Antrags- und
Anfragedokumente
2006
DS 241/2005: Prüfauftrag zum CityBus
Beschlussvorschlag
(Antrag
der CDU zur 24. SVV am 15.02.2006):
Die
SVV möge beschließen: Der Bürgermeister wird
beauftragt, zu prüfen, ob der Citybus im Sommer während der
Öffnungszeiten des Freibades Kiebitzberge in Kleinmachnow auch
dieses anfahren kann. Das Ergebnis ist der SVV im Februar 2006
vorzulegen.
Begründung:
Das
Freibad Kiebitzberge in Kleinmachnow wird auch von Einwohnern unserer
Stadt mit genutzt. Es wäre daher positiv, wenn wir auf diesem Wege
einen Beitrag dazu leisten könnten, die Parkplatznot vor Ort durch
eine Anbindung an den ÖPNV zu ändern.
Diskussion:
Der auch
von der B.I.T. und FDP positiv bewertete Prüf-Antrag wird vor
allem durch die SPD abgelehnt. Wenngleich die Probleme mit Kleinmachnow
und den notwendigen Kosten nicht unwesentlich sind, sollte dem
Prüfauftrag trotzdem die Zustimmung gegeben werden.
Ergebnis:
Das Parlament erhebt den vorliegenden Prüfauftrag mit dem Abstimmungsergebnis 18/7/0 zum Beschluss 02/24/2006.
Über weitere Entwicklungen zu diesem Thema werden wir regelmäßig in der Sparte "CityBus/ÖPNV Teltow" berichten.
DS 242/2005: Fahrzeiten City-Bus
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 24. SVV am 15.02.2006):
Die SVV möge
beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt, zu
prüfen, ob der Citybus der Buslinie A von Montag bis Freitag
bereits um 7.10 Uhr von Sigridshorst fahren kann. Das Ergebnis ist der
SVV im Februar 2006 vorzulegen.
Begründung:
Bedingt
durch den Zuzug von Familien wohnen jetzt bereits viele Kinder in
Sigridshorst, die die Grundschule II, das Kant-Gymnasium, die
Mühlendorfschule oder die Bürgelschule besuchen. Da der
Unterricht an den meisten Schulen um 7.30 Uhr beginnt, der Citybus aber
erst ab 7.45 Uhr und die Linie 601 schon um 6.48 Uhr fährt,
müssen viele Kinder von ihren Eltern mit dem Auto zur Schule
gebracht werden. Das entsprechende Chaos ist jeden Morgen vor den
Schulen zu beobachten. Wenn die Citybus-Linie A um 7.10 Uhr von
Sigridshorst fahren würde, könnten viele Schüler diesen
Bus als "Schulbus" nutzen.
Diskussion:
Da das Problem von allen anderen Fraktionen ebenso gesehen wird, erfolgt keine weitere Diskussion.
Ergebnis:
Das Parlament erhebt den vorliegenden Prüfauftrag einstimmig zum Beschluss 03/24/2006.
Über weitere Entwicklungen zu diesem Thema werden wir regelmäßig in der Sparte "CityBus/ÖPNV Teltow" berichten.
DS 243neu/2005: Durchführung von Personalbedarfsmessungen
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 23. SVV am 11.01.2006):
Die SVV möge
beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt, auf Basis
des bestehenden Personalentwicklungskonzeptes eine
Personalbedarfsmessung durch ein externes Büro für den
Bereich der Kernverwaltung zu beauftragen. Dieses hat auf Grundlage
einer Aufgaben- und Vollzugskritik stattzufinden und soll künftige
Optimierungsvorschläge sowie Vorschläge für
Stellenbeschreibungen ausweisen. Diese Vorschläge sollen in den
Haushaltsberatungen für das Jahr 2008 einfließen. Die
finanziellen Mittel dafür sind in den Nachtragshaushalt 2006
einzuordnen.
Begründung:
Alljährlich
findet anlässlich der Haushaltsberatung in der SVV und ihren
Ausschüssen auch eine Diskussion des Stellenplanes statt. Um
dieser Diskussion eine verlässliche Grundlage zu geben, ist es
erforderlich, eine gemeinsame Grundlage für die nachfolgenden
Beratungen zu erarbeiten.
Eine Organisationsuntersuchung, wie sie von der Verwaltung bereits in
Teilbereichen durchgeführt wurde und sie für das Bauamt
ansteht, ist eine gute Grundlage, um die einzelnen Stellen zu
überprüfen und anhand des Ergebnisses die
Organisationsstruktur zu diskutieren.
Diskussion:
Dieser
Antrag wurde durch die Fraktionen sehr kontrovers diskutiert.
Während naturgemäß die Antragsteller CDU und SPD
dafür plädierten, versagten B.I.T., FDP und Linke dem Antrag
ihre Zustimmung. Insbesondere wurde von den Gegnern angeprangert, dass
zum wiederholten Male viel Geld (bisher unbekannter Höhe) für
eine externe Maßnahme veranschlagt wird, deren
Sinnfälligkeit bisher nicht zum Tragen kam und auch bei dieser
Maßnahme nicht zu erwarten ist. Die damalige
Arthur-Anderson-Studie mit etwa dem gleichen Ziel hat trotz der hohen
Kosten von 100 TDM bis heute zu keinen Konsequenzen, vor allem im
Bauamt, geführt. Auch wurde bisher kein Ausschuss an der
Vorbereitung der neuen Studie beteiligt. Der Versuch der Gegner, den
Antrag in den Finanzausschuss zu verweisen, wurde abgewiesen
(Abstimmung 11/14/3). Die Linken sprachen sich dafür aus, dass die
Verwaltung diese Aufgabe selbst übernehmen sollte. Der 1.
Beigeordnete gab schließlich die Kosten mit etwa 50 T€ an.
Die Verwaltung sei selbst durch den Antrag überrascht gewesen, da
für sie der von der SVV bestätigte Personalentwicklungsplan
die Grundlage ist.
Ergebnis:
Trotz der kaum zu wiederlegenden Gegenargumente kam es in der folgenden Kampfabstimmung (15/13/0) zu einem sehr knappen Ergebnis für die Durchführung der Studie, der Antrag wurde zum Beschluss 02/23/2006 erhoben.
DS 10/2006: Errichtung eines öffentlichen WC am S-Bahnhof Teltow
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 24. SVV am 15.02.2006):
Die SVV möge beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt zu
prüfen, ob kurzfristig die Aufstellung eines City-WCs der Wall-AG am S-Bahnhof
Teltow Stadt erfolgen kann.
Begründung:
Die
Errichtung eines öffentlichen WC am S-Bahnhof Teltow stellt ein dringendes
Erfordernis zur Aufwertung des Bahnhofs-Umfeldes dar. Bisherige Überlegungen
zur Aufstellung eines solchen WC scheitern derzeit an den hohen Kosten (ca. 100
T€), wie bisherige Recherchen durch das Bauamt nachweisen sollten. Nach anderen
Recherchen wird durch die Wall-AG ein Angebot unterbreitet, das die kostenlose
Errichtung eines Wall-City-WCs ermöglicht. Einzige Bedingung wäre, der Wall-AG
als Ausgleichs-Angebot Werbeflächen für den eigenen Bedarf im Teltower
Stadtgebiet einzuräumen.
Diskussion:
Nach
einer sachlich gerechtfertigten Diskussion zur Nennung von Firmen in
Anträgen und einer versuchten Abqualifizierung des
Prüfantrages, "weil er die Verwaltung bindet", durch die SPD, wird
der Antrag ohne Firmenbenennung in folgenden Wortlaut geändert:
Die SVV möge beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt zu
prüfen, ob kurzfristig die Aufstellung eines WC´s am S-Bahnhof
Teltow Stadt erfolgen kann.
Ergebnis:
Das Parlament erhebt den vorliegenden Prüfauftrag einstimmig zum Beschluss 04/24/2006.
Nachschlag zur 26. SVV am 17.05.2006:
Der Prüfbeschluss mündete in der entsprechenden Info-Vorlage 060/2006 ,
in dem die Stadtverwaltung wie in vielen Fällen zuvor nicht nach
Möglichkeiten gesucht hat, wie man ein Problem lösen kann, sondern
lieber nach Gründen sucht, wie man ein berechtigtes Interesse der
Bevölkerung ablehnen bzw. "abschmettern" kann. In der Info-Vorlage wurde eine gemeinsame
Begründung für die Ablehnung beider beantragter WC´s gegeben, also
sowohl für den S-Bahnhof (Beschluss 04/24/2006) als auch für den Regional-Bahnhof (Beschluss 05/24/2006). Da die Ablehnungsgründe gleichartig sind, werden sie zusammenfassend an dieser Stelle
kommentiert. Wenn, wie im Folgenden nachgewiesen wird, unwahre
Behauptungen aufgestellt werden, um solche Prüfaufträge
abzulehnen, müssen die Abgeordneten sich wehren, damit sie ihrer
Aufgabe gerecht werden können. Die B.I.T. hat dies getan, und in
der Persönlichen Erklärung der B.I.T.-Fraktions-Vorsitzenden vom 17.5.2006 wurde dieses ungebührliche Verhalten der Stadtverwaltung scharf kritisiert
- 1. Gegenargument: Die
Stadt ist nicht daran interessiert, dass großflächige
Werbeanlagen als Gegenfinanzierung im Stadtgebiet platziert werden.
B.I.T.-Kommentar:
Die vorhandenen Werbeflächen sind zum Glück noch nicht so
riesig, so dass man hier durch vernünftige Absprachen sicherlich
Konsens mit dem zunächst ins Auge gefassten Investor hätte
finden können. Andererseits ist es besonders pikant, dass ein
möglicher Investor aus dem Stadtgebiet, der ebenfalls Interesse
gezeigt hat, die Toiletten zu bewirtschaften, von vornherein durch
solche Aussagen verprellt wird.
- 2. Gegenargument: Die
Kosten für die Aufwendungen (Heranführung der Medien,
Schaffung eines Fundamentes, Bauantrags- und Genehmigungsverfahren,
erneute bauliche Platzgestaltung) müsste die Stadt tragen, da der
Investor damit überfordert wäre.
B.I.T.-Kommentar: Woher
stammen diese Weisheiten ? Wenn ein Investor sich dafür
positioniert, dann ist es auch seine Aufgabe, die entsprechenden Mittel
zu akquirieren.
- 3. Gegenargument: Die geringe Frequentierung der S- und Regionalbahn rechtfertigt die Aufstellung der WC´s nicht.
B.I.T.-Kommentar: Die
Stadtverwaltung sollte eigentlich alles dafür tun, die
Attraktivität der Bahnhöfe so zu erhöhen, damit ein
akzeptables Angebot sowohl für Einwohner als auch Touristen
geschaffen wird und somit die Akzeptanz des Schienenverkehrs deutlich
zunimmt.
- 4. Gegenargument: Das
Aufstellen einer Toilette in diesem Bereich führt zu einem
Image-Schaden der Stadt durch Heranziehen von zwielichtigen Personen.
B.I.T.-Kommentar: Was
ist primär wichtiger, die körperliche Unversehrtheit der
Bürger (ein lt. Verfassung zugesichertes Grundrecht) oder die
Pflege eines Images der Stadt Teltow, das man wahrlich nicht unbedingt
als besonders attraktiv bezeichnen kann. Bereits ohne Toiletten
lässt z.B. die Sauberkeit des Ahlener Platzes (Anhäufung großer Mengen Glasbruch) zu wünschen übrig, weil die Stadtverwaltung ihrer Ordnungsaufgabe nicht gerecht wird.
- 5. Gegenargument: Die
WC´s wären ein Freibrief für Vandalismus und
Grafitti-Schmierereien, wobei der Regionalbahnhof als noch kritischer
eingeschätzt wird.
B.I.T.-Kommentar: Besonders
das angeführte Beispiel Telefonzelle ist kein Kriterium, da die
seit längerer Zeit installierte Telefonbox nach wie vor
funktionstüchtig ist und gut genutzt wird. Ansonsten sind
Vandalismus und Grafitti ein Problem im gesamten Teltower Stadtgebiet.
- 6. Gegenargument: Am
Regionalbahnhof wird das Argument der in den Regionalzügen
vorhandenen WC´s als k.o.-Kriterium aufgegriffen, um dort
ebenfalls kein WC errichten zu müssen.
B.I.T.-Kommentar: Es
wäre gerade dort die Errichtung eines WC wichtig, um die zum Teil
sehr langen Umsteigezeiten abzufangen. In diesem Areal gibt es im
Gegensatz zum S-Bahnhof keine echte Alternative in Form einer
akzeptablen Gaststätte.
- 7. Gegenargument: Es gibt keinen von Bürgern geäußerten Bedarf -
mit anderen Worten, den Prüfauftrag hat sich die B.I.T.
ausgedacht, um die Stadtverwaltung mit unwichtigen Aufaben zu
behelligen.
B.I.T.-Kommentar: Diese Aussage ist eine glatte Lüge, da
es nachweislich mindestens eine Anfrage an den Bürgermeister sogar
aus der eigenen Partei gab. Erst als das Ersuchen nach einer Toilette
durch die Stadtverwaltung abgelehnt wurde, schalteten die
interessierten Bürger die Fraktion der B.I.T. ein, um dieses
Problem zu lösen.
- 8. Gegenargument: Die angesprochenen Wohnungsbau-Gesellschaften WGT und TWG hätten ein WC am S-Bahnhof grundsätzlich abgelehnt.
B.I.T.-Kommentar: Auch dieses Argument ist zumindest für die WGT eine glatte Lüge, wie
eine B.I.T.-Nachfrage ergab. Die Gesellschaft hat nämlich selbst schon über die
Errichtung eines WC´s zumindest im Bereich des S-Bahnhofes nachgedacht.
Aus
dieser Argumentationskette, die insgesamt auf sehr tönernen Füßen steht, gewinnt
man wieder einmal den Eindruck, dass bei der Teltower Stadtverwaltung -
insbesondere beim Bauamt - die Wahrung der Menschenwürde und der Bürger
nicht an erster Stelle in ihrem Handlungskonzept steht. Als
B.I.T. werden wir uns mit dieser Auffassung jedoch nicht abfinden und
alle weiteren Möglichkeiten ausschöpfen, um dieses dringende
"menschliche" Problem im Sinne der Bürger einer Lösung
zuzuführen.
DS 11/2006: Errichtung eines öffentlichen WC am Regionalbahnhof
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 24. SVV am 15.02.2006):
Die SVV möge beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt zu
prüfen, ob die Aufstellung eines City-WCs der Wall-AG kurzfristig im Rahmen der
Gestaltungsarbeiten auch am Regionalbahnhof Teltow erfolgen kann.
Begründung:
Die
Errichtung eines öffentlichen WC am Regionalbahnhof Teltow stellt ebenfalls ein
dringendes Erfordernis zur Aufwertung des Bahnhofs-Umfeldes dar. Bisherige
Überlegungen zur Aufstellung eines solchen WC scheitern derzeit an den hohen
Kosten (ca. 100 T€), wie bisherige Recherchen durch das Bauamt nachweisen
sollten. Nach anderen Recherchen wird durch die Wall-AG ein Angebot
unterbreitet, das die kostenlose Errichtung eines Wall-City-WCs ermöglicht.
Einzige Bedingung wäre, der Wall-AG als Ausgleichs-Angebot Werbeflächen für den
eigenen Bedarf im Teltower Stadtgebiet einzuräumen.
Diskussion:
Die
FDP sieht nicht die gleichen Voraussetzungen für diesen Antrag wie
beim vorangegangenen Beschluss 04/24/2006 erfüllt, "da beim
Regionalbahnhof alle halbe Stunde ein WC vorbei fährt". Zur
Klarstellung dürfen wir hierzu bemerken, dass das nur einmal
je Stunde, allerdings mit zwei Zügen, geschieht ! Auch in diesem Antrag wird der Text analog der DS 10/2006 modifiziert zu:
Die SVV möge beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt zu
prüfen, ob die Aufstellung eines WC´s kurzfristig im Rahmen der
Gestaltungsarbeiten auch am Regionalbahnhof Teltow erfolgen kann.
Ergebnis:
Nach Abbruch der spitzfindigen Diskussion erhebt das Parlament den vorliegenden Prüfauftrag zum Beschluss 05/24/2006 (Abstimmung 19/01/05).
Nachschlag zur 26. SVV am 17.05.2006:
Der Prüfbeschluss mündete in der entsprechenden Info-Vorlage 060/2006 ,
in dem die Stadtverwaltung wie in vielen Fällen zuvor nicht nach
Möglichkeiten gesucht hat, wie man ein Problem lösen kann,
sondern lieber nach Gründen sucht, wie man ein berechtigtes
Interesse der Bevölkerung ablehnen bzw. "abschmettern" kann.
In der Info-Vorlage wurde eine gemeinsame Begründung für die
Ablehnung beider beantragter WC´s gegeben, also sowohl für
den S-Bahnhof (Beschluss 04/24/2006) als auch für den Regional-Bahnhof (Beschluss 05/24/2006). Da die Ablehnungsgründe gleichartig sind, werden sie zusammenfassend unter der DS 10/2006 auch kommentiert.
DS 12/2006: Errichtung von Hundetoiletten im Teltower Stadtgebiet
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 24. SVV am 15.02.2006):
Die SVV möge beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt,
in öffentlichen Bereichen des Teltower Stadtgebietes für die Errichtung von
Hundetoiletten zu sorgen. Die Errichtung der Hundetoiletten soll zunächst
grundsätzlich im Zusammenhang mit parallel geplanten Bau- oder
Gestaltungsmaßnahmen in diesen öffentlichen Bereichen verbunden werden. Für die
Errichtung dieser und weiterer Toiletten ist eine Prioritätenliste zu erstellen
und planmäßig abzuarbeiten.
Begründung:
Trotz relativ hoher Einnahmen an Hundesteuern geht
die Errichtung einer ausreichenden Anzahl von Hundetoiletten im Teltower
Stadtgebiet nur sehr schleppend voran. Es sollte deshalb die Verpflichtung
ergehen, bei jeder Bau- oder Gestaltungsmaßnahme im Teltower Stadtgebiet grundsätzlich
auch die Errichtung von Hundetoiletten vorzusehen.
Als Beispiele seien folgende Stadtbereiche genannt: Bürgerpark
Puschkinplatz, weitere Gestaltung des Umfeldes von Regionalbahnhof und
S-Bahnhof, Straßen-Knotenpunkte, Bau von Spielplätzen, Bolzplätzen u.ä.
Diskussion:
Wie
so oft wurde von der FDP als Argument gegen den Antrag die Klärung
der finanziellen Auswirkungen ins Feld geführt. Da es
sich um keinen Prüfauftrag handelt, musste sich die B.I.T. dem
beugen, den Antrag zurückziehen und erneut im Bau- und
Finanzausschuss einreichen.
Ergebnis:
Im
Bau-Auschuss (28.02.) und im Finanz-Ausschuss (01.03.) wurde der
Antrag erneut diskutiert und für realisierbar eingestuft, da es
auch eine entsprechende Haushaltsstelle für diese Aufgabe gibt.
Der Antrag wurde deshalb erneut auf die Tagesordnung der 25. SVV am
15.03.2006 genommen. Obwohl keine hitzige Diskussion mehr erfolgte, war
die Abstimmung zwar erfolgreich, aber leider auch nicht
überzeugend. Der Antrag wurde zum Beschluss 01/25/2006 (Abstimmung 10/04/11) erhoben. Wir hoffen dennoch, dass dieser Beschluss ein kleiner Beitrag zur Sauberkeit in unserer Stadt wird.
DS 13/2006: Änderung und Erweiterung des bisherigen "Parkraumbewirtschaftungskonzeptes" gemäß Beschluss Nr.: 05/44/2002
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 24. SVV am 15.02.2006):
Die SVV möge beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt zu
prüfen, ob es möglich ist, in folgenden Bereichen des Teltower Stadtgebietes
Parkzonen mit einheitlichem Parkregime zu schaffen:
Zone 1 - Stadtbereich „Erweitertes
Fluss-Viertel“ gemäß bisherigem Beschluss 05/44/2002
Zone 2 - Stadtbereich „Südlicher
Ruhlsdorfer Platz“ gemäß Anlage 1 zur Info-Vorlage 35/2005
Zone 3 - Stadtbereich „Neue
Wohnstadt“ gemäß Anlage 2 zur Info-Vorlage 35/2005
Die benannten Stadtgebiete werden
von Montag bis Freitag in der Zeit von 08 bis 18 Uhr als Kurzzeitparkzone für
maximal zwei Stunden in Kombination mit ganztägig gültigen Parkausweisen für
Bewohner (Anwohner, Gewerbetreibende, Beschäftigte) ausgewiesen.
Die Prüfung und finanzielle Abwägung
in Zone 1 ist bis zur 25. SVV am 15.03.2006 vorzulegen, um eine baldmögliche
Realisierung des neuen Konzeptes u gewährleisten.
Begründung:
Das
bisherige „Parkraumbewirtschaftungskonzept“, umgesetzt durch Beschluss
05/44/2002 und seit März 2005 eingeführt, berücksichtigte nicht den erweiterten
Handlungsspielraum der Kommunen, dem durch Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
(STVG), der Straßenverkehrsordnung (STVO) und der Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrsordnung (VwV-STVO) im Herbst 2001 Rechnung getragen wurde. Die
möglichen Änderungs- und Ergänzungsvorschläge wurden gemäß Prüfbeschluss
09/14/2005 in der Informations-Vorlage DS 35/2005 am 22.06.2005 vorgelegt. In
Beantwortung der Drucksache 122/2005 (Stand der Überprüfung des
Parkraumbewirtschaftungskonzeptes) wurde die Problematik des bisherigen
Konzeptes durch die Stadtverwaltung bestätigt, weshalb die Forderung nach einer
Veränderung weiterhin Sinn macht. Die Verweisung des Antrages DS 154/2005 vom
10.08.2005 in den Bau-Ausschuss hat aber bisher zu keinem konkreten Ergebnis
geführt.
Aus
finanziellen Gründen sollte die Kennzeichnung der neu hinzugekommenen Gebiete
(Zone 2 + 3) gemäß Variante 2 vorgenommen werden, während in Zone 1 der
finanzielle Aufwand zwischen Variante 1 und 2 abgewogen werden muss.
Diskussion:
Die
FDP stellte den Antrag, die erneut eingebrachte Beschlussvorlage, die
bisher nach Meinung der B.I.T. durch Bau-Ausschuss und Stadtverwaltung
"bewusst ausgesessen" wurde - Schließlich wurden mit dem Antrag aus 2005 Vorschläge von Bürgern und der Stadtverwaltung aufgegriffen !!! -, wiederum in den Bau-Ausschuss zu verweisen. Da
das von Bürgern aufgegriffene Anliegen der B.I.T. im Parlament
mehrheitlich offenbar kein Interesse mehr weckt, wird der Verweisung
des Antrages in den Bau-Ausschuss mehrheitlich (Abstimmung 18/04/03) zugestimmt.
Nachschlag zur BA-Sitzung vom 28.02.2006:
Auf der
Sitzung des Bau-Ausschusses, in dem die B.I.T. leider nur noch
beratendes Mitglied ist, gelang es nicht, die übrigen Abgeordneten
davon zu überzeugen, ein einheitliches Parkregime in Teltow
durchzusetzen. Die Reaktion z.B. der Linken war persönlich
gefärbt, d.h. "am Ruhlsdorfer Platz und in der Neuen Wohnstadt gibt es keine Parkprobleme", und die Stadt selbst stand ebenfalls nicht mehr zu ihren eigenen Vorschlägen, d.h. "die jetzige Variante läuft doch gut, mehr Parkraumbewirtschaftung ist nicht nötig".
Mit solcher Argumentation wurde der B.I.T.-Antrag schließlich zu
Fall gebracht, obwohl das Parkproblem z.B. im Fluss-Viertel für
Anlieger nachweislich nicht optimal und z.B. in der Zehlendorfer
Straße überhaupt nicht gelöst ist. Das ist eine bedauerliche Entwicklung, die andere Kommunen besser bewältigen ! Wir sind gespannt, wie die Reaktionen sein werden, wenn es ein erneutes Parkproblem in Teltow gibt !
AF 14/2006: Maßnahmen im Zusammenhang mit der Fertigstellung der Ostspange
Inhalt mit abgeleiteten Fragen (Anfrage
zur 24. SVV am 15.02.2006):
- Nach Aufnahme der Bauarbeiten
zur Ostspange im Herbst 2004 wurde nach etwas längerer Anlaufphase im
Frühjahr 2005 das neue Konzept zur Verkehrsführung am Ruhlsdorfer Platz
(Beschluss 05/16/2005) vorbehaltlich einer Genehmigung durch das
Straßenverkehrsamt festgelegt. Ein Ergebnis des Genehmigungsverfahrens
wurde bisher nicht öffentlich gemacht.
Frage: Ist die mit Beschluss
05/16/2005 gewünschte Verkehrsführung durch das Straßenverkehrsamt
vollinhaltlich bzw. mit welchen Veränderungen genehmigt worden ?
- Nach Einweihung des Bahnhofsvorplatzes
wurden die Bauarbeiten im Bereich Mahlower Straße aufgenommen. In diesem
Zusammenhang wurde auch ein Prüf-Auftrag zur Umsetzung der alten
Ampelanlage von der Mahlower/Ecke Gonfrevillestraße zur Ruhlsdorfer
Straße/EckeGonfrevillestraße, der auf eine Anregung aus dem Bauamt
zurückging, sowie eine zu prüfende Veränderung der Vorfahrtregelung an
dieser Einmündung (Beschluss 02/17/2005) vorgesehen. Leider sind uns auch
hier keine Informationen zu den Prüfungsergebnissen bekannt geworden,
obwohl dies der Bauamts-Ltr. auf mündliche Anfrage zur 22. SVV bestritt.
Dass eine Veränderung der Verkehrsregelung notwendig war, konnte jedermann
beim Links-Abbiegen aus der Gonfrevillestraße in die Ruhlsdorfer Straße
bzw. umgekehrt selbst erfahren.
Frage: Wie lautet das
schriftliche Prüfungsergebnis zum Beschluss 02/17/2005 ?
- Lt. Verkehrsplanung war der Abschluss der
Bauarbeiten sowohl für die gesamte Ostspange als auch für den Teilbereich
Mahlower Straße bis zum Ende des Jahres 2005 vorgesehen. Wie bekannt, konnten
die Erwartungen aber weder termingerecht noch inhaltlich zufrieden stellend
erfüllt werden. Hinzu kommen nun auch noch die weiteren Arbeiten in der
Zehlendorfer Straße ab Januar 2006 bzw. in der Ruhlsdorfer Straße ab Juni 2006
sowie die Umgestaltung der Mahlower Straße. Zu der komplexen, aber
unbefriedigenden Situation sind die Öffentlichkeit und wahrscheinlich auch die
Verkehrsbetriebe BVG und HVG bisher kaum verbindlich informiert worden, obwohl
z.B. erhebliche Veränderungen im ÖPNV zum 28.05.2006 mit Eröffnung des
Regionalbahnhofs geplant sind.
Frage: Welche verbindlichen
Zeitetappen lassen sich aus heutiger Sicht bzgl. der Fertigstellung der
Ostspange, der Mahlower Straße sowie des Abschlusses der Bauarbeiten in der
Zehlendorfer und Ruhlsdorfer Straße abstecken ?
Antworten: (durch den Bürgermeister lagen erst zur 25. SVV vor)
Zu Frage 1)
Die mit Beschluss 05/16/205 festgelegte Verkehrsführung wurde mit
allen zuständigen Behörden und TÖB, wie dem
Landesbetrieb Straßenwesen (LS), NL Potsdam, dem Verkehrsamt des
Landkreises, sowie Polizeipräsidium, Havelbus diskutiert und
Einvernehmen erzielt. Die nun folgende Umsetzung muss stufenweise
erfolgen, wie dies z.T. mit den in Betrieb genommenen Abschnitten der
Ostspange schon erfolgt ist.
Die Genehmigung erfolgt stufenweise mit konkreten
Beschilderungsplänen für die einzelnen Zwischenschritte der
Verkehrsfreigaben und muss die aktuellen Bauvorhaben
berücksichtigen.
Weitere Stufen der Umsetzung erfolgen mit Realisierung der Markierungs-
und Beschilderungspläne zur Ostspange und dem Aufstellen der
Vorwegweisung, die bereits vom Verkehrsamt des Landkreises genehmigt
und angeordnet sind.
Zu Frage 2)
Nach Prüfung des Vorgangs ist die Errichtung einer
Lichtsignalanlage (LSA) an der Kreuzung Ruhlsdorfer Straße /
Gonfrevillestraße sinnvoll.
Mit Einreichen der erforderlichen Unterlagen (Pläne,
Verkehrstechnische Untersuchung und Berechnung der Signalzeiten)
würde die vorhandene LSA an der Kreuzung Ruhlsdorfer Straße
/ Gonfrevillestraße angeordnet und umgesetzt werden können.
Dies wäre mit einem weiteren Kostenaufwand verbunden, da im
Kreuzungsbereich auch provisorische Straßenverbreiterungen mit
Regenentwässerung gebaut werden müssten.
Das Bauamt hat davon Abstand genommen, da vom LS NL Potsdam
mitgeteilt wurde, dass bereits im Juni diesen Jahres die Berliner
Wasserbetriebe mit der Sanierung ihrer zwei Abwasserdruckleitungen (DN
1000) beginnen wollen und ab diesem Zeitpunkt in Etappen, beginnend ab
Ruhlsdorfer Platz, eine Vollsperrung auf der Ruhlsdorfer Straße
angeordnet wird. Das Verfahren zur Planfeststellung "Ausbau der
Ruhlsdorfer Straße" soll nach Aussage des LS NL Potsdam im 2.
Quartal beginnen. Der Ausbau der Ruhlsdorfer Straße soll sich an
die Baumaßnahmen der Berliner Wasserbetriebe direkt
anschließen. In diesem Zusammenhang würde ein Kreisverkehr
für die Kreuzung Ruhlsdorfer Straße /
Gonfrevillestraße in Eigentum und Baulast des LS NL Potsdam
geprüft und ggf. errichtet werden.
Zu Frage 3)
Die vertragsgemäßen Fertigstellungstermine der Baumaßnahme Ostspange sind für:
- den 0. Bauabschnitt (Mahlower Straße) November 2005
- den 1. und 2. BA Ende Mai 2006
Diese
Fristen verlängern sich um 3 Monate aufgrund der anhaltenden
Schlechtwetterlage und weitere 2 Monate (Stillstandszeiten) wegen
unvorhersehbarer Bauumstände, wie z.B. Behinderung wegen
verspäteter Freimachung der Nutzer, Zuordnung unbekannter
vorgefundener Leitungen, Munitionsfund, komplizierterer Bodenentsorgung
und außerplanmäßiger Baumaßnahme der
Berliner Wasserbetriebe.
Gemäß "Aufholkonzept" der Baufirma werden die Baumaßnahmen voraussichtlich abgeschlossen sein bis:
- 0. BA (Mahlower Straße) Anfang Mai 2006
- den 1. und 2. BA (einschließlich Zehlendorfer Straße) August 2006
Bedingung hierfür ist, dass bis Ende März Frostfreiheit besteht.
Hinweis der Bearbeiterin:
Die Verkehrsbetriebe müssen bei
jeder Straßenplanung, Umleitung und Änderung der
Verkehrsführung im Genehmigungsverfahren beteiligt werden.
Nachschlag zur 26. SVV am 17.05.2006:
Zur 26. SVV am 17.05.2006
konnte der Bürgermeister den Abgeordneten die erfreuliche
Mitteilung machen, dass die Bauarbeiten am 0. Bauabschnitt nahezu
abgeschlossen seien und somit einer Eröffnung der gesamten
Ostspange mit voller Leistungsfähigkeit nur noch ein letztes
Hindernis, die Fertigstellung des Kreisels Zehlendorfer Straße,
entgegensteht.
So wurde denn am 31.05.2006 die gesamte Ostspange, die inzwischen per
Beschluss den Namen "Schönower Straße" trägt und somit
auf das Ziel Schönow als Ortsteil des Berliner Bezirkes
Zehlendorf-Steglitz hinweist, auf voller Länge dem Verkehr
übergeben werden. Da
der Kreisel Zehlendorfer Straße frühestens im August 2006
fertiggestellt sein wird, ist das Befahren der Schönower
Straße aus Richtung Zehlendorf kommend zur Zeit noch nicht
möglich.
AF 15/2006: Gestaltung des Umfeldes des S-Bahnhofs Teltow-Stadt
Inhalt (Anfrage
zur 24. SVV am 15.02.2006):
Welche kurzfristigen Maßnahmen zur
Gestaltung des Umfeldes am S-Bahnhof Teltow Stadt sind mit welchem Zeithorizont
geplant ?
Begründung:
In
verschiedenen SVVen musste in letzter Zeit immer wieder auf große
Unzulänglichkeiten bei der Ausgestaltung des unmittelbaren Umfeldes des
S-Bahnhofs Teltow Stadt aufmerksam gemacht werden. Als Beispiele seien fehlende
Papierkörbe, die Abstimmung der Anzeigetafeln zwischen allen Verkehrsbetrieben, fehlende Informationen zu den
Bushaltestellen, entsprechende Stadtinformationen, die ausstehende
Inbetriebnahme der Ampelanlage Mahlower Str./Ecke L.-Hermann-Straße und die
inzwischen zur Peinlichkeit ausgewachsenen fehlenden Wartehäuschen genannt.
Obwohl dies alles der Stadtverwaltung bekannt ist, passiert nichts.
Antwort (durch den Bürgermeister lag zur 24. SVV vor):
Auf dem Bahnhofsvorplatz befinden sich 7 Abfallbehälter, an
den Bushaltestellenschildern sind an 4 Stielen jeweils ein
Abfallbehälter befestigt. Mit der Errichtung der
Buswartehäuschen werden an den 4 Haltestellen jeweils 1
Abfallbehälter montiert.
Die Betreibung der Anzeigetafeln unterliegt allein der Regie der
Havelbus-Gesellschaft. Erste Informationen durch die S-Bahn besagen,
dass zusätzliche Informationen auf dem S-Bahnhof möglich
sind, diese durch die S-Bahn aber grundsätzlich nicht finanziert
werden. Auf dem S-Bahnhof gibt es eine Informationstafel, auf der alle
Linien mit Abfahrtszeiten und Nummerierung der Busstation vermerkt
sind. An den Haltestellenschildern ist die Nummerierung vorhanden (s.
Anlage = Beweis-Fotografien). Havelbus prüft derzeit, ob die
Busstationen auf der elektronischen Anzeigetafel vermerkt werden
können.
Nach Informationen durch den Landesbetrieb für Straßenwesen
wurde durch die DBAG der Auftrag für die Errichtung des
Stromanschlusses für die LSA L.-Herrmann-Straße an die E.ON
edis erteilt. Die Abstimmungen zwischen der E.ON edis und der TWG
zwecks Nutzung eines Grundstückes durch die E.ON edis ist erfolgt.
Bei entsprechender Witterung wird der Anschluss erstellt, danach nimmt
der Landesbetrieb die LSA in Betrieb.
Die Fördermittel für die Buswartehäuschen wurden mit
Bescheid vom 30.09.05 bewilligt und gingen am 05.10.05 bei der Stadt
ein. Danach wurden die Angebote eingeholt und ausgewertet. Der Auftrag
wurde 22.11.05 erteilt. Die Lieferfrist für die Wartehallen
beträgt rd. 6 Wochen.
Als die Firma mit den Arbeiten beginnen wollte, setzte der Winter ein.
Bei Tauwetter wurde inzwischen 2mal versucht mit den Arbeiten zu
beginnen, das war aber auf Grund der Wetterlage nicht möglich.
Sobald das Wetter offen ist, werden die Wartehallen montiert.
Die Wartehallen sind bereits vor Ort und werden im Bauhoflager vorgehalten.
Mit der Formulierung in der Einleitung der Anfrage:
"In der SVV
musste in letzter Zeit immer wieder auf große
Unzulänglichkeiten bei der Ausgestaltung des Umfeldes des
S-Bahnhofes Stadt Teltow aufmerksam gemacht werden .... Obwohl dies
alles der Stadtverwaltung bekannt ist, passiert nichts."
wird entsprechend der o.g.
Ausführungen deutlich, dass die Aussage, es passiere nichts -
schlicht falsch ist. Im Sinne der Sache halte ich es für geboten,
eine sachbezogene Kommunikation zu führen, die der Angelegenheit
auch förderlich ist.
Nachschlag zur 25. SVV am 15.03.2006:
Bereits zur 24. SVV musste sich der Stellv. Bürgermeister nach
Intervention von CDU und B.I.T. für die Formulierung im
Anwortschreiben entschuldigen, "da die Mitarbeiterin zur Sachlichkeit auffordere, selbst aber in die Unsachlichkeit abgleite." Genauere
Recherchen zur 25. SVV ergaben weiterhin, dass die mit dem
Antwortschreiben vorgelegten Beweisfotos für eine ordentliche
Arbeit des Bauamtes Anfang Februar erst kurz vor der 24. SVV
aufgenommen wurden und den bemängelten Sachstand versuchen zu
verschleiern. Es stellte sich nämlich auf Nachfrage bei der
Havelbus-Gesellschaft heraus, dass die Fahrplan-Informationen, die
Lageskizzen und die Haltestellen-Nummern erst Ende Januar angebracht
wurden, obwohl das ganze schon im November angeregt wurde. Auf
Grund dieser Erkenntnisse machte die B.I.T.-Fraktions-Vorsitzende
einmal mehr auf der 25. SVV deutlich, dass das Bauamt seine Aufgaben
nachweislich sehr häufig nicht sach- und termingerecht erledigt
bzw. sich im Nachhinein, wie auch in diesem Falle, durch
fragwürdige Beweismittel versucht, sich ins rechte Licht zu
rücken. Die B.I.T. nahm deshalb auch im Stadtblatt, Heft 04/2006, S. 19, zu diesen fragwürdigen Gepflogenheiten Stellung (Artikel als *.pdf-File zum Herunterladen).
Nachschlag zur 26. SVV am 17.05.2006:
Unmittelbar nach Erscheinen
des kritischen Stadtblatt-Artikels versuchte der Bürgermeister in
einem Brief vom 6. April an den SVV-Vorsteher, einen Maulkorb-Erlass
für Abgeordnete durchzusetzen, indem er formulierte: "Das Medium einer konstruktiven Auseinandersetzung zwischen Stadtverordneten und der Verwaltung sind die Gremien der SVV."
Und - obwohl in dem fraglichen Artikel kein Name genannt wurde, der
Name der Verfasserin der Antwort an die B.I.T. jedoch durch das Bauamt
selbst bereits im Februar öffentlich gemacht worden war, wird
durch den in der Februar-SVV nicht anwesenden Bürgermeister -
vermutlich durch den Bauamtsleiter initiiert - schließlich die
Unwahrheit behauptet, dass ein männlicher Vorgesetzter für
die Formulierungen verantwortlich sei, und unterstellt der B.I.T. damit
eine bewusste Diskreditierung der besagten Bauamts-Miarbeiterin. Pikant
ist dabei nur, dass sich der Stellv. Bürgermeister für deren
Formulierungen bereits in der Februar-SVV entschuldigt hatte. Als
Krönung des ganzen forderte der Bürgermeister
seinerseits im Gegenzug eine Enschuldigung der B.I.T.-Fraktion
für ihre "unwahren" Behauptungen und bezweifelte gleichzeitig die
notwendige Courage der B.I.T.-Fraktionsvorsitzenden für eine
solche Entschuldigung. Da die Faktenlage jedoch klar auf der Hand lag
und hier das Bauamt erneut reingewaschen werden sollte, konterte die
B.I.T. zum wiederholten Male mit einer persönlichen Erklärung der Fraktionsvorsitzenden. Ein
weiterer Anlass für diese persönliche Erklärung ergab
sich aus der Ablehnung der von der Bevölkerung gewünschten
Toiletten am S- und Regionalbahnhof, die ebenfalls durch unwahre
Behauptungen des Bürgermeisters und des Bauamtes gestützt
wurden (s. Beschlüsse 04/24/2006 und 05/24/2006 ).
AF 16/2006: Unterstützung des Jugendparlamentes beim Aufbau einer BMX-Strecke
Inhalt (Anfrage
zur 24. SVV am 15.02.2006):
Wie weit sind die Vorbereitungen für
den Bau einer BMX-Strecke für Teltower Kinder und Jugendliche gediehen ? Sind
die Vermessungsarbeiten als Grundlage für den entsprechenden Bauantrag
abgeschlossen ?
Begründung:
Auf der 21.
SVV im Oktober 2005 war dem Jugendparlament großzügige Unterstützung bei der
Vorbereitung des Bau-Antrages zur Errichtung einer BMX-Strecke zugesagt worden,
da das gesamte Projekt nun schon über ein Jahr vor sich hindümpelt. Das
Verfahren sollte deshalb schnellstmöglich zum Abschluss gebracht werden.
Antwort:
Info-Vorlage 60/2006: Öffentliche WC´s (Prüfaufträge gemäß Beschlüssen 04/24/2006 und 05/24/2006)
Inhalt (Info-Vorlage der Stadtverwaltung zur 26. SVV am 17.05.2006):
Mit oben genannten Beschlüssen wurde der Bürgermeister
beauftragt, die Möglichkeit einer Aufstellung von sogenannten
City-WC´s am Regional- bzw. S-Bahnhof Teltow zu prüfen. Diese Prüfung ergab
zum einen, dass eine kostenneutrale
Aufstellung von öffentlichen Toiletten nur
erfolgen kann, sofern entsprechende Gegenfinanzierungen aus der
Vermietung von großflächigen Werbeanlagen sichergestellt werden kann. Dies ist jedoch nicht erklärter Wille der Stadt
Teltow, weitere großflächige Werbeanlagen zu platzieren.
Für den Bereich des S-Bahnhofes
Teltow müsste für die Aufstellung einer öffentlichen
Toilette sichergestellt werden, dass die notwendigen Medien an den zu
bestimmenden Ort herangeführt werden. Die Heranführung, die Errichtung eines Fundamentes, das
Bauantrags- und Genehmigungsverfahren sowie die erneute bauliche Gestaltung des
erst kürzlich hergerichteten Platzes (Umbau wäre förderschädlich) stellen einen Kostenrahmen dar, der durch einen
potenziellen Betreiber einer öffentlichen Toilette nicht zu tragen sein dürfte. Diese Kosten wären durch die Stadt zu
übernehmen. Die momentanen hinter den ursprünglichen Erwartungen
liegenden Fahrgastzahlen der S-Bahn lassen die Notwendigkeit einer öffentlichen Toilette an diesem Standort in Frage stellen, zumal bei
aktuell geringeren Frequentierungen des S-Bahnhofes alternative Möglichkeiten
bereits gegeben sind. So könnte die Toilette des gegenüberliegenden Bistros
gegen Entgelt von Nicht-Gästen benutzt
werden, wie es z. B. in Restaurants praktiziert wird. Eine öffentliche
Toilette an diesem Standort stellt zudem
eine Gefahr für die Stadt durch einen zu erwartenden Imageschaden dar,
da ein Treffpunkt geschaffen wird, der
insbesondere aus Bürgern besteht, die sich über z. B. den angrenzenden Nettomarkt mit Konsummitteln versorgen. Dazu
kommen zu erwartende hohe Vandalismusschäden an nachts nicht frequentierten Orten, die in mehreren Städten
bereits zur Schließung von öffentlichen
Toiletten geführt haben. Dies zählt
auch zu den Gründen, dass im nahliegenden Berlin nur 15 der insgesamt 170
S-Bahnhöfe über eine öffentliche Toilette
verfügen. Auch besteht die Gefahr, dass eine öffentliche Toilette als
geeignetes Objekt für Graffitischmierer
betrachtet wird. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die
Telefonzellen der Deutschen Telekom, die in den letzten Jahren aufgrund
ständiger Vandalismusschäden komplett
abgebaut wurden.
Für den Standortbereich Regionalbahnhof sehen wir keine
Notwendigkeit der Errichtung einer öffentliche Toilette. Dies
liegt zum einen an der noch nicht feststehenden Anzahl von
Fahrgästen, die weit unter denen der S-Bahn liegen dürfte,
zum anderen kommen Reisende mit der Regionalbahn nach Teltow, in der
sich bekanntermaßen ein WC befindet! Die
Vandalismuswahrscheinlichkeit ist an diesem Standort als noch
höher einzuschätzen, da sich der Standort sehr abgelegen
befindet.
Bisher ist aus der Einwohnerschaft der Stadt Teltow kein Bedarf
für öffentliche Toilettenanlagen bei der Verwaltung
angemeldet worden. Darüber hinaus hat die Abfrage bei den
Wohnungsbauunternehmen WGT und TWG ergeben, dass man einer Platzierung
einer öffentlichen Toilettenanlage am Standort S-Bahnhof Teltow
eher kritisch gegenübersteht. Die Verwaltung schlägt daher
den Stadtverordneten vor, der Aufstellung von öffentlichen
Toiletten im Stadtgebiet Teltow sowohl am S-Bahnhof Teltow als auch am
Regionalbahnhof Teltow Abstand zu nehmen.
DS 64/2006: Straßenausbaukonzept / Straßenausbauprogramm 2017 (ex 2020)
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 27. SVV am 21.06.2006):
Die SVV möge beschließen: Das
Straßenausbaukonzept / Straßenausbauprogramm 2017 (ex 2020)
nach Jahren wird als Arbeitsgrundlage bestätigt.
Die Fortschreibung erfolgt, sobald das aus aktuellem Anlass geboten ist.
Begründung/Inhalt:
- Das
Straßenausbauprogramm 2017 (2020) zeigt auf, wie der
Siedlungsstraßenbau in Teltow in einem überschaubaren
Zeitraum zu realisieren ist.
- Das
Straßenausbauprogramm 2017 (2020) schafft einen Überblick
für Bürger, Politik und Verwaltung über die zeitliche
Einordnung des Straßenbaus nach Prioritäten, Kosten und
Einnahmen.
- Das
Straßenausbauprogramm 2017 (2020) ist Planungsgrundlage für
die Verwaltung und dient der Vorbereitung der Haushaltsplanung, der
Planungsverfahren sowie der Bürgerbeteiligung und letztendlich der
Ausbaubeschlüsse.
- Die zeitliche Einordnung wurde entsprechend folgender Kriterien vorgenommen:
- nach der verkehrlichen Bedeutung der Straße gemäß Verkehrskonzept (Beschluss 09/18/2005 vom 22.06.2005)
- nach dem Straßenzustand gemäß Kartierung (ausgereicht an die Fraktionen zum Termin im Amt 6 am 15.12.2005)
- nach dem Karree-Gedanken, so dass möglichst ein abgeschlossener Bereich in einem Zuge ausgebaut wird
- nach Ausgewogenheit, so dass die Quartiere in zeitlicher Abfolge möglichst gleichwertig bedacht werden
- nach dem jährlichen Bauvolumen, das mit
einem Umsatz von rund 3 Mio € die derzeitige Leistungsgrenze der
Verwaltung darstellt.
- Das
Straßenausbauprogramm 2017 (2020) soll Handlungsgrundlage sein,
das jedoch den jeweils aktuellen Anforderungen anzupassen und
hinsichtlich Kosten und Einnahmen fortzuschreiben ist. Wenn
beispielsweise die Anliegergemeinschaft einer Straße den
Straßenausbau selbst in die Hand nehmen will, soll das
selbstverständlich zeitnah genauso möglich sein wie die
Setzung anderer Prioritäten, z.B. auf Grund eines aktuellen
Investitionsvorhabens von dritter Seite.
(Die Prioritätenliste der auszubauenden Straßen ist Bestandteil des Beschlusses und wird im Service-Link zur Einsichtnahme angeboten.)
Diskussion:
Die FDP
mahnte an, dass im Plan auch die reine Instandhaltung aufgenommen
wurde, das gibt kein richtiges Bild. Der Vorschlag des BM, den Plan
schneller abzuabeiten als geplant, wird unterstützt. Die CDU geht
prinzipiell auch mit; aber da der Planungszeitraum als zu lang
angesehen wird, soll der Beschluss so nicht mitgetragen werden, es
sei denn, ein kürzerer Zeitraum wird angesetzt. In
Übereinstimmung mit der FDP sollten die instandzusetzenden
Straßen separat behandelt werden. Um der CDU entgegenzukommen,
wird die Jahreszahl schließlich auf 2017 herabgesetzt.
Die B.I.T. ist froh, dass nach den
vielen durch die Verwaltung vertanen Jahren nun endlich ein
Straßenausbauprogramm auf dem Tisch liegt, das dem seit langem
von der B.I.T. vergeblich geforderten Straßenkataster sehr nahe
kommt und aus dem man ersehen kann, ob die Straßen erschlossen
oder auszubauen sind und wo die Prioritäten in etwa gesetzt
werden. Damit findet hoffentlich die jahrelange Provinzposse zum Teltower Straßenausbau (s. dort) im Wohle der Bürger ein baldiges Ende.
Ergebnis:
Der Beschlussantrag wurde schließlich mit klarer Mehrheit zum Beschluss 13/27/2006 (Abstimmung 22/02/01) erhoben.
Info-Vorlage 74/2006: Neues CityBus-Konzept
Inhalt (Info-Vorlage der Stadtverwaltung zur 26. SVV am 17.05.2006):
Das nachfolgend dargestellte neue City-Bus-Konzept ist
zwischen der AG City-Bus der Lokalen Agenda 21 Teltow und der Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH abgestimmt und wird mit
Fahrplanwechsel am 29.05.2006 zunächst probeweise bis zum
09.12.2006 eingeführt.
Diese Einführung
erfolgt kostenneutral.
Bei positivem Ergebnis des Probebetriebes
wird die endgültige Einführung des neues
Konzeptes zum 11.12.2006 erfolgen.
Sollten sich Änderungen ergeben, ist über einen
weiteren Probebetrieb erneut zu befinden.
Das neue Konzept beruht auf zwei voneinander unabhängig
betriebenen Strecken A und B, die zwischen Warthestraße/Oderstraße
sowie am S-Bahnhof miteinander verknüpft sind und an jedem Tag im Stundentakt
zu immer gleichen Fahrzeiten in jeder
Richtung verkehren:
Die neue Linie A verkehrt zwischen Warthestraße und Sigridshorst
über Oderstraße, Altstadt, RehaKlinik/Heinersdorfer
Weg, S-Bahnhof,
Neue Wohnstadt, Postviertel, Wiesenviertel, Regionalbahnhof und
zurück;
die neue Linie B verbindet den
S-Bahnhof mit der Nuthestraße über Mühlendorf, Ruhlsdorf, Greenpark, Warthestraße
und zurück.
Am S-Bahnhof besteht unmittelbar Anschluss zwischen allen
City-Bus-Richtungen mit kurzen Umsteigezeiten
aus bzw. in Richtung Ruhlsdorf/Greenpark,
d.h. man hat aus Richtung Ruhlsdorf unmittelbar Anschluss nach Sigridshorst oder zur Altstadt/Oderstraße. Von Ruhlsdorf
aus kann man aber auch alternativ direkt ohne Umsteigen zum Einkaufszentrum
Oderstraße über Greenpark fahren. Das
Umsteigen am S-Bahnhof ist ohne nochmaliges Entrichten des Fahrpreises möglich.
....
Ein entsprechendes
Informationsblatt der AGENDA-Gruppe wurde entwickelt ... .
Zusammenfassend werden
durch das neue City-Bus-Konzept, das auch im Zusammenhang mit Änderungen für die anderen HVG-Buslinien zu sehen
ist, folgende Verbesserungen wirksam:
- Beide
City-Bus-Linien, 622 A und 622 B, fahren während der gesamten
Verkehrszeit an Werktagen im regelmäßigen Stundentakt.
Durch die klare Trennung in zwei unabhängige Linien kann sich der
Fahrgast die für ihn wichtigen Relationen und Abfahrtzeiten sehr
leicht einprägen. Grafisches Informationsmaterial ist einfacher zu
entwickeln, die Beschilderung der Busse ist eindeutig zu realisieren.
Alle City-Busse haben Anschluss von und zur S-Bahn
sowie von und zu den Regional-Linien X 1 und 601 (samstags nur eingeschränkt) sowie werktags von und zu den
BVG-Linien X10 und 117.
- Alle Grundschulen erhalten
stündlich bis auf zwei Ausnahmen eine direkte Anbindung aus ihrem Einzugsbereich und zurück. ...
- Jeder Punkt in
Teltow ist mit maximal einem Umsteigevorgang von jedem anderen Punkt zu
erreichen. Leider treten auch einige Fahrzeitverlängerungen ein,
die der Anbindung am Regionalbahnhof, der neuen Einbindung der
Wohngebiete Postviertel und Heinersdorfer Weg in die Linie A sowie der
veränderten Einbindung des Mühlendorfes in die Linie B
geschuldet sind.
- Dem
bereits längere Zeit gehegten Wunsch der Reha-Klinik in Seehof, eine
Anbindung an den City-Bus
und damit an die S- und an die Regionalbahn zu erhalten, kann durch die
vorgesehene Einbindung des
Wohngebietes „An den Angern" entsprochen werden. Da die
City-Bus-Linie 622 A nach Fertigstellung
der Ostspange auch über diese Straße in die Altstadt fahren wird, ist die
Anbindung des Wohngebietes,
einschließlich der Klinik, nur folgerichtig. Für diesen Zweck sind die
drei neuen Haltestellen
„Heinersdorfer Weg/Reha", „B.-Lichtenberg-Straße" und „Osdorfer
Straße einzurichten.
Die Verbindung vom S-Bahnhof zur Reha-Klinik/Heinersdorfer
Weg ist nur über die A.-SaefkowStraße zu
realisieren. Da in dieser Straße bereits einseitiges Parkverbot
in Richtung
S-Bahnhof besteht, ist lediglich eine
weitere verkehrliche Anordnung unmittelbar
im Anschluss an die bestehende Fahrstreifenbegrenzung
durch eine „Einseitige Fahrstreifenbegrenzung" in einer
Länge von etwa 10-15 m durchzusetzen. Die Buslinie 622A
wird dann ab S-Bahnhof über die Route A.-Saefkow-Straße
/ Niemöllerstraße / Heinersdorfer Weg / Osdorfer
Straße / Ostspange / Lichterfelder Allee / Ruhlsdorfer Platz zur
Berliner
Straße geführt. Das Postviertel wird zusätzlich durch
einen Rundkurs der
Linie 622 A entgegen dem Uhrzeigersinn über die gesamte
Beethovenstraße angebunden. Für diesen Zweck sind zwei
einseitige Haltestellen
an der Postpaketstelle bzw. an der Post-Kita einzurichten.
Durch die neue Linienführung des City-Bus B
erfolgt die Einbindung des Mühlendorfes in anderer Weise als bisher: Von Ruhlsdorf kommend wird die Linie 622 B direkt von
der Ruhlsdorfer Straße über die
Kanada-Allee / Ernst-Schneller-Straße / Beethovenstraße / Mahlower Straße zum
S-Bahnhof geführt
.
- Die direkte
Erreichbarkeit des wichtigen Einkaufszentrums Oderstraße ist ohne
Umsteigen von
allen Punkten Teltows, also von beiden City-Bus-Linien aus,
möglich. Um die Anschlussbedingungen an der Warthestraße
aufrecht zu erhalten, wird die Linie 622 A bis zur Warthestraße
geführt. Damit wird zusätzlich die gewünschte Option
offen gehalten, das
Freibad Kiebitzberge in der Sommermonaten,
während der Schulzeit ab mittags bzw. während der Ferien,
ganztägig anzufahren. Voraussetzung ist jedoch, dass auf dem
Parkplatz hinter
der Rammrathbrücke eine Haltestelle mit Wendemöglichkeit
eingerichtet werden kann.
Eine weitere Neuerung
wird es am Stadthaus geben. Auf ihrer Fahrt von Sigridshorst zur
Warthestraße wird die Linie 622 A direkt in den Striewitzweg
einbiegen und
unmittelbar am Stadthaus halten, wodurch die Haltestelle
„Elbestraße / Weserstraße" nicht mehr bedient wird.
Die Haltestelle in der Mahlower Straße ist dementsprechend in den
Striewitzweg umzusetzen. Als Ersatz wird dafür die neue
Haltestelle „Weserstraße / Striewitzweg" eingerichtet, die
auch in der
Gegenrichtung angefahren wird. Ansonsten ändert sich in der Route
für die
Gegenrichtung nichts.
- Eine
neue Qualität im Teltower ÖPNV wird durch die Inbetriebnahme der Anhalter Bahn
erreicht. Am Regionalbahnhof Teltow werden sich die Züge der Regional-Express-Linie RE4 (Wismar Luckenwalde)
etwa zu jeder vollen Stunde treffen. Damit existiert eine attraktive schnelle
Verbindung vor allem zum neuen Berliner
Hauptbahnhof ohne Umsteigen.
- Mit der HVG wurde
vereinbart,
dass auf den City-Bussen zunehmend Stammpersonal, das sich um die
Realisierung der Anschlüsse an den Umsteigepunkten Teltow,
Bahnhof,
S-Bahnhof Teltow-Stadt und Warthestraße stärker bemüht,
eingesetzt wird.
- Im Zusammenhang mit dem
Fahrplanwechsel am 28. Mai 2006 wird es auch einige Veränderungen für die anderen HVG-Linien geben:
Linien 602 und X1
werden werktags zusammengelegt und als Linie X1 zwischen Potsdam,
Hauptbahnhof über Stern-Center zum Regionalbahnhof Teltow im
Stundentakt
geführt. Im Berufsverkehr wird ein 30-Minuten-Takt eingerichtet.
Die Linie 601 verkehrt
Montag bis Freitag im Tagesverkehr ab Teltow, Bahnhof durchweg 6
Minuten später, wodurch die Umsteigezeit zur S-Bahn auf 3 Minuten
verkürzt wird und
das Zubringen von Fahrgästen durch die City-Busse A und B
optimiert wird.
In der Gegenrichtung
verkehrt die Linie Montag bis Freitag im Tagesverkehr durchweg 4
Minuten später, wodurch die Umsteigezeit von der S-Bahn von
knappen 2 auf sichere 6
Minuten erhöht wird und der Anschluss zu den City-Bussen A und B
optimiert
wird.
Die Linie 621 wird weiter täglich ab
S-Bahnhof über Warthestraße / Ruhlsdorf / Bahnhof Genshagener Heide in Richtung
Ludwigsfelde und zurück auf gleicher Route verkehren. Dabei besteht aus
Richtung Ludwigsfelde in Ruhlsdorf direkter
Anschluss an den City-Bus B zum S-Bahnhof.
Die Agenda-Gruppe
„City-Bus" erwartet durch Einführung des neuen Konzeptes eine bessere
Akzeptanz und Auslastung des bisher erfolgreichen City-Bus, so dass durch
mehr Fahrgäste die Einnahmen steigen, die wiederum
für eine Verbesserung des Angebotes genutzt werden können
DS 114/2006: Überprüfung der verkehrsrechtlichen Zulässigkeit der
derzeitigen Ausführung der
Querungshilfe Beethovenstraße
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 27. SVV am 21.06.2006):
Die SVV möge beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt,
die Verlegung der neu eingerichteten Querungshilfe Beethovenstraße um mindestens
5m in Richtung Postviertel zwecks Unterbindung einer neu entstandenen
Gefahrensituation zu prüfen.
Begründung:
Die B.I.T.-Fraktion begrüßt ausdrücklich die nach langjährigen
Bemühungen kürzlich erfolgte Einrichtung einer Querungshilfe in der
Beethovenstraße, die vor allem den Schülern der Anne-Frank-Schule zugute kommt.
Unverständlich ist aber die in dieser Form vom Straßenverkehrsamt genehmigte Anordnung
im unmittelbaren Kreuzungsbereich Regerstr. / Beethovenstr., bei der es regelmäßig
zu einer Konfliktsituation kommt, wenn Fahrzeuge aus Richtung Postviertel
kommend auf Fahrzeuge treffen, die aus der Regerstr. in die Beethovenstr. links
einbiegen wollen. Da das Fahrzeug in der Regerstr. auf Grund der
gleichberechtigten Straßen Vorfahrt hat, diese aber nicht nutzen kann, weil die
Querungshilfe durch das Fahrzeug in der Beethovenstr. blockiert ist und das
Fahrzeug in der Regerstr. seine Vorfahrt nicht wahrnehmen kann, muss regelmäßig
eine Verständigung zwischen den Fahrzeugführern gemäß §1 StVO erfolgen. Wird
dies vor allem durch Fremdfahrzeuge, die mit der Situation nicht vertraut sind,
versäumt, kommt es zu einem Fahrzeugknäuel, das u. U. bei großen Fahrzeugen
erst mit viel Mühe zu entwirren ist.
Diskussion:
CDU/Grüne
plädieren für eine Beibehaltung des jetzigen Zustandes, auch
auf die Gefahr hin, dass es gehäuft zu Konfliktsituationen kommt.
Der BM bestätigt die Rechtmäßigkeit der
verkehrsrechtlichen Anordnung, obwohl bekannt ist, dass es nicht
unbedingt die ideale Lösung darstellt. Da
es sich um einen Prüfauftrag handelt, wird auch von der FDP
gefordert, nach einer vielleicht besseren Lösung zu suchen.
Während sich die Linken zu dem Problem nicht äußern,
plädiert die SPD ohne weitere Meinungsäußerung für
den Abbruch der Debatte.
Ergebnis:
Auf
Grund des Diskussionsverlaufes zeichnet sich ab, dass der Antrag nicht
die notwendige Mehrheit erhalten wird. Dementsprechend wird der Antrag
mit deutlicher Mehrheit gegen die Stimmen von B.I.T. und FDP abgelehnt (Abstimmung 05/20/00). Die
B.I.T. hofft, dass sich alle Kraftfahrer künftig den
§ 1 StVO sehr zu Herzen nehmen und es in diesem Zusammenhang zu
keiner Konkliktsituation mit Beteiligung von Kindern kommen möge !!
DS 115/2006: Änderung der neuen Parkordnung in der Berliner Straße
im Bereich zwischen Ruhlsdorfer Platz und Zehlendorfer Straße
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 27. SVV am 21.06.2006):
Die SVV möge beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt,
im Sinne einer vereinheitlichten Parkordnung im Bereich Zehlendorfer Straße /
Berliner Straße zu prüfen, um im benannten Bereich der Berliner Straße die
dortige Parkordnung an die der Zehlendorfer Straße anzupassen.
Begründung:
Nachdem es nicht gelang, nach etlichen Versuchen eine
einheitliche Parkordnung in Teltow zu etablieren, wurde in der Berliner Straße
im Bereich zwischen Ruhlsdorfer Platz und Zehlendorfer Straße kürzlich eine
neue Parkordnung eingeführt, die wiederum eine eigenständige Lösung darstellt.
Im Gegensatz zur Zehlendorfer Straße wurde das zweistündige Parken nicht nur
für die Tageszeiträume Montag bis Freitag von 8-18 Uhr, Samstag von 8-14 Uhr
angeordnet. Damit wird das Parken für länger als zwei Stunden generell rund um
die Uhr untersagt, was aber außerhalb der Geschäftszeiten und an Sonntagen auch
im Interesse der Anlieger absolut keinen Sinn macht. Hier ist deshalb ein
eingeschränktes Parkverbot nur für die genannten Tageszeiträume, wie auch in
der Zehlendorfer Straße praktiziert, dringend geboten.
Diskussion:
Der
BM machte die Mitteilung, dass der B.I.T.-Vorschlag bereits im
Zusammenhang mit der Abstimmung mit dem Verkehrsamt am 15.06.2006
diskutiert wurde. Da die Stadtverwaltung sich dem Vorschlag
anschließen würde, wird umgehend der entsprechende Antrag
eingereicht werden. Damit wäre ein Beschlussantrag nicht mehr
erforderlich.
Ergebnis:
Die
B.I.T. begrüßte diese Entwicklung und zog daraufhin ihren
Beschlussantrag von der Tagesordnung zurück, da dieser somit
gegenstandslos wurde. Die B.I.T. wird allerdings die Ausführung der Änderungen kritisch im Auge behalten.
DS 116/2006: Reinigung der Beethovenstraße
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 27. SVV am 21.06.2006):
Die SVV möge beschließen: Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Anordnung eines zeitlich begrenzten
Halteverbotes auf beiden Seiten der Beethovenstraße zwecks ungehinderter
Durchführung der Straßenreinigung zu veranlassen oder die regelmäßige Reinigung
des gesamten Straßenzuges zu beenden.
Begründung:
In allen wichtigen Teltower Straßen, die in den regelmäßigen
Straßenreinigungsturnus eingebunden sind, wird durch ein zeitlich begrenztes
Halteverbot für die Zeit des Reinigungsvorganges gewährleistet, dass die
Straßenkehrung nicht durch parkende Fahrzeuge ver- oder behindert wird. Diese
Regelung wird in der Beethovenstraße jedoch nicht praktiziert, so dass ein
großer Teil der relativ langen Straße trotz anfallender Kosten nicht gereinigt
wird. Aus Gründen der Kostenoptimierung ist dringend eine Entscheidung zugunsten
einer der Alternativen herbeizuführen.
Diskussion:
Der BM teilte zur 27. SVV mit, dass das Verkehrsamt keine Aufstellung von Verboten für diesen Zweck genehmigt,
sagt allerdings auch nicht, wie dann die Reinigung gesichert werden
kann. Insofern greift der BM gerne den Antrag auf, um die Diskussion
mit dem Verkehrsamt voranzutreiben. Die B.I.T. unterstrich vor allem
erneut, dass der zahlende Anlieger auch ein Recht auf
ordnungsgemäße Reinigung hätte.
Ergebnis:
Nach dieser positiven Diskussion erhob das Stadtparlament den eingebrachten Antrag zum Beschluss 02/27/2006 (Abstimmung 20/00/05).
Nachtrag vom 28.06.2006:
Einige Tage nach Beschlussfassung
wurden bereits erste Verbotsschilder von der Stadtverwaltung
aufgestellt, die nun hoffentlich eine ordentliche
Straßenreinigung ermöglichen werden.
AF 117/2006: Baumschutzsatzung
Inhalt (Anfrage
zur 27. SVV am 21.06.2006):
Welcher
konkrete Bearbeitungsstand zur Neufassung der Baumschutz-Satzung ist derzeit
erreicht, und wann wird definitiv mit der Beratungsfolge begonnen ?
Begründung:
Nachdem die Neufassung der Baumschutz-Satzung,
deren Entwurf seit Herbst vergangenen Jahres (!) vorliegt, nach letztmaliger
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion CDU/Bündnisgrüne zur 24. SVV (15.02.) im
April d. J. in die Beratungsfolge der Ausschüsse gehen sollte, ist erneut
festzustellen, dass bis zum heutigen Tage (Juni 2006 !) keine abstimmungsfähige
Beschlussvorlage präsentiert wurde. Bisher wurde weder eine Beratung über die
aktuelle Fassung der Satzung durchgeführt noch wurde sie in den Ausschüssen
abschließend beraten.
Antwort (mündlich durch den Bürgermeister zur 27. SVV):
Der BM teilte mit, dass sich die Satzung im Monat Juni in der
Beratungsfolge befindet, so dass sie zur 28. SVV im August zur
Beschlussfassung vorgelegt werden kann. Die
B.I.T. macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass immer noch
Fehler im Entwurf seien und die Vorschläge der
Vorbereitungs-Gruppe vom Herbst 2005 nicht gebührend
berücksichtigt wurden.
Nachschlag von der 28. SVV am 09.08.2006:
Zur 28. SVV wurde die neue Teltower Baumschutz-Satzung den Abgeordneten nun endlich zur Beschlussfassung vorgelegt. Wie
schon mehrfach im Vorfeld praktiziert, polemisierte die FDP
erneut gegen diese Satzung, indem ihr keine Wirkung zugestanden
wird. Die übergeordnete Brandenburgische Regelung wird als
ausreichend angesehen. Auch im Bau-Ausschuss gab es keine einhellige
Zustimmung. Außerdem wird der zusätzliche bürokratische
Aufwand abgelehnt. Nun - wenn man es so genau nimmt, müsste man viele andere Beschlüsse aber auch ablehnen ! Obwohl
die B.I.T. maßgeblich an der Erabeitung der neuen Satzung
beteiligt war, ist sie über das Endergebnis nicht sehr
glücklich. Viele gute Ideen auch der Grünen wurden letztlich
ignoriert. Trotzdem plädiert die Wählergemeinschaft für die neue Satzung, die schließlich mehrheitlich zum Beschluss 04/28/06 erhoben wurde (Abstimmung 13/05/04), damit die Kommune auf diesem Gebiet endlich handlungsfähig wird. In
diesem Zusammenhang wurden auch die Gebühren für
Baumfällungen in die Verwaltungsgebührensatzung
eingearbeitet, die nun nicht mehr Bestandteil der Baumschutz-Satzung
sind (Beschluss 05/28/06 - Abstimmung 15/05/02).
AF 118/2006: Öffentliche Bekanntmachung der Lärmminderungs- und Luftreinhalteplanung
Inhalt mit abgeleiteten Fragen (Anfrage
zur 27. SVV am 21.06.2006):
Der Endbericht zur Lärmminderungs- und Luftreinhalteplanung
Teltow liegt seit Ende Februar 2006 vor.
Mit erheblicher Verspätung wurde er in der Sitzung des Haupt-Ausschusses am 10.
April behandelt und für die verfahrenstechnisch vorgesehene Bürgerinformation
offiziell freigegeben. Außerdem war die Empfehlung ausgesprochen worden, einen
Selbstbindungsbeschluss durch die SVV herbeizuführen. Zur 26. SVV erfolgten
aber keine diesbezüglichen Aktivitäten.
Frage 1: Wann und in welcher Form ist vorgesehen, den Teltower Bürgerinnen und
Bürgern diese wichtige Information öffentlich zu präsentieren ?
Frage 2: Welcher zeitliche Horizont ist für die Fassung des
Selbstbindungsbeschlusses durch die SVV vorgesehen ?
Antwort (schriftlich zur 27. SVV durch den Bürgermeister):
Die Freigabe der Lärmminderungs- und Luftreinhalteplanung
Teltow erfolgt durch Beschluss des Haupt-Ausschusses am 6.3.2006. Die
Fragen werden wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Nach der Sommerpause, Anfang August 2006, ist die öffentliche
Bürgerinformation durch das Büro "KommunalData" in geeigneten
Räumen vorgesehen. Datum und Ort liegen noch nicht fest.
Zu Frage 2: Im Anschluss an
die Bürgerinformation wird der Beschlussantrag mit dem Ziel des
Selbstbindungsbeschlusses durch die Ausschüsse in die SVV
eingebracht.
Die B.I.T. erwartet nun eine zügige Abwicklung der noch ausstehenden Prozeduren.
Nachschlag zum 01. November:
Die öffentliche Vorstellung
des Endberichtes erfolgte nun endlich Ende Oktober 2006, so dass
demnächst auch der Selbstbindungsbeschluss der Stadt durch die SVV
erfolgen kann.
DS 159/2006: Lärmschutz Anhalter Bahn
Beschlussvorschlag
(Antrag
der SPD zur 28. SVV am 09.08.2006 und 29. SVV am 20.09.2006):
Die SVV möge beschließen: Der
Bürgermeister wird beauftragt, kommunale Lärmmessungen auf
dem Liegenschaftsgebiet der Stadt Teltow - entlang der
Trassenführung der Anhalter Bahn - durchführen zu lassen. Die
Messergebnisse sind bis zum Hauptausschuss am 2. Oktober 2006
vorzulegen.
Begründung:
Der
anhaltende Wunsch nach einem wirksamen Lärmschutz entlang der
Anhalter Bahn sollte von kommunaler Seite durch geeignete
Maßnahmen flankiert werden. Die Notwendigkeit von
Lärmschutzmaßnahmen in dem genannten Gebiet könnte
dadurch Unterstützung finden. Es wäre ein geeigneter Schritt,
um die Basis für weitergehende Aktivitäten zu schaffen.
Diskussion:
Beim
erneuten Einreichen des Antrages zur 29. SVV wies die B.I.T. im Rahmen
einer Nachfrage darauf hin, dass im Sinne fundierter Messungen als
Argumentation gegenüber dem EBA anstatt der geplanten
Messungen mit eigener Technik besser autorisierte
Lärmschutz-Messungen durch eine entsprechende Fachfirma
durchgeführt werden sollten. Da die einfachen Messungen, die auch
die Lokale Bürger-Initiative "Lärmschutz Anhalter Bahn Teltow"
bereits durchgeführt hat und teilweise Lärm-Pegel für
einzelne Züge mit über 90 dB(A) ergaben,
nicht normgerecht sind, dürfte eine sachliche Argumentation
gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) schwer werden. Da
die Antragsteller auf dem Antrag beharrten, darf man die ganze Prozedur
wohl mehr als Alibi-Antrag der antragstellenden Fraktion ansehen. Es
ist schade, dass hier ein Mehr nicht möglicht wurde. Im Gegensatz
zu manchem anderen Antrag hätte man hier unmittelbar eine
Initiative der Stadt für ihre Bürger anschieben können.
Ergebnisse:
Der
Antrag wurde zunächst von der einreichenden SPD-Fraktion
zurückgezogen, da
noch die Finanzierung zu klären sei. Er sollte auch noch im
Bau-Ausschuss zuvor beraten werden. Die Beratung im Finanz- und
Bau-Ausschuss am 23.08. ergab eine einstimmige Befürwortung, so
dass der Antrag erneut zur 29. SVV am 20.09.2006 eingereicht wurde. Der
Termin für den Abschluss der Messungen wurde auf den 6. November
2006 (30. SVV) verschoben.
Erwartungsgemäß erhob die 29. SVV den SPD-Antrag zum einstimmigen Beschluss 01/29/06.
Nachschlag zum 17.11.2006:
Ergebnisse zu den vorgesehenen
Lärmmesungen wurden bis zu den vorgesehenen Terminen nicht
präsentiert, so dass sich die B.I.T. zu einer Nachfrage zur
Januar-SVV gezwungen sieht.
DS 163/2006: Fahrgastinformationen am Teltower Regionalbahnhof
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 28. SVV am 09.08.2006):
Die SVV möge beschließen: Der
Bürgermeister wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass
die Deutsche Bahn AG DB Regio im Bereich des Regionalbahnhofs Teltows
zusätzliche Fahrgastinformationen ähnlich denen am S-Bahnhof
bereitstellt.
Begründung:
Der in aller
Stille am 28. Mai 2006 in Betrieb genommene Teltower Regionalbahnhof
erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Umso bedauerlicher ist es, dass
fast keine Fahrgastinformationen – außer Fahrplänen
und neuerdings auch einem Fahrkartenautomaten - , wie sie seinerzeit am
S-Bahnhof angebracht wurden, angebracht wurden. So existieren zwar in
der Nähe der Treppen- und Rampen spartanische Hinweisschilder, die
darauf hinweisen, dass man sich vor dem Bahnhof Teltow befindet. Aber
an keiner Stelle, weder auf den Bahnsteigen noch an den Auf- oder
Abgängen und Rampen, findet man irgendeinen Hinweis darauf, in
welche Richtung die Züge fahren. Diese Situation ist besonders
für Ortsunkundige prekär, da man durch die Seitenbahnsteige
keine Chance hat, sofern man nicht zufällig den Aushangfahrplan
vorher studiert hat, bei falscher Wahl den Bahnsteig gefahrlos zu
wechseln. Weiterhin fehlen Hinweise auf mögliche Busanbindungen
wie z.B. die Haltestellenlage sowie Buslinien und -richtungen. Es ist
häufig zu beobachten, dass Fahrgäste ziellos umherirren, so
dass dabei die Anschlüsse verpasst werden. Die Stadt sollte aber
alles dafür tun, dass Besucher gerne nach Teltow kommen und durch
entsprechende Informationen sicher geleitet werden.
Diskussion:
Es gab zum Antrag keine weitere Diskussion.
Ergebnis:
Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss 02/28/06 erhoben.
Nachschlag zur 29. SVV am 20.09.2006:
Auf Nachfrage der B.I.T. zur
29. SVV wurde noch einmal nachdrücklich auf die Probleme
hingewiesen, auf die mehrfach auch durch Bürger aufmerksam gemacht
wurde. Der Bürgermeister hat nach seinen Worten die DB Regio auf
das Anliegen hingewiesen, jedoch erfolgte bis zu diesem Tage im
Gegensatz zum Beschluss 03/28/06 keine
Reaktion durch das verantwortliche Bahnunternehmen. Der
Bürgermeister wurde deshalb gebeten, sich weiterhin um eine
Lösung zu bemühen.
Nachschlag zum 11.12.2006:
Nachdem
der Bürgermeister im Oktober/November angekündigt hatte, dass
die DB AG entsprechende Hinweisschilder zu den Bahnsteigen anbringen
wird, konnte schließlich zum Fahrplanwechsel am 10. Dezember 2006
mit Genugtuung festgestellt werden, dass die Hinweisschilder zu den
Bahnsteigen tatsächlich zum avisierten Termin angebracht wurden. Allerdings
gibt es nach wie vor noch keine Hinweise für ankommende Reisende
zu den Bushaltestellen. Hier wäre zu klären, wer für
diese Informationen zuständig wäre, wahrscheinlich das
Busunternehmen selbst !
Wir bleiben weiter an diesem Thema dran !
DS 164/2006: Amtshilfe zur Sicherung des Berliner Mauerweges im Bereich des Grünordnungsplanes I
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 28. SVV am 09.08.2006):
Die SVV möge beschließen: Der
Bürgermeister wird beauftragt, umgehend mit den zuständigen
Stellen des Berliner Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf, ggf. auch des
Kreises TF und der Deutschen Bahn AG Kontakt aufzunehmen und gemeinsam
nach einer Lösung zu suchen, damit das ständige Befahren des
Berliner Mauerweges im Bereich Berlin Osdorfer Straße,
Teltow-Sigridshorst Grenzknick Hagenstraße,
Unterführungsbauwerk Anhalter Bahn-S-Bahn Teltow, Kantstraße
durch Kraftfahrzeuge künftig unterbleibt. In diesem Zusammenhang
sind die Zugänge auch von Teltower Seite aus erneut zu
überprüfen und ggf. neu durch wirkungsvolle und intakte
Abpollerungen zu sichern.
Begründung:
Der bei einer
großen Anzahl Berliner und Brandenburger Naturfreunde
überaus beliebte, als „Berliner Mauerweg“
ausgewiesene Wanderweg und der dazu teilweise parallel verlaufende
ehemalige Zollweg auf Berliner Territorium, deren Attraktivität
durch die fertiggestellten Verbindungswege noch zugenommen hat, werden
häufig durch motorisierte Verkehrsrowdys teilweise als heimliche
Abkürzung, als Zuwegung zu Aussichtspunkten (z.B. Grenzknick
Hagenstr.) oder aus reiner Neugier benutzt. Da die Wege für den
allgemeinen Kfz-Verkehr auf Grund ihrer geringen Breite jedoch nicht
geeignet sind und sehr stark durch nichtmotorisierte Bürger
genutzt werden, kommt es häufig zu Konfliktsituationen mit den
Kraftfahrzeugen. Während auf Teltower Seite die Zugänge an
fast allen Stellen – außer im Bereich der Kleingartensparte
„Zur Eisenbahn“ - durch verschließbare Poller oder
Verkehrszeichen unterbunden werden, haben Kfz von Berliner Seite aus
über die Osdorfer Straße bzw. über ein Grundstück
der Deutschen Bahn, ausgehend von der Reaumurstr. in Bln.-Lichterfelde,
eine ungehinderte Zufahrtsmöglichkeit. Die Polizei sieht bei der
derzeitigen Verkehrsordnung keine Möglichkeit, an dieser Stelle
einzugreifen. Es sollte deshalb umgehend über ein
Amtshilfeersuchen an die Nachbarkreise, ggf. unter Einbeziehung der DB
AG, im Interesse der Erholung Suchenden erreicht werden, eine
kurzfristige Lösung (Poller, Verkehrszeichen) zu finden und zu
realisieren.
Diskussion:
Es gab zum Antrag keine weitere Diskussion.
Der Bürgermeister teilte in diesem Zusammenhang mit, dass bereits
ein Termin mit dem entsprechenden Mitarbeiter des Bezirksamtes
Berlin-Steglitz/Zehlendorf anberaumt wurde. Über Ergebnisse wird an dieser Stelle berichtet.
Ergebnis:
Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss 03/28/06 erhoben.
Nachschlag zur 29. SVV am 20.09.2006:
Hier zeichnet sich im Gegensatz zum Beschluss 02/28/96
eine erfreulichere Entwicklung ab. Nachdem der Bürgermeister
den Baustadtrat des Berliner Bezirkes Steglitz-Zehlendorf von dem
Teltower Anliegen informiert hatte, antwortete dieser umgehend und ein
erstes Ergebnis ist sichtbar: Die Einfahrt in den Berliner Zollweg von
der Osdorfer Straße aus wurde durch einen abschließbaren
Poller und ein Verkehrsschild "Verbot für Fahrzeuge aller Art"
(Zeichen 250) untersagt, so dass bei künftigen
Verstößen nun auch eine verkehrsrechtliche Handhabe gegeben
ist. Leider fehlen die
entsprechenden Maßnahmen aus Richtung "Thermometer-Siedlung" in
Lichterfelde und das Abpollern der Bahnunterführung noch, die aber
für die nächste Zeit noch avisiert sind. Im Verlaufe des Oktobers wurde auch auf Teltower
Seite das Unterbinden der Zufahrten im Bereich der Kleingartensparte
"Am Bahndamm" durch Abpollerungen realisiert.
Wir werden auch hier weiter verfolgen, wie sich die Aktivitäten fortsetzen, und ggf. erneut intervenieren !
AF 165/2006: Sauberkeit des Ahlener Platzes
Inhalt der Anfragen (zur 28. SVV am 09.08.2006):
Frage 1: In welchem Turnus reinigt welche Firma bzw. der Bauhof, wie andere Stellen der Stadt auch, den Ahlener Platz ?
Frage 2: Welche konkreten Absprachen zur regelmäigen Einbindung
des Ahlener Platzes in die Streifenfahrten gibt es mit der Polizei ?
Frage 3: Ist es prinzipiell möglich, falls man der Verursacher
habhaft wird, diese zur gemeinnützigen Arbeit (z.B. Reinigung des
Ahlener Platzes) heranzuziehen ?
Begründung:
Die Frage der Fraktion der Linken zur 27. SVV aufgreifend, weshalb
trotz regelmäßiger (?) Reinigung des Ahlener Platzes, dem
Entree unserer Stadt mit Symbolkraft und bald auch mit einem
entsprechenden Kunstwerk bestückt, nach wie vor neben anderem vor
allem sehr viel Glasbruch als Unrat vorhanden ist, veranlasst die
Fraktion der B.I.T. zu folgenden Fragen, um zum einen die
Reinigungsmaßnahmen transparent, vor allem kontrollierbar zu
machen - eine wöchentlich Reinigung wäre für diesen
Platz sicher angemessen - und zum anderen die wirklich Schuldigen zu
finden, die den Glasbruch in den vorzufindenden Mengen immer wieder neu
erzeugen sollen. Denn auch wir beobachten schon seit geraumer Zeit,
dass das Scherbenmaterial nicht so neu wie behauptet ist, und befinden
uns damit ebenso im Gegensatz zur Meinung des Bürgermeisters.
Antwort (schriftlich zur 28. SVV durch den Bürgermeister):
Zu Frage 1:
Die befahrbaren Bereiche des Ahlener Platzes werden seit Eröffnung
des Platzes durch die Firma BÄMA, welche vertraglich mit der
Straßenreinigung in der Stadt Teltow beauftragt ist, einmal
wöchentlich gereinigt. Diese Reinigung findet jeweils mittwochs
statt. Durch die Bauhofgruppe werden die nichtbefahrenen Bereiche des
Platzes ebenfalls einmal wöchentlich, mittwochs, gereinigt.
Zu Frage 2: Hierzu gibt es keine konkreten Absprachen mit der Polizeiwache Teltow.
Da der S-Bahn-Bereich direkt an die Mahlower Straße angrenzt,
aber auch auf Grund seiner Popularität, werden hier Kontrollen der
Polizei vorgenommen und ggf. Feststellungen aufgenommen und
übermittelt.
Darüber hinaus führt der Bundesgrenzschutz (jetzt Bundespolizei)
regelmäßige Kontrollen an den Bahnanlagen aus, die der
Sicherheit der Fahrgäste dienen. Diese Kontrollen richten sich
jedoch nicht primär an das Bahnhofsumfeld.
Zu Frage 3:
Prinzipiell ist es möglich, im Rahmen eines
Ordnungswidrigkeitsverfahrens Nebenfolgen festzusetzen, insbesondere
bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren. Gemäß § 6
Abs. 2 Stadtordnung ist der Verursacher von Verunreinigungen
verpflichtet, diese auch zu beseitigen. D.h. schon diese gesetzliche
Regelung führt dazu, dass durch den Verursacher der Ahlener Platz
gereinigt werden müsste. Dies kann dem Verursacher dann im Rahmen
eines Verwaltungsverfahrens auferlegt werden, unter Androhung von
Zwangsmitteln.
Wichtigster Punkt hierbei ist aber, wie auch bei anderen
Ordnungswidrigkeiten oder Verunreinigungen, dass der Verursacher
zweifelsfrei zu ermitteln ist. Ohne die Aufmerksamkeit der Bürger,
welche diesen Sachverhalt bei der örtlichen Ordnungsbehörde
anzeigen müssten, wird dies kaum möglich sein. Da der
Tatvorwurf auch nachgewiesen werden muss, muss man den Verursacher bei
der Tat "erwischen", d.h. die bloße Annahme, weil sich dort ggf.
Jugendliche aufhalten, ist hierzu nicht ausreichend.
Abschließend weist der Bürgermeister noch darauf hin, dass
weder seitens der Polizei noch seitens der Bürger Mitteilungen,
Beschwerden oder Anzeigen vorliegen.
Das ist uns
jedoch zu einfach gesehen !! Deshalb weist die B.I.T. an dieser Stelle,
wie es die Fraktions-Vorsitzende letztmalig in ihrer persönlichen Erklärung vom 17. Mai 2006
tat, erneut darauf hin, dass auch Anfragen, Hinweise und
Bemerkungen von Abgeordneten, die ebenfalls Bürger der Stadt
Teltow sind (!!!), durch die Stadtverwaltung sehr wohl zumindest als
Beschwerde oder Mitteilung zu werten sind. Schließlich
werden die Abgeordneten oft durch Bürger gebeten, sich um Abhilfe
von Missständen zu kümmern (siehe das Beispiel öffentliche Toiletten - DS 10/2006, DS 11/2006). Wir erwarten deshalb von der Verwaltung, dass derartigen Anliegen oder Kritiken grundsätzlich nachgegangen wird !
Nachschlag zur 29. SVV am 20.09.2006:
Zur
29. SVV wurde der Bürgermeister erneut auf das Thema angesprochen,
da der Platz nach wie vor einen unsauberen Eindruck hinterlässt.
Er wies jedoch in seiner Antwort auf die bekannten Argumente hin, denn
"mehr kann die Stadt nicht tun". Auf die Vorhaltung, dass schon mit
Unbehagen daran zu denken ist, wie die aufzustellende Skulptur bald
aussehen würde, gab es keine erkennbare Reaktion.
Wir werden auch bei diesem Thema nicht lockerlassen !
DS 240/2006: Auflösung der Oberschule "Bruno H. Bürgel"
Beschlussvorschlag
(Antrag
des Bürgermeisters zur 31. SVV am 15.11.2006):
Die
SVV möge beschließen: Die Oberschule "Bruno H. Bürgel" wird zum Schuljahr 2007/08 aufgelöst.
Begründung:
Die
Stadt Teltow verfügt mit der Mühlendorf-Oberschule und der
Oberschule "Bruno H. Bürgel" über zwei Oberschulen, die
jeweils eine dreizügige Kapazität haben.
Bedingt
durch die geburtenschwachen Jahrgänge, die seit ca. drei Jahren
auch die Oberschulen erreichen, konnten in den letzten Jahren in Teltow
nur zwei siebente Klassen eröffnet werden. Der Bestand beider
Oberschulen konnte dadurch gesichert werden, dass die siebenten Klassen
auf der Basis eines entsprechenden Elternwillens im Wechsel zwischen
beiden Schulen eröffnet wurden. Nunmehr ist zu befürchten,
dass die Oberschule "Bruno H. Bürgel" im Schuljahr 2007/08 wieder
keine siebente Klasse eröffnen kann und demzufolge vor der
Schließung durch das Staatliche Schulamt steht. In diesem Fall
werden die verbleibenden Schülerinnen und Schüler (zwei
Klassen) auf andere Oberschulen aufgeteilt. Insofern ist die
Initiierung der Schulschließung durch den Schulträger, die
mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf erfolgt, vorzuziehen. Nur so
besteht die Möglichkeit, den Prozess weitgehend mitzugestalten.
Dies ist auf der Grundlage der vorhandenen Bevölkerungsentwicklung
der Stadt Teltow unverzichtbar, da spätestens zum Schuljahr
2011/12 wieder mit vier siebenten Klassen an den Oberschulen zu rechnen
ist (vgl. Anlage). Somit werden zu diesem Zeitpunkt wieder beide
Schulgebäude benötigt.
Zur Gestaltung einer Übergangsphase bis zum Schuljahr 2011/12
wurde mit dem Staatlichen Schulamt Brandenburg/Havel besprochen, dass
die Oberschule "Bruno H. Bürgel" zum Schuljahr 2007/08 geschlossen
und ab diesem Zeitpunkt als Filiale der Mühlendorf-Oberschule
weiter betrieben wird. Es ist davon auszugehen, dass das Staatliche
Schulamt diese Verfahrensweise unterstützt. Die geplante
Gestaltung der Schullandschaft wurde bereits mit der Schulkonferenz der
Bürgel-Oberschule erörtert und dort auch positiv aufgenommen.
| Schulform |
Kapazität/
Zügigkeit |
2005/06 |
2006/07 |
2007/08 |
2008/09 |
2009/10 |
2010/11 |
2011/12 |
2012/13 |
2013/14 |
| Oberschule (15%) |
ca. 200 / 7-8 |
40 |
50 |
50 |
65 |
80 |
70 |
95 |
85 |
95 |
| Gymnasium (53%) |
ca. 170 / 6-7 |
139 |
160 |
165 |
210 |
270 |
225 |
310 |
275 |
285 |
| Gesamtschule (23%) |
ca. 100 /
4 |
64 |
70 |
75 |
95 |
120 |
100 |
135 |
120 |
130 |
| Schulen außerhalb (9%) |
|
21 |
25 |
25 |
45 |
40 |
30 |
45 |
40 |
35 |
| Gesamt |
470 |
264 |
305 |
315 |
415 |
510 |
425 |
585 |
520 |
545 |
Diskussion:
Nach
heftigem Für und Wider der Schulschließung, wogegen sich vor
allem die Mitglieder der B.I.T., Teile der CDU, FDP, aber auch
Abgeordnete der SPD und der Linken aussprachen, kam es zu einer
Kampfabstimmung, zumal der Bürgermeister in Andeutungen klar
machte, dass es bereits ein mögliches Konzept für die Zeit
nach der Schließung der Schule gäbe. Viele Abgeordnete waren
über die Art und Weise, dass nach der schon längere Zeit
geführten Diskussion um den Bestand der Oberschulen (siehe dort) nun die ehem. Realschule schließen muss, verärgert und werteten das als Überrumpelungsaktion. Die von der B.I.T. geforderte namentliche Abstimmung fand leider nicht die notwendige Mehrheit.
Ergebnis:
Im
Ergebnis der ausführlichen Diskussion kam es Grund der breiten
Kontroverse schließlich zu einer Ablehnung des BM-Antrages (Abstimmung 13/14/00),
von dem sicher nicht alle Abgeordneten unbedingt überzeugt sind,
jedoch führte zumindest der Umgang mit den Parlamentariern im
Vorfeld der SVV zu diesem Protestverhalten. Das Thema ist damit sicher nicht abgeschlossen - wir werden darüber weiter an dieser Stelle informieren !
Nachschlag zur 39. SVV am 12.09.2007:
Nach vielen kontroversen Runden in
den Jahren 2006 und 2007 kamen nun nicht mehr die geforderten
Schülerzahlen zustande, so dass sich der Bürgermeister nach
einer Alternativlösung umsah. Diese wird darin bestehen, im
Gebäude der Bruno-H.-Buergel-Schule nun ein evangelisches
Gymnasium der Hoffbauer-Stiftung zu etablieren als Ersatzlösung
dafür, dass diese Einrichtung in Kleinmachnow nicht zustande kam.
Die B.I.T. stand und steht weiterhin auf dem Standpunkt, dass die
Schulform Oberschule eine Zukunft hat, wenngleich geringer als das
Gymnasium. Diese Schulform wird nun noch mit der Mühlendorf-Schule
in Teltow und der Maxim-Gorki-Schule in Kleinmachnow
weitergeführt. Die B.I.T. plädiert auch weiterhin dafür,
dass dringend nicht nur ein Gymnasium sondern auch eine weitere
Grundschule in Teltow notwendig ist, da die derzeitige Situation an den
Grundschulen ebenso kritisch ist (--> Container-Unterricht an der
Anne-Frank-Schule). Die Möglichkeit, dafür die
Bruno-H.-Buergel-Schule zu nutzen, kam nicht zustande, so dass nun das
Problem des Grundschul-Ausbaus bestehen bleibt. Verschiedene
Lösungen werden diskutiert (Anbau Anne-Frank-Schule, Neubau Seehof
?).
In
Vorbereitung der Errichtung des Hoffbauer-Gymnasiums in Teltow musste
nun formal erneut über die Auflösung der
Bruno-H.-Buergel-Schule befunden werden. Dazu brachte der
Bürgermeister zur 39. SVV am 12.09.2007 folgenden Antrag ein:
Die SVV beschließt: Die Oberschule "Bruno H. Bürgel" wird unverzüglich aufgelöst.
Begründung (Auszug):
Die
Stadt Teltow verfügt derzeit mit der Mühlendorf-Oberschule
und der Oberschule "Bruno H. Bürgel" über zwei Oberschulen,
die jeweils eine dreizügige Kapazität haben.
...
Für das Schuljahr 2007/08 konnte ... an der Oberschule Bruno
H. Bürgel wieder keine siebente Klasse eingerichtet werden. Dies
hat zur Folge, dass theoretisch in diesem Schuljahr lediglich zwei
neunte Klassen an der Schule verbleiben würden. Da hiermit jedoch
keine Basis für einen geordneten Schulbetrieb gegeben ist, hat das
Staatliche Schulamt Brandenburg den Lehrbetrieb an der
Bürgel-Oberschule mit Beendigung des Schuljahres 2006/07
eingestellt.
...
Vorliegende Prognosezahlen ... lassen in der Region
Teltow-Kleinmachnow-Stahnsdorf ... frühestens 2011/12 eine
erforderliche Oberschulkapazität von vier Zügen erwarten.
...
Dem Kreisschulbeirat des Landkreises PM wurde ... die Möglichkeit zur Anhörung gegeben.
...
Ergebnis:
Durch
die in der Vergangenheit vor allem durch das Schulamt verfehlte Politik
der Werbung für diese Schulform wurde systematisch auf seine
Einstellung hingewirkt. Obwohl sich viele Abgeordnete immer wieder
für diese Schule eingesetzt hatten, wurde deren Einstellung
systematisch betrieben, so dass nun eine Schließung unabwendbar
wurde. Diesen mehr formalen Beschluss musste die SVV noch fassen, um
den Weg für eine andere Nutzung des Gebäudes frei zu machen.
Das wurde mit dem Beschluss 04/39/2007, zu dem der Antrag mit klarer Mehrheit (Abstimmung 20/00/02)
erhoben wurde, nun endgültig besiegelt. Zwei Abgeordnete der
B.I.T.-Fraktion enthielten sich prinzipiell der Stimme, da sie
letztlich nicht mit dem "Schulsterben" konform gehen.
Damit findet ein langes Kapitel Teltower Schulpolitik leider kein rühmliches Ende !!
DS 244/2006: Vergünstigung für mehrfach erschlossene Grundstücke bei Straßenbaumaßnahmen
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 31. SVV am 15.11.2006):
Die
SVV möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt,
für mehrfach erschlossene Grundstücke, die überwiegend
Wohnzwecken dienen, die bestehende Regelung so zu verändern, dass
die in Rede stehende Grundstücksfläche bei der Verteilung des
umlagefähigen Aufwandes für jede
Erschließungsfläche bzw. Ausbaumaßnahme nur zu zwei
Drittel angesetzt wird.
Begründung:
In den
gegenwärtig gültigen Satzungen im Erschließungs- und
Straßenausbaubeitragsrecht sind für die genannten
Grundstücksflächen keine Vergünstigungen vorgesehen. Wir
halten jedoch diese Regelung für nicht gerecht.
Von daher meinen wir, dass die hohe Belastung der
Eckgrundstückbesitzer gemildert werden muss. Rechtlich ist das
möglich und liegt im Ermessen der SVV, bei den genannnten
Satzungen eine Vergünstigung zu beschließen. Wir sind
weiterhin der Meinung, dass diese Maßnahme nicht zu Lasten der
Stadt gehen sollte. Dazu besteht kein Anlass.
Beim privaten Straßenbau gehen die Anteile meist zu gleichen
Teilen aller von der Baumaßnahme betroffenen Grundstücke.
Insofern stelt die Umsetzung dieses Beschlusses eine gerechtere
Verteilung der Lasten dar.
Diskussion:
Im
Rahmen der Entscheidungsfindung durch die SVV gab es keine weiteren
Diskussionen, da das Anliegen der Ergänzung für die
Straßenausbau- und Erschließungs-Satzung inzwischen Konsens
in allen Fraktionen ist. Im Vorfeld gab es allerdings einen klaren
Missklang zwischen den Fraktionen der SPD und der B.I.T., da letztere
nicht als Antragsteller der Beschlussvorlage mit einbezogen werden
sollte. Der SPD-Fraktionsvorsitzende lehnte dies mit der
Begründung ab, "dass seine Fraktion die Beteiligung der B.I.T. an diesem Vorschlag nicht wünsche".
Erst nachdem die B.I.T. nachwies, dass sie jede bisherige Neufassung
der betreffenden Satzungen gerade wegen der ungerechten Behandlung der
Besitzer von Eck-Grundstücken abgelehnt hatte (siehe die Beschlüsse 12/08/2004 und 11/13/2005),
lenkte die SPD ein und "erlaubte" der B.I.T. das Miteinbringen des
Beschlussvorschlages ! Dieses Beispiel zeigt zum wiederholten Male die
ungerechte Behandlung anderer Parlamentarier durch SPD-Mitglieder,
obwohl gerade diese den anderen Parteien ständig Wahlkampf
unterstellt (siehe auch das Verhalten beim Thema Lärmschutz).
Wir hoffen, dass die Wähler dieses unfaire Verhalten bei der
kommenden Komunalwahl entsprechend berücksichtigen werden.
Ergebnis:
Der Beschlussantrag von SPD, Linken und B.I.T. wurde schließlich mit klarer Mehrheit (Abstimmung 26/00/02) zum Beschluss 01/31/2006 erhoben.
DS 261/2006: Prüfauftrag Ausbau Radweg Hannemannstraße - Mahlower Straße
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 31. SVV am 15.11.2006):
Die SVV möge beschließen: Der
Bürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob im Rahmen des Ausbaues des
Teilstückes Siegfriedstr. – Mahlower Str. auch eine Einbeziehung des Ausbaues
eines Radweges von der Hannemannstraße bis zur Mahlower Straße in Angriff
genommen werden kann.
Begründung:
Im Rahmen des Ausbaues der Verbindungsstraße
Seehof – Sigridshorst war seinerzeit zumindest in Teilabschnitten ein
einseitiger Radweg geplant, der aus finanziellen Gründen bisher nicht gebaut
wurde. Inzwischen ist die Anzahl der radfahrenden Verkehrsteilnehmer, besonders
der Kinder sehr stark angestiegen. Da einige Stellen dieser Verbindungsstraße,
bedingt durch die Streckenführung sehr unübersichtlich sind, wäre es sehr zu
begrüßen, wenn wenigstens ein teilweiser Ausbau des Radweges erfolgen würde.
Besonders dringlich wäre dieser zwischen der S – Bahn- und der Eisenbahnbrücke.
Eine mögliche Entschärfung der Verkehrssituation an der Eisenbahnunterführung
wäre auch durch eine Ampelregelung möglich.
Diskussion:
Die
Diskussion zu dem Beschlussantrag, der auf Anregung etlicher Seehofer
und Sigridshorster Bürger durch die B.I.T. aufgegriffen wurde,
wurde etwas kontrovers geführt - vor allem, weil während der
Planfeststellung
auf dieses Anliegen nicht gebührend hingewiesen wurde. Es konnte
aber nachgewiesen werden, dass diese Forderung sehr wohl durch die
AGENDA ´21 und etliche Abgeordnete artikuliert wurde, letztlich
aber durch den damaligen Bürgermeister vor allem aus
Kostengründen weggewogen wurde.
Ergebnis:
Trotz der geführten Diskussion wurde der Antrag schließlich mit klarer Mehrheit (Abstimmung 20/07/01) zum Beschluss 03/31/2006 erhoben.
Ergebnis des Prüfauftrages (VL 293/2006, vorgelegt zur 32. SVV am 10.01.2007):
Teilstück "Sigridshorst - Mahlower Str. / Siegfriedstr. bis Abzweig Zehnruthenweg"
Der in diesem Teilstück geplante Radweg soll im Rahmen der
Herstellung der hierfür erforderlichen naturschutzrechtlichen
Ausgleichsmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) mit errichtet
werden. Gemäß rechtskräftiger Eingriffsgenehmigung
für den Bau der Straße ist die Herstellung der
Kompensationsmaßnahmen in der nach Bauende folgenden
Pflanzperiode beauflagt. Nach dem Bauzeitenplan für den
Straßenbau ist dieser voraussichtlich im Juni 2007 abgeschlossen.
Die Flächenverfügbarkeit ist leider noch nicht gegeben. Das
Vorhaben musste daher verschoben werden. Wertmäßig werden
hierfür etwa 360 T€ erforderlich.
Teilstück "Sigridshorst / Zehnruthenweg, Anhalter Bahn-Tunnel bis Osdorfer Straße"
Im Bereich
westlich der S-Bahntrasse-Freihaltetrasse / Zehnruthenweg / Siedlerweg
war bislang kein Radweg geplant (zu geringe Querschnittsbreite im
Zehnruthenweg).
In der ursprünglichen Entwurfsplanung (1994) zum Straßenbau
war für den Abschnitt zwischen der ehemaligen
S-Bahn-Freihaltetrasse und der ehemaligen Anhalter Bahntrasse ein
gemeinsamer Geh-/Radweg nördlich der Straße enthalten.
Dieser wurde jedoch nur im Bereich der Brücke durch die S-Bahn mit
errichtet. Aus Kostengründen (keine ausreichenden Förderung
durch den Landkreis PM / GFG-Mittel) hat die Stadt Teltow die
Weiterführung des gemeinsamen Geh- und Radweges im Rahmen des
Straßenbauabschnitts baulich nicht herstellen können.
Kosten hierfür sind derzeit nicht bezifferbar (Grunderwerb, Umplanung, Herstellung).
Gesamtergebnis:
Im Zuge der
Herstellung des letzten Bauabschnittes Straßenbau kann kein
Teilstück eines Radweges hergestellt werden, da die hierfür
erforderlichen Planungs- und Baukosten nicht in der HH-Stelle 6300-9522
"Ausbau Straßenverbindung Sigridshorst - Seehof" (2005 - 580
T€, 2006 - 280 T€) enthalten sind.
Nachschlag zur 32. SVV am 10.01.2007:
Obwohl
erwartungsgemäß von einem negativem Prüfbescheid
auszugehen war, und der ja schließlich auch als Vorlage VL
293/2006 zur 32. SVV ausgereicht wurde, staunten Sigridshorster
Anlieger und auch der Bürgermeister sowie sein Bauamtsleiter nicht
schlecht, als just am 10.01.2007 ein Bagger auf dem Abschnitt des
Zehnruthenweges neben der Fahrbahn aktiv geworden war. Boden wurde im
Bereich ab Sigfriedstr. bis S-Bahn-Brücke ausgehoben. Kantensteine
wurden angeliefert, und bis zum 21.01.2007 wurde bereits der
Anfangsteil entsprechend gepflastert. Wie die STRABAG-Arbeiter
mitteilten, hätten sie den Auftrag von ihrer Firma erhalten, an
dieser Stelle tätig zu werden. Als B.I.T. sind wir über diese
Aktivitäten natürlich hoch erfreut, zeigt sich doch, dass
offensichtlich doch etwas Geld in Reserve lag (vielleicht Einsparungen
beim offiziellen Bau der Siegfriedstaße ?). Erstaunlich war
allerdings, dass der Bürgermeister auf den Dank der B.I.T. zur 32.
SVV nur mit Ratlosigkeit reagieren konnte, d.h. er war über diese
Aktivitäten ebenfalls nicht informiert worden. Wir hoffen trotz
der Taten einer "Guten Fee", für die wir uns hier
ausdrücklich bedanken wollen, dass die Arbeiten auch wirklich zu
Ende gebracht werden, was sehr im Interesse vieler Anlieger und
Touristen liegen würde.
So
nimmt also die DS 261/2006 ausnahmsweise mal ein gutes Ende auch ohne
viel bürokratischen Aufwand. Natürlich werden wir versuchen,
den Verursacher oder die Verursacherin zu finden, nicht ohne sie oder
ihn vor möglichen disziplinarischen Maßnahmen zu bewahren.
DS 262/2006: Ausschreibung der Agenda-Koordinatorenstelle für 2007
Beschlussvorschlag
(Antrag
zur 31. SVV am 15.11.2006):
Die SVV möge beschließen: Der
Bürgermeister wird beauftragt, umgehend eine Ausschreibung der Agenda –
Koordinatorenstelle für das Jahr 2007 zu veranlassen (auch für den Fall einer
Honorarstelle).
Begründung:
Da die Agenda – Koordinatorenstelle von Jahr zu
Jahr an Bedeutung zunimmt und jetzt im Rahmen des geplanten Stadtmarketing
besonders wichtig ist, da hier eine wesentliche Schnittstelle zur
Bürgerbeteiligung besteht, ist es auch für die integrierten Bürger von
Bedeutung, dass nicht wie im laufenden Jahr erst gegen Ende des Jahres
Regelungen getroffen werden, sondern dass das ganze Jahr über eine Sicherung
dieser Funktion gegeben ist. Auch wenn es sich um eine Honorarstelle handelt,
ist es nach unserem Ermessen notwendig, diese Stelle auszuschreiben.
Diskussion:
Die
Diskussion drehte sich vor allem um die unterschiedlichen
Rechtsauffassungen zu dem Fakt, dass solche Honorarfestlegungen
überhaupt langfristig festgeschrieben werden können. Deshalb
wurde der Vorschlag gemacht, den Antrag der B.I.T. zwecks
Abklärung in den Finanz-Ausschusss zur Beratung zu verweisen.
Hierfür fand sich gegen die Stimmen der B.I.T. eine entsprechende
Mehrheit (Abstimmung 18/06/04).
Ergebnis:
Durch die Verweisung des Antrages in den Finanz-Ausschuss kam es nicht mehr zur Abstimmung üben Beschlussantrag.
AF 263/2006: Informationsmedien der Stadtverwaltung Teltow
Inhalt der Anfragen (zur 31. SVV am 15.11.2006):
Die Stadtverwaltung verfügt über eine Reihe von
Informationsmedien, u.a. über Schaukästen mit einer relativ
kleinen Infofläche im Verhältnis zur Werbefläche und
über eine sehr werbeaktive Internetpräsenz. Daraus
resultieren folgende Fragen:
1. Sind
die Verträge zur Betreuung dieser Infomedien zeitlich limitiert vergeben?
2. Hat
die Stadt finanzielle Vergünstigungen durch diese Medien?
Antwort (lag erst zur 32. SVV vor):
Da es sich um Aussagen zu Verträgen mit der Stadt handelt, können diese hier jedoch nicht veröffentlicht werden.