplatz
Berechnung der Stellplatzkosten
| A (€) |
B (€) |
C (€) |
Gebietsteile Nr. und Bezeichnung |
| 170,00 |
4.250,00 |
5.750,00 |
I
|
| 150,00 |
3.750,00 |
5.250,00 |
II |
| 120,00 |
3.000,00 |
4.500,00 |
III |
| 90,00 |
2.250,00 |
3.750,00 |
IV |
| 130,00 |
3.250,00 |
4.750,00 |
V |
| 110,00 |
2.750,00 |
4.250,00 |
VI |
| 90,00 |
2.250,00 |
3.750,00 |
VII |
Da der Entwurf aus Januar 2005 in breiten Teilen überarbeitet
wurde, ist ein erneuter Beschluss der SVV erforderlich und die erneute
Auslegung und öffentliche Beteiligung geboten. (Es folgt die neue Stellplatzsatzung als Anlage mit den entsprechenden DIN-Vorschriften.)
Diskussion:
Da es sich um die Fortschreibung und Korrektur einer früheren
Fassung handelt, gab es keinen wesewntlichen Diskussionsbedarf.
Ergebnis:
Die Stellplatzsatzung wurde einstimmig zum Beschluss 06/34/2007 erhoben.
DS 385/2007: Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren Nr. 1B-Süd "Ruhlsdorfer Platz"
Beschlussvorschlag
(BM-Antrag
zur 35. SVV am 18.04.2007):
Die SVV
möge
beschließen: Die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr.
1B-Süd "Ruhlsdorfer Platz" wird beschlossen. Der Geltungsbereich
ist im Norden begrenzt durch den Ruhlsdorfer Platz und die Mahlower
Straße, im Westen durch die Ruhlsdorfer Straße, im
Süden durch die Ernst-Waldheim-Straße und deren gedachte
Verlängerung nach Westen zur Ruhlsdorfer Straße und im Osten
durch die Ernst-Waldheim-Straße und deren gedachte
Verlängerung nach Norden zur Mahlower Straße.
Der beschriebene Bereich beinhaltet folgende Grundstücke:
Flurstücke 131-134, 137, 138, 180-182, 205-207 der Flur 2 sowie Flurstück 209 (teilweise) der Flur 2.
DIe Aufstellung des B-Planes soll mit folgender Zielsetzung erfolgen:
- Die
überbaubaren Grundstücksflächen sollen durch zwingende
Festsetzungen möglichst nah am Ruhlsdorfer Platz und an der
Ruhlsdorfer Straße liegen.
- Die Art der baulichen Nutzung soll Mischgebiet sein.
- Die
Zahl der Vollgeschosse soll mindestens 3 und höchstens 4 betragen,
wobei die Traufhöhe 15,5 m als Höchstmaß nicht
überschreiten soll.
Begründung:
Das
B-Plan-Verfahren am Ruhlsdorfer Platz hat eine lange Geschichte.
Nachdem die Stadtverordneten bereits 1991 die Brisanz des Themas
erkannten und einen Aufstellungsbeschluss für den Bereich am
Ruhlsdorfer Platz fassten, wurde der Geltungsbereich mehrmals
geändert, um schlussendlich den Ursprungsgeltungsbereich in zwei
Teilbereiche zu splitten. Es entstanden die Teilbereiche 1A
"Ruhlsdorfer Platz - weiterer Bereich" und 1B "Ruhlsdorfer Platz".
Beim 1A handelte es sich um den sogenannten Koordinierungs-B-Plan, in
dem es sowohl um die Lage der Ostspange als auch um eine
Angebotsplanung für eine attraktive städtebauliche
Lösung in diesem Bereich ging. Inzwischen ist dieser B-Plan
rechtswirksam.
Der B-Plan 1B war hingegen ein B-Plan-Verfahren, das auf die
Realisierung von ganz konkreten Vorhaben direkt am Ruhlsdorfer Platz
ausgerichtet war. Dieser B-Plan hat bisher keine Rechtskraft erlangt.
Das Verfahren stagnierte seit 2000 mangels Interesse der
potenziellen Investoren. Nachdem nun der Eigentümer der
südlichen Teilflächen in Insolvenz gegangen ist, muss
konstatiert werden, dass der Entwurf für den südlichen
Teilbereich funktionslos geworden ist und eine Realisierung nicht mehr
zu erwarten ist.
Unter Berücksichtigung dieses Sachverhaltes sollte der Entwurf
sinnvoller Weise eine Üerarbeitung erfahren, zumal sich seit 2000
auch die äußeren Rahmenbedingungen für die
Entwurfserarbeitung geändert haben: die Süd- und Ostspange
sind bereits realisiert. Die Nordspange befindet sich in Vorbereitung.
Damit ist die Umfahrungsmöglichkeit des Ruhlsdorfer Platzes in
greifbare Nähe gerückt und damit verändern sich auch die
Voraussetzungen für die verkehrliche Gestaltung des Platzes
einerseits sowie die stadträumliche Fassung des Platzes
andererseits.
Deshalb hat die SVV auf ihrer Sitzung am 14.2.07 sinnvoller Weise die Fortführung des Verfahrens beschlossen.
Der Ursprungsaufstellungsbeschluss stammt aus dem Jahr 1991. Die
öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte
gemäß damaliger Hauptsatzung lediglich durch Aushang.
Inzwischen wird im Zusammenhang mit der Veränderungssperre in
diesem Bereich vom LK zumindest angezweifelt, ob diese
Bekanntmachungsart für eine Stadt wie Teltow ausreichend war und
damit steht der Ursprungsaufstellungsbeschluss auf wackligen
Füßen. Ein rechtswirksamer Aufstellungsbeschluss ist jedoch
notwendig, um eine Veränderungssperre erlassen zu können.
Unter diesem Aspekt soll nunmehr für den Südbereich ein neuer
Aufstellungsbeschluss gefasst werden.
Diskussion:
Ergebnis:
DS 386/2007: Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des B-Planverfahrens
Nr. 1B-Süd "Ruhlsdorfer Platz"
Beschlussvorschlag
(BM-Antrag
zur 35. SVV am 18.04.2007):
Die SVV
möge
beschließen: Zur Sicherung der Bauleitplanung wird die
Veränderungssperre im Geltungsbereich des B-Planverfahrens Nr.
1B-Süd "Ruhlsdorfer Platz" in der anliegenden Fassung
gemäß § 16 BauGB, zuletzt geändert durch das
Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die
Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316 ff.)
als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung ist begrenzt
im Norden: Ruhlsdorfer Platz und Mahlower Straße
im Westen: Ruhlsdorfer Straße
im Süden: Ernst-Waldheim-Straße und
deren gedachte Verlängerung nach Westen zur Ruhlsdorfer
Straße
im Osten: Ernst-Waldheim-Straße und
deren gedachte Verlängerung nach Norden zur Mahlower Straße
Begründung:
Auf
Grund des komplizierten Planungsprozesses im Bereich des B-Planes
1B-Süd "Ruhlsdorfer Platz" liegt zur Zeit noch kein
rechtskräftiger B-Plan vor. Beim B-Plan 1B handelte es sich bisher
um einen B-Plan, der aufgestellt wurde, um ganz konkrete Vorgaben in
Platzrandbebauung und im näheren Umfeld des Platzes zu
ermöglichen. Das Planverfahren war bis zum Abwägungsbeschluss
vorangeschritten und im Südbereich konnte zwischen Stadt und
potenziellem Investor auch ein städtebaulicher Vertrag gem. §
11 BauGB geschlossen werden. Das heißt, dass die Planung für
diesen Bereich schon sehr konkret und sowohl fachlich begründbar
und abgestimmt als auch politisch gewollt war. Leider wurden die
Planungen nicht umgesetzt und das Verfahren ruhte seit 2000. Nach
Insolvenz des Eigentümers der südlich an den Ruhlsdorfer
Platz angrenzenden Flächen ist der abgestimmte und beschlossene
Entwurf nunmehr relativ funktionslos geworden. Es ergibt sich an diesem
zenralen Platz der Stadt ein neuerliches Planungserfordernis, dem die
Stadt dadurch gerecht werden wollte, indem das Planverfahren 1B
fortgeführt werden sollte, gerade auch unter Beachtung der sich
zwischenzeitlich veränderten Rahmenbedingungen, die sich durch den
Bau des Spangensystems ergeben haben.
Auf diesem Fortführungsbeschluss basierend, beschloss die SVV in
ihrer Februarsitzung zum Schutz der städtebaulichen Ziele in
diesem Bereich eine Veränderungssperre. Diese wurde dem Landkreis
angezeigt. Dieser zweifelt jedoch in diesem Zusammenhang an, ob diese
Veränderungssperre überhaupt anzuwenden sei, da sie als
Tischvorlage behandelt und beschlossen wurde.
Auch wenn die Stadt hierzu eine andere Rechtsauffassung als der LK hat,
sollte eine "saubere" Lösung angestrebt werden, um die Ziele der
Stadt nicht zu gefährden. Deshalb soll auf Basis eines neuen,
separaten Aufstellungsbeschlusses für den südlichen Teil des
Ruhlsdorfer Patzes nochmals eine Veränderungssperre beschlossen
werden.
Derzeit gibt es für potenzielle Bauvorhaben am Ruhlsdorfer Platz
nur die Beurteilungsmöglichkeit nach § 34 BauGB. Hiernach
würden sich auch Bauvorhaben in die nähere Umgebung
einfügen, die nicht den derzeitigen Intentionen der Stadt
entsprechen. Durch Aufstellung des B-Planverfahrens 1B-Süd
"Ruhlsdorfer Platz kann die Kommune die bisherigen Intentionen -
Mischgebiet, mehrgeschossige Platzrandbebauung im Südbereich des
Platzes - weiter verfolgen. Und um diese Planabsichten zu sichern und
zu verhindern, dass dem widersprechende Bauwerke im südlichen
Bereich realisiert werden, sollte von der Möglichkeit, eine
Veränderungssperre zu erlassen, Gebrauch gemacht werden.
Diskussion:
Ergebnis:
DS 391/2007: Aufhebung des Beschlusses Nr. 17/33/2007 (Veränderungssperre)
Beschlussvorschlag
(BM-Antrag zur 35. SVV am 18.04.2007):
Die SVV
möge
beschließen: Die zur Sicherung der Bauleitplanung für den
südlichen Teilbereich des Bebauungsplanes 1B "Ruhlsdorfer Platz"
mit Beschluss-Nr. 17/33/2007 als Satzung beschlossene
Veränderungssperre wird aufgehoben.
Begründung:
Die
Anzeige der Veränderungssperre beim Landkreis hat eine Diskussion
darüber ausgelöst, ob der alte Aufstellungsbeschluss zum
B-Plan am Ruhlsdorfer Platz rechtssicher ist und damit die
Veränderungssperre. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass es
zumindest fraglich erscheint, ob die Behandlung der
Veränderungssperre als Tischvorlage ausreichend ist für die
notwendige Rechtswirksamkeit. Um die Satzung über die
Veränderungssperre auf sichere Füße zu stellen, wird
einerseits ein separater Aufstellungsbeschluss für den Süden
des Ruhlsdorfer Platzes gefasst, so dass die Veränderungssperre
vom Februar 2007 aufgehoben werden kann.
Diskussion:
Ergebnis:
DS 395/2007: Installation, Betrieb und Wartung der Straßenbeleuchtung
Beschlussvorschlag
(Antrag
der B.I.T. zur 35. SVV am 18.04.2007):
Die SVV
möge
beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt zu
prüfen, ob die Straßenbeleuchtung für bestehende sowie
neu zu errichtende Anlagen durch eine geeignete Firma installiert,
betrieben und gewartet werden kann. Die Ergebnisse sind dem Planungs-
und Bauausschuss bis zur Sitzung im Mai 2007 vorzulegen.
Begründung:
Seit Jahren gibt es Angebote zur Installation, zum Betrieb und zur Wartung der Straßenbeleuchtung.
In verschiedenen Kommunen der näheren Umgebung wird die
Straßenbeleuchtung durch eine geeignete Firma betrieben. Es ist
zu prüfen, ob dieses Konzept für die Stadt Teltow ebenfalls
in Frage kommen könnte.
Im Rahmen des weiteren Ausbaus der Siedlungsstraßen sollte bei
der Planung der Straßenbeleuchtung ein solches Angebot mit
berücksichtigt werden.
Diskussion:
Im Rahmen der Diskussion mit DS 396/2007 wird auf die weitere Behandlung dieses Antrages verzichtet.
Ergebnis:
Der Antrag wird zurückgezogen und erneut im Bau-Ausschuss eingereicht.
DS 396/2007: Straßenbeleuchtungsmaßnahmen bei Straßenausbaumaßnahmen als Einzellose
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 35. SVV am 18.04.2007):
Die SVV
möge
beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Ausschreibung von Baumaßnahmen bei Siedlungsstraßen so in
Lose aufzuteilen, dass die Straßenbeleuchtung als ein separates
Los bzw. als eigenständige Baumaßnahme vergeben werden kann.
Begründung:
Durch
die Teilung in Lose soll eine Vergleichbarkeit der Angebote zu
Einzelbaumaßnahmen und dadurch eine mögliche Kostenersparnis
erreicht werden.
Diskussion:
Nach der Korrektur, dass die Straßenbeleuchtungsmaßnahmen
als Einzellose vergeben werden sollen, entspann sich eine lebhafte
Diskussion darüber, welche Einsparungen sich durch die
Maßahmen ergeben würden. Es wurde - unterstützt durch
die SPD - herausgearbeitet, dass durch die Auskoppelung der
Straßenbeleuchtungsmaßnahmen aus der Gesamtmaßnahme
die Möglichkeit gegeben wäre, über die Einzelvergabe an
eine Firma, die auch die Wartung der Anlagen übernimmt, zu
Kosteneinsparungen zu kommen. Es wird schließlich Einigung
darüber erzielt, dass die gesamte Problematik im Bau-Ausschuss
diskutiert werden sollte.
Ergebnis:
Der Antrag wird zurückgezogen und erneut im Bau-Ausschuss eingereicht.
Nachschlag zur 39. SVV am 12.09.2007:
Nach mehrfacher intensiver Beratung im Bau-Ausschuss kam der Antrag
erneut auf die Tagesordnung der 39. SVV am 12.09.2007. Der Beschluss
wurde im Vorfeld entsprechend umformuliert und erneut zur Abstimmung
gebracht. Er lautet nun:
Die
SVV
möge
beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Ausschreibung von Baumaßnahmen bei Siedlungsstraßen so zu
gestalten, dass die Straßenbeleuchtung als eine
eigenständige Baumaßnahme vergeben werden kann. Auch das
Einreichen von Nebenangeboten ist zuzulassen.
Nach erneut intensiver Aussprache wurde dieser Antrag schließlich mit klarer Mehrheit zum Beschluss 01/39/2007 (Abstimmung 17/03/03) erhoben und ist damit nun verbindlich.
DS 400/2007: Errichtung eines Gymnasiums in freier Trägerschaft
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 35. SVV am 18.04.2007):
Die SVV
möge
beschließen: Der Bürgermeister wird legitimiert, mit der Hoffbauer gGmbH Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, in
einem Schulbestandsgebäude der Stadt Teltow einen
zusätzlichen Gymnasialstandort zu etablieren. Der Schulbetrieb
soll im Erfolgsfall zum Schuljahresbeginn 2008 aufgenommen werden. Das
Verhandlungsergebnis ist der SVV zum frühestmöglichen
Zeitpunkt vorzulegen.
Begründung:
Die
Antragsbegründung durch den BM hebt erneut auf die Schaffung eines
weiteren Gymnasiums in der Region ab. Da die
Bruno-H.-Bürgel-Schule in ihrem Bestand nicht mehr gesichert ist
(gemäß Kreis-Schulentwicklungsplan), bestehten die
Mögichkeiten, dort ein Gymnasiun zu etablieren oder die auch
prekäre Grundschulsituation durch Errichtung einer weiteren
Grundschule an diesem Standort zu entschärfen. Der Antrag soll
zunächst die Möglichkeit eröffnen, mit dem freien
Schulträger "Hoffbauer-Stiftung" in Verhandlungen zu treten, um
ein evangelisches Gymnasium in Teltow zu errichten und somit die Stadt
attraktiver zu machen.
Diskussion:
FDP
und CDU setzen sich
für diese Lösung ein, während Linke und B.I.T. sich
dieser
Hauruck-Aktion nicht anschließen wollen. Es wird vielmehr
erwartet, dass in
diesem Zusammenhang auch das Grundschulproblem zu lösen ist. Die
Bereicherung der Schullandschaft nur durch ein Gymnasium wird als zu
einseitig gesehen, wenngleich prinzipiell kein Einwand dagegen
eingebracht wird.
Ergebnis:
Auf Grund der entsprechenden Mehrheitsverhältnisse wird schließlich der Beschluss 10/35/2007 (Abstimmung 20/03/05) gefasst, ohne weitere Überlegungen zur dringenden Schaffung einer weiteren Grundschule ins Auge zu fassen.
DS 413/2007: WC am S-Bahnhof Teltow-Stadt
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 36. SVV am 16.05.2007):
Die SVV
möge
beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt zu
prüfen, welche Anforderungen sich bezüglich des Aufstellens
von WC´s an einem Umsteigepunkt mit mehr als 1000 Ein- und
Aussteigern täglich aus den Ausstattungsanforderungen des
Nahverkehrsplanes für die Kommune ergeben.
Begründung:
Ein
Umsteigepunkt in der Größenordnung des S-Bahnhofs
Teltow-Stadt unterliegt unseres Erachtens nach definierten
Ausstattungskriterien nicht nur durch die Verkehrsunternehmen, sondern
auch durch die Kommune, was z.B. P&R-Plätze, Taxi-Plätze,
WCs betrifft.
Diskussion:
Die B.I.T. erläutert
noch einmal das Anliegen des Antrages, an wichtigen
Verkehrsknotenpunkten ein WC aufzustellen, da diese Empfehlung auch
Bestandteil des überarbeiteten Kreis-Nahverkehrsplanes ist. Da
hier die Kommune in der Pflicht ist, bisher jedoch ihre Aufgabe
diesbezüglich nicht gedachte wahrzunehmen, versucht die B.I.T.,
nach bereits zwei vergeblichen Versuchen, die auf konkrete Forderungen
von Bürgern zurückging, durch die Verwaltung aber erfolgreich
verhindert wurde, nun erneut unter neuen Gesichtspunkten dieses Problem
einer Lösung zuzuführen. Eine Diskussion wurde nicht geführt.
Ergebnis:
Das Parlament war sich ausnahmsweise fast komplett einig, so dass der gestellte Prüfauftrag schließlich zum Beschluss 02/36/2007 erhoben wurde (Abstimmung 26/00/01).
Prüfungsergebnis (vorgelegt zur 38. SVV am 05.07.2007):
In der Info-Vorlage VL-474/2007, die zur 38. SVV am 05.07.2007
durch den Bürgermeister ausgereicht wurde, heißt es im
Ergebnis der Prüfung der Anforderungen zur Errichtung eines WCs am
Teltower S-Bahnhof:
...
Die Fortschreibung des "Nahverkehrsplanes (NVP) des Landkreises PM
2007-2009" liegt zur Zeit als Entwurf vor. Er soll im Rahmen des
nächsten Kreistages (voraussichtlich am 12.07.2007) beschlossen
werden. (Inzwischen wurde dieser in der Tat durch den Kreistag abgesegnet ! - WebMaster) Nach der dortigen Definition wird ein "öffentliches WC" als kommunale Angelegenheit eingestuft, wenn
es sich um eine Verknüpfungshaltestelle mit hohem
Fahrgastaufkommen handelt, was hier zutrifft, da es sich um eine
Haltestelle an einer SPNV-Zugangsstelle mit mehr als 1000 Ein- und
Aussteigern (Bahn) pro Tag handelt (Haltestellen-Kategorie A).
Dieser als kommunale Angelegenheit definierte besondere Service ist
demnach durch die Kommune bei Haltestellen dieser Kategorie A
vorzusehen, d.h. in der Stadt Teltow gehört ein entsprechendes
öffentliches WC am S-Bahnhof zwingend als Ausstattungselement ohne
Einschränkung dazu. Damit wird die Forderung der B.I.T. nach einem
öffentlichen WC auch durch den NVP 2007-2009 per definitionem
eindeutig gestützt, so dass einem offiziellen Antrag zu dessen
Errichtung zumindest keine formalen Vorbehalte entgegenstehen.
Die B.I.T. wird deshalb demnächst einen Antrag zur
Errichtung eines WC am Teltower S-Banhof in die SVV einbringen und sich
für seine baldige Realisierung intensiv einsetzen !!!
DS 415/2007: Sachstandsinformation Querungshilfen am Regionalbahnhof Teltow
Inhalt (Anfrage zur 36. SVV am 16.05.2007):
Frage 1: Wie ist der Sachstand bezüglich des gefahrlosen Überquerens der Mahlower Straße am Regionalbahnhof Teltow ?
Frage 2: Mit welchem
Nachdruck wird die bereits seit Januar 2007 beim Landesstraßenamt
angesprochene Problematik durrch die Stadtverwaltung Teltow begleitet ?
Antwort (schriftliche Beantwortung zur 36. SVV durch den Bürgermeister):
Zu Frage 1 und 2:
Im Januar wurde durch den
Landesbetrieb Straßenwesen Niederlassung Potsdam eine
verkehrstechnische Untersuchung in Auftrag gegeben.
Diese Ergebnisse liegen jetzt vor.
Der Landesbetrieb wird mit heutigem Datum (16.05.2007 - WebMaster)
diese Unterlagen zur Straßenverkehrsbehörde weiterleiten.
Nach Abschluss des verkehrsbehördlichen Anhörungsverfahrens
und der Genehmigung durch die Verkehrsbehörde wird der
Landesbetrieb drei Angebote einholen und anschließend die mobile
Fußgängerlichtsignalanlage aufbauen lassen.
Als möglicher Zeitpunkt wurde Mitte Juni avisiert.
Somit ist davon
auszugehen, dass ab dem genannten Zeitpunkt ein gefahrloses
Überqueren der Straße im Bereich des Regionalbahnhofes
möglich sein wird.
Kommentar vom 26.5.2007:
Wenngleich es erfreulich ist,
dass nun bald die mobile Ampel am Regionalbahnhof in Betrieb gehen
wird, ist es umso unverständlicher, dass der Landesbetrieb
Straßenwesen zur Feststellung der Wichtigkeit dieser
Maßnahme ein halbes Jahr benötigt, zumal die verkehrlichen
Untersuchungen bereits seit spätestens 2004/2005 (s.
Lärmminderungsplanung) vorliegen.
Nachschlag vom 03.08.2007:
(weitere Nachschläge vom 01.10.2007, 18.10.2007, 02.11.2007, 17.11.2007, 03.12.2007, 07.12.2007 )
Obwohl mehrfach
durch das Teltower Bauamt und den Bürgermeister bestätigt
wurde, dass das Landesstraßenamt die Aufstellung einer
Behelfsampel als Querungshilfe für Mitte Juni in Aussicht gestellt
hätte, ist dies bis zum heutigen Tage nicht geschehen. Trotz
mehrfacher Nachfragen beim Bauamt ist es bisher nicht gelungen, den Beschluss 02/34/2007 termingerecht
durchzusetzen. Auch der Bürgermeister war überrascht, dass
noch immer keine Ampel eingerichtet wurde ! Nach neuesten Informationen
vom Bauamt wartet das Landesstraßenamt immer noch (seit Mai 2007 - siehe die Antworten)
auf die verkehrsrechtliche Anordnung des Landesstraßenverkehrsamtes (LS),
die immer noch nicht vorliegt !! Wie lange soll dieser unhaltbare
Zustand am
Regionalbahnhof eigentlich noch andauern ? Muss dies erst durch einen
schweren
Unfall beschleunigt werden ?
Nachschlag vom 01.10.2007:
Bereits Ende August 2007 (nach 8 Monaten Bedenkzeit der vorgesetzten Behörden !!) lag endlich die verkehrsrechtliche Anordnung des
LS vor, so dass, wie aus dem Bauamt zu vernehmen war, die Ampelanlage
nun hätte zügig aufgebaut werden können. Jedoch
zur 39. SVV am 12.09.2007, musste der Bürgermeister erneut
eingestehen, dass die Ampelanlage bisher aus
nicht nachvollziehbaren Gründen erst in der zweiten
Septemberhälfte aufgestellt wird.
Aber selbst zum 1.10.2007 steht die Ampel immer noch nicht, obwohl der
BA-Leiter auf der 39. SVV versprach, sich darum zu kümmern. Es ist
inzwischen schon als kriminell zu bezeichnen, mit welcher Laxheit
Beschlüsse ignoriert werden, und sich trotz höchster
Dringlichkeit niemand um die Durchführung kümmert ! Wenn
die Dringlichkeit nicht so wichtig wäre, könnte man über
diese Posse wahrlich nur schallend lachen !!
Nachschlag vom 18.10.2007:
Die nun schon als peinlich zu bezeichnende Nachfrage nach dem Stand der Dinge - denn zur 40. SVV am 17.10.2007 stand die Ampel immer noch nicht - konnte der BA-Leiter mit der Nennung eines endgültigen (??) Termins zur Installation der Ampelanlage in der 44. KW beantworten. Als Grund für die immense Verzögerung wird das so lange dauerende Ausschreibungsprozedere für die Anschaffung der Ampelanlage angegeben. Kann man diesen Angaben noch vertrauen ? In 14 Tagen wissen wir es !!!
Nachschlag vom 02.11.2007:
Und
es geschehen tatsächlich noch Zeichen und Wunder !! Schon zu
Beginn der 43. KW (!) tauchten am Regionalbahnhof Mitarbeiter einer
Firma für Verkehrstechnik auf und installierten in gut drei Tagen
die sehnsüchtig erwartete mobile Ampelanlage, die natürlich
ein Provisorium bleiben wird, bis die Neugestaltung des gesamten
Bahnhofsumfeldes, die sich noch bis 2009 hinziehen soll, abgeschlossen
ist. Seit einer Woche ist die Ampel nun zwar aufgebaut, aber es fehlt
noch der Elektro-Anschluss, damit die Ampel auch wirklich ihre Aufgabe
erfüllen kann. Hierzu gibt es bisher keine klare Aussage ! Und
soeben ist die 44. KW zu Ende gegangen - jedoch die Ampel ist noch
nicht in Betrieb, wer blockiert denn nun die weiteren Arbeiten ?
Nachschlag vom 17.11.2007:
Und
wieder vergingen 14 Tage ohne weitere Aktivitäten. Wie inzwischen
zu erfahren war, hatte man im Landes-Straßenamt "vergessen", den
Stromanschluss vorzusehen. Der Auftrag liegt nun zwar beim
Stromversorger, aber eine entsprechende Genehmigung für die
Durchführung der notwendigen Erdarbeiten steht noch aus, so dass,
wenn alles gut geht, der Anschluss der Ampel zum Monatsende 11/2007 erfolgen kann.
Wenn man das liest, kann man sich für soviel Unfähigkeit in
höchsten Brandenburger Ämtern einfach nur schämen !!
Solche Schildbürgerstreiche sind einfach unwürdig - das
Märchen über die Bürger aus Schilda war noch harmlos im
Vergleich ! Welche Blüten an Unfähigkeit und Dummheit bringt
diese Verwaltung eigentlich noch hervor ? Es ist unglaublich ! Man kann
nur von Glück reden, dass bisher niemand an dieser
gefährlichen Straßenquerung verletzt wurde !
Nachschlag vom 03.12.2007:
Weitere 14 Tage gingen ins Land -
und die Ampel am Regionalbahnhof ist immer noch nicht in Betrieb !!
Zwar wurden offensichtlich die entsprechenden Erd- und
Anschlussarbeiten in der 48. KW abgeschlossen, aber die Ampel ist nach
wie vor nicht in Betrieb. Inzwischen
mehren sich die Stimmen, dass die Ampel aus Richtung Innenstadt
schlecht einzusehen sei - das trifft zwar für die Ampel in der
Straßenmitte zu, jedoch gibt es noch auf jeder Straßenseite
eine weitere Ampel, so dass mit gleichzeitig angebrachtem Hinweisschild
ein Übersehen der Ampel wohl kaum möglich sein dürfte. Und viel wichtiger wäre es, wenn die Ampel nun endlich nach 11 Monaten Wartezeit in Betrieb ginge !!!
Nachschlag vom 07.12.2007:
Es ist vollbracht !! Nach gut 11
Monaten ist es der "aufopferungsvollen" Arbeit des
Landes-Straßenamtes nun endlich gelungen, die mobile
Fußgängerampel am 5.12.2007 in Betrieb zu nehmen ! Die
B.I.T. sagt ein herzliches "Dankeschön" für die "schnelle"
Ausführung dieses für uns wichtigen Vorhabens, das im Sinne
der Bürger eingerichtet werden sollte. Wenn es nicht so traurig
wäre, könnte man über so viel Unfähigkeit im
Zeitalter modernster Technik nur lauthals lachen. Das Ganze ist ein
Lehrstück für deutsche "Hoch"-Bürokratie, vor allem,
wenn man es im Zusammenhang mit Millionen von verschleuderten
Steuergeldern betrachtet, über die nie geredet wird - aber
diese kleine Ampel, die ja schon in Reserve lag, wird zur
Staatsaktion hochstilisiert. Es ist einfach unglaublich, was den
Brandenburger Bürgern zugemutet wird !
Zur künftig besseren
Lösung solcher dringenden Verkehrsprobleme eröffnet sich seit
kurzem ein neuer Weg, über den an anderer Stelle berichtet
werden soll !
Zum gesamten Problem lesen Sie bitte hier weitere Ergänzungen.
DS 416/2007: Höhe der Kosten für die Einrichtung einer Teltower Schule in freier Trägerschaft
Inhalt (Anfrage zur 36. SVV am 16.05.2007):
Frage 1: Welche finanziellen Auswirkungen hätte die Einrichtung einer Schule in freier Trägerschaft auf die Stadt Teltow ?
Frage 2: Zu welchen
finanziellen Leistungen wäre die Stadt bezüglich einer
Umgestaltung der Bruno-H.-Bürgel-Schule und des damit
zusammenhängenden Jahn-Sportplatzes verpflichtet ?
Antwort (schriftliche Beantwortung zur 36. SVV durch den Bürgermeister):
Zu Frage 1:
Die Einrichtung einer Schule in
freier Trägerschaft hätte lediglich insofern finanzielle
Auswirkungen auf die Stadt Teltow, als dass für die Bereitstellung
erforderlicher Räumlichkeiten Mieteinnahmen erzielt werden
können.
Eine
indirekte Folge wäre, dass der Stadt Teltow für den
Eigenbedarf an Schulräumen Kosten entstehen, da dann ebenfalls
Räume angemietet bzw. errichtet werden müssen.
Zu Frage 2:
Die Stadt Teltow würde die Schule in ihrem momentanen Bestand zur
Verfügung stellen. Eine Verpflichtung zu bestimmten Leistugen
besteht nicht. Aus diesem Grund hätte der Träger alle
erforderlichen Umgestaltungsarbeiten auf eigene Kosten zu veranlassen.
Dasselbe trifft auf den Jahn-Sportplatz zu, der gegen Entgelt lediglich
für die Durchführung des Sportunterrichts zur Verfügung
gestelt wird.
Sofern die Verhandlungen mit dem freien Träger erfolgreich
verlaufen, werden die Abgeordneten durch den
Bürgermeister vor Vertragsabschluss detailliert über alle
Einzelheiten informiert.
Kommentar vom 26.5.2007:
Hintergrund der
obigen Anfragen waren zum einen Informationen an die Abgeordneten,
dass der Schulträger (bei einer Grundschule die Kommune, bei einem
Gymnasium der Landkreis) und das Land zu gewissen Finanzleistungen
verpflichtet sind. Da inzwischen für ein
gymnasiales Projekt mit der Hoffbauer-Stiftung dahingehend Einigung
erzielt wurde (Beschlussvorschlag DS 829/2007 für den Kreistag vom
12.07.2007), dass das Land hier keine Leistungen erbringen wird (ca. 5
Mio € ohne Grundstück und Sportanlage), um keinen
Präzedensfall zu schaffen, wird der Landkreis in diesem Sonderfall
der prekären Schulsituation im Raum
Teltow-Kleinmachnow-Stahnsdorf (TKS) für die Schuljahre 2008/2009
und 2009/2010 einen Kostenzuschuss von 465 T€ (Personal- und
Sachkosten) bereitstellen. Erst danach wird das Land die weitere
Bezuschussung übernehmen.
Inwieweit die Stadt zu Vorleistungen bzgl. Turnhalle/Sportplatz
herangezogen werden kann, ist damit weiterhin unklar, denn zur Zeit
gibt es keine Turnhalle in unmittelbarer Nähe. Auch die Kosten
für die Einbeziehung des derzeitigen Stadthauses in den neuen
Schulkomplex bedürfen noch einer Klärung, da hierfür auf
jeden Fall höhere Kosten anfallen werden. Unserer Meinung nach wird die Kommune deshalb bei diesem Projekt um finanzielle Leistungen nicht herumkommen !!
Als wesentliches Zugeständnis für die Errichtung eines
evangelischen Gymnasiums in Teltow wird angestrebt, dass mindestens 80%
der Schüler aus dem Raum TKS zu rekrutieren sind.
Alles in allem ist die Errichtung
eines dritten Gymnasiums im Raum TKS sicher sinnvoll, jedoch darf dabei
nicht außer Acht gelassen werden, dass auch die
Grundschulsituation einer Lösung bedarf, d.h. auch die Errichtung
einer vierten Grundschule in Teltow ist zwingend bei dem
prognostizierten Bevölkerungszuwachs notwendig. Hierfür
wäre dann ein Neubau erforderlich, wenn dafür nicht mehr die
für das Gymnasium vorgesehenen Örtlichkeiten
Bruno-H.-Bürgel-Oberschule und jetziges Stadthaus zur
Verfügung stehen - denn auch die derzeitige Erweiterung der
evangelichen Grundschule Kleinmachnow löst die anstehenden
Probleme in Teltow nicht !! Damit sind also weitere Kosten für die
Kommune Teltow zu erwarten.
Da
die Verhandlungen derzeit laufen, werden wir an dieser Stelle weiter
über die entsprechenden Ergebnisse berichten !!
DS 433/2007: Unterschutzstellung der Rieselfelder Ruhlsdorf als "Geschützter Landschaftsbestandteil"
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 38. SVV am 05.07.2007):
Die SVV
möge
beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt, für die
Ruhlsdorfer Rieselfelder gemäß BbgNatschG, §§ 19,
24 (3) S1 und 28 sowie dem Landschaftsplan und Flächennutzungsplan
Teltows, den Titel "Geschützter Landschaftsbestandteil" beim
Umweltamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark zu beantragen.
Begründung:
Der
Flächennutzungsplan (FNP) Teltows und der auf diesem basierende
Landschaftsplan sehen den Erhalt der Rieselfeldflächen und die
Ausweitung als "Geschützter Landschaftsbestandteil" vor.
Auch der Ortsbeirat hat bereits im Juni 2005 in seiner Sitzung diese
Forderung erhoben, was auch durch das Bauamt, "SG Grün" im August
2005 veranlasst wurde. Die Antwort der Unteren Naturschutzbehörde
Potsdam-Mittelmark vom September 2005 verwies auf die gerade laufende
Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes. Die Behörde regte
gleichzeitig an, mitzuteilen, ob die SVV den gestellten Antrag
mitträgt.
Auf Grund der aktuellen Ereignisse - Erweiterung GVZ Großbeeren -
ist die Zeit mehr als reif, dem Schutz der Rieselfelder zu einem
verbindlichen Status zu verhelfen.
Wie ist die Situation?
Die Ausweisung zusätzlicher Gewerbeflächen im Bereich der
ehemaligen Rieselfelder zwischen der Anhalter Bahn, L40, L 794 und
Dorfstraße/Alter Heinersdorfer Weg/Staedtlersiedlung hat unserer
Auffassung nach nicht nur Auswirkungen auf diesen Bereich, sondern ist
richtungsweisend für die weitere zukünftige Entwicklung
Teltows insgesamt.
Im Rahmen des Stadtmarketingprozesses im vorigen Jahr wurde ein
Leitbild für die zukünftige Entwicklung erarbeitet. Die
Entwicklung zum innovativen Technologiestandort mit Firmen- und
Gewerbeansiedlungen mittelständischer Unternehmen in den derzeitig
bestehenden Gewerbegebieten sowie die Entwicklung einer touristischen
Infrastruktur standen im Mittelpunkt der Grundsatzentscheidung.
Die verkehrliche Entwicklung im Rahmen der Erweiterung GVZ
Großbeeren würde allen bisherigen Planungsansätzen
Teltows nicht mehr entsprechen. Teltows Planungen basieren auf der
ursprünglichen GVZ-Planung, die nur Gebiete östlich der
Anhalter Bahn als Gewerbeflächen verkehrsmäßig in und
aus Richtung Berlin erschloss. Die neue B 101 und deren
Anschlussplanungen machen derzeit andere Verkehrsverbindungen für
LKW unattraktiv. Die neue Anhalter Bahn bildet derzeit eine Barriere
zum Schutz von Teltow.
Durch neue Gewerbeflächen westlich der Anhalter Bahn wird der
LKW-Verkehr in Richtung Berlin vornehmlich Teltow/Ruhlsdorf belasten.
Der Verkehrsentwicklungsplan Teltows und die Dimensionierung des
Spangensystems basieren auf der ursprünglichen GVZ-Planung.
Das beschlossene Radwegeverkehrskonzept Teltows sieht durch die
betroffenen Rieselfeldflächen eine Wegeverbindung vom Mauerweg und
der Kanalaue in den freien Landschaftsraum südlich von Teltow zur
tourstischen Erschließung vor.
Der bisher weitgehend erhaltene dörfliche Charakter Ruhlsdorfs
würde zerstört. Ihn gilt es jedoch zu erhalten, denn mit den
Rieselfeldflächen ist der Ort ein Stück Zeit- und
Kulturgeschichte der Metropole Berlin und ihres Umlandes. Die behutsame
Entwicklung der Kulturlandschaft des Teltow erhöht die
Lebensqualität der Menschen, die hier wohnen und leben und ist
Anreiz für Menschen, die ihren Wohnsitz in einem der neuen
Teltower Wohngebiete nehmen.
Gesetzlich vorgeschriebene Grünausgleichsmaßnahmen, z.B.
für den Bau der Süd- und Ostspange, wurden bisher auf diesen
Rieselfeldern realisiert. Noch weitere Vorhalteflächen für im
FNP ausgewiesene Baugebiete sind im Landschaftsplan in diesem Bereich
verortet.
Teltow muss seine eingeschlagene Entwicklungsrichtung beibehalten und
die verkehrliche Anbindung für die Erweiterung des GVZ
Großbeeren westlich der Anhalter Bahn über die Rieselfelder
ablehnen.
Diskussion:
Ergebnis:
Der von fast allen Fraktionen außer CDU/Bündnis ´90 (!) getragene Antrag wurde mit deutlicher Mehrheit (Abstimmung 20/04/02) angenommen und zum Beschluss 01/38/2007 erhoben.
DS 437/2007: Erarbeitung eines Vorschlages für die Neuordnung der Ausschüsse der SVV Teltow
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 38. SVV am 05.07.2007):
Die SVV
möge
beschließen: Der Vorsitzende der SVV wird ersucht, in
Zusammenarbeit mit den Fraktionsvorsitzenden einen Vorschlag für
eine Neuordnung der Ausschüsse der SVV und die entsprechende
Änderung der Hauptsatzung vorzubereiten.
Ziel der Neuordnung soll es sein, einem der Ausschüsse die
ausdrückliche Zuständigkeit für Umweltfragen zuzuweisen.
Dabei soll aus Kostengründen die Gründung eines
zusätzlichen Ausschusses möglichst vermieden werden und Wert
auf eine ausgewogene Verteilung der Arbeitsbelastung der einzelnen
Ausschüsse gelegt werden.
Diese Neuordnung soll baldmöglichst, spätestens aber zum Beginn der nächsten Legislaturperiode in Kraft treten.
Begründung:
Nicht
erst aus der Vorlage der Klima- und Umweltberichte der Vereinten
Nationen erhellt sich die Verantwortung für die Erhaltung unserer
Umwelt, der auch die SVV und ihre Ausschüsse gerecht werden
müssen. Hierfür empfielt es sich, einem Ausschuss die
ausdrückliche Zuständigkeit für Umweltfragen, nicht nur
Neubauprojekten der Stadt, zuzuweisen.
Auf den ersten Blick erschiene es sinnvoll, diese Aufgabe dem Planungs-
und Bauausschuss zuzuweisen, was allerdings in Anbetracht des
anzustrebenden Zieles einer gleichmäßigen Arbeitsbelastung
der Ausschüsse keine gute Lösung wäre. Daher soll mit
diesem Antrag der Vorsitzende der SVV ersucht werden, gemeinsam mit den
Fraktionsvorsitzenden einen gangbaren Weg zu erarbeiten, mit dem wir
einerseits unseren Aufgaben gerecht werden können und der
andererseits einer gangbaren Verteilung der Aufgaben zwischen den
Ausschüssen Rechnung tragen wird.
Diskussion:
Die
B.I.T. plädiert dafür, dass in dieses neue Aufgabenfeld auch
das Fachgebiet Verkehr einbezogen wird, wie es in vielen Kommunen
üblich ist.
Ergebnis:
Der von der Fraktion CDU/Bündnis ´90 eingebrachte Antrag wurde mit großer Mehrheit (Abstimmung 25/00/01) angenommen und zum Beschluss 05/38/2007 erhoben.
DS 470/2007: Prüfauftrag Änderung Flächennutzungsplan
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 38. SVV am 05.07.2007):
Die SVV
möge
beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt,
überprüfen zu lassen, ob eine Änderung des
Flächennutzungsplanes in Teltow-Seehof im Bereich des Grabens an
dem Biotop "Liebesinsel" möglich ist.
Termin für die Vorlage des Prüfergebnisses, in dem auch die
Aussagen zur Dauer so eines Verfahrens und zu den entstehenden Kosten
enthalten sein sollen, ist die 39. SVV am 12. September 2007.
Begründung:
Der
Bereich des Grabens, der momentan teilweise als Bauland ausgewiesen
ist, stellt eine Verbindung von der Lichterfelder Allee bis zum
Teltowkanal dar. Er nimmt das Regenwasser von der
Gerhart-Hauptmann-Straße und der Lichterfelder Allee auf und
leitet es direkt in den Teltowkanal und stellt somit auch einen
wirtschaftlichen Faktor für die Stadt Teltow dar.
Eine Überbauung dieses Grabens würde vermutlich zu Problemen
bei der Regenwasserentsorgung führen. Außerdem wäre
eine abgesicherte Grünschneise von der Lichterfelder Allee bis zum
Teltowkanal mit direkter Anbindung an das Biotop "Liebesinsel" für
den Erhalt von Grünbereichen in der Stadt Teltow sinnvoll.
Dieser Grabenbereich sollte in einer Breite von ca. 10 bis 12 m und in
der Gesamtlänge von der Lichterfelder Allee bis zum Teltowkanal,
soweit noch nicht realisiert, von Bauland in Grünland umgewandelt
werden.
Diskussion:
Ergebnis:
Der von der B.I.T.-Fraktion auf Initiative der Bürger-Initiative BIWiS eingebrachte Antrag wurde mit großer Mehrheit (Abstimmung 24/00/01) angenommen und zum Beschluss 07/38/2007 erhoben.
DS 471/2007: Elektronische Datenbereitstellung
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 38. SVV am 05.07.2007):
Die
SVV
möge
beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt,
überprüfen zu lassen, inwieweit es technisch möglich
ist, dass relevante Unterlagen der Stadt den Stadtverordneten umgehend
in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Als Termin
für die Vorlage des Prüfergebnisses wird die 39. SVV
am 12. September 2007 festgelegt.
Begründung:
Ein großer Anteil der Stadtverordneten verfügt
bereits über Internetanschluss und es wäre sehr
arbeitserleichternd und effektiv, wenn sowohl die Unterlagen für
die SVV als auch für die Ausschüsse in elektronischer Form
verfügbar wären. So könnte auf diese Art auch die
Qualität von farbigen Plänen bzw. Plänen generell
in verbesserter Form in die Hände der Benutzer gelangen.
Der Arbeitsaufwand für die Stadtverwaltung und das SVV-Büro
könnte stark reduziert werden und die Kosten für die
postalische Verteilung würden sich auf den Anteil vermindern, der
die Stadtverordneten ohne Internetanschluss beträfe.
Im Rahmen des Umzuges der Verwaltung in das neue Bürgerzentrum würde sich diese Veränderung anbieten.
Diskussion:
Ergebnis:
Der von der B.I.T.-Fraktion in Fortsetzung der bereits vor einigen Jahren zu diesem Thema gestellten Anfrage (DS 85/2004) eingebrachte Antrag wurde nach kontroverser Diskussion, in der vor allem die SPD und der Bürgermeister ihre Ablehnung (im Gegensatz zur Beantwortung der zuvor zitierten Anfrage) zum Ausdruck brachten, mit knapper Mehrheit (Abstimmung 15/07/05) angenommen und zum Beschluss 08/38/2007 erhoben.
Nachschlag vom 16.02.2008:
Bis zum heutigen Tag wurde der Beschluss 08/38/2007
jedoch nicht umgesetzt. Eine Nachfrage der FDP zur 42. SVV am
16.01.2008 ergab, dass im nächsten Ausbauschritt des
EDV-Systems ALLRIS ein Modul eingeführt wird, dass die
elektronische Verteilung der SVV-Unterlagen ermögichen soll. Zum
Zeitpunkt der Einführung gab es allerdings erneut keine konkreten
Angaben.
DS S-01/2007: Kennzeichnung S- und Regionalbahnhof
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 39. SVV am 12.09.2007):
Die
SVV
möge
beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt,
überprüfen zu lassen, ob die DB verpflichtet ist, eine
beleuchtete Kennzeichnung der Bahnhöfe anbringen zu lassen.
Begründung:
Üblicherweise werden Bahnhöfe und S-Bahn-Stationen in
Berlin durch eine beleuchtete Anzeige auch für den Ortsunkundigen
erkennbar gemacht. Es wäre wünschenswert, wenn auch in Teltow
die S-Bahn duch ein beleuchtetes "S" und der Regionalbahnhof durch ein
beleuchtetes "DB" gekennzeichnet würde. Damit würde den
Reisenden die Auffindung der Bahnhöfe auch bei Dunkelheit
erleichtert werden.
Es wäre bei dieser Gelegenheit auch gleich darüber zu
befinden, ob am Regionalbahnhof ein Hinweis auf den nur einseitig
(Richtung Berlin) aufgestellten Fahrkartenautomaten erfolgt, damit den
Reisenden unnütze, zeitauwendige Wege erspart bleiben.
Diskussion:
Nicht alle Fraktionen stimmten dem vorgesehen Prüfauftrag zu, da die Wichtigkeit der Maßnahme nicht gesehen wurde.
Der Bürgermeister erklärte sich generell dazu bereit, das
Problem beim nächsten Gespräch mit der DB AG anzusprechen.
Ergebnis:
Der Prüfaufrag wurde schließlich mit klarer Mehrheit zum Beschluss 02/39/2007 erhoben (Abstimmung 18/03/01).
DS S-02/2007: WC am S-Bahnhof Teltow
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 39. SVV am 12.09.2007):
Die
SVV
möge
beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt, am S-Bahnhof Teltow ein öffentliches
WC zu installieren.
Begründung:
Wie aus der Info-Vorlage VL-474/2007 ersichtlich, hat die
Prüfung auf die Anforderungen bezüglich eines WC´s am
S-Bahnhof Teltow ergeben, dass es sich in diesem Falle um eine
kommunale Pflicht handelt. Es ist Aufgabe der
Kommune, eine Lösung des Problems herbeizuführen, egal ob durch einen externen Anbieter, die WGT, eigene kommunale
Aktivitäten oder auf einem anderen Wege. Auf jeden Fall ist es zum
Erhalt der öffentlichen Ordnung und Sauberkeit notwendig, hier
eine Abhilfe zu schaffen.
Diskussion:
Die erneut kontrovers
geführte Diskussion scheiterte nun wieder an der finanziellen
Absicherung, so dass eine Merheit der Abgeordneten für den
Rückverweis des Antrages in den Finanz-Ausschuss erfolgreich
plädierte. Damit ist wieder ein erneuter Zeitverlust
bei der Lösung "eines dringenden Bedürfnisses" verloren
gegangen, obwohl prinzipiell eine Mehrheit der Abgeordneten für
die Aufstellung eines WCs vorhanden ist und die formalen
Voraussetzungen dafür vorliegen.
Ergebnis:
Der Antrag wurde mehrheitlich (Abstimmung 21/1/1) in den Finanz-Ausschuss zur erneuten Beratung verwiesen.
Nachschlag vom 30.10.2007:
Auf der Sitzung des
Finanz-Ausschusses am 24.10.2007 wurde in der Info-Vorlage VL-549/2007
durch die Stadtverwaltung zu den voraussichtlichen Kosten
bezüglich der Errichtung eines WC Stellung bezogen. Zu diesem
Zweck wurde eine Firma kontaktiert, die WCs sowohl errichtet als auch
betreibt. Aus dem Angebot ergab sich folgende Kostenschätzung:
| Bau, Unterhaltung, Betrieb |
|
Bau, Unterhaltumg |
|
| Anschaffung |
T€ |
Anschaffung |
T€ |
| 1-Raum-WC |
53,6 |
1-Raum-WC |
53,6 |
| Fußboden und Brillenreinigung |
21,2 |
Brillenreinigung |
16,7 |
| Münzanlage |
01,3 |
Münzanlage |
01,3 |
| Schließanlage |
00,4 |
Schließanlage |
00,4 |
| Kosten |
76,5 |
|
72,0 |
| Unterhaltung |
|
Unterhaltung |
|
| Wartung (1x p.a.) |
00,5 |
Wartung (1x p.a.) |
00,5 |
| Reinigung täglich, p.a. |
08,2 |
Reinigung täglich, p.a. |
08,2 |
| Kosten |
08,7 |
Kosten |
08,7 |
Beide
Varianten unterscheiden sich also lediglich im Anschaffungspreis um 4,5
T€, die jährliche Unterhaltung beläuft sich jeweils auf
8,7 T€ p.a.
Eine Entscheidung darüber wurde erneut vertagt.
Nachschlag vom 16.02.2008:
Zur Sitzung des
Finanz-Ausschusses am 31.01.2008 wurde ein weiteres Angebot, nun
für eine kombinierte Kiosk-WC-Anlage, zur Installation am Teltower
S-Bahnhof vorgelegt (Informations-Vorlage VL-594/2008). Es
ergaben sich hieraus folgende Kostenschätzungen:
| Variante |
vandalismushemmende Kiosk-WC-Anlage CITYmatic |
WC-Anlage CITYmatic |
| Bruttokosten |
121 T€ |
74 T€ (Sonderpreis) |
| zusätzl. Fundament |
11 T€ |
9 T€ |
| Summe: |
131 T€ |
83 T€ |
| Leasing ohne Fundament |
159 T€ (Laufzeit 108 Monate je 1.473 €) |
98 T€ (Laufzeit 66 Monate je 1.485 €) |
| Mietkauf |
167 T€ (Laufzeit 120 Monate je 1.392 €) |
102 T€ (Laufzeit 74 Monate je 1.378 €) |
| Dienstleistungspaket |
monatlich: 830 €, jährlich: 9.960 € |
monatlich: 1.270 €, jährlich: 15.240 € |
Eine Entscheidung auch über dieses Angebot ist erneut nicht gefallen.
DS S-03/2007: Agenda-Koordinatorenstelle
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 39. SVV am 12.09.2007):
Die
SVV
möge
beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt, im
Zusammenhang mit der Eröffnung des neuen Agendabüros die
Absicherung der Arbeitsfähigkeit in personeller Hinsicht zu
gewährleisten.
Begründung:
Auf Basis des Antrags der Fraktion der B.I.T. vom 15.11.2006
(Beschluss-Antrag 03/21/2006: "Ausschreibung der Agenda-Koordinatorenstelle
für 2007"), der in den Finanzausschuss verwiesen wurde, sollte
nun, nach ausführlicher Diskussion, keine
Agenda-Koordinatorenstelle ausgeschrieben werden, sondern eine
Erhöhung des Arbeitszeitanteils von Herrn Weißenberg
für die Agenda-Koordination erfolgen. Des Weiteren sollte das
Agenda-Büro mit einer Servicekraft stundenweise besetzt werden,
die aus der bestehenden Verwaltung umgesetzt wird.
Diskussion:
Nach ziemlich kontroverser Diskussion sah sich die B.I.T.-Fraktion gezwungen, den Antrag nicht mehr aufrecht zu erhalten. Obwohl
der Bürgermeister der angedachten Lösung im wesentlichen
zustimmte und bereits personelle Schritte eingeleitet hat, stellte
sich die Mehrheit der übrigen Fraktionen gegen den Antrag und will
eine endgültige Lösung erst auf die Zeit nach der Komunalwahl
2008 vertagen. Damit wird das Problem des Einsatzes eines
AGENDA-Koordinators nach langjährigem Hin und Her in dieser
Legislaturperiode nicht mehr gelöst, obwohl vor allen die SPD
und die Linken seit langen die Bereitschaft zur Lösung des Prolems
signalisiert hatten. Man versteht die Welt manchmal nicht mehr !!
Ergebnis:
Die B.I.T. zog den Antrag zurück.
DS A-05/2007: Bezahlung von Feuerwehreinsätzen
Grund (Anfrage
zur 39. SVV am 12.09.2007):
Nachdem
in diesem Jahr bereits mehrere witterungsbedingte
Feuerwehreinsätze mit relativ hohem Aufwand erfolgten, wirft sich
die Frage nach den Kosten und ihrer Begleichung auf. In vielen
Fällen ist die Kostenübernahme geklärt, aber wie sieht
es z.B. mit der ständigen, verkehrsgefährdenden
Überflutung der Lichterfelder Allee aus ? Hier handelt es sich um
eine Landesstraße, und die Überflutungen sind einerseits auf
bauliche Mängel, andererseits auf verstopfte Abwasserabflüsse
zurückzuführen.
Fragen:
- Wer kommt bei solchen Havarien für die Kosten auf ?
- Wann werden die genannten Mängel behoben ?
Antwort (schriftliche Beantwortung zur 40. SVV durch den Bürgermeister):
Bei den witterungsbedingten Feuerwehreinsätzen handelt es sich um
Elementarschäden bzw. Naturereignisse, wie Sturm, Regen,
Überschwemmungen und Blitzeinschlag, welche verursacht durch die
Umwelt, niemandem zugerechnet werden können.
Die Kosten für den Feuerwehreinsatz bei Elementarschäden
können somit nicht abgerechnet werden, da kein Verursacher
vorhanden und somit kostenpflichtig ist.
Weiterhin beinhaltet das Brandenburgische Brand- und
Katastrophenschutzgesetz keine Regelungen für
Elementarschäden. Aus diesem Grund sind und können diese auch
nicht Inhalt unserer Feuerwehrgebührensatzung sein.
Bei Überschwemmungen bzw. Überflutungen von Straßen
kann durch die Feuerwehr nicht festgestellt werden, was die Ursache
hierfür ist bzw. war. Es kann verschiedene Gründe geben,
warum Straßen teilweise überflutet werden. Da bei der
Gebührensatzung das Verursacherprinzip (auch Eigentümer eines
Gebäudes, Halter eines Fahrzeuges usw., jedoch nicht
Eigentümer einer Straße) gilt, können diese
Einsätze nicht in Rechnung gestellt werden. Der Schaden muss grob
fahrlässig oder vorsätzlich herbei geführt werden.
Kommentar vom 19.10.2007:
Wie in vielen dieser Fragen wurde
auf den eigentlichen Inhalt in der Beantwortung nicht eingegangen. Der
Einsatz der Verwaltung bezüglich der Mängelbehebung, die die
Havarien schließlich (durch Ignoranz fahrlässig oder
vorsätzlich ?) hervorrufen, lässt erneut zu wünschen
übrig. Diese ganzen
unnötigen Kosten würden nicht entstehen, wenn Pflege und
Wartung der Straßenanlagen ordnungsgemäß
durchgeführt würden !!! --> Eine Nachfrage zu diesem Sachverhalt ist deshalb geboten.
DS A-06/2007: Bodenproben Bürgerpark
Grund
(Antrag
zur 39. SVV am 12.09.2007):
Wir
freuen uns alle über die Erneuerung des Bürgerparks an der
Jahnstraße. Nun haben sich während der Bau- und
Gestaltungsmaßnahmen Probleme insofern ergeben, dass eine
Schadstoffkontaminierung eines großen Flächenbereiches
festgestellt wurde. Somit muss ein großer Teil des Bodens
ausgetauscht werden, was zu hohen finanziellen Belastungen des
öffentlichen Haushalts führt.
Frage:
Wurden vor Beginn der Bauarbeiten, also in der Planungsphase Bodenuntersuchungen durchgeführt ?
Antwort VL-514/2007 (schriftliche Beantwortung zur 39. SVV durch den Bürgermeister):
Im Vorfeld der Baumaßnahme
"Bürgerpark" wurde der Boden auf seine Eignung als Baugrund und
Vegetationstragschicht sowie seine Versickerungsfähigkeit
beurteilt.
Weder die Ergebnisse dieser Untersuchungen noch die visuelle
Bestandsaufnahme ließ Verdachtsmomente für eine
Verunreinigung erkennen.
Die nach Bekanntwerden durch den Landkreis beauflagten
Kontaminationsuntersuchungen werden nur im begründeten
Verdachtsfall erforderlich.
Im Altlastenkataster des Landkreises war das Grundstück auch nicht
als altlastenverdächtig gelistet. Erst mit Durchführung der
Erdbewegungen wurden in Teilbereichen Bodenverfärbungen
ersichtlich, die eine Einschaltung der Fachbehörde erforderlich
machten.
DS 497/2007: Reitwegekonzept Teltow 2007
Beschlussvorschlag
(BM-Antrag
zur 40. SVV am 17.10.2007):
Die
SVV
möge
beschließen: Das Reitwegekonzept Teltow 2007 wird als
informelle Planung der Stadt Teltow bestätigt unter der
Maßgabe, keine Reitwege nördlich der L76 darzustellen.
Begründung:
Aufgrund der Novellierung des Landeswaldgesetzes vom 20.04.2004
und des Naturschutzgesetzes vom 26.05.2004 ist in Brandenburg nunmehr
das Reiten in der Feldflur und im Wald mit wenigen Ausnahmen
grundsätzlich erlaubt. Hierdurch ist ein erhöhtes
Konfliktpotential zu erwarten, da nun fast alle Wege durch
Spaziergänger, Radfahrer und Reiter gemeinsam genutzt werden
können.
Um Nutzungskonflikte einzuschränken bzw. zu verhindern sowie
konkrete Wegeplanungen in Angriff nehmen zu können und um die
Attraktivität der Stadt TEltow für alle Nutzer zu
erhöhen, wurde das Reitwegekonzept Teltow 2007 erarbeitet. Ziel
ist es im Einzelnen:
- Konflikte zwischen der
Reitnutzung und der Nutzung von Wegen durch Wanderer und Radfahrer zu
ermitteln und Lösungsvorschläge zu erarbeiten,
- eigene Routen (für das Reiten) festzustellen,
- die Attraktivität der
Gemeinde für Reiter zu erhöhen, indem z.B. wichtige
Verbindungswege zwischen Pferdehöfen und geeigneten Reitwegen
für Reiter nutzbar gemacht bzw. neu angelegt werden.
Hinweis: Das
Reiten auf öffentlichen Straßen kann durch entsprechende
Verkehrszeichen und innerhalb von Grünanlagen durch die Widmung
als öffentliche Grünfläche explizit ausgeschlossen
werden.
Das Wegekonzept dient darüber hinaus der Qualifizierung des
Verkehrsentwicklungsplanes Teltow von 2001, der Konkretisierung des
Rad-, Reit- und Wanderwegekonzeptes Teltow 2004, der
Prioritätensetzung für den Rad-, Reit- und Wanderwegeausbau
und soll in den zu aktualisierenden Stadtwegeplan Teltow (dann. 2.
Auflage) in Bezug auf die nutzbaren Reitwege eingearbeitet werden.
Die Erarbeitung des Reitwegekonzeptes erfolgte in Zusammenarbeit mit
der Arbeitsgruppe (AG) "Reiter" der Lokalen Agenda ´21 Teltow.
Abstimmungen des Reitwegekonzeptes erfolgten mit dem Bauamt, dem
Ortsbeirat Ruhlsdorf und der AG "Rad- und Wanderwege" der Lokalen
Agenda ´21 Teltow sowie dem Jagdpächter, Herrn Römer.
Am 22.02.2007 fand eine Informationsveranstaltung zum Reitwegekonzept
mit Vertretern der Fraktionen, der AG "Reiter und Freizeitreiten" aus
Teltow statt. Im März 2007 wurde das Reitwegekonzept den
Fraktionen und der AG "Reiter" der Lokalen Agenda ´21 zur
Stellungnahme übergeben. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden
eingearbeitet.
Diskussion:
Die Fraktion der B.I.T.
machte auf ein Konfliktpotenzial im Bereich des GOP I aufmerksam, der
auch im Einzugsbereich eines bisher nicht berücksichtigten
Reiterhofes auf Berliner Gebiet (ehem. amerik. Truppenübungsplatz)
liegt. Hier gibt es immer wieder Konflikte vor allem im Bereich
Sigridshorst, so dass die Fraktion empfahl, diese Problematik noch einzuarbeiten, zumindest
bei den späteren Wegekennzeichnungen zu berücksichtigen. Es
gab deshalb seitens der B.I.T. keine Ablehnung, aber auch keine
einheitliche Zustimmung.
Ergebnis:
Die informelle Planung wurde ohne weitere Diskussionen trotzdem von der SVV abgesegnet und als Beschluss 09/40/2007 (Abstimmung 20/00/02) bestätigt.
DS 509/2007: Bauvorhaben am Ruhlsdorfer Platz
Beschlussvorschlag
(BM-Antrag
zur 40. SVV am 17.10.2007):
Die
SVV
möge
beschließen: Das Bauvorhaben am Ruhlsdorfer Platz
(Geschäftshaus, BurgerKing und Parken, September 2007) wird in den
Grundzügen mit der Maßgabe gebilligt, dass eine
Akzentuierung der Eckbebauung durch Überhöhung des
Baukörpers im Eckbereich erfolgt.
Eine Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß der
Satzung über die Veränderungssperre für den
Geltungsbereich des B-Plan-Verfahrens Nr. 1B-Süd "Ruhlsdorfer
Platz", veröffentlicht am 30.04.2007 im Amtsblatt für die
Stadt Teltow, wird in Aussicht gestellt bei Vorlage eines Bauantrages
bzw. Vorbescheidsantrages mit entsprechendem Inhalt. Eine Baupflicht
ist mit dem Investor abzusichern.
Begründung:
Der Ruhlsdorfer Platz ist der zentrale Platz in der Stadt Teltow
und der östliche Eingangsbereich zur Altstadt. Die
zukünftigen Verkehrsaufkommen, insbesondere nach Fertigstellung
der Nordspange, werden zur Zeit ermittelt mit dem Ziel, die
Rahmenbedingugen zur Neugestaltung des "Ruhlsdorfer Platzes" zu
ermitteln.
Das städtebauliche Umfeld des Platzes ist sehr heterogen. Die
Südseite zwischen Ruhlsdorfer und Mahlower Straße ist
unbebaut und soll mit zwei Baukörpern, die straßenseitig
über eine Arkade mit einer gläsernen Abdeckung verbunden
werden sollen, die südliche Platzkante des Ruhlsdorfer Platzes
eindeutig markieren.
Die verkehrliche Erschließung wurde mit dem Landesbetrieb
Straßenwesen, Niederlassung Potsdam, und dem Bauamt Teltow
vorabgestimmt. Mit der WGT und der TWG Teltow ist eine Umlegung der
Wohnungserschließung anstelle der Ida-Kellotat-Straße
bereits vertraglich geregelt.
Diskussion:
Die B.I.T. machte gemeinsam
mit den Linken und auch einigen SPD-Abgeordneten durch ihr
Abstimmungsverhalten klar, dass diese Bebauung des wichtigsten
Platzes der Kommune nicht deren Zustimmung finden wird, weil diese in
keiner Weise die Bedeutung des Areals zum Ausdruck bringt. Wenngleich
auch von den anderen Parteien gewisse Bedenken mitgetragen werden, dass
der Investor für die Gesamtbebauung verpflichtet werden sollte,
wurden vor allem wegen des in einem sozialen Spannungsfeld zu
errichtenden BurgerKing und der entstehenden Verkehrsprobleme keine
Einwände erhoben. Zwar wurde Mitbestimmung bei der Gestaltung auch
von FDP und SPD angemahnt - die SPD griff sogar den früher immer
von ihr abgelehnten Vorschlag einer Gestaltungssatzung wieder auf -
, die CDU jedoch votierte bis auf die eingangs genannte
Verpflichtung des Investors auf Realisierung des Gesamtprojektes im
Wesentlichen für den freien Lauf der Dinge.
Ergebnis:
So ist das
Abstimmungsergebnis nicht weiter verwunderlich, dass die Mehrheit der
Abgeordneten vor allem von SPD, FDP und CDU den Vorschlag abnickten,
obwohl aus all den genannten Gründen im Frühjahr eine
Veränderungssperre auf dieses Gebiet gelegt wurde. Inzwischen ist
dies alles vergessen und der Vorschlag wurde mit der Ergänzung
durch den letzten Satz zum Beschluss 08/40/2007 (Abstimmung 13/04/04) erhoben.
DS 513neu/2007: Sport, Freizeit und Erholung in Teltow
Beschlussvorschlag
(SPD-Antrag
zur 40. SVV am 17.10.2007):
Die
SVV
möge
beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt, im Hinblick
auf die den Stadtverordneten vorgelegte Standortvorschläge (zu DS
393/2007 / Beschl.-Nr. 03/35/2007), die dargestelten Flächen auf
ihre Verwendungsmöglichkeit als Sport- unfd Freizeitpark unter
Berücksichtigung regionaler Aspekte vertiefend zu untersuchen.
Dabei sind folgende Fragen zu beachten:
- Kosten des Flächenerwerbs
- Inhaltliche Ausgestaltung
- Baurechtliche Voraussetzungen
- Finanzierungsmöglichkeiten
Hauptaugenmerk soll auf die Standorte
- ein Teil des Klöstergeländes nördlich der Altstadt
- eine Teilfläche des TTT
- die Fläche nördlich des Bethesda Altenheimes
- GPG Immergrün
- Ernst-Schneller-Straße
- Sputendorfer Straße
gelegt werden.
Begründung:
Wir sind der Überzeugung, dass kommunale
Flächenbevorratung Grundvoraussetzung für die zielorientierte
Entwicklung einer städtischen Infrastruktur darstellt.
Die sich ergebenden Möglichkeiten eröffnen genau die Vision,
dem offensichtlichen Defizit an den Breitensport förderlichen
Angeboten in der Stadt Teltow, aber auch in der Region, begegnen zu
können.
Wert gelegt werden sollte, für ein tragfähiges Konzept, auf
ein ausgewogenes Angebotsverhältnis zwischen Breiten- und
Freizeitsport sowie auf kommerzielle Nutzungsmöglichkeiten.
Darüber hinaus ist uns als Einreicher insbesondere daran gelegen,
die derzeitige zum Verkauf stehende Brachfläche der ehemaligen GPG
"Immergrün" aufzuwerten und städtebaulich in das Stadtbild zu
integrieren.
Insbesondere die Tatsache, dass in Stellungnahmen zu vorangegangenen
Bauvorhaben im Rahmen der Trägerbeteiligung die Gemeinsame
Landesplanung Berlin-Brandenburg deutlich formuliert hat, dass die
Zielzahlen im Bereich des Wohnungsbaus im Stadtgebiet von Teltow mit
den bereits vorhandenen Bebauungsplänen erreicht sind und eine
Erweiterung nicht in Betracht gezogen wird, prädestinieren (wir ?)
dieses Areal unter anderem für eine derartige Entwicklung.
Nicht außer Acht gelassen werden sollte ein möglicherweise
bestehendes regionales Defizit an Sport- und Freizeitfläche, so
wie es die vorliegende Sportstättenentwicklungsplanung der Region
beschreibt.
Diskussion:
In einem ähnlichen Antrag hatte die Fraktion CDU/B´90
ein qualifiziertes Entwicklungskonzept für Sportstätten in
der Region angemahnt (DS 496/2007). Die drei Teilflächen
Klösters, TTT und Bethesda wurden ebenfalls genannt, Widerstand
gab es allerdings bei der Einbeziehung der
"Immergrün"-Flächen.
Einhellig votierten die
Fraktionen der Linken, B.I.T. und FDP jedoch für den weiter
gehenden SPD-Vorschlag. Es wäre sicherlich besser gewesen, CDU und
SPD hätten sich im Vorfeld mit allen Fraktionen verständigt,
da ja der Konsens im Wesentlichen gegeben zu sein schien.
Ergebnis:
So
wurde schließlich der CDU-Antrag durch die SVV mit klarer
Mehrheit (Abstimmung 05/17/00) abgelehnt und der Vorschlag der SPD mit
ebensolcher Mehrheit zum Beschluss 01/40/2007 (Abstimmung 17/05/00) erhoben.
DS 520neu/2007: Aufstellungsbeschluss
B-Plan 27C, Sondergebiet Einzelhandel,
geplanter Lebensmittel- und
Getränkemarkt an der Mozartstraße / Mahlower Straße
Beschlussvorschlag
(BM-Antrag
zur 40. SVV am 17.10.2007):
Die
SVV
möge
beschließen:
(1) Für das in der Anlage
gekennzeichnete Plangebiet wird der Bebauungsplan Nr. 27C "Sondergebiet
Einzelhandel Mozartstraße / Mahlower Straße"
gemäß §2 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 21.12.2006, aufgestellt.
Das Plangebiet in der Gemarkung
Teltow wird begrenzt im Norden durch die Mahlower Straße, im
Osten durch die Mozartstraße, im Süden durch die
Carl-Maria-von-Weber-Straße und im Westen durch die angrenzenden
Grundstücke Mahlower Straße 177 und
Carl-Maria-von-Weber-Straße 1.
(2) Planungsziele sind die
Sicherung eines Einzelhandelsstandortes zur Nahversorgung
(Nahversorgungszentrum) für einen Lebensmittelmarkt und einen
Getränkemarkt mit ausreichender Verkaufsfläche für ein
Vollsortiment, als Ergänzung zum bereits bestehenden und
planerisch zu sichernden Discounter.
Es sollen Synergien in bezug auf
Stellplätze und Zu- und Abfahrtsverkehr gewonnen werden im Sinne
einer Minimierung von Wegen (alle Angebote zur Nahversorgung an einem
Ort),
(3) Die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 und 2 BauGB wird
durchgeführt. Die Ziele und Zwecke des B-Planes sind entsprechend
darzulegen und zu erörtern.
(4) Die Beteiligung der
Behörden und der Träger öffentlicher Belange
gemäß §4 Abs. 1 und 2 BauGB wird durchgeführt.
Begründung:
An der Kreuzung Mozartstraße/Mahlower Straße
existiert bereits ein Discount-Markt (ALDI). Die übrige
Fläche innerhalb des Plangebietes ist durch Gewerbegebäude,
Bäume und Freiflächen geprägt. Die umgebenden Strukturen
sind Wohnen und an der Mahlower Straße Mischbauflächen.
Das Ziel der Planung ist die Verbesserung der Angebotsstruktur im
kurzfristigen Lebensmittelbereich inklusive Getränke für den
östlichen Teltower Stadtbereich. Es bestehen Defizite im Sinne
einer verbrauchernahen Versorgung mit dem Schwerpunkt Vollsortimenter,
da der bestegende Verbrauchermarkt (dieser stimmte der Planung zu)
naturgemäß über eine eingeschränkte
Sortimentsstruktur verfügt. Die angestrebte Größe
beträgt an Verkaufsflöäche ca. 1.400 m2 bei einer Gesamtgebietsgröße von ca. 1,1 ha (inkl. ALDI).
Aufgrund der Größe und des Einzugsbereiches sind keine
Störungen in Hinsicht der Zentrenentwicklung und der
Nachbargemeinden zu erwarten. Dies ist durch ein entsprechendes
Gutachten nachzuweisen.
Die Auswirkungen bezüglich Lärm und Feinstaub (An-,
Abfahrtsverkehr, Be- und Entladung) sind ebenfalls zu untersuchen und
die Auswirkungen möglichst zu minimieren. Dies gilt auch für
wertvolle Baumbestände entlang der Straßen und auf dem
Grundstück.
Die Anpassung des Flächennutzungsplanes ist zu prüfen und gegebenenfalls durchzuführen.
Diskussion:
Die Diskusssion verlief ähnlich der zur DS 509/2007, jedoch nicht so emotionell. Während
die B.I.T. sich diesem ständigen Handelsausbau durch ihr
Abstimmungsverhalten grundsätzlich widersetzte, sahen einige
Abgeordnete gewisse Verkehrsprobleme, sahen aber keine Probleme bei dem
Gesamtprojekt. Und da Konkurrent ALDI auch nichts dagegen hat
(es ist bekannt, dass sich die vorgesehene REWE-Kette vor allem in
Gebieten mit älteren Bevölkerungsanteilen niederlässt
und auch keine Waren zu Discount-Preisen anbietet), hatte die Mehrzahl
der Abgeordneten keine Bedenken zur Errichtung eines zweiten
Handelsstandortes im Musikerviertel.
Ergebnis:
So verwundert auch hier das Ergebnis nicht, dass der Antrag des Bürgermeisters zum Beschluss 06/40/2007 (Abstimmung 19/02/01) erhoben wurde.
DS 532/2007: Prüfauftrag zur Errichtung einer weiteren Grundschule
Beschlussvorschlag
(Antrag aller Fraktionen auf Initiative der B.I.T.
zur 40. SVV am 17.10.2007):
Die
SVV
möge
beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt zu
prüfen, ob in der Stadt Teltow die Errichtung einer weiteren
Grundschule im Jahre 2008/2009 möglich und notwendig ist. Als
Termin für die Vorlage des Prüfergebnisses wird die SVV am
14.11.2007 festgelegt.
Begründung:
Die Schullandschaft in Teltow ist dabei, sich deutlich zu
verändern. Durch die Ansiedlung eines zweiten Gymnasiums in Teltow
ist auch der Bedarf zur Schaffung neuer Schulräume für
Grundschüler angestiegen. Durch die stetige Erschließung
neuer Baugebiete und damit verbunden, dem Zuzug junger Familien
mit Kindern sind bereits in diesem Jahr Defizite an Klassenräumen
aufgetreten. Die Grundschule II ("Anne Frank") wird bereits mit drei
Containern betrieben. Ein für 2008 geplanter An- bzw. Umbau
dieser Schule zur Erweiterung der Räumlichkeiten erscheint nicht
so günstig, da sich zwar so das Raumproblem lösen lässt,
aber die Schülerzahl an der Schule stetig ansteigt. Bei der GS II
mit dem Charakter einer Integrationsschule sollte jedoch auf eine nicht
zu hohe Schülerzahl geachtet werden, um auch eine entsprechende
Qualität abzusichern. Deshalb sollte über einen
Grundschulneubau nachgedacht werden. Teltow-Seehof würde sich als
günstiger Standort anbieten, da hier in absehbarer
Zukunft weitere rege Bautätigkeit und somit ein
Bevölkerungszuwachs zu erwarten ist. Viele Seehofer Bürger
bringen ihre Kinder noch in Berlin zur Schule. Mit dem Standort Seehof
wären in allen vier Ausdehnungen Teltows die Grundschulprobleme
gelöst.
Diskussion:
Erwartungsgemäß
führte dieser Antrag erneut zu einer erhitzten Debatte vor allem
um die Notwendigkeit eines längerfristigen Grundschulausbaus in
Teltow. Die B.I.T.-Fraktion zitierte erneut die eigenen Aussagen
des BM, der bei jeder Gelegenheit die "BoomTown" Teltow ins Feld
führt, der bis zum Jahre 2020 als einziger Stadt des Landkreises
PM eine positive Bevölkerungsentwicklung prognostiziert wird
(Anwachsen auf 25.000 Einwohner), und begründete so die wichtige
Forderung, nicht nur das betuchte Klientel mit Gymnasien zu bedenken,
sondern auch die jung hinzuziehende Bevölkerung vor allem aus
Berlin zu berücksichtigen. Da das Wohnpotenzial noch lange nicht
ausgeschöpft ist und durchaus auch konjunkturelle Gründe eine
zunehmende Rolle spielen könnten, muss man für eine
nachhaltige Entwicklung sorgen und im Vorlauf Grundschulplätze
schaffen. Die Anne-Frank-Schule, die insbesondere für die
Ortsteile Seehof und Ost-Teltow zuständig ist, platzt zunehmend
aus den Nähten und ist auf Dauer nicht beherrschbar. Deshalb ist
auch ein Schulanbau dort nicht unbedingt die beste Lösung. Die Argumente des BM, dass die derzeitige Entwicklung nur vorübergehend sei, kann ebenso nicht akzeptiert werden!!! Obwohl
sich die FDP den Problemen nicht verschließt, plädierte sie
für Anmietung von Räumen, da auch sie den Kinder-Boom als
nicht von Dauer ansieht. Das
weitere Aufstellen von Containern, da waren sich die meisten
Abgeordneten wohl einig, kann schon gar nicht die nachhaltige
Lösung des Problems sein!
Ergebnis:
Insgesamt
fiel den Abgeordneten die Entscheidung, die sie schon im Vorfeld durch
gemeinsames Vorgehen beschlossen hatten und die zunächst ja nur
eine Prüfung des Sachverhaltes zum Inhalt hatte, noch sehr leicht.
So wurde der gemeinsame Antrag einstimmig zum Beschluss 02/40/2007 erhoben. Es
blieb abzuwarten, welche starken Argumente die Stadtverwaltung nun ins
Feld führen würde, um den Bau einer 4. Grundschule in Teltow zu
verhindern. Ebenso interessant dürften dann aber die
Alternativ-Vorschläge aus der Verwaltung sein, die eine
nachhaltige Lösung des zumindest noch die nächsten 5 Jahre
anhaltenden Kinderzuwachses aufzeigen müssten !!
Kommentar vom 19.10.2007:
Von der SVV-Sitzung ist zur
Problematik des evangelischen Gymnasiums noch festzuhalten, dass
inzwischen alle Verträge unter Dach und Fach sind. Die
entsprechenden
Mietkonditionen mit der Hoffbauer-Stiftung, die die Räume der
Bruno-H.-Bürgel-Schule anmieten wird, sind ausgehandelt und wurden
im Verlauf des nicht-öffentlichen Sitzungsteiles durch die
Mehrheit der Abgeordneten gebilligt. Das ganze führte zum Beschluss 16/40/2007 (Abstimmung 15/03/04),
wobei sich die B.I.T.-Fraktion wegen der schon mehrfach
diskutierten Gründe (z.B. die einseitige Betrachtung der
Schulsituation ohne Berücksichtigung der Grundschulen) erneut der
Stimme enthielt, denn grundsätzlich setzt sich die B.I.T.
engagiert für jede positive Bildungsmaßnahme ein.
Nachschlag vom 17.11.2007:
(weitere Nachschläge vom 22.02.2008, 28.02.2008, 23.04.2008, 05.05.2008, 25.06.2008, 04.08.2008, 28.08.2008, 20.09.2008 , 29.09.2008 , 29.10.2008 , 22.11.2008 , 14.02.2009)
Zunächst ist nachzutragen, dass der Vertrag mit der Hoffbauer-Stiftung am 13.11.2007 (MAZ vom 14.11.2007)
feierlich unterzeichnet wurde, so dass mit dem Beginn des Betriebes des
evangelischem Gymnasiums ab Schuljahr 2008/09 fest gerechnet werden
kann. Es wird mit 2 Zügen und etwa 60 Schülern einen modernen
Betrieb aufnehmen.
Wenngleich sich die B.I.T. nicht mit der Art und Weise, wie der Werdegang zu
dieser Einrichtung der Sekundarstufe II vonstatten ging, einverstanden
erklärt, ist trotz allem jede Bildungsmaßnahme in unserer
wachsenden Stadt grundsätzlich zu begrüßen !
Um das Problem der Grundschulen,
die zur Zeit aus allen Nähten platzen, in Griff zu bekommen,
setzte sich die B.I.T. an hervorragender Position bereits seit den
Diskussionen im Sommer vehement für den Bau einer vierten Teltower
Grundschule ein. Das führte schließlich
zu obigem Prüfantrag mit Konsenz in allen Parteien.
Lediglich der Bürgermeister
(und die Verwaltung ?) versuchen seitdem mit allen Mitteln, dies zu
verhindern. Diesem Ziel dienten zum einen die Informationsvorlage VL-554/2007, in der entgegen bzw. in Veränderung der bisher bekannten Sachlage (Schulentwicklungsplanung in Teltow, Primar- und Sekundarbereich, September 2007),
die die Lösung in der Errichtung einer neuen Grundschule oder
der Anmietung von Räumlichkeiten oder auch der Erweiterung der
Anne-Frank-Schule sah. Mit nun angeblich neu ermittelten Zahlen und
Argumenten wurde nur noch der Erweiterungsbau an der Anne-Frank-Schule
favorisiert, d.h. die Prüfung auf Neubau einer Grundschule
wurde schließlich negativ durch die Verwaltung beschieden.
Zum anderen sollte noch
ein Überrumpelungstrick nachfolgen, indem dem Sozial-Ausschuss am
22.10.07, dem Finanz-Ausschuss am 24.10.07 und später dem
Haupt-Ausschuss am 05.11.07 die Entsperrung der aus
Sicherheitsgründen gesperrten Haushaltsstelle "Schulerweiterung
Anne-Frank-Schule" durch eine Tischvorlage des Bürgermeisters
angetragen wurde. Einhellige
Meinung der Mitglieder in all diesen Ausschüssen war es jedoch,
dem Antrag des Bürgermeisters ohne weitere inhaltliche
Präzisierung nicht zuzustimmen. Da in der Sitzung des
Sozial-Ausschusses am 22.10.07 außerdem formale Fehler begangen
wurden, musste eine weitere (Sonder-)Sitzung zum 12.11.07 anberaumt
werden. Hier wurde noch einmal Konsens dahingehend erzielt, dass die
Abgeordneten dringend den Neubau einer Grundschule befürworten -
auch dann, wenn die Kosten im Gegensatz zu einem reinen Anbau an der
Anne-Frank-Schule, deutlich höher liegen. Die Argumentation des
Bürgermeisters, der Kinderboom sei nur von kurzer Dauer (bis max.
10 Jahre), wurde einhellig abgelehnt. Schließlich gab der
Sozial-Ausschuss am 12.11.07 die SVV-Empfehlung, der Entsperrung der
Haushaltsstelle für eine Erweiterung der Anne-Frank-Schule nur
unter der Maßgabe zuzustimmen, dass die Erweiterung nur für
die Wiederherstellung der alten Verhältnisse (Wiedereinrichtung
der Fachkabinette, Schaffung neuer Klassenräume und einer Aula,
Vergrößerung des Lehrerzimmers, erweiterte Speiseräume,
Abbau der Klassen-Container) genutzt wird (MAZ vom 14.11.2007).
In der 41. SVV am 14.11.2007 wurde der Antrag des Bürgermeisters auf Entsperrung der Haushaltsstelle nun als DS 547/2007 eingebracht. In
einer seit langer Zeit unerreichten Einigkeit argumentierten
schließlich alle (!) Fraktionen noch einmal für den Bau einer
vierten Teltower Grundschule und
den Ausbau der Anne-Frank-Schule. Es wurde außerdem
gegenüber der Verwaltung klargestellt, dass die derzeitige
Beschulung der Anne-Frank-Schule nicht weiter erhöht werden darf,
um deren gutes Image nicht systematisch zu demontieren. Der Beschluss
03/41/07 wurde schließlich einstimmig unter
Einbeziehung des Bürgermeisters verabschiedet. Über
den genauen Standort einer vierten Grundschule konnte indes noch keine
Einigkeit zwischen den Fraktionen erzielt werden. Während die
"Linken" einen zentralen Ort in der Nähe der
C.-Blenkle-Straße favorisieren, besteht zwischen FDP und B.I.T.
Einigkeit, dass auch aus logistischen Gründen ein Standort im
Ortsteil Seehof den meisten Sinn machen würde, denn dann
hätten auch die Seehofer Kinder einen deutlich kürzeren
Schulweg zu absolvieren. Als Standort in Seehof bietet sich das relativ
weiträumige Gelände des ehemaligen Heizkraftwerkes im Karree
Kant-, Hauff-, Schiller-, Fritz-Reuter-Straße an, das bisher
für derartige Zwecke in Reserve gehalten wird (MAZ vom
16.11.2007).
Als
Befürworter dieses Schulneubaus in Seehof hoffen wir, dass es nun
weiter zügig gelingt, die entsprechenden Planungsaktivitäten
anlaufen zu lassen, damit an der Anne-Frank-Schule nur noch maximal ein
weiteres Jahr mit einer Container-Lösung gearbeitet werden muss !!
Nachschlag vom 22.02.2008:
Eine
neue positive Situation trat nun ein, als sich das Diakonissenhaus
Berlin-Teltow-Lehnin auf der Sitzung des Sozial-Ausschusses am 28.01.08
bereit erklärte, auf ihrem Gelände in Seehof bereits im
Herbst eine zweizügige Schule in freier Trägerschaft zu
errichten, die sukzessive ausgebaut werden könnte. Durch Nutzung
vorhandener Räumlichkeiten würden die komplizierte
Übergangsphase während der Errichtung des Anbaus an der
Anne-Frank-Schule überbrückt und außerdem im
Nachhinein durch bauliche Erweiterungen die noch fehlenden
Klassenräume in Teltow bereitgestellt werden (MAZ vom 30.01.2008).
Damit könnten auch die ungeliebten Container vom 2006 mit
erheblichen Mitteln errichteten Schulhof wieder verschwinden. Dieses
großzügige Angebot, das für alle Teltower Kinder ohne
zusätzliche Kosten offensteht, wurde von allen Parteien mit
Erleichterung aufgenommen, da nun nicht die Stadt allein für einen
Schulneubau verantwortlich wäre und somit Mittel gespart werden
könnten. Aber auch dieses Super-Angebot für die Stadt Teltow wird weiterhin durch die Stadtverwaltung hintertrieben !!! Als
Gegenargumente werden die laufenden Schulanmeldungen, die für
eine neue Schule nicht korrekt durchgeführt werden könnten,
und der
vorgesehene Schulanbau, von dem behauptet wird, dass er alle
Probleme in den kommenden Jahren
lösen wird - die Verwaltung argumentiert hier erneut mit schwer
nachvollziehbaren wiederum anderen Daten -, herangezogen. Die Aufnahme des Schulbetriebes im Diako wurde deshalb zunächst kategorisch abgelehnt.
Durch Initiative der B.I.T., der
FDP und schließlich auch der anderen Parteien machte sich der
Sozial-Ausschuss weiterhin stark für die Errichtung einer wie auch
immer gearteten Seehofer Grundschule, die der dortigen künftigen
Entwicklung Rechnung trägt. Das Zuschneiden der Schulbezirke
wäre außerdem sowieso notwendig.
Unmittelbar vor der SVV am 13.02.2008 verständigten sich einige
Fraktionen, um den halbherzigen Vorschlägen der Verwaltung etwas
entgegenzusetzen. Ein entsprechend modifizierter , vor allem konkreter
Gegenantrag wurde
schließlich eingebracht und mit seltener Einmütigkeit des
Parlamentes verabschiedet. Der exakte Wortlaut des Gegenantrages liegt
inzwischen vor, worüber man sich wie auch über die
entsprechende
Diskussion im Zusammenhang mit dem ursprünglich von der
Verwaltung eingebrachten Antrag (DS 601/2008) informieren kann.
Offen sind derzeit noch die
Festschreibung der Zügigkeit der Teltower Schulen, die
Neufestlegung der Schulbezirke und die Anerkennung eines regulären
Grundschulbetriebes im Rahmen der Diakonie durch das Staatliche
Schulamt.
Nachschlag vom 28.02.2008:
Welche seltsamen Blüten
die Abneigung der Stadtverwaltung gegen den bisher einmütigen
Beschluss zum Schulneubau treibt, kann man aus erbosten Elternbriefen
der E.-v.-Stubenrauch-Schule an die Presse (MAZ-Leserbrief "Schulneubau ist überflüssig" vom 22.02.2008 - TSB Heft 3, 2008, S. 12)
ableiten, die im Zusammenhang mit der Einrichtung der neuen Grundschule
bewusst verunsichert werden. Es wird ihnen nämlich
suggeriert, dass die wahrlich dringend zu sanierende Turnhalle an jener
Schule nun wegen des "Schulneubaus" nicht kommen könne, da
"nun alle Mittel für die neue Schule ausgegeben würden". Das
kann so nicht akzeptiert werden! Wir stehen dafür,
dass dieses dringende Sanierungsvorhaben weiterhin an
hervorragender Stelle bestehen bleibt, auch wenn das einen
geänderten Haushalt zur Folge hätte. - Man
muss sich die ernsthafte Frage stellen: Liegt die einhellige
Meinung der Abgeordneten wirklich so neben der Realität, dass die
Stadtverwaltung mit allen Mitteln - einschließlich des
Ausspielens der Eltern gegeneinander - versucht, die neue Schule in
Seehof zu verhindern ?? Wir sagen ein klares "NEIN", denn bisher halten
die vorgelegten demografischen Zahlen, die von der Stadtverwaltung seit
dem Sommer 2007 eine atemberaubende Modifizierung erfahren haben, in
unseren Augen keiner sachlichen Prüfung stand. Stattdessen nimmt
man aber billigend in Kauf, dass sich für ein weiteres Jahr an der
Anne-Frank-Schule die katastrophalen Zustände noch verstärken
werden und z.B. ein relativ neu gestalteter Schulhof, der ebenfalls mit
sehr viel Geld und Engagement angelegt wurde, durch den angeblich
ausreichenden Anbau weiter verschandelt und geschliffen wird. Als es im
vergangenen Jahr darum ging, die Bruno-H.-Bürgel-Schule für
diesen Zweck zu erhalten, hatte der Bürgermeister es sehr eilig,
dort ein Gymnasium in freier Trägerschaft zu etablieren. Jetzt, wo
auch die ABC-Schützen Probleme mit Räumlichkeiten haben,
wehrt man sich gegen einen weiteren freien Träger, das Diako!!!
Was für eine Heuchelei und verkehrte Welt! Wir bitten darum, dass
die möglicherweise zurecht aufgebrachten Eltern darüber noch
einmal nachdenken und ihren Unmut eher an der richtigen Adressse als
bei den immer wieder von der Stadtverwaltung hinters Licht
geführten Abgeordneten abladen.
Natürlich
gibt es die neue Schule nicht zum Nulltarif - aber es muss uns als
vorausschauender Generation doch möglich sein, den Nachwuchs, der
nun zum Glück wieder heranwächst, eine gute Ausbildung, die
eigentlich schon im Vorschulalter beginnt, sich vor allem aber in der
Grundschule manifestiert, angedeihen zu lassen. Das sind wir unseren
Nachkommen doch schuldig!! Als B.I.T. werden wir uns weiterhin
für eine großzügige und vor allem nachhaltige
Schulentwicklung einsetzen!!
Nicht nur, dass
die Grundschüler mit massivem Platzmangel zu kämpfen haben -
nun gehen ihnen zunehmend auch noch die Lehrkräfte aus !! Das ist
zum einen der nach wie vor schlechten Schulpolitik in Brandenburg
geschuldet, die ständig experimentiert, aber verschlafen hat, dass
zumindest in unserer Region der Nachwuchs vor allem durch Zuzug stark
anwächst - zum anderen wurde der Lehrernachwuchs jedoch
sträflich vernachlässigt, und die Überalterung und
Überlastung fordert nun ihren Tribut. So haben in den letzten
Jahren die Ausfallstunden erheblich zugenommen, insbesondere durch
kranke Lehrer. Das wollen sich eine große Zahl von Eltern nun
nicht mehr länger gefallen lassen und sind in die Offensive
gegangen (MAZ vom 26.2.2008). Es müssen endlich Lösungen her, die auch wir in der Vergangenheit angemahnt hatten. Zur weiteren Entwicklung auf diesem ebenfalls sehr sensiblen Gebiet können Sie sich unter <www.kinder-ohne-lehrer.de> weiter informieren.
Wir unterstützen diese Bemühungen engagierter Eltern aus vollem Herzen!
Nachschlag vom 23.04.2008:
Da die Stadtverwaltung nun nicht
mehr umhin kam, mit dem Diakonissenhaus Verhandlungen aufzunehmen,
wurde Ende März 2008 ein neues unrühmliches Kapitel der
Teltower Schulpolitik aufgeschlagen.
Diesmal präsentierte mit einem wahren Paukenschlag die rührige Presse (PNN vom 29.03.2008, MAZ vom 31.03.2008)
noch vor Information der Abgeordneten im Sozial-Ausschuss am 31.03.2008
die schier unglaubliche Meldung, dass ein bislang hinter verschlossenen
Türen ausgehandelter Coup zwischen den Bürgermeistern von
Kleinmachnow und Teltow sowie dem Geschäftsführer der
Hoffbauer-Stiftung und dem neuen Besitzer des SIEMENS-Areals im
gemeinsamen Zentrum der drei Orte, wo bereits eine evangelische
Grundschule etabliert ist, aber sonst nie ein gemeinsames Projekt
für die Region zustande kam, dazu führen soll, dass das
Hoffbauer-Gymnasium nun nicht mehr in Teltow sondern auf dem
SIEMENS-Gelände etabliert werden soll.
Mit gutem Recht machten die
Abgeordneten auf der Sitzung des Sozial-Ausschusses ihrem Unmut Luft -
vor allem deshalb, weil der Bürgermeister zugeben musste, bereits
seit etwa 3 Monaten darüber zu verhandeln.
Wie oft gedenkt der Bürgermeister eigentlich noch, die
Bevölkerung und die Abgeordneten der SVV so eklatant hinters
Licht zu führen!!! Das ist umso verwerflicher, da die nun wieder
zur Disposition stehende Bruno-H.-Bürgel-Schule, die schon einmal
als Grundschule anvisiert war, bewusst vom Bürgermeister als
"Gymnasium" verkauft wurde. Und
nun ist alles nicht mehr wahr - April, April!! Man könnte glatt
einen deftigen Aprilscherz vermuten - aber es ist leider die bittere Wahrheit.
Da sich die SVV
einhellig für eine neue Grundschule in Seehof ausgesprochen
hat, besteht nun das neue Problem, wie man mit der
Schul-Gesamtsituation umgehen soll, zumal die CDU in Kleinmachnow schon
seit langem ein weiteres Gymnasium für ihren Ort reklamiert. Auch
ist der Standort Bruno-H.-Bürgel-Schule aus logistischer Sicht
nicht gerade ein idealer Standort für eine künftige 4.
Grundschule.
Um
es noch einmal klarzustellen, die B.I.T. tritt seit jeher für ein
besser entwickeltes Bildungsangebot in unserer Stadt ein. Ein evangelischer Bildungs-Campus, wie er inzwischen in weiteren Pressemeldungen beschrieben wird (MAZ vom 01.04., PamS vom 06.04., MAZ vom 18.04.2008), wäre ein interessanter Standort in unserer Region - nur, die
Dummen in diesem Spiel sind zum wiederholten Male die Teltower, die ihr
zweites Gymnasium verlieren und sich erneut um die Etablierung der 4.
Grundschule raufen müssen. Die Kündigung des
Vertrages zwischen Teltow und der Hoffbauer-Stiftung wäre
juristisch nur eine Formsache, und inzwischen ist die Euphorie bei den
Verantwortlichen der Hoffbauer-Stiftung so groß - die
Bedingungen, die der Vermieter gestellt hat (Vollvermietung des Areals)
rücken in immer größere Nähe - dass man neben der
sowieso geplanten KiTa nun sogar ein dreizügiges Gymnasium
ansiedeln will (MAZ vom 18.04.2008). Selbst, wenn nun die Teltower
Abgeordneten darauf bestehen, dass der Vertrag eingehalten wird und das
Gymnasium in Teltow bleiben soll, hätte das keinen langen Bestand.
Auf dem eigentlichen Problem, der
nun sinnvollen Nutzung der Bruno-H.-Bürgel-Schule und der
Etablierung der 4. Teltower Grundschule bleiben die Teltower nun wieder
alleine sitzen - und der Bürgermeister kann sich die Hände
reiben und denken: "Nun seht mal zu, wie ihr da rauskommt, meine lieben
Teltower Abgeordneten!" Hinzu kommen nämlich noch zwei weitere
Probleme, die zunächst bei dem großzügigen Angebot des
Diakonissenhauses heruntergespielt wurde:
1) eine evangelische Grundschule
könne wie eine kommunale Grundschule arbeiten. Das hat sich
nämlich auch als Ente herausgestellt, denn es wurde am 31.03.08
mitgeteilt, dass eine Schule in freier Trägerschaft
grundsätzlich Schulgeld einnehmen muss. Wenn dieses zwar auch
einkommensabhängig erhoben wird, werden viele Eltern diese
Möglichkeit dann nicht mehr nutzen, d.h. die Entschärfung der
Grundschulsituation ist wieder schwieriger zu lösen - und
2) die Probleme mit Hort und Turnhalle der Stubenrauch-Schule
müssen auch gelöst werden, da es zunehmend - unserer
Meinung nach aber unbegründete - Befürchtungen gibt, dass
diese Schule weder eine Turnhalle noch Horträume bekommen, ja
sogar nur noch 50 % der Schüler aufnehmen würde. Letzteres ist aber
wegen der freien Trägerschaft der neuen Grundschule nicht zu erwarten!
Nachschlag vom 05.05.2008:
Es
sei denn, man nutzt nun doch die Bruno-H.-Bürgel-Schule als
Grundschule, oder man greift den weiteren Vorschlag des
Diakonissenhauses auf, der im Sozial-Ausschuss am 28.04.2008 diskutiert wurde, eine der Fachschulen der Diakonie in die
Bruno-H.-Bürgel-Schule umzusiedeln und die freiwerdenden
Räume an der Lichterfelder Allee nun als Grundschule in freier
oder sogar kommerzieller Trägerschaft zu nutzen. (Letztere Möglichkeit wird allerdings vom Diako nicht favorisiert.)
Auf jeden
Fall kommt den Abgeordneten aller Parteien in der nächsten Zeit
die nicht leichte Aufgabe zu, eine salomonische Lösung zu suchen
und zu finden, die vor allem den zu erwartenden Kinder-Boom für
längere Zeit bei gleichzeitiger qualitativer Verbesserung des
Bildungsangebotes auffängt - eine Aufgabe, um die die Abgeordneten
in der Zeit des beginnenden Kommunal-Wahlkampfes wahrlich nicht zu
beneiden sind !!!
Bis Ende Mai 2008 will die
Hoffbauer-Stiftung nun endgültig entscheiden, was sie will und
kann: entweder 2-zügige Schule in Teltow oder 3-zügige Schule
in Kleinmachnow (MAZ vom 30.04.2008). Sollte das
Hoffbauer-Gymnasium wider Erwarten nun doch in Teltow bleiben,
könnte auch ein Grundschulneubau im Diako errichtet werden.
Nach einer Entscheidung hierzu würde dann auch über einen
Hort-Neubau für die Stubenrauch-Schule befunden werden
können.
Die Situaton bleibt somit nach
wie vor verworren und verzwickt, und der Teltower Bürgermeister
musste sich Schelte für seine unnötige Geheimdiplomatie
gefallen lassen (vor allem von den Abgeordneten der FDP),
denen wir uns voll anschließen. So sollte man mit diesem
sensiblen Thema nicht umgehen, denn nun sind alle Seiten (Schulen,
Diako, Eltern, Verwaltung, Abgeordnete) total verunsichert - den
"Schwarze Peter" werden auf jeden Fall die Abgeordneten für ihre
Entscheidung, wie sie auch immer ausgehen mag, postwendend erhalten !!
Begrüßt wurde schließlich die Zusicherung zur
Bereitstellung von Lehrern für ein drittes Gymnasium in der Region
durch den Brandenburger Bildungsminister, so dass damit auch der Kreis
PM wieder in der Pflicht für die Errichtung eines Gymnasiums
wäre. Pikant bleibt in diesem Zusammenhang auch die Forderung der
Stahnsdorfer SPD-Bürgermeister-Kandidatin, ein drittes staatliches
Gymnasium in Stahnsdorf anzusiedeln, wodurch dann in der Region
insgesamt vier Gymnasien zur Verfügung stünden (MAZ vom 02.05.2008) - eine Idee, mit der man sich durchaus anfreunden könnte.
Auch
zur prekären Lehrermangel-Situation hagelte es erneut große
Unmutsbekundungen gegenüber dem Bildungsminister, der eingestehen
musste, dass das Niveau und die Qualität der Schulen derzeit sehr
zu wünschen übrig lassen. Heiße Diskussionen zu den
"skandalös" schöngefärbten Zahlen über
Ausfallstunden vor allem an den Grundschulen durch kranke Lehrer
brachten allerdings noch keine Lösungen für das anstehende
Problem. Somit
geht der Kampf der Eltern, die sich inzwischen in der Initiative
"Kinder ohne Lehrer" zusammengeschlossen haben, auch an dieser Front
für ein dringend zu verbesserndes Brandenburger Schulsystem, das
die B.I.T. aus vollem Herzen unterstützt, weiter (MAZ vom 02./03.05.2008).
Nachschlag vom 25.06.2008:
Die vergangenen Wochen waren von weiteren Turbulenzen bezüglich der regionalen Schulpolitik geprägt.
Mit
einem ersten Paukenschlag trumpfte der Kreis selbst auf, als er auf der
Kreistags-Sitzung am 8.5.2008 verkündete, nun auf Grund des zur
Zeit (Anwahlverhalten 75 % der Sechstklässler) und auch künftig hohen Bedarfs an Gymnasialplätzen ein drittes staatliches Gymnasium in der Region etablieren zu wollen (MAZ vom 9.5.2008).
Die Überraschung war perfekt - niemand hatte damit gerechnet.
Allerdings begann dann unmittelbar danach der Streit in den Kommunen,
in welchem der drei Orte das Gymnasium eingerichtet werden soll. Während Teltow sich vornehm zurückhielt - hier wird ja auf jeden Fall zumindest das Hoffbauer-Gymnasium entstehen -, machen sich vor allem Kleinmachnow und Stahnsdorf den Standort gegenseitig streitig.
Während zwischen dem Landrat als Kreis-Chef sowie Teltow und
Stahnsdorf im wesentlichen Einvernehmen besteht, das neue Gymnasium in
Stahnsdorf zu etablieren, gab sich vor allem die Kleinmachnower CDU
noch kampfbetont, um Kleinmachnow insgesamt zum Bildungszentrum der
Region hochzustilisieren - schließlich gibt es bereits vier Schulen mit
gymnasialer Oberstufe (MAZ vom 10.05.2008).
Beim
Favoriten Stahnsdorf ist man sich prinzipiell über die Errichtung eines
Gymnasiums einig, hier wird allerdings noch sehr emotional über den
territorialen Standort gerungen (MAZ vom 17.05.2008). Während
die CDU ein bereits mit Planungsrecht ausgestattetes Baugebiet am
Gemeindezentrum favorisiert und inzwischen durch eine Bürger-Initiative
gegen den Bau im Bereich Zille-Schule unterstützt wird (MAZ vom 12.06.2008), will vor allem die SPD eine Errichtung in der Nähe der Zille-Schule durchsetzen. Diese Meinungsverschiedenheiten prägten auch den Wahlkampf der Stahnsdorfer Bürgermeister-Wahl. Nach
einer hitzigen Debatte einigte man sich am 29.05.2008 auf einen
Kompromiss, der schließlich jeden innerörtlichen Standort zulässt (MAZ vom 31.05.2008).
Nachschlag vom 04.08.2008:
Nachdem
das Problem mit dem 3. Staatlichen Gymnasium in der Region prinzipiell
geklärt war, der Kreistag dies am 3.7.2008 einstimmig beschloss (MAZ
vom 04.07.2008) und wofür eigens ein kommunaler Zweckverband
gegründet werden soll (MAZ vom 22.05.2008), konzentriert sich das
Geschehen erneut auf das Teltower und Kleinmachnower Grundschul-
und Gymnasial-Problem. Da
es noch keine Einigung für den künftigen Standort des neuen staatlichen
Gynasiums gibt, begann hier allerdings ebenfalls das Prestigegezerre.
Kleinmachnow und Stahnsdorf beanspruchen jeder für sich die neue
Schule (MAZ vom 19.07.2008). Dazu
meinen wir, dass es der Region gerechterweise gut zu Gesicht stehen
würde, wenn diese Schule sich in Stahnsdorf etablieren dürfte.
Die
gesamte Schulsituation in der Region ist wegen ihrer Komplexität und
durch die unklare Politik vor allem des Teltower Bürgermeisters
ohne Einbeziehung der Legislative, die zu schweren
Missstimmungen zwischen Teltower Abgeordneten
und Verwaltungs-"Chef" führte, so außerordentlich schwierig zu
lösen. Da sich ausnahmsweise jedoch alle Fraktionen zu diesem
Thema einig in ihrer Haltung gegen die Verwaltung sind, ist der
Teltower Bürgermeister sehr unter Druck geraten. Welche Probleme gilt es, nun schnellstens zu lösen ?
- Anbau an der Anne-Frank-Schule, um überhaupt wieder einen geregelten Schulbetrieb zu ermöglichen -->
Rückgewinnung der Fachräume, Entfernung der Schulcontainer, Gewinnung
von zusätzlichen Klassenräumen, einer Mensa, Aula und Lehrerzimmer
- Neubau einer Sporthalle und Schaffung von Horträumen in der Ernst-von-Stubenrauch-Schule --> Ersatz für marode Sporthalle, Rückgewinnung von Klassenräumen
- Errichtung einer 4. Grundschule in freier Trägerschaft im Ortsteil Seehof --> Entlastung der überfüllten Schulen und Auffangen der kommenden geburtenstarken Jahrgänge
- Etablierung des Hoffbauer-Gymnasiums in freier Trägerschaft trotz drittem staatlichen Gymnasium --> Schaffung zusätzlicher Entlastung in der Sekundarstufe und neuer Angebote
- Abwägung aller Standortprobleme und neue Nutzung der Bruno-H.-Bürgel-Schule
--> angestrebter Wechsel des Hoffbauer-Gymnasiums zum sich neu
entwickelndn Bildungs-Campus Schwarzer Weg an der Gemarkungsgrenze
Teltow - Kleinmachnow - Stahnsdorf
- Schaffung von notwendigen Sportstätten (drei Sporthallen) --> Forderung zur Durchführung eines geregelten Schulbetriebes
Während
die Hoffbauer-Stiftung auf jeden Fall im September 2008 mit dem Betrieb
des Gymnasiums am Schwarzen Weg beginnen will, war es vor allem der Streit um die
Finanzierung der Sportstätten, der die Lösung so schwierig machte, denn
immerhin muss Teltow allein den Anbau der Anne-Frank-Schule,
anteilig eine Turnhalle im Diako, den möglichen Standort der 4.
Teltower Grundschule und einen Turnhallen-Neubau für die
Stubenrauch-Grundschule finanziell zumindest unterstützen. Hinzu
kommt neuerdings noch die anteilige Finanzierung einer sogenannten
Mehrzweckhalle (für Sport- und andere Großveranstaltungen) im
Bildungs-Campus Schwarzer Weg, die nun zusätzlich durch den
Kleinmachnower und Teltower Bürgermeister ins Gespräch gebracht wurde,
was zwar vom Grundsatz her gut gedacht ist und wir als B.I.T.
schon oft angemahnt haben, nun aber die finanziellen Möglichkeiten
Teltows arg strapazieren würde.
Auf einer gemeinsamen Sondersitzung der Sozial-Ausschüsse
konnten sich die Kleinmachnower und Teltower Vertreter am 22.05.2008 schließlich darauf einigen,
das Hoffbauer-Gymnasium am Schwarzen Weg zu errichten, jedoch blieb zunächst die
Sporthallen-Mehrzweckhallen-Finanzierung weiterhin strittig. Als
B.I.T. plädieren wir auch für die unbedingte Einbeziehung der Gemeinde
Stahnsdorf, um die Belastung von Teltow so gering wie möglich zu halten
- noch besser wäre es, diese Ausgabe möglichst komplett zu
vermeiden, da die dringlichen Teltower Probleme
Anbau Anne-Frank-Schule, Turnhalle Stubenrauch-Schule und 4. Grundschule
Vorrang behalten müssen.
Die Weiterverwendung der Bruno-H.-Bürgel-Schule blieb lange Zeit ohne
Konsens zwischen Teltower Legislative und Exekutive. Die
Hoffbauer-Stiftung machte angeblich die Umsiedlung des Gymnasiums zum
Schwarzen Weg von der Finanzierung des Turnhallenbaus dort abhängig (MAZ vom 28.05.2008), wie der Bürgermeister sagte, was aber schließlich von Hoffbauer gar nicht so gesehen wurde. Nach einigen Sondersitzungen und Gesprächen auf allen Ebenen -
die Hoffbauer-Stiftung versuchte, ihr Modell am Schwarzen Weg, das
pikanterweise an der Gemarkungsgrenze von Teltow und Kleinmachnow
insgesamt einen Kindergarten sowie Grundschule, Gymnasium und
Sporthalle beherbergen wird, den Abgeordneten persönlich schmackhaft zu
machen - einigte man sich zum
Haupt-Ausschuss am 9.6.2008 auf gewisse Eckpunkte, die in den darauf
folgenden Tagen weiter präzisiert wurden.
Und
nach einigem weiteren Hin und Her trafen sich schließlich am 17.07.2008
die Bürgermeister von Teltow und Kleinmachow mit dem
Hoffbauer-Geschäftsführer, um nun endgültig Nägeln mit Köpfen zu machen
!! An der Peripherie am "Drei-Kommunen-Eck" von
Teltow-Kleinmachnow-Stahnsdorf wird nun ein einmaliger privater
Hochhaus-Bildungscampus entstehen, zu dem neben einer schon bestehenden
evangelischen Grundschule nun noch ein Gymnasium ab 01.09.2008 seinen
Betrieb vorerst mit 50 Schülern aufnehmen wird und in einem der
Hochhäuser untergebracht wird. Der Grundschulbau wird künftig auf eine
Kapazität von 300 Schülern erweitert, wofür einer
der Achtgeschosser hergerichtet wird. Bis zum 01.08.2009 wird dann
der östliche Achtgeschosser durch den Geländeeigentümer so umgebaut,
dass zum Schuljahr 2009/2010 im unteren Stockwerk neu eine KiTa mit 90
Plätzen und in den restlichen sieben Stockwerken dann das Gymnasium für
künftig 450 Schüler residieren wird. Teltow, Kleinmachnow und der Kreis
werden auf dem Campus außerdem eine Sporthalle errichten, die gemeinsam
von den evangelischen Schulen, dem Teltower Oberstufenzenrum und
Vereinen genutzt werden kann. Übergangsweise wird der Sportunterricht
für das neue Gymnasium in der Sporthalle Jahnstraße stattfinden. Die
Partner luden auch Stahnsdorf ein, sich am Projekt zu beteiligen, und -
da sind sich wohl prinzipiell alle politischen Kräfte einig - stellt
dieser Campus eine wunderbare Symbiose dar, wobei letztlich darauf zu
achten sein wird, dass die finanzielle Beteiligung nach gerechten
Regeln erfolgt (MAZ vom 18.07.2008). Leider wurde
durch die Verantwortlichen - insbesondere die beiden SPD-Bürgermeister
- das Gerangel auf dem politischen Rücken aller Parteien
ausgetragen, indem sie einfach vorgeführt und nicht einbezogen wurden,
so dass das "Verdienst" für diese gute Sache schließlich in der
Öffentlichkeit nur einer Partei zugeschrieben werden wird, obwohl eine
Lösung des gesamten Bildungsdebakel in unserer Region zunächst durch
andere Kräfte - u.a. auch der B.I.T. - forciert und durch den
Teltower Bürgermeister sogar bewusst hintertrieben wurde (siehe die vorangegangene Historie).
Durch diese neue Situation konnten nun aber auch die Konfliktsituationen in Teltow selbst in Angriff genommen werden. CDU und B.I.T. hatten ja bereits im Juni einen gemeinsamen Vorschlag vorgelegt, dem sich vor
allem FDP und Linke anschlossen, dass die 4. Grundschule
in Teltow nun endgültig auf dem Diako-Gelände als Schule in freier
Trägerschaft errichtet werden soll. In dem mit der
Stadtverwaltung ausgehandelten Kompromiss setzte die SPD schließlich
noch durch, dass das Diako nur eine Finanzierung der 1,5 Mio € von
ursprünglich geforderten maximal 2,5 Mio € erhalten sollte.
Aus diesen Zugeständnissen wurde dann zur 47. SVV am 18.06.2008 das von der Verwaltung vorgelegte Beschluss-Entwurfs-Paket (DS 742/2008 und DS 746/2008 - s. dort) entwickelt, in dem folgende Schritte einzeln abgestimmt und mit großer Mehrheit festgeschrieben wurden:
- Bau
einer Zweifeld-Sporthalle für die Stubenrauch-Grundschule im Jahr 2009
und Bewilligung außerplanmäßiger Planungsmittel dafür noch 2008
- Errichtung
einer 4. Grundschule im Diako mit einer Anschubfinanzierung von max.
500.000 € sowie ein Zuschuss von max. 1 Mio € für den Bau einer
Einfeld-Sporthalle in Abhängigkeit von der Nachnutzung der ehemaligen
Bruno-H.-Bürgel-Schule unter Berücksichtigung eines Erbbaupachtmodells
- Vermietung
der Bruno-H.-Bürgel-Schule an das Diako zu gleichen Konditionen
wie an die Hoffbauerstiftung, sofern die Auflösung des Vertrages mit
der Hoffbauer-Stiftung zustande kommt
- Grundsätzliche
Zustimmung zur Errichtung einer Mehrzweckhalle mit drei Feldern am
Standort Schwarzer Weg und Vorlage entsprechender
Beteiligungs-Varianten mit unterschiedlichen Eigentumsmodellen zum
November 2008
Diese
Grundsatzentscheidungen wurden durch die Entscheidung vom 17.07.2008
nun auch gedeckelt, da sich
die Hoffbauer-Stiftung ja für den Campus auf dem ehemaligen
SIEMENS-Gelände am Schwarzen Weg in Kleinmachnow entschieden hatte und
somit
den Teltowern ihre Bruno-H.-Bürgel-Schule wieder zur Verfügung stand.
Dies wurde formal durch die Kündigung des Mietvertrages zwischen der
Stadt Teltow und der Hoffbauer-Stiftung Mitte Juli besiegelt (MAZ vom 22.07.2008). Für
die Finanzierung der Sportanlagen war entscheidend, dass die
Hoffbauer-Stiftung daran keinen finanziellen Anteil haben wird, sondern
dies einzig und allein zwischen den Kommunen, dem Kreis und dem Besitzer des
Areals, der durch seine Verkaufsbereitschaft überhaupt erst die
Umnutzung des gesamten Geländes ermöglicht hat, geregelt wird. Obwohl
wir erneut für eine Beteiligung Stahnsdorfs an dem regionalen Projekt
plädieren, gibt es durch die Wahl des neuen Bürgermeister
verständlicherweise dort auch gewisse finanzielle Probleme.
Und
obwohl sich der Teltower Bürgermeister dadurch auch eine Halle für
Mehrzweckveranstaltungen verspricht, was dem künftigen Mittelzentrum
sicher gut zu Gesicht stehen würde, stellen wir jedoch realistisch
fest, dass die Nutzung für Großveranstaltungen eher nur die Ausnahme
sein wird, da die Halle bereits durch die sportliche Nutzung voll
ausgelastet sein wird. Sie bedient, wie bereits erwähnt, neben dem Bildungs-Campus
auch noch das Oberstufenzentrum in Teltow.
Wenn es nun auch so aussieht, dass damit alle
Probleme gelöst sind, möchten wir jedoch nicht unsere Kritik verhehlen,
dass die Geheimnistuerei des Teltower Bürgermeisters viel Porzellan
zerschlagen hat und der Zeitdruck, unter dem nun alles verhandelt wurde
und wird, unnötig war. So kann es immer noch passieren, dass man
bestimmte Dinge übersehen hat, die Teltow in Zukunft finanzielle
Probleme bescheren werden - denn die Gesamtsumme, um die es derzeit
geht, betragen bereits jetzt rund 5 Mio € .
Interessant waren auch die Überlegungen des Kleinmachnower Kämmerers, der
den Grund und Boden für die Mehrzweckhalle erwerben wollte, während die
Halle, die dann ebenfalls Eigentum von Kleinmachnow würde, direkt von
Teltow, Kleinmachnow und dem Kreis zu finanzieren wäre (MAZ vom 25.06.2008).
Die endgültige Entscheidung darüber fällte der Kleinmachnower
Hauptausschuss am 01.07.2008, was schließlich Voraussetzung für den Einstieg
der Hoffbauer-Stiftung in den Bildungs-Campus war.
Wenngleich
die Fragen mit den Gymnasien nun geklärt waren, pokerten der Teltower
Bürgermeister und seine Parteifreunde weiter um die Teltower
Entwicklung. So beklagte sich der Diako-Chef sehr darüber, dass die
weitere Entwicklung zur Lösung der Grundschulprobleme nicht forciert
würde und somit die Eröffnug einer 4. Grundschule in weitere Ferne
rücken könnte. Der Antrag für eine neue Grundschule muss nämlich bis
Ende September 2008 im Bildungsministerium gestellt sein, damit
dieSchule im Sommer 2009 eröffnet werden kann. Und In der Tat machte
der Bürgermeister zunächst keine Anstalten, die Beschlüsse der 47. SVV
zu realisieren - im Gegenteil, nun kam sogar noch ein weiterer neuer
Vorschlag für die Nutzung der Bruno-H.-Bürgel-Schule ins Gespräch. Der
SPD-Ortsverein schlug nämlich vor, das bereits existierende
Mehrgenerationenhaus, dem ebenfalls alle politische Kräfte
aufgeschlossen gegenüber stehen, interimsweise in der ehemaligen
Realschule unterzubringen (MAZ vom 22.7.2008),
um erst im Jahr 2009 ins ehemalige Stadthaus umzusiedeln. Dieser
Vorschlag sollte nun offensichtlich erneut die Geschlossenheit der
anderen Parteien erschüttern. Und
in der Tat entwickelte sich dieser Vorschlag zu ernsthafter Polemik,
denn insbesondere die CDU, aber auch die B.I.T. haben zunächst wenig
Verständnis für ein mehrmaliges Umziehen aufbringen können. Die B.I.T.
plädiert allerdings ganz klar von Anfang an für die Nutzung des
ehemaligen Stadthauses, dessen Schicksal durch den von der CDU
initiierten bestehenden Verkaufsbeschluss leider immer noch unklar ist. Andererseits
benötigt das Mehrgenerationenhaus dringend Räumlichkeiten für seine
wichtige und gut vorbereitete Aufgabenstellung, die ja auch mit Mitteln
des Bundes-Familienministeriums unterstützt wird (siehe MAZ vom 01.08.2008).
Die
gesamte Problematik wurde noch dadurch verkompliziert, als das
Diako verlauten ließ, dass die Kosten für die Errichtung der
erforderlichen Sporthalle durch den Zuschuss durch die Stadt Teltow von
insgesamt 1,5 Mio € nicht ausreichend gedeckt würden. Da
die Zeit und der Diako-Chef nun drängten, dass etwas geschieht, sah
sich der Bürgermeister nun schließlich gezwungen, doch aktiv zu werden.
So trat am 28.07.2008 der Ältestenrat zusammen, um gemeinsam
zwischen dem Bürgermeister, den Parteien und dem willigen zukünftigen
Schulträger einen gangbaren Kompromiss auszuhandeln (MAZ vom 30.07.2008, PamS vom 03.08.2008).
Damit findet nun hoffentlich ein zäher Kampf zwischen allen
Kontrahenten doch noch ein gutes Ende, von dem vor allem die
Kinder unserer Stadt am meisten profitieren sollten, wenn endlich
wieder reguläre Schulbedingungen einkehren.
Man
einigte sich darauf, die 4. Grundschule im Seehofer Diako zum Schuljahr
2009/2010 zu errichten, wobei der finanzielle Zuschuss der Stadt
gleichzeitig auf 2 Mio € angehoben wird. Dadurch werden die Einrichtung
von Schule, Hort und Sporthalle gesichert. Gleichzeitig mietet das
Diako die Bruno-H.-Bürgel-Schule ab diesem Zeitpunkt für ihre
Fachschule für Sozialwesen an. Ein Kompromiss wird nun auch die einjährige
Nutzung der ehemaligen Schule durch das Mehrgenerationenhaus sein, da
dadurch außer den Umzügen keine öffentlichen Mittel bereitzustellen
wären. Damit hat der Bürgermeister gerade noch die Kurve gekriegt, um
dieses brisante Wahlkampfthema nicht noch weiter zu eskalieren.
Denn eines ist
klar, was auch der Wähler zur Kommunalwahl am 28.09.2008 wissen sollte:
1)
Durch die Hinhaltetaktik und Geheimdiplomatie des SPD-Bürgermeisters
ist seit fast einem Jahr unnötig wertvolle Zeit verspielt worden.
2) Die Schüler der Anne-Frank-Schule müssen ein weiteres Jahr unter unhaltbaren Zuständen lernen.
3) Ähnlich hätte auch die Ernst-von-Stubenrauch-Schule eher ihre Raumprobleme lösen können.
4)
Das ständige Jonglieren mit neuen Schülerzahlen warf ein sehr schlechtes
Licht auf den Verwaltungsbereich, der die Schulfragen zu lösen hat.
5) Die Meinung der Abgeordneten und vor allem der anderen Parteien wurde lange Zeit mit Füßen getreten.
6) Zum Abschluss sieht sich die Regierungspartei nun auch noch als
Wohltäter, obwohl sie bisher alles dazu tat, die dringenden
Schulprobleme nicht kurzfristig zu lösen sondern einfach auszusitzen.
Nachschlag vom 28.08.2008 - Schwarzer Tag für Teltows Kinder und Familien
Nachdem
sich auch durch Anfragen von Bürgern in den letzten SVV-Sitzungen
andeutete, dass die Einrichtung einer 4. (konfessionellen) Grundschule
in Seehof allgemein sehr begrüßt würde, zeichnete sich dagegen seit
Mitte August eine Kampagne der derzeitigen SPD-Führung ab, die
sich nun vehement gegen die Errichtung einer 4. Grundschule richtet.
Der am 28.07.2008 zwischen allen Partnern
ausgehandelte tragfähige Kompromiss, der zugegebenermaßen der Stadt
etliches Geld
kostet und auch allen Befürwortern nicht leicht fällt, aber immer
noch preiswerter als der Bau einer neuen
Schule ist, stand nun zur 49. SVV am 27.08.2008 auf der Tagesordnung (Beschluss DS 779/2008).
In einer
überaus turbulenten SVV legten noch einmal alle Seite ihre
grundsätzlichen Standpunkte dar. B.I.T., CDU, FDP und Grüne
verteidigten das bisherige Vorgehen, wie es sich historisch entwickelte
(siehe die letzten Entwicklungen seit Juli 2008). Es
gab deshalb für die genannten Vertreter auch keinen Grund, irgendwelche
Abstriche an der bisherigen Übereinkunft vorzunehmen. Die
derzeitigen Verhältnisse an den Teltower Grundschulen sind als
so desolat einzuschätzen, dass Besserungen im Laufe des nächsten
Jahres und auch in den Folgejahren nicht zu erwarten sind, wenn nicht
umgehend gehandelt wird !! Und eine groß angelegte Bildungsoffensive,
die auch Bildungsvielfalt bietet, ist besonders in unserem Bundesland
dringend notwendig !!
In
dieser Aussage sind sich Befürworter und Gegner einer weiteren
Grundschule sogar einig, aber die Wege zur Lösung des Problems sehen
die Kontrahenten sehr unterschiedlich bzw. die Gegner haben eigentlich keine
Altenative zu bieten !! Auch gab es bei den Grundsatzbeschlüssen zur Schaffung einer 4. Grundschule fast einstimmigen Konsens (DS 601/2008, DS 742/2008) !!
Die
"Linken" hatten seit Beginn der Diskussion über eine 4. Grundschule
grundsätzliche Vorbehalte gegen eine "konfessionelle" Grundschule
vorgebracht und hätten lieber eine "staatliche" Schule gesehen. Wenn
man zwar diese Einstellung ideologisch nachvollziehen kann, blieben die "Linken" allerdings bis heute eine Antwort schuldig, womit die deutlich höheren Kosten in diesem Falle gedeckt werden sollen.
Die
Unentschlossenheit der "Linken" machte sich nun die SPD zunutze, um ihr
"Anti-Schul-Süppchen" erneut zu kochen, indem sie vor allem die hohen
Kosten ablehnte und immer wieder mit Argumenten operierte, die allesamt
durch den Bürgermeister der Stadt, der der gleichen Partei angehört,
hausgemacht sind. Um
der Wahrheit die Ehre zu geben, muss allerdings auch gesagt werden,
dass es durchaus SPD-Mitglieder und -kandidaten gibt, die diese Linie
nicht mittragen. Leider sind diese moderaten Stimmen jedoch nicht in
leitender Position.
Die "schlagenden" Argumente, die in dem Leserbrief "Zur Debatte über die Einrichtung einer 4. Grundschule in Teltow" (MAZ vom 27.08.2008)
verbreitet wurden, um die Gegner der 4. Grundschule für
die Entscheidungs-SVV am 27.08.2008 "auf Vordermann zu bringen",
waren im Wesentlichen
folgende:
- SPD-Argument (Zitat):
"Der
(zuständige) Fachbereichsleiter erarbeitete einen umfangreichen
Maßnahmekatalog, um die bestehenden Grundschulen durch bauliche
Veränderungen von der räumlichen Enge zu befreien. Diese praktikablen
und relativ schnell umzusetzenden Vorschläge fanden leider bei den
meisten Abgeordneten keinerlei Beachtung, da man sich schon im Vorfeld
auf einen Grundschulneubau für Teltow-Seehof ´eingeschossen´ hatte."
Wir entgegnen:
Seit
Anbeginn der Diskussion im Herbst 2006 (DS 240/2006) wurde mit ständig neuen Zahlen
hantiert, so dass sich die Abgeordneten nie als korrekt informiert
fühlen konnten. Die ganzen Verhandlungen im Vorfeld wurden teilweise
unter Ausschluss der Abgeordneten allein durch den Bürgermeister
geführt, was vor allem die verwirrende Situation auf die Einbeziehung
der Bruno-H.-Bürgel-Schule im Zusammenhang mit der Errichtung des
Hoffbauer-Gymnasiums in Teltow heraufbeschworen hatte. Die Lösung des
Gesamtproblems wurde durch die Stadtverwaltung längere Zeit
hintertrieben und ausgesessen, so dass der mögliche Handlungszeitraum
schließlich immer enger wurde.
Der allein favorisierte Umbau
der Anne-Frank-Schule stellt nachweislich lediglich den regulären
erforderlichen Schulzustand wieder her, aber wirklich
neue Kapazitäten werden nicht erschlossen. Diese sind aber, was schließlich sogar
durch den Kleinmachnower Bürgermeister bestätigt wurde (hier wurde
bereits eine neue Grundschule errichtet), auch über das Jahr 2013
hinaus dringend erforderlich.
- SPD-Argument (Zitat):
"Der
... Vorschlag, ... die Bruno-H.-Bürgel-Schule als Grundschule
umzuwidmen, wurde
leider auch mehrheitlich abgelehnt. ... Die bestehenden Grundschulen
hätten dadurch eine spürbare Entlastung erfahren. Ein Sporthallenneubau
wäre nicht notwendig, da sich in unmittelbarer Nachbarschaft
eine Halle befindet."
Wir entgegnen:
Als
das Problem der Umwidmung Bruno-H.-Bürgel-Schule in eine Filiale der
Anne-Frank-Schule erstmals diskutiert wurde, waren die Meinungen
darüber sehr geteilt. Vor allem Eltern und Lehrer waren von dieser
Lösung nicht begeistert, sie hätte eine Zersplitterung des gesamten
Schulbetriebes bedeutet. Wenn man zusätzlich die katastrophalen
Verkehrsverhältnisse in Teltows Zentrum berücksichtigt, muss man doch
wohl unumwunden zugeben, dass die Lage der Bruno-H.-Bürgel-Schule für
ABC-Schützen die denkbar ungünstigste sein dürfte. Außerdem würde
dadurch das Argument, eine 4. Grundschule würde der Stubenrauch-Schule
die Schüler wegfangen, weiterhin akut erhalten bleiben.
Diese
Wenn-und-Aber-Diskussion wurde schließlich durch den Alleingang des
Bürgermeisters, der zunächst vehement für die Etablierung eines 2.
Teltower (konfessionellen !!!) Gymnasiums in der Bruno-H.-Bürgel-Schule stritt, in eine
vollkommen andere Richtung gelenkt, so dass auch aus diesem Grund die
Errichtung einer Grundschule nicht mehr in Frage kam (DS 240/2006) ! Dass dann später
in den Geheimverhandlungen noch einmal alles anders kam, kann man den
bewusst hintergangenen Abgeordneten aber nicht auch noch anlasten !
In
den aktuellen Diskussionen wurde die Bruno-H.-Bürgel-Schule auch als
Zwischenlösung für das Mehrgenerationenhaus und nun sogar für das
weitere kommunale Gymnasium in der Region (!) (MAZ vom 29.08.2008) diskutiert. Für letzteres gab es aber bisher die einhellige Meinung, dieses in Stahnsdorf zu errichten.
Gegenfrage der B.I.T.:
Und warum soll dann nicht auch, wie im Kompromiss vorgesehen, die Fachschule des Diako dort residieren ?
- SPD-Argument (Zitat):
Die
Stadt Teltow stellt "kommunales Geld in Millionenhöhe (2,25 Mio €
- d. Verfasser) zur Verfügung. Die Stadt Teltow erhält für ihre Zahlung
keinen materiellen Gegenwert."
Wir entgegnen:
Es
gibt keine sinnvolle Lösung des Problems, ohne überhaupt Geld in
die Hand zu nehmen! Da die bisherigen Vorschläge der Stadt nicht
ausreichten (Oder
sind weitere Dauercontainer auf einem neu und mit viel Liebe
errichteten Schulhof an der Anne-Frank-Schule eine Lösung für unsere
Kinder ??),
bliebe nur der Neubau einer Schule mit viel höheren Kosten. Aber genau
die würden durch die favorisierte Variante minimiert werden.
Außerdem
würde die Turnhalle der Allgemeinheit regelmäßig zur Verfügung stehen !
Haben die SPD-Mitglieder ihre mit großem Brimborium vorgestellte
Sportstättenkonzeption (DS 513neu/2007) auch schon wieder vergessen ??
Als letztes eine weitere Gegenfrage:
Haben
sich die Gegner von SPD und Linken eigentlich auch so viele Gedanken
bei der Zustimmung zum 2-Mio-€-Objekt "Mehrzweckhalle" am neuen
Oberstufen-Campus am Schwarzen Weg gemacht, der auch von einer
konfessionellen (!!!) Einrichtung betrieben wird und nachweislich nur an
wenigen Tagen im Jahr von der Stadt Teltow allgemein genutzt werden
kann ?
Wer
also selbst im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen, sondern
sich fundierte Gedanken über Alternativlösungen machen, um die
aufgeworfenen Probleme zum Wohle unserer Kinder - denn nur um die geht
es !! - zu lösen, anstatt Front gegen eine Bildungsoffensive zu machen,
die in Brandenburg und damit auch in Teltow schon lange überfällig ist.
Und Fehler, die die SPD samt ihrem Bürgermeister selbst gemacht
hat, nun als k.o.-Argumente ins Feld zu führen, ist einfach unseriös
!!
Denn: Bürgermeister und Stadtverwaltung haben überhaupt erst nach massivem
Druck der Befürworter über eine Lösung nachgedacht , so
dass in letzter Minute noch ein gangbarer, wenn auch relativ
teurer Kompromiss gefunden werden konnte.
Es
ist außerdem hinlänglich bekannt, dass die gesamte demographische
Entwicklung in unserer stark prosperierenden Region bis 2020 als sehr
kompliziert eingeschätzt wird (z.B. in den Verkehrsentwicklungsplänen von Land, Kreis und Stadt; im Schulentwicklungsplan des Landkreises PM).
Will man erst so lange warten, bis alle Chancen für Veränderungen vertan sind und alles noch teurer wird ?
Wir
sagen: Nein! Es ist Zeit, jetzt zu handeln!
Wir stehen deshalb
weiterhin zu unserem gegebenen Wort für die Errichtung einer 4.
Grundschule in Seehof, denn damit würde auch ein logistisches Problem,
nämlich der Schülertransport, in andere Bahnen gelenkt werden können.
Teltow hätte dann ein wirklich flächendeckendes Grundschulangebot,
das durch neue Wahl-Möglichkeiten, bessere Logistik und die Herstellung
wieder normaler Lernumgebungen gekennzeichnet wäre.
Dies wäre auch im
Sinne eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, über das in
letzter Zeit zumindest viel gesprochen wurde.
Wir bestehen
dabei vordergründig nicht auf einer konfessionellen Schule, erachten
dies aber als besseres Angebot im Gegensatz zu einer kommunalen Schule,
da durch diese neue Wahlmöglichkeit auch das Argument der
Abwerbung von Schülern aus der Ernst-von-Stubenrauch-Schule erheblich
entkräftet wäre. D.h. da nicht alle Schüler auf eine konfessionelle
Schule gehen wollen, bleiben somit dieser Schule noch genügend Kinder z.B. aus
Seehof erhalten.
Fazit:
Wir haben uns sehr intensiv mit der gesamten Schulsituation in Teltow
auseinandergesetzt und plädieren deshalb weiterhin für die favorisierte
Lösung. Diese gründliche Analyse war bei der Polemik der SPD leider
nicht zu erkennen ! Und wenn die Grundschüler in späteren Jahren in die
Oberstufe wechseln wollen, kann man möglicherweise über eine Umwandlung
der nun ausreichend vorhandenen Schulgebäude für die Oberstufe
nachdenken. Dazu muss aber nicht, wie behauptet, nun auch noch zwingend
eine neue Oberschule errichtet werden, denn die bereits vorhandene
Mühlendorf-Oberschule ist derzeit nicht optimal ausgelastet.
Auch
die neuerliche Einmischung durch den Landrat des Kreises PM bezüglich
des weiteren kommunalen Gymnasiums ist nicht nachvollziehbar, sondern
als reine Schützenhilfe für den Wahlkampf der SPD zu bewerten
!
Wir fordern die SPD auf, im Interesse der Kinder zu ihren Grundsatzentscheidungen bzgl. einer 4. Teltower Grundschule entsprechend ihrem Wahlslogan "SPD bewegt Teltow" zu stehen, anstatt mit ihrem derzeitigen Verhalten mehr dem Slogan "SPD bremst Teltow" zu genügen !!!
Nachschlag vom 20.09.2008 und 25.09.2008
Inzwischen wurden auch die Eltern künftiger Schüler aufmerksam. In einem offenen Brief an den Bürgermeister und die Parteien/Wählergemeinschaften, der von einer langen Unterschriftenliste begleitet wird, fordern die Eltern vehement die Errichtung dieser 4. (möglichst konfessionellen) Schule in Teltow-Seehof.
Offensichtlich
werden sich die SPD-Genossen nun ihres großen Fehlers immer
bewusster und zunehmend nervöser, denn seit Mitte September - schließlich hat die SPD dieses Thema zum Wahlkampfthema gemacht ! - erschienen
plötzlich neue Wahlplakate mit dem Slogan "Für eine 4. Grundschule in
Teltow!" Man versucht also, das offensichtlich schwindende
Wählerpotenzial zu halten. Wir
möchten jedoch vor diesem verbalen Getue ausdrücklich warnen,
denn diese Partei hat leider schon zu oft bewiesen, dass Reden und
Handeln sehr verschiedene Dinge sind ! Wie sich die ganze Geschichte entwickelt hat, können Sie <hier> erfahren,
Auf
verschiedenen Ebenen werden die Bemühungen um die neue
Schule weiter geführt - wir hoffen, mit Erfolg - für unsere
Kinder!
So
kam es am Donnerstag, dem 18.09., zu einer Versammlung der Eltern von
potenziellen Eleven, die zur Zeit noch in Kindergärten behütet werden,
um mit Politikern der Schulbefürworter B.I.T., CDU und
FDP und den Vertretern des Diakonissenhauses in Teltow darüber zu
beraten, wie die 4. Grundschule trotz aller bisherigen und
möglicherweise neuen Hemmnisse auf den Weg gebracht werden kann. Überraschend erschien auch der Ortsvorsitzende der SPD zu dieser Versammlung.
Er räumte ein, dass ein nochmaliges Sichten
der Unterlagen des Diako-Angebotes gezeigt habe, dass die
Errichtung der Schule konsensfähig sei. Durch die Eltern wurde
schließlich bestätigt, dass die neue Schule mit mindestens 70 Kindern
im Schuljahr 2009/10 an den Start gehen könnte (MAZ vom 20.09.2008).
Der
entscheidende Streitpunkt bleiben aber nach wie vor die Kosten.
Während von den Befürworter-Fraktionen ein Betrag von 2,25 Mio €
für Schule inklusive Turnhalle als noch akzeptabel angesehen werden - was auf jeden Fall preiswerter als ein kompletter Neubau wäre -, halten
SPD und Bürgermeister einen Zuschuss in Höhe von 1,5 Mio € für
"angemessen", obwohl man sich am 28.07.2008 im Ältestenrat bereits auf
eine Summe von 2 Mio € verständigt hatte.
Um
das Anmeldungsprozedere für eine mögliche neue Grundschule nicht
vollends zu torpedieren (Der Antrag muss bis Ende September beim
Schulamt vorliegen !), weil Fristen einzuhalten sind, hat
nun Bürgermeister (BM) Schmidt "das Diakonissenhaus aufgefordert, die Errichtung der Schule noch in diesem Monat zu beantragen." Gleichzeitig
will der BM den Vertrag zwischen Diakonissenhaus und Stadt durch
die Kommunalaufsicht und das Rechnungsprüfungsamt prüfen lassen, "damit hinterher niemand sagen kann, dass hier Steuergelder verschleudert wurden", so Schmidt. Über diesen Stand wollte der BM die Eltern noch am Abend des 19.09.2008 informieren (MAZ vom 20.09.2008).
Ins
Kalkül gezogen wurde auch eine Außerordentliche
Stadtverordneten-Versammlung in der 39. KW, um die
Mehrheitsverhältnisse noch einmal vor der Kommunalwahl auf den Punkt zu
bringen ! Leider kam ein solches Begehren aber nicht zustande, so dass
diese Frage mit Sicherheit in der nächsten Legislatur mit neuen
Stadtverordneten auf der Tagesordnung stehen wird ! Damit
liegen immer noch keine verbindlichen Aussagen zur Errichtung einer 4.
Grundschule vor, d.h. die Zitterpartie ist also noch nicht
beendet.
Positiv ist anzumerken, dass wenigstens die formalen Dinge zur Errichtung einer 4. Grundschule weitergeführt werden können - aber alles in allem wird der Weg zur Errichtung der Schule noch sehr steinig bleiben.
Um
die Konfusion vollends auf die Spitze zu treiben, ist nun durch
den Bürgermeister noch eine Außerordentliche Nichtöffentliche 50. SVV
am 29.09.2008, also einen Tag nach der Kommunalwahl, angesetzt worden,
um den Vertrag zwischen Stadt und Diakonissenhaus als Schulträger noch
einmal zu diskutieren und möglicherweise abzusegnen. FDP und Linke
fanden dieses Vorgehen eine Farce, da diese Sondersitzung ursprünglich
vor der Wahl stattfinden sollte. Auch die B.I.T. hat für dieses
Vorgehen wenig Verständnis, wenngleich es durchaus möglich wäre, dass
der Beschluss zustande kommt und damit das Problem endlich dauerhaft
gelöst würde. Über die Legitimation der SVV lässt sich allerdings
streiten, denn da die Formalien angelaufen sind, hätte es nun auch bis
zur Konstituierung der neuen SVV dauern können. So richtig ist der Sinn
dieser Übung also nicht verständlich (MAZ vom 24.09.2008).
Besonders
unerträglich finden die Eltern die neue Situation, weil sie sich
verschaukelt fühlen und befürchten, dass die Schule durch das Aussitzen
wirklich in weite Ferne rückt. Allerdings scheinen nun auch die SPD und
die Linken ihre Zustimmung endgültig zu signalisieren. Sogar völlig
neue Töne hört man nun von den Linken, wenn der Spitzenkandidat mit den
Worten zitiert wird: "Diese
Schule muss kommen, weil es keine andere Alternative gibt. Denn in den
Jahren zuvor hat die Stadt das Thema einfach verpennt." (PNN vom 25.09.2008). Wie wahr, wie wahr !!
Aber es ist schon sehr traurig, dass plötzlich alle bisherigen Gegner
eigentlich schon immer dafür waren, obwohl sie bisher alles versucht
haben, die Schule zu verhindern. Mit ein bisschen Nachdenken und ohne
die gezeigte Polemik zur 49. SVV hätte es dieses Wahlkampf-Themas nicht
bedurft ! Nun
haben aber die konsequenten Befürworter B.I.T., CDU und FDP mit den
Eltern im Rücken im Wahlkampf eine neue Qualität der Auseinandersetzung
geschaffen, an der die Gegner SPD und Linke ohne ihr Gesicht zu
verlieren nicht mehr vorbeikommen konnten. Diese
Kehrtwendung ist natürlich dem Wahlkampf geschuldet, der in diesem
Falle sogar etwas Gutes hatte, denn letztendlich benötigen unsere
Kinder eine weitere Schule - nur das ist wichtig ! Insofern
freuen wir uns, dass es diese Wendung gibt, und wir können den Eltern
an dieser Stelle nochmals versichern, dass die B.I.T. weiterhin zu
ihrer Zusage steht, die sie bereits seit längerem vertritt:
Die Schule muss und wird im Schuljahr 2009/10 kommen !
Wenn
am kommenden Sonntag gewählt wird, sollte man auch diesen Fakt
berücksichtigen, dass es im Herbst 2007 die B.I.T. war, die dieses
Thema überhaupt erst auf die Tagesordnung brachte !! (siehe DS 240/2006)
Nachschlag vom 29.09.2008 (redigiert 02.10.2008)
Nachdem die
(50.) Sonder-SVV am 29.09.2008 als Nichtöffentliche Veranstaltung deklariert war, sollte
nun auch ein neuer Vertragsentwurf beschlossen werden, der die
finanziellen Bedingungen noch einmal modifiziert: Die Stadt
wollte die Bruno-H.-Bürgel-Schule nun nicht mehr für die
Diako-Fachschule, sondern
stattdessen einen höheren Betrag für den Schul- und
Turnhallenbau zur Verfügung zu stellen. Hintergrund des Ganzen ist wohl
ein erneuter Deal mit dem Landkreis - über die entsprechenden Gespräche gab es bisher keine öffentlichen Verlautbarungen -, die leer stehende Schule
für das neue oder sogar noch ein weiteres regionales Gymnasium
anzubieten, da Stahnsdorf derzeit durch seine finanziellen Probleme stark unter Druck steht. Allerdings
hat der Landkreis einerseits wegen des Müllskandals sicher kein
Geld für ein zweites neues Gymnasium in der Region, so dass das
neuerliche Vertragsangebot schon merkwürdig ist ! Andererseits geht die
Meinung der meisten Politiker in die Richtung, das avisierte neue
Gymnasium in Stahnsdorf anzusiedeln ! Deshalb ist diese neue
Idee ein weiterer Höhepunkt im Verwirrspiel um die 4. Teltower Grundschule,
da nun sogar noch mehr Geld eingesetzt werden sollte, was die Stadt
aber schon gar nicht haben dürfte, wenn schon 2,25 Mio € zu viel waren.
Über
diesen neuerlichen Vertrag sollte also auf der Nichtöffentlichen 50.
SVV am 29.09.2008 (DS 808/2008) befunden werden. Für die Gegner der Schule hieß
dies nach dem starken Stimmenzuwachs von SPD und Linken (siehe Kommunalwahl-Ergebnisse),
dass sie damit alles in der Hand hätten, um die Schule endgültig zu Fall
zu bringen, da diese hohen Summen sicher auch durch die
Befürworter abgelehnt würden. Damit
wäre die Verschiebung in die neue Legislatur perfekt, der
Schulantrag verhindert und es schließlich ein Leichtes gewesen, mit der
neuen absoluten Mehrheit von SPD und Linken die Einrichtung einer 4. Grundschule in der
neuen Legislatur endgültig aufzuhalten.
Vor
diesem Hintergrund verfassten FDP, B.I.T. und CDU im Gegenzug einen
Klarstellungs-Antrag (DS 810/2008), der die bisherige Lesart
zementieren sollte - also Umzug der Fachschule in die
Bruno-H.-Bürgel-Schule und Schulumbau und Turnhalle für max. 2,25 Mio € -,
denn für die Befürworter war dies die vorerst letzte Möglichkeit, ihre
bisherigen Vorstellungen durchzusetzen. Da die Mehrheitsverhältnisse
für die Herstellung der Öffentlichkeit und die Diskussion des
Gegenantrages ausreichten, blieb dem BM nichts weiter übrig, als
den neuerlichen Änderungsversuch DS 808/2008 zurückzuziehen und den
Gegenantrag DS 810/2008 öffentlich zu behandeln. Die Eltern hatten
durch eine kleine Demonstration diesem Anliegen noch entsprechenden
Nachdruck verliehen. In
der Diskussion mit den bekannten Argumenten versuchten einige Gegner
noch einmal zu intervenieren, aber mit klarer Mehrheit (Abstimmung
25/03/01) wurde der Antrag DS 810/2008 schließlich angenommen und zum Beschluss 02/50/2008 erhoben. Damit war zwar eine weitere Hürde zur Errichtung einer Evangelischen
Grundschule in Seehof genommen, aber auch dieser Erfolg der
Schulbefürworter ist noch kein endgültiger Sieg, da noch viele Steine
in den Weg rollen können. Nächste
Hürde ist sicher die
Genehmigung der Schule durch die staatliche Schulbehörde, die ja mit
diesem Projekt ebenfalls Probleme haben könnte. Und die Projektprüfung
durch Kommunalaufsicht und Rechnungsprüfungsamt stehen ebenfalls noch
aus !
Nachschlag vom 29.10.2008
Man kann gar nicht so naiv denken, was noch alles möglich ist !! Der
Bürgermeister gab noch nicht auf und nutzte die konstituierende Sitzung
der neuen Legislatur am 22.10.2008 zu einer erneuten Attacke gegen die
Schule, indem er in der Zwischenzeit die Kommunalaufsicht bemühte, den
Beschluss 02/50/2008 vom 29.09.2008 zu kassieren. Das gelang ihm unter
der sehr wackligen Begründung, dass ein formaler Verstoß gegen den
Grundsatz der Öffentlichkeit vorgelegen habe. In der Begründung heißt
es: "Ein
Beschluss, der unter Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz
zustande kommt, ist nichtig. Dies gilt sowohl für den Fall, dass der
Zeitpunkt der (öffentlichen) Sitzung nicht öffentlich bekannt gegeben
wurde, oder dass ein Tagesordnungspunkt fälschlich in
nichtöffentlicher anstatt in öffentlicher Sitzung behandelt wurde, bzw.
ein nichtöffentlich zu behandelnder Tagesordnungspunkt in öffentlicher
Sitzung behandelt wurde." Nach
einiger Diskussion der Schulbefürworter, die die Beanstandung rundweg
ablehnten, fand sich eine Mehrheit, die den Antrag DS 810/2008
erneut zur Abstimmung, nun aber durch die neue Besetzung der SVV,
stellte. Insgeheim hoffte die Verwaltung wohl auf die Unbedarftheit der
teilweise neuen Abgeordneten, zumal SPD und Linke, die die Hauptgegner
des Schulneubaus sind, eine klare Mehrheit im Parlament besitzen.
Doch
dieser hoffentlich letzte Versuch zur Verhinderung der Schule durch die
Teltower SVV führte nicht zum Erfolg !! Schließlich hatte sich im
Wahlkampf auch die SPD für diese Schule ausgesprochen, was ihr wohl
auch den enormen Stimmenzuwachs beschert hatte. Mit der Ankündigung des
BM, sich der Stimme zu enthalten, brachte die Abstimmung schließlich
ein klares Votum für die Schule zum Ausdruck. Mit deutlicher Mehrheit (Abstimmung 19/04/05) wurde der kassierte Beschluss 02/50/2008 erneuert und nun zum (hoffentlich) endgültigen Beschluss 22/01/2008 erhoben. Lediglich je zwei Abgeordnete der SPD und der Linken stimmten noch gegen den Antrag.
Nächste Hürde bleibt aber dennoch die entscheidende Prüfung des Projektes durch das Rechnungsprüfungsamt. Der
BM meinte dazu abschließend, dass sein endgültiges Votum nun von der
Bewertung der Kommunalaufsicht, die den paraphierten Vertrag bewerten
muss, abhängt (MAZ vom 24.10.2008).
Die
ganze Situation entbehrt nicht einer gewissen Komik, indem die
Verwaltung, die partout von Anfang an gegen die Schule arbeitet, sich
immer wieder neue Tricks ausdenkt. Dagegen ist der Bedarf für die
Schule absolut klar, wie die Beauftragte des Diako mitteilte (MAZ vom 22.10.2008).
Leider
geben sich auch immer wieder Bürger dafür her, gegen dieses notwendige
Schulprojekt zu Felde zu ziehen und als Sprachrohr für die Schulgegner zu fungieren. So wird in einem Leserbrief in
der MAZ vom 25.10.2008
scharf gegen die konfessionelle Schule in Seehof polemisiert, obwohl
deren Notwendigkeit prinzipiell nicht angezweifelt wird.
Nun ist auf einmal der Steuerzahler der Dumme, der jetzt dem Diako
"Geld in den Rachen wirft". Die leerstehende Bruno-H.-Bürgel-Schule
wird erneut als Beweis für unnütze Geldausgaben herangezogen.
Nun
ist hier aber erneut klarzustellen, dass das ganze Hick-Hack um diese
Schule einzig und allein dem Teltower Bürgermeister anzulasten ist,
weil er lange Zeit mit verdeckten Karten spielte. Und alle bisherigen
weiteren geplanten Maßnahmen zur Entschärfung der prekären
Schulsituation (Anbau Anne-Frank-Schule, Turnhalle und Hort Stubenrauch-Schule) sind
bisher nicht realisiert bzw. dümpeln vor sich hin (zur historischen Entwicklung des Themas).
Die Behauptung, die
Schule in Seehof bringe keine Entlastung für Teltow, ist schlichtweg
Unsinn, denn im Vertrag ist u.a. verankert, dass der größte Teil der Schüler
aus Teltow stammen muss ! Wichtig ist vor allem auch die Logistik
der kurzen Wege, die durch eine Schule in Seehof, welcher Art auch
immer, nur verbessert werden kann ! Und diese Schule als "elitäre
Veranstaltung" abzuqualifizieren zeugt von absoluter Unkenntnis der
Situation !
Es muss noch einmal betont werden, dass die Stadtverwaltung
bisher alles dafür tat, dass es auf diesem Gebiet nicht vorangeht ! Ein
kommunaler Schulneubau würde grundsätzlich nicht unter 6 Mio € zu haben
sein, durch das Angebot des Diako belaufen sich die Kosten auf maximal
2,25 Mio €, und hier bewegt sich im Gegensatz zur Stadt auch etwas !
Dass
das ganze Problem letztlich auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird
- worüber man sich unschwer in der Anne-Frank-Schule überzeugen kann -,
wird überhaupt nicht diskutiert ! Aber genau diese unhaltbaren Zustände müssen dringend beseitigt werden !
Nachschlag vom 22.11.2008
In
der Region Teltow gibt es nicht nur Probleme mit aus den Nähten
platzenden Grundschulen, auch die weiterführenden Schulen, insbesondere
die Gymnasien machen den Kommunen der Teltower Region das Leben auch
nicht leichter !! Nach dem einigermaßen überstandenen Hick-Hack um das Hoffbauer-Gymnasium am Kleinmachnower Schwarzen Weg ist nun das Gerangel um das dritte weitere staatliche Gymnasium
in der Region erneut entbrannt. Dass das dritte staatliche Gymnasium
von dann insgesamt fünf Gymnasien kommen wird, ist unstrittig !
Doch der Kreis nimmt sich aus der Verantwortung und überlässt den drei
Kommunen die Entscheidung über den Standort der notwendigen
Bildungseinrichtung. Am liebsten würde sich Kleinmachnow diese Schule
auch noch "an Land ziehen", was vor allem die dortige CDU-Riege
betreibt. Zum Glück warnen viele Realisten vor diesem Schritt, denn die
vorhandene Infrastruktur ist dafür nur bedingt geeignet (siehe die
Probleme auf dem Seeberg). Die Stadt Teltow hält sich derzeit wohltuend
zurück, denn das eigene Gymnasium und der Zugang zum
Hoffbauer-Gymnasium sowie die Mühlendorf-Oberschule scheinen den Bedarf
noch gut zu decken. Die vernünftigen Stimmen plädieren insgesamt für
ein Stahnsdorfer Gymnasium, was zum einen nur gerecht wäre, denn auch
Stahnsdorf hat steigenden Bedarf zu verzeichnen - und die Logistik
ist für die Stahnsdorfer ausgesprochen schlecht zu bewältigen. Auch die
drei Bürgermeister positionierten sich entsprechend.
Das
eigentliche Problem ist der Stahnsdorfer Standort, der die Stahnsdorfer
Politiker an den Rand der Selbstzerfleischung treibt. Da noch zwei
mögliche Standorte im Gespräch sind - das Baugebiet am Gemeindezentrum Annastraße
und eine Bundesimmobilie in der H.-Zille-Straße (die dritte Variante
Lindenhofschule ist inzwischen vom Tisch) -, gibt es dementsprechend in
Stahnsdorf auch zwei Meinungslager. Wenn man die Meinung des Kreises
noch berücksichtigt, gibt es insgesamt sieben Variantenvorschläge. EIn Neubau in
Stahnsdorf bis Herbst 2009 ist inzwischen illusorisch, so dass
Übergangsvarianten für zwei bis drei Jahre berücksichtigt werden
müssen, um zum Herbst 2009 eine Lösung zu präsentieren. Die
Diskussion über die Nutzung der ehemaligen Teltower B.-H.-Bürgel-Schule
ist mit der Entscheidung der Teltower SVV vom 22.10.2008 ebenfalls ad acta
gelegt - und eine
Übergangslösung in Stahnsdorf ist derzeit nicht in Sicht. Mit diesen
Prämissen bleiben folgende Standorte im Gespräch (MAZ vom 06.11.2008):
- Neubau im Baugebiet Annastraße --> frühester Bezug Herbst 2010
- Neubau H.-Zille-Straße --> frühester Bezug Herbst 2010
- Übergangslösung in der Maxim-Gorki-Schule, Kleinmachnow
- Übergangslösung am Weinberg-Gymnasium, Kleinmachnow, als Vorzugsvariante des Kreises
- Übergangslösung im Hoffbauer-Gymnasium, Kleinmachnow (durch Kreis-Koalition aufgegeben)
- Übergangslösung im OSZ-Teltow, Gebäude Warthestraße
- Neubau auf dem Siemens-Gelände, Kleinmachnow (durch Kreis-Koalition aufgegeben)
- Neubau gegenüber dem OSZ, Teltow
Der
Kreis weigerte sich bisher, den Bau des Gymnasiums in den Haushalt
aufzunehmen (ähnlich der Entscheidung für die Mehrzweckhalle am Campus
Schwarzer Weg). Der amtierende Kreistagsvorsitzende Enser (CDU) mahnte
dies mehrfach an, so dass sich der Landrat erneut für das Gymnasium
positionierte, Planungen derzeit aber ablehnte, da die Randbedingungen
vollkommen unklar sind (MAZ vom 13.11.2008).
Um den Standort in
Stahnsdorf nicht zu verspielen, sollte die Gemeinde umgehend handeln und
entsprechendes Baurecht schaffen. Am 19.11.2008 zeichnete sich ab,
dass Stahnsdorf sich auf den Standort H.-Zille-Straße zubewegt
(MAZ vom 19.11.2008). Der Eigentümer, die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben, würde, wenn sich der Kreis dafür entscheidet,
dieses Gelände an die Gemeinde Stahnsdorf abtreten. Diese würde dann
das Gelände dem Kreis kostenlos zur Verfügung stellen. Bürgermeister
Albers, der diese Variante favorisiert, meinte, dass damit der
Standort Annastraße vom Tisch wäre - und bis Mitte 2009 könnte Baurecht
geschaffen werden. Damit müsste nun auch der Kreis die Mittel einplanen
- der Standort Schwarzer Weg, der ursprünglich noch im
Koalitionsvertrag verankert war, ist bereits gestrichen. Auch die
Gefährdung der Maxim-Gorki-Schule wäre damit gebannt. Doch auch der
Kreisbildungsausschuss fällte auf seiner 1. Sitzung am 19.11.2008 keine
Entscheidung.
Die letzte Äußerung zum Stahnsdorfer Standort machte
nun die Stahnsdorfer "Wir Vier/FDP"-Koalition, die erneut den Standort
Annastraße favorisiert und sich damit der Unterstützung der CDU sicher
sein kann. Es bleibt also nach wie vor spannend - eine Entscheidung,
die den Stahnsdorfern niemand abnehmen kann, wird aber dringend
benötigt !! Es bleibt zu hoffen, dass durch das lange
Gerangel nicht die eigentlichen Nutznießer, die Stahnsdorfer
Schüler, auf der Strecke bleiben - das wäre die denkbar schlechteste
Lösung !!
Nachschlag vom 14.02.2009
Nach dem Dezember-Kreistag gab es neue Wendungen bezüglich des Gymnasiums in der Region
zu vermelden. Mit dem Haushalt 2009 wurden nun auch die Gelder für das
neue Gymnasium eingestellt. Es handelt sich um 10 - 11 Mio €, die
nun bereitstehen, wahrscheinlich sogar durch die 2. Konjunkturspritze
der Bundesregierung gefördert (MAZ vom 30.01.2009). Bis heute gibt es
allerdings nach wie vor keine Entscheidung über den endgültigen
Standort des dritten Gymnasiums. Da brachte auch ein vom Stahnsdorfer
Bürgermeister Albers im Verein mit den Kleinmachnower und Teltower
Grünen einberufener Informationsabend am 28.01.2009 keine neuen
Erkenntnisse. Inzwischen werden allerdings die potenziellen Eltern
immer ungehaltener, da nun bald eine Entscheidung (spätestens bis zum
Sommer 2009 !!) notwendig wird. Kleinmachnow sieht zur Zeit keine
Möglichkeit der Übernahme (Aussage des amtierenden Bürgermeisters
Piekarski), und auch Teltow hält sich weiterhin vornehm zurück, da
auch hier für einen Stahnsdorfer Standort plädiert wird. Teltow könnte das Gymnasium sofort übernehmen, da ein eigenes
Grundstück bereitstünde, aber auch die Übergangslösung ab Herbst 2009,
der Neubau des OSZ Teltow an der Warthestr. (MAZ vom 11.12.2008), einer Immobilie des
Kreises, wäre möglich.
Klar ist also, dass das Gymnasium kommen wird, der Kreis steht dazu ! Offen ist neben dem Standort allerdings das Profil der Schule,
wobei eine musisch - ästhetisch - sportliche Ausrichtung weiterhin im
Gespräch und auch nicht unwahrscheinlich ist - die Entscheidung
darüber fällt letztendlich aber erst die künftige Schulkonferenz.
Nachschlag vom 31.03.2009
Ein
weiterer Info-Abend war für den 16.02.2009 um 19 Uhr in der Cafeteria
des OSZ Warthestraße vorgesehen, der unter Regie des Kreises
stand. Dort wurde erstmalig klarer durch den Kreis signalisiert, dass der Standort Zille-Straße auch vom Kreis favorisiert
wird. Durch seine Nähe zum RSV-Sportzentrum würde die
sportlich-musische Richtung optimal unterstützt. Freilich waren die
Konditionen, für die das Grundstück vom Bund zu erwerben wäre, zu
diesem Zeitpunkt immer noch unklar (MAZ vom 18.02.2009). Die
entsprechenden Konditionen sollten zum 26.02. ausgehandelt sein.
Inzwischen stellte Teltow ein weiteres Grundstück gegenüber dem OSZ in
der Potsdamer Straße in Aussicht, und auch Kleinmachnow bot Flächen am
Seeberg an. Für die Übergangslösung im OSZ Warthestraße will der Kreis
etwa 200 T€ investieren. Dort soll das erste Schuljahr mit drei ersten
Klassen begonnen werden. Eine intensive Partnerschaft soll mit dem
Weinberg-Gymnasium aufgebaut werden.
Auch die Freien Wählergruppen der Region BfB
(Stahnsdorf), B.I.T. (Teltow), BiK und WIR (Kleinmachnow) positionierten sich klar für
einen Stahnsdorfer Standort (MAZ vom 20.02.2009).
Zwischenzeitlich gab es etlichen Theaterdonner, der von der Stahnsdorfer CDU veranstaltet wurde,
um doch noch den Standort Annastraße durchzudrücken. So erging eine
Beschwerde an die Kommunalaufsicht, da Stahnsdorf unrechtmäßig mit dem
Bund für den Kreis verhandelt, dies aber nicht zulässig sei (MAZ vom
19.2.2009/21.02.2009/23.03.2009). Schnellstmöglicher Baubeginn könne
nur im Objekt Annastraße erreicht werden, da dort bereits Planungsreife
bestehe.
Mit
großer Mehrheit legten sich schließlich die Stahnsdorfer
Gemeindevertreter Ende Februar auf den Standort Heinrich-Zille-Straße
fest (MAZ vom 28.02.2009). Die Fraktion BfB hatte noch einmal
dringend an die Abgeordneten appelliert, endlich die parteipolitischen
Querelen aufzugeben und sich für diesen Standort zu entscheiden. Bei
einer internen Bewertung der möglichen Standorte durch die
Kreisveraltung kristallisierte sich ebenfalls die Heinrich-Zille-Straße
als Favorit heraus. In den Schulneubau sollen rund 11 Mio € investiert
werden.
Insgesamt begrüßte auch die Teltower Stadtverwaltung die
Entscheidung, zu der letztendlich noch die Zustimmung des Kreises und
günstige Verkaufsbedingungen erforderlich sind (MAZ vom
02.03.2009).
Nach weiteren drei Wochen Wartezeit, die
vor allem durch die Verkaufsverhandlungen mit der
Bundes-Immobilienverwaltung (BIMA) und eine letzte Abstimmung zwischen
den Bürgermeistern der Region geprägt waren, konnte endlich am
26.03.2009 die befreiende Nachricht durch die Kreisverwaltung verkündet
werden (MAZ vom 27.03.2009) :
Das neue dritte Gymnasium der Region ist auf dem Weg und wird in der Stahnsdorfer Heinrich-Zille-Sraße gebaut !
Parallel dazu wurde der Grundstückserwerb in die Wege geleitet. Über den Ankauf des Flurstückes wird der Kreistag voraussichtlich am 7. Mai 2009 entscheiden.
Wegen der EU-weiten Ausschreibung jedoch wird wahrscheinlich erst Anfang 2010 mit dem Bau begonnen werden können.
Um die Kosten, die der Kreis aufbringen muss, zu senken, soll das
12-Mio-Objekt über Konjunkturmittel in Höhe von 4,8 Mio € gefördert
werden.
Der Stahnsdorfer Bürgermeister teilte außerdem mit, dass er für den Grunderwerb von bis zu 19.000 m2 ausgesprochen günstige Bedingungen in den Verhandlungen erreichen konnte.
Schließlich
bleib es übergangsweise auch dabei, dass das neue Gymnasium zunächst im
ungenutzten Teil des OSZ an der Teltower Warthestraße mit nur zwei
Klassen starten wird. (Die euphorische Planung von drei 7. Klassen
ist auf Grund der für das neue Gymnasium noch zu geringen
Zahl angemeldeter Schüler zunächst auf zwei Klassen reduziert worden !)
Wir
hoffen, dass dieses brisante Thema mit den vorangegangenen Worten
nun endgültig auch zu den Akten gelegt werden kann !!
---
So günstig
wie in der Region Teltow-Keinmachnow-Stahnsdorf entwickelt sich die
Schullandschaft im gesamten Landkreis leider nicht (MAZ vom
14.03.2009) ! Während das Weinberg-Gymnasium mit 126 Erstwünschen und
das Kant-Gymnasium mit 110 Erstwünschen hoffnungslos überbucht sind,
war das noch virtuelle dritte Gynasium mit 20 Erstwünschen noch dünn
belegt. Der Überhang aus den anderen beiden Gymnasien wird hier jedoch
genügend Schüler zuführen. Auch für die Kleinmachnower
Maxim-Gorki-Schule sieht es gut aus; hier werden wohl drei Klassen
eingerichtet. Die Teltower Mühlendorf-Schule wird ebenfalls mit zwei
Klassen eröffnen können. Auch das evangelische Gymnasium in
Kleinmachnow wird mit 56 Erstwünschen weiterhin gut angenommen. Das
größte Problem im Landkreis PM ist zur Zeit die Auslastung der
Solar-Oberschule in Beelitz.
Es ist zu sehen, dass der "Speckgürtel" volle Anmeldungsbücher
aufweist, während die Klassenräume in den ländlichen Regionen zunehmend
leerer werden (MAZ vom 22.03.2009). Man muss aber auch konstatieren,
dass die Schülerzahl im gesamten Kreis in den letzten 10 Jahren um 34 %
zurückging. Profitieren tun von dieser Entwicklung im Landkreis derzeit
nur die Regionen Teltow und Nuthetal. Hier sind die Schülerzahlen
nämlich um 18 % gestiegen, allerdings gehen die offiziellen Stellen
künftig (ab etwa 2014) auch in dieser Region von einem Absinken der
Schülerzahlen aus. Über
diese Prognosen kann man sich aber generell streiten, denn da der
Bevölkerungszuwachs bis 2020 und darüber hinaus auf jeden Fall positiv
prognostiziert wurde, müssten unserer Meinung nach künftig auch mehr
Kinder vorhanden sein. Wir sehen deshalb die stark abnehmenden Bevölkerungszahlen nicht, sondern wir sind fest davon überzeugt, dass die Zuzüge junger Arbeitskräfte weitergehen werden. Und in dem Maße, wie wir die "weichen" Standortfaktoren (Kinderkrippen, Horte, Schulen) vorantreiben, werden auch die Zuzüge weiter voranschreiten. Wir
denken deshalb auch, dass wir die richtigen Entscheidungen getroffen
haben, als wir uns z.B. als erste in Teltow mit großer Vehemenz für die
Errichtung der 4. (evangelischen) Grundschule in Teltow-Seehof
eingesetzt haben.
Was lange währt, wird gut ! Nach
diesem Motto scheint sich nun auch das Problem der 4. Teltower
Grundschule zu lösen. Die konfessionelle Schule wird nun sehr
wahrscheilich eingerichtet, soferm letztlich auch die Schulbehörde zustimmt. Nach
einer letzten Zitterpartie zur 3. SVV am 4.2.2009 wurde endlich auch der
Vertrag zwischen dem Diakonissenhaus und der Teltower Stadtverwaltung
paraphiert (Abstimmung der DS 901/2009: 14/04/05). Und wenn nichts dazwischen kommt, kann die neue 4. Grundschule in Teltow ab Herbst 2009 ihren Betrieb mit zwei Klassen zu je 25 Kindern
aufnehmen. Dem Konzept entsprechend (MAZ vom 07.01.2009), das am
05.01.2009 im Sozial-Ausschuss vorgestellt und wohlwollend aufgenommen
wurde, steht die Schule den Kindern täglich von 07:30 bis 17:00 Uhr
zur Verfügung. Die Kinder müssen die Schule bis 08:00 Uhr erreicht
haben und können ab 14:00 Uhr das Ganztagsangebot beenden. Das Lehr-
und Lernprogramm des Landes Brandenburg wird planmäßig vermittelt -
freilich unter christlichen Gesichtspunkten. Die Angebote beginnen vorerst im Haus "Tannenhof" in einem neuen Anbau, während der Altbau saniert wird; die Einfeld-Turnhalle ist derzeit in Planung. Im Sommer wird dann die Fachschule des Diako in die Bruno-H.-Bürgel-Schule umziehen. Es
ist weiterhin vorgesehen, dass auch der CityBus wieder über Seehof
geführt wird, so dass die Schüler aus ganz Teltow eine gute Anbindung
an die neue Schule erhalten !!
Das einkommensabhängige Schulgeld wird etwa vergleichbar mit den Hortgebühren der staatlichen Schulen sein; Hartz-IV-Kinder werden möglicherweise unentgeltlich die Schule, die überwiegend durch Teltower Kinder belegt werden soll, besuchen dürfen. Förderbedarf und Hochbegabung werden entsprechend berücksichtigt.
Nach
einer ersten Informationsveranstaltung am 15.12.2008 (Ankündigung in
der MAZ vom 12.12.2008) fand am 17.01.2009 schließlich ein
sehr gut besuchter "Tag der Offenen Tür"
statt, an dem Interessierte, vor allem aber die potenziellen
Eltern auch über das Schulprofil informiert wurden und sich anschließend im neuen
Schulgebäude umsehen konnten; Anmeldungen konnten noch abgegeben
werden. Zur Zeit sind knapp 50 Kinder angemeldet; für die weiteren Jahrgänge bis 2015 liegen bereits 180 Interessenbekundungen vor.
Wir hoffen im Sinne vor allem der Teltower Kinder, dass diese Schule bald zu ihrem normalen Schulalltag finden wird !!
Am
26.02.2009 wurde schließlich der entscheidende Vertrag zwischen dem
Diako und der Stadtverwaltung abgeschlossen, der die Eröffnung der 4.
Teltower Grundschule und die Nutzung der ehemaligen
Bruno-H.-Bürgel-Schule durch das Diako endgültig regelt. In diesem Gesamtpaket wird die Stadt Teltow die neue Grundschule mit maximal 2,2 Mio € fördern (MAZ vom 27.02.2009).
Gast
in der Bruno-H.-Bürgel-Schule wird zunächst auch das
Mehrgenerationenhaus sein, das dann allerdings Ende 2010 in das
ehemalige Cafe Wien übersiedeln wird, das die Teltower
Wohnungsbaugesellschaft WGT kürzlich erwarb.
Bei
diesem Thema bleiben wir weiter solange am Ball und berichten
über die weitere Entwicklung an dieser Stelle, bis die Schule
endgültig etabliert ist !
DS 558/2007: Prüfauftrag zu einem Nachtfahrverbot für LKW im Stadtgebiet Teltow
Beschlussvorschlag
(B.I.T.-Antrag
zur 41. SVV am 14.11.2007):
Die SVV möge
Beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt zu
prüfen, ob die Einführung eines täglichen
Nachtfahrverbotes (22 - 06 Uhr) für LKW mit einem Gesamtgewicht
von mehr als 7,5 t im gesanten Teltower Stadtgebiet realisierbar ist.
Ausnahmen von diesem auf Basis des Teltower Lärmminderungs- und
Luftreinhalteplanes (Beschluss 12/33/2007) ausgesprochenem Verbot sind
genehmigungspflichtig.
Begründung:
Im Rahmen des Teltower Lärmminderungs- und Luftreinhalteplanes
(Beschluss 12/33/2007) sind in den kommenden Jahren entsprechende Aktionspläne
zu erarbeiten. Eine bisher nicht diskutierte Möglichkeit, den Zielen dieser
Planung zu genügen, besteht neben der empfohlenen Einführung von Tempolimits
auch in der Einführung von zeitlich limitierten Fahrverboten für bestimmte
Fahrzeugarten.
Da der Durchgangs-, Quell- und Zielverkehr in Teltow zu
einem großen Teil durch Lastverkehr (Gesamtgewicht > 7,5 t) verursacht wird,
ist die Eindämmung dieser Lärmquelle von erheblicher Bedeutung. Die
Antragsteller sind überzeugt, dass der Durchgangsverkehr den entscheidenden
Anteil am gesamten LKW-Aufkommen beiträgt. Der Prüfauftrag soll deshalb
feststellen, ob das angestrebte Nachtfahrverbot für LKW durchführbar ist, ohne
dass wesentliche Versorgungsfahrten unterbunden werden, d.h. es sind die Quell-
und Zielorte des Lastverkehrs in Teltow sowie der Durchgangs-Lastverkehr im
zeitlichen Rahmen zu evaluieren.
Die Einführung eines LKW-Nachtfahrverbotes hätte
gleichzeitig als Nebeneffekt das Unterbinden des teilweise illegalen Abstellens
von LKW in den Wohngebieten zur Folge.
Um wichtigen Versorgungsverkehr nicht gänzlich
auszuschließen, muss außerdem gewährleistet werden,
dass auf Antrag kurzfristig Sondergenehmigungen erteilt werden.
Diskussion:
In der ausführlichen
Diskussion brachten die meisten der Abgeordneten kein Verständnis
für den Prüfauftrag auf, der in Anwendung der einhellig
beschlossenen Lärmminderungsplanung (Beschluss 12/33/2007)
nun auch konkrete Maßnahmen einfordert. Die FDP zog den Antrag
ins Lächerliche mit den Worten: "Wenn die LKW in diesem Zeitraum
nicht fahren dürfen, wird die Straße genauso leer sein wie
Ihr Kühlschrank", ohne sich dabei bewusst zu sein, dass es vor
allem auch die LKW sind, die auch die Straßen am stärksten
beanspruchen und schneller zu Sanierungen führen. Zum zweiten ist
es wohl kaum so, dass bereits nachts um 2 Uhr der Lieferverkehr beginnt
!!! Auch die CDU, SPD und Linke argumentierten, dass damit Investoren
zunehmend abgeschreckt würden. Desweiteren wurde mit der
Fertigstellung der großräumigen Umfahrung Teltows (L 40)
argumentiert, dass ja alles nur halb so schlimm sei. (Indes sprechen die Daten der Lärminderungsplanung objektiv eine ganz andere Sprache !!) Die
B.I.T. steht auf dem Standpunkt, dass dieser erste Schritt durchaus
überlegenswert gewesen wäre, bevor eine schwer durchsetzbare
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, die auch die
Lärmminderungsplanung als wesentliche Maßnahme
vorschlägt, nach vielen Diskussionen endlich realisiert
würde. Erstaunlich war auch die Reaktion des Bürgermeisters,
der im Vorfeld eine Prüfung in Aussicht gestellt hatte, nun aber
wieder einmal umkippte, das Nachtfahrverbot als "vollkommen
überzogen" abkanzelte und nun auch die Tempo-30-Regelung
favorisiert.
Ergebnis:
Im Ergebnis der Diskussion,
die erneut auch durch schulmeisterliches Verhalten der CDU
geprägt war, stand die B.I.T.-Fraktion schließlich ohne
weitere Unterstützung allein auf weiter Flur. Lediglich zwei
Abgeordnete brachten durch Stimmenthaltung ihre solidarische Haltung
zum Ausdruck. Somit wurde der Antrag - wobei die B.I.T. weiterhin davon
überzeugt ist, dass dieses Thema nicht vom Tisch ist, sondern bei
passender Gelegenheit von anderen Trittbrettfahrern, wie so oft in der
Vergangenheit, als eigene Erfindung wieder aufgegriffen wird - mit
großer Mehrheit abgelehnt (Abstimmung 03/22/02). Pikant
ist in diesem Zusammenhang, dass es ähnlich abgelehnte
Vorschläge auch in der arg belasteten Gemeinde Rehbrücke
gibt, wobei hier die SPD federführend für
ein Nachtfahrverbot wirkt, da eine bereits gebaute
Umgehungsstraße ebenfalls keinen Effekt zur Lärmminderung
ergab !! Vielleicht sollten sich die Genossen der SPD und der Linken
mal in der schon oft besuchten Gemeinde umhören, weshalb man dort
solche Anträge verfolgt !!!